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Mitteilungsvorlage (Beteiligungsbericht für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
104 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
12.08.16, 11:30
Aktualisiert
12.08.16, 11:30
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SITZUNGSVORLAGE Nr. 92/2016 09.08.2016 MITTEILUNGS-VORLAGE Abteilung: III-1 öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Ossenkopp X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 25.08.2016 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken gez. Ossenkopp Bedenken Kämmerer Ja Nein Enth. Bemerkungen 7.2 Betreff: Beteiligungsbericht für das Jahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht für das Jahr 2014 zur Kenntnis. Dieser ist entsprechend zu veröffentlichen. Sachdarstellung: Nach § 117 GO hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. Dieser Bericht der privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen soll der Information sowohl der Ratsmitglieder als auch der Einwohner dienen. Er trägt zur Verbesserung der Transparenz der Beteiligungen bei. Der § 52 GemHVO NRW bestimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte. Mit diesen Inhalten sollte der Rat ein Mindestmaß an Informationen über die kommunalen Beteiligungen erhalten. Der Beteiligungsbericht ist jährlich fortzuschreiben. Grundsätzlich ist der Beteiligungsbericht dem Gesamtabschluss beizufügen. Nach neuer Rechtslage stellt damit der Beteiligungsbericht neben dem Gesamtabschluss und dem Gesamtlagebericht die dritte Komponente der Gesamtrechnungslegung dar. Die Handreichung des Innenministeriums weist darauf hin, dass der Beteiligungsbericht nicht Gegenstand der Prüfung des Gesamtabschlusses ist. Der beigefügte Beteiligungsbericht vervollständigt somit den Gesamtabschluss des Jahres 2014 abschließend. Im Beteiligungsbericht sind folgende Berichtsinhalte für jeden verselbständigten Aufgabenbereich gesondert anzugeben:  Ziele der Beteiligungen  die Erfüllung des öffentlichen Zwecks  die Beteiligungsverhältnisse  die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage  die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen  die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde  die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen  der Personalbestand jeder Beteiligung 1 Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Aufgrund des Umfangs des Beteiligungsberichtes wird den Fraktionen jeweils ein Exemplar in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle Ratsmitglieder erhalten den Beteiligungsbericht in der Anlage in elektronischer Form. Auf Wunsch können weitere ausgedruckte Exemplare in der Kämmerei abgeholt werden. 2