Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
104 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
12.08.16, 11:30
Aktualisiert
12.08.16, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 92/2016
09.08.2016
MITTEILUNGS-VORLAGE
Abteilung: III-1
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
25.08.2016
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
7.2
Betreff:
Beteiligungsbericht für das Jahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht für das Jahr 2014 zur Kenntnis. Dieser ist entsprechend zu
veröffentlichen.
Sachdarstellung:
Nach § 117 GO hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und
nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. Dieser Bericht der privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen soll der Information sowohl der Ratsmitglieder als auch der Einwohner dienen. Er trägt zur Verbesserung der Transparenz der Beteiligungen bei.
Der § 52 GemHVO NRW bestimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte. Mit diesen Inhalten sollte
der Rat ein Mindestmaß an Informationen über die kommunalen Beteiligungen erhalten. Der Beteiligungsbericht ist jährlich fortzuschreiben. Grundsätzlich ist der Beteiligungsbericht dem Gesamtabschluss beizufügen.
Nach neuer Rechtslage stellt damit der Beteiligungsbericht neben dem Gesamtabschluss und dem Gesamtlagebericht die dritte Komponente der Gesamtrechnungslegung dar. Die Handreichung des Innenministeriums weist darauf hin, dass der Beteiligungsbericht nicht Gegenstand der Prüfung des Gesamtabschlusses
ist. Der beigefügte Beteiligungsbericht vervollständigt somit den Gesamtabschluss des Jahres 2014 abschließend.
Im Beteiligungsbericht sind folgende Berichtsinhalte für jeden verselbständigten Aufgabenbereich
gesondert anzugeben:
Ziele der Beteiligungen
die Erfüllung des öffentlichen Zwecks
die Beteiligungsverhältnisse
die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage
die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen
die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der
Gemeinde
die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen
der Personalbestand jeder Beteiligung
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Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in
geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Aufgrund des Umfangs des Beteiligungsberichtes wird den Fraktionen jeweils ein Exemplar in Papierform zur
Verfügung gestellt. Alle Ratsmitglieder erhalten den Beteiligungsbericht in der Anlage in elektronischer Form.
Auf Wunsch können weitere ausgedruckte Exemplare in der Kämmerei abgeholt werden.
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