Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung zum Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren gemäß § 11 BHKG NRW)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
86 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
05.05.17, 10:38
Aktualisiert
05.05.17, 10:38
Beschlussvorlage (Bestellung zum Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren gemäß § 11 BHKG NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 26/2017 25.04.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: III-3 gez. Weidenhaupt öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Ossenkopp X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 18.05.2017 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen 5. Betreff: Bestellung zum Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren gemäß § 11 BHKG NRW Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Wilfried Thelen gemäß § 11 des Brandschutz-, hilfeleistungs-, katastrophenschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (BHKG) für die Dauer von sechs Dienstjahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Aldenhoven zu bestellen. Sachdarstellung: Nach erfolgter Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr Aldenhoven durch die Gemeinde Aldenhoven, vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Claßen, am 24.03.2017 unter Beteiligung der Aufsichtsbehörde, vertreten durch Herrn Kreisbrandmeister Karlheinz Eismar, schlägt der Kreisbrandmeister mit Schreiben vom 28.03.2017 dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die erneute Bestellung von Herrn Gemeindebrandinspektor Wilfried Thelen zum Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren vor. Das o.g. Schreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Leiter der Feuerwehr ist gemäß § 11 BHKG in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Ernennung als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 des Beamtengesetzes durch den Bürgermeister mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Der Leiter der Feuerwehr untersteht der Dienstaufsicht des Bürgermeisters gemäß § 73 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW. 1