Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
95 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
12.08.16, 11:30
Aktualisiert
12.08.16, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 93/2016
09.08.2016
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-1
gez. Siebert
öffentliche Sitzung
Fachbereich:I
gez. Wassenhoven
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
50.000,- €/Jahr
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Haushaltsrechtlich Im HH 2016 keine Mittel eingeplant
keine Bedenken gez.Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
25.08.2016
TOP
Ein
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
8.1
Betreff:
2. Änderung des Stellenplanes 2016
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Stellenplanes für das Jahr 2016 in der Fassung, die der
Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Im Teil B „Tariflich Beschäftigte nach Anlage A zu § 15 TVöD -2016-“ sind drei Änderungen vorgesehen.
1.
Neu aufgenommen ist eine Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD für den Produktbereich „05 Soziale
Leistungen“.
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass in der Abteilung 1 - Friedhof, Abfall, Baubetriebshof, Soziales des Fachbereiches II - Bauverwaltung / Soziales – (Anlage 1) eine personelle Verstärkung dringend erforderlich ist. Hier sind u. a. die Aufgaben aus den Bereichen Sozialhilfe, Flüchtlingsaufnahme/Asyl, Wohngeld
und Rente angesiedelt.
Die Abteilung 1 mit den dargestellten unterschiedlichen Aufgabenbereichen wird durch die Fachbereichsleiterin Frau Klotz selbst auch fachlich-inhaltlich geleitet. Aktuell werden die anfallenden Arbeiten im Sozialbereich durch zwei vollzeitbeschäftige Bedienstete ausgeführt. Es wird versucht, diese in der jetzigen Phase
dadurch zu entlasten, dass verschiedene MitarbeiterInnen im Bedarfsfall Zu- und Hilfsarbeiten übernehmen.
Mit der derzeitigen Personalausstattung ist die Verwaltung allenfalls in der Lage die dringendsten Arbeiten
zeitnah zu erledigen. Das Auflaufen von Rückständen und die Verzögerung von Bescheid Erteilungen sind
trotz höchsten persönlichen Einsatzes der MitarbeiterInnen nicht zu verhindern.
Im Normalfall sollte im Rahmen der Sachbearbeitertätigkeit neben der reinen Aktenbearbeitung ein angemessener Zeitanteil zur persönlicher Betreuung und Beratung von Besuchern zur Verfügung stehen. Dies
kommt aufgrund der sprunghaft gestiegenen Fallzahlen aktuell deutlich zu kurz.
Daneben sind in jüngster Zeit neue Aufgaben, wie die Mitwirkung in überörtlichen Arbeitskreisen oder im
hiesigen Flüchtlingskreis, hinzugekommen. Die reine Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist ein
1
Thema, die zukünftige Integration und dauerhafte Unterstützung und Betreuung ein anderes. Auch hierfür
werden zusätzliche personelle Kapazitäten benötigt.
Weitere gewichtige Themen, die in Zukunft der intensiveren Behandlung bedürfen, sind der soziale und der
demographische Wandel. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Kita und Schule muss
ebenso stärker in den Focus genommen werden, wie die rasant wachsende Anzahl von Seniorinnen und
Senioren. Auch hier reicht das vorhandene Personal zur Erstellung von Konzepten und zur intensiven Zusammenarbeit in örtlichen und überörtlichen Gremien nicht aus.
Es ist geplant, den Sozialbereich um diese zusätzlichen Aufgabenstellungen zu erweitern und ihn als eigene
Abteilung in den Fachbereich zu integrieren. Eine adäquate und rechtssichere Bearbeitung der zu betreuenden Fälle erfordert spezielle und intensive sozialrechtliche Kenntnisse, deren Umfang durch die Asyl- und
Flüchtlingsthematik noch einmal erheblich zugenommen hat.
Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb erforderlich, eine Abteilungsleiter/innenstelle einzurichten. Der/Die
zukünftige Stelleninhaber/in soll die Abteilung sowohl organisatorisch als auch fachlich unterhalb der Fachbereichsleitung führen. Die neue Stelle trägt damit zur Entlastung der Fachbereichsleitung bei, die sich damit
zukünftig erheblich mehr auf die weiteren Arbeitsbereiche konzentrieren kann.
Nach Genehmigung der Stellenplanänderung soll eine externe Ausschreibung zur Stellenbesetzung erfolgen.
Entsprechende Mittel werden im Personaletat für die kommenden Jahre berücksichtigt.
2.
Weggefallen ist eine Stelle der Entgeltgruppe 5 TVöD (Bauhof). Der Stelleninhaber bezog in den
vergangenen Jahren Rente auf Zeit. Diese wurde jetzt in eine Dauerrente umgewandelt.
3.
Weggefallen ist eine Stelle der Entgeltgruppe 2 TVöD (Reinigungskraft Schulen). Die Stelleninhaberin bezog in den vergangenen Jahren Rente auf Zeit. Diese wurde jetzt in eine Dauerrente umgewandelt.
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