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Beschlussvorlage (2. Änderung des Stellenplanes 2016)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
95 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
12.08.16, 11:30
Aktualisiert
12.08.16, 11:30
Beschlussvorlage (2. Änderung des Stellenplanes 2016) Beschlussvorlage (2. Änderung des Stellenplanes 2016)

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SITZUNGSVORLAGE Nr. 93/2016 09.08.2016 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: I-1 gez. Siebert öffentliche Sitzung Fachbereich:I gez. Wassenhoven X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € 50.000,- €/Jahr Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsrechtlich Im HH 2016 keine Mittel eingeplant keine Bedenken gez.Ossenkopp Bedenken Kämmerer Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 25.08.2016 TOP Ein Ja Nein Enth. Bemerkungen 8.1 Betreff: 2. Änderung des Stellenplanes 2016 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Stellenplanes für das Jahr 2016 in der Fassung, die der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt ist. Sachdarstellung: Im Teil B „Tariflich Beschäftigte nach Anlage A zu § 15 TVöD -2016-“ sind drei Änderungen vorgesehen. 1. Neu aufgenommen ist eine Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD für den Produktbereich „05 Soziale Leistungen“. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass in der Abteilung 1 - Friedhof, Abfall, Baubetriebshof, Soziales des Fachbereiches II - Bauverwaltung / Soziales – (Anlage 1) eine personelle Verstärkung dringend erforderlich ist. Hier sind u. a. die Aufgaben aus den Bereichen Sozialhilfe, Flüchtlingsaufnahme/Asyl, Wohngeld und Rente angesiedelt. Die Abteilung 1 mit den dargestellten unterschiedlichen Aufgabenbereichen wird durch die Fachbereichsleiterin Frau Klotz selbst auch fachlich-inhaltlich geleitet. Aktuell werden die anfallenden Arbeiten im Sozialbereich durch zwei vollzeitbeschäftige Bedienstete ausgeführt. Es wird versucht, diese in der jetzigen Phase dadurch zu entlasten, dass verschiedene MitarbeiterInnen im Bedarfsfall Zu- und Hilfsarbeiten übernehmen. Mit der derzeitigen Personalausstattung ist die Verwaltung allenfalls in der Lage die dringendsten Arbeiten zeitnah zu erledigen. Das Auflaufen von Rückständen und die Verzögerung von Bescheid Erteilungen sind trotz höchsten persönlichen Einsatzes der MitarbeiterInnen nicht zu verhindern. Im Normalfall sollte im Rahmen der Sachbearbeitertätigkeit neben der reinen Aktenbearbeitung ein angemessener Zeitanteil zur persönlicher Betreuung und Beratung von Besuchern zur Verfügung stehen. Dies kommt aufgrund der sprunghaft gestiegenen Fallzahlen aktuell deutlich zu kurz. Daneben sind in jüngster Zeit neue Aufgaben, wie die Mitwirkung in überörtlichen Arbeitskreisen oder im hiesigen Flüchtlingskreis, hinzugekommen. Die reine Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist ein 1 Thema, die zukünftige Integration und dauerhafte Unterstützung und Betreuung ein anderes. Auch hierfür werden zusätzliche personelle Kapazitäten benötigt. Weitere gewichtige Themen, die in Zukunft der intensiveren Behandlung bedürfen, sind der soziale und der demographische Wandel. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Kita und Schule muss ebenso stärker in den Focus genommen werden, wie die rasant wachsende Anzahl von Seniorinnen und Senioren. Auch hier reicht das vorhandene Personal zur Erstellung von Konzepten und zur intensiven Zusammenarbeit in örtlichen und überörtlichen Gremien nicht aus. Es ist geplant, den Sozialbereich um diese zusätzlichen Aufgabenstellungen zu erweitern und ihn als eigene Abteilung in den Fachbereich zu integrieren. Eine adäquate und rechtssichere Bearbeitung der zu betreuenden Fälle erfordert spezielle und intensive sozialrechtliche Kenntnisse, deren Umfang durch die Asyl- und Flüchtlingsthematik noch einmal erheblich zugenommen hat. Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb erforderlich, eine Abteilungsleiter/innenstelle einzurichten. Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in soll die Abteilung sowohl organisatorisch als auch fachlich unterhalb der Fachbereichsleitung führen. Die neue Stelle trägt damit zur Entlastung der Fachbereichsleitung bei, die sich damit zukünftig erheblich mehr auf die weiteren Arbeitsbereiche konzentrieren kann. Nach Genehmigung der Stellenplanänderung soll eine externe Ausschreibung zur Stellenbesetzung erfolgen. Entsprechende Mittel werden im Personaletat für die kommenden Jahre berücksichtigt. 2. Weggefallen ist eine Stelle der Entgeltgruppe 5 TVöD (Bauhof). Der Stelleninhaber bezog in den vergangenen Jahren Rente auf Zeit. Diese wurde jetzt in eine Dauerrente umgewandelt. 3. Weggefallen ist eine Stelle der Entgeltgruppe 2 TVöD (Reinigungskraft Schulen). Die Stelleninhaberin bezog in den vergangenen Jahren Rente auf Zeit. Diese wurde jetzt in eine Dauerrente umgewandelt. 2