Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
210 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
23.03.17, 16:25
Aktualisiert
23.03.17, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 15/2017
16.03.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: III-1
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Gemeinderat
06.04.2017
4.1.
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO zur Kenntnis
Sachdarstellung:
Die Vorgaben des § 22 GemHVO zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen widersprechen allgemein
dem Prinzip der Jährlichkeit des Haushalts. Grundsätzlich gelten die nicht verbrauchten Ermächtigungen als
eingespart.
Das Prinzip der wirtschaftlichen Haushaltsführung benötigt jedoch Ausnahmen, da die Befugnisse Auszahlungen zu tätigen kontinuierlich und unabhängig von einem willkürlich gewählten Stichtag benötigt werden.
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabereste bzw. Haushaltseinnahmereste entfallen. Mittels der periodengerechten Abgrenzung und
dem damit verbundenen Wegfall der Belastungen der Vorjahre wird durch die Übertragungsermächtigung
lediglich die Berechtigung erteilt, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als z. B. bei
der Berechnung der Kreditermächtigung berücksichtigt werden.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan der Folgejahre vorzulegen. Die Übertragungen sind im
Jahresabschluss im Plan-/Ist Vergleich der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung gesondert anzugeben.
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 03.03.2016 die Regelung über Art, Umfang und Dauer von
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO.
Unter Berücksichtigung der o. g. Regelung werden folgende investive Ermächtigungen ins Haushaltsjahr
2017 übertragen:
1
a) Kanalsanierung
Im Jahr 2016 wurde unter der KKK (Kostenstellen-Konten-Kombination) 91102480/91208 ein Haushaltsplanansatz in Höhe von 195.000 € vom Gemeinderat verabschiedet. Hinzu wurden aus dem Haushaltsjahr 2015
43.420,82 € nach § 22 GemHVO übertragen.
Ursprünglich waren 45.037 € zur Übertragung vorgesehen. Da jedoch Mittel in Höhe von insgesamt
1.617,04 € im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 zur Deckung der KKK 91102410/81021 und
91102420/81021 genutzt worden sind, reduzierte sich der Betrag auf 43.420,82 €.
Insgesamt erhöhte sich der Haushaltsansatz für das Jahr 2016 auf 238.420,82 €.
Im Jahr 2016 wurden Auszahlungen in Höhe von 71.412,79 € getätigt, sodass 167.008,03 € in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden.
Die übertragenen Mittel dienen u. a. für die Herstellung von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen in
Schleiden sowie der Kanalsanierung im Bereich „An der Bleiche“.
Da die Abwasserbeseitigungsanlagen einer Abschreibungsfrist von 80 Jahren unterliegen, sind 2.087,60 €
jährlich im Ergebnisplan an Abschreibungsaufwand einzuplanen.
Die Aufwendungen werden im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung bei der Gebührenkalkulation einbezogen.
b) Fahrzeuge Feuerwehr
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei der Übertragung des Einsatzgebietes Bundesautobahn (BAB)
sowie der notwenigen Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge aufgrund Überalterung stellte der Gemeinderat
Mittel für das Haushaltsjahr 2016 sowie aus Übertragungen aus Vorjahren von insgesamt 582.111,42 € zur
Verfügung (KKK90208182/91402 und 90208183/91402).
Die Herstellung des Fahrgestells sowie die Lieferung der Beladung für das neue TLF 4000 erfolgten im Jahr
2016. Weiterhin beinhalten die Gesamtauszahlungen des Jahres 2016 in Höhe von 195.150,03 € auch den
Aufwand für die Ausschreibung des Fahrzeugs.
Zwischenzeitlich ist das neue Tanklöschfahrzeug auch fertig gestellt und befindet sich im Feuerwehrgerätehaus Aldenhoven. Die Schlussrechnung wird in Kürze bei der gemeindlichen Kämmerei eingehen.
Zur Zahlung des Restbetrages sowie zur Finanzierung des nächsten notwendigen Feuerwehrfahrzeugs wird
der Betrag in Höhe von 386.961,39 € nach § 22 GemHVO übertragen.
