Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
53/2016
1. Ergänzung
18.04.2016
Aktenzeichen:
IV/63/2016-02
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
10.05.2016
Betreff
Neufassung der Satzung über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten
Spielplätzen für Kleinkinder in der Stadt Pulheim (Spielplatzsatzung)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 53/2016 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Rat hebt seinen Beschluss v. 15.03.2016 zur Neufassung der Satzung über die Größe, Lage, Beschaffenheit,
Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für Kleinkinder in der Stadt Pulheim auf.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Satzung
über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für Kleinkinder in der
Stadt Pulheim (Spielplatzsatzung).
Erläuterungen
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, die nachfolgend aufgeführten redaktionellen Änderungen in der
Präambel und in § 11 der vom Rat am 15.03.2016 beschlossenen Satzung vorzunehmen:
Satzung über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für
Kleinkinder in der Stadt Pulheim (Spielplatzsatzung) vom __________
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vorn 17. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV.NRW
S. 254) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV.NRW.S.496) und der §§ 9 Abs. 2, 86 Abs. 1 Ziffer 3, 84 Abs. 1 Ziffer
20 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.
NRW. 2000 S. 256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) vorn
22.12.2011 (GV. NRW. 2007 S. 729) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014
(GV.NRW.S.294), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am __________ folgende Satzung beschlossen:
§ 11 — Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.12.2004 23.02.2005 außer Kraft.
Da es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt, ist eine erneute Beschlussfassung im Planungsausschuss
entbehrlich.
Der entsprechend angepasste Satzungstext ist als Anlage beigefügt.