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Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 244/2016 Erstellt am: 01.08.2016 Aktenzeichen: I / 110 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 13.09.2016 Rat X 27.09.2016 Betreff Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 244/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt: Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird Frau Brigitte Olesch, Arbeitsrichterin, zur Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. Erläuterungen In diesem Jahr ist ein neuer Personalrat gewählt worden. Für die Dauer der vierjährigen Wahlperiode, die am 01.07.2016 begonnen hat, ist gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) eine neue Einigungsstelle zu bilden; sie besteht aus einer unparteiischen Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person oder deren Stellvertreterin haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Verwaltung schlägt im Einvernehmen mit dem Personalrat vor, die bisherige Vorsitzende der Einigungsstelle, Frau Brigitte Olesch, erneut in dieses Amt zu berufen. Die Frage der Stellvertretung muss offen bleiben, weil hierfür keine geeignete Person zur Verfügung steht. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/ der Vorsitzenden oder im Falle der Verhinderung, dem/ der Stellvertreter/ -in und sechs Beisitzern und Beisitzerinnen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung jeweils zur Hälfte – anlassbezogen – benannt werden.