Die Feuerwehrfahrzeuge unterliegen einer Abschreibungsdauer zwischen 8 bis 16 Jahren. Bei einer mittleren
Abschreibungsdauer von 12 Jahren werden somit 32.246,78 € an Aufwendungen in die Ergebnisrechnung
einfließen. Da die Fahrzeuge vollständig über die Feuerschutzpauschale bzw. über die Investitionspauschale
finanziert werden, erfolgen Ertragsbuchungen über den aufzulösenden Sonderposten in gleicher Höhe.
In die Finanzrechnung fließt der Übertragungsbetrag im Jahr der Auszahlung ein.
c) Brückensanierung
Im Haushalt 2016 waren bei der KKK 91201383/42100 Mittel für die Brückensanierung in Höhe von 75.000 €
vorgesehen. Zur Teilfinanzierung der überplanmäßigen Auszahlung eines Kompaktradladers im Jahr 2016
wurden hiervon 24.145 € überplanmäßig bereitgestellt. Weiterhin sind Auszahlungen im Jahr 2016 in Höhe
von 8.967,48 € erfolgt. Dementsprechend werden 41.887,52 € ins Jahr 2017 übertragen.
Der Ansatz dient u. a. der Betoninstandsetzung der Brücke M 210 sowie der Sanierung der Brücke
„Durchlass Römerpark“.
Betonbrücken werden über einen Zeitraum von 80 Jahre abgeschrieben. Dementsprechend würden jährlich
112,09 € an Abschreibungsaufwand anfallen. Da die Maßnahme über die Investitionspauschale finanziert
wird, erfolgt gleichzeitig die Ertragsbuchung über den aufgelösten Sonderposten in gleicher Höhe.
2
d) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sieht für die Gemeinde Aldenhoven Fördermittel in Höhe von
845.493,52 € vor. Diese wurden unter der KKK 91601122/231210 im Haushalt 2016 berücksichtigt. Die Fördermittel stellen eine 90 % ige Bezuschussung dar, sodass die Gemeinde an den Kosten mit einem Eigenanteil von 10 Prozent beteiligt ist. Folglich waren im Haushalt 2016 Auszahlungen in Höhe von insgesamt
939.440 € unter der KKK 90106182/34000 berücksichtigt. Der Planansatz im Haushalt 2016 wurde fiktiv der
Maßnahme Rathaussanierung zugeordnet.
Da der Eigenanteil über die Investitionspauschale finanziert wird, wirkt sich diese Investition kostenneutral in
der Ergebnisrechnung aus. Berücksichtigt man eine fiktive Nutzungsdauer von 40 Jahren, so ergibt dies jährliche Erträge und Aufwendungen von jeweils 23.486 €
Übersicht der Übertragungen und Auswirkungen :
Maßnahme
Übertragung
nach § 22
GemHVO und
in der Finanzrechnung
Aufwand
Ertrag p. a.
p. a.
Auswirkung auf das
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung
Kanalsanierung
167.008,03 €
2.087,60 €
2.087,60 €
0,00 €
Fahrzeuge Feuerwehr
386.961,39 € 32.246,78 €
32.246,78 €
0,00 €
112,09 €
112,09 €
0,00 €
939.440,00 € 23.486,00 €
23.486,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
689.803,94 € 57.932,47 €
57.932,47 €
0,00 €
Brückensanierung
Investitionsförderprogramm/
Auszahlung
Investitionsförderprogramm /
Einzahlung
Gesamt
41.887,52 €
-845.493,00 €
Die im Jahr 2016 fälligen Auszahlungen entlasten das Haushaltsjahr 2016 zu Lasten des Haushaltsjahres
2017. Die Investitionspauschale sowie die Feuerschutzpauschale wurden bereits im Jahr 2016 kassenwirksam. Dementsprechend reduziert sich der im Haushalt 2017 (Stand Vorlage zur Beschlussfassung am
17.12.2016) ausgewiesene Liquiditätsüberschuss von 718.854 € auf 29.050,06 €.
3