Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
86 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
05.05.17, 10:38
Aktualisiert
05.05.17, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 26/2017
25.04.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: III-3
gez. Weidenhaupt
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
18.05.2017
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
5.
Betreff:
Bestellung zum Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren gemäß § 11 BHKG NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Wilfried Thelen gemäß § 11
des Brandschutz-, hilfeleistungs-, katastrophenschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (BHKG) für die Dauer von
sechs Dienstjahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Aldenhoven zu bestellen.
Sachdarstellung:
Nach erfolgter Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr Aldenhoven durch die Gemeinde Aldenhoven, vertreten
durch Herrn Bürgermeister Ralf Claßen, am 24.03.2017 unter Beteiligung der Aufsichtsbehörde, vertreten
durch Herrn Kreisbrandmeister Karlheinz Eismar, schlägt der Kreisbrandmeister mit Schreiben vom
28.03.2017 dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die erneute Bestellung von Herrn Gemeindebrandinspektor
Wilfried Thelen zum Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren vor.
Das o.g. Schreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Leiter der Feuerwehr ist gemäß § 11 BHKG in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Ernennung
als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 des Beamtengesetzes
durch den Bürgermeister mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Der Leiter der Feuerwehr untersteht der Dienstaufsicht des Bürgermeisters gemäß § 73 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW.
1