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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungennach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
210 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
23.03.17, 16:25
Aktualisiert
23.03.17, 16:25
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SITZUNGSVORLAGE Nr. 15/2017 16.03.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: III-1 öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Ossenkopp X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Gemeinderat 06.04.2017 4.1. Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken gez. Ossenkopp Bedenken Kämmerer Ja Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO zur Kenntnis Sachdarstellung: Die Vorgaben des § 22 GemHVO zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen widersprechen allgemein dem Prinzip der Jährlichkeit des Haushalts. Grundsätzlich gelten die nicht verbrauchten Ermächtigungen als eingespart. Das Prinzip der wirtschaftlichen Haushaltsführung benötigt jedoch Ausnahmen, da die Befugnisse Auszahlungen zu tätigen kontinuierlich und unabhängig von einem willkürlich gewählten Stichtag benötigt werden. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabereste bzw. Haushaltseinnahmereste entfallen. Mittels der periodengerechten Abgrenzung und dem damit verbundenen Wegfall der Belastungen der Vorjahre wird durch die Übertragungsermächtigung lediglich die Berechtigung erteilt, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als z. B. bei der Berechnung der Kreditermächtigung berücksichtigt werden. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan der Folgejahre vorzulegen. Die Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-/Ist Vergleich der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung gesondert anzugeben. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 03.03.2016 die Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO. Unter Berücksichtigung der o. g. Regelung werden folgende investive Ermächtigungen ins Haushaltsjahr 2017 übertragen: 1 a) Kanalsanierung Im Jahr 2016 wurde unter der KKK (Kostenstellen-Konten-Kombination) 91102480/91208 ein Haushaltsplanansatz in Höhe von 195.000 € vom Gemeinderat verabschiedet. Hinzu wurden aus dem Haushaltsjahr 2015 43.420,82 € nach § 22 GemHVO übertragen. Ursprünglich waren 45.037 € zur Übertragung vorgesehen. Da jedoch Mittel in Höhe von insgesamt 1.617,04 € im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 zur Deckung der KKK 91102410/81021 und 91102420/81021 genutzt worden sind, reduzierte sich der Betrag auf 43.420,82 €. Insgesamt erhöhte sich der Haushaltsansatz für das Jahr 2016 auf 238.420,82 €. Im Jahr 2016 wurden Auszahlungen in Höhe von 71.412,79 € getätigt, sodass 167.008,03 € in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden. Die übertragenen Mittel dienen u. a. für die Herstellung von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen in Schleiden sowie der Kanalsanierung im Bereich „An der Bleiche“. Da die Abwasserbeseitigungsanlagen einer Abschreibungsfrist von 80 Jahren unterliegen, sind 2.087,60 € jährlich im Ergebnisplan an Abschreibungsaufwand einzuplanen. Die Aufwendungen werden im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung bei der Gebührenkalkulation einbezogen. b) Fahrzeuge Feuerwehr Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei der Übertragung des Einsatzgebietes Bundesautobahn (BAB) sowie der notwenigen Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge aufgrund Überalterung stellte der Gemeinderat Mittel für das Haushaltsjahr 2016 sowie aus Übertragungen aus Vorjahren von insgesamt 582.111,42 € zur Verfügung (KKK90208182/91402 und 90208183/91402). Die Herstellung des Fahrgestells sowie die Lieferung der Beladung für das neue TLF 4000 erfolgten im Jahr 2016. Weiterhin beinhalten die Gesamtauszahlungen des Jahres 2016 in Höhe von 195.150,03 € auch den Aufwand für die Ausschreibung des Fahrzeugs. Zwischenzeitlich ist das neue Tanklöschfahrzeug auch fertig gestellt und befindet sich im Feuerwehrgerätehaus Aldenhoven. Die Schlussrechnung wird in Kürze bei der gemeindlichen Kämmerei eingehen. Zur Zahlung des Restbetrages sowie zur Finanzierung des nächsten notwendigen Feuerwehrfahrzeugs wird der Betrag in Höhe von 386.961,39 € nach § 22 GemHVO übertragen. Die Feuerwehrfahrzeuge unterliegen einer Abschreibungsdauer zwischen 8 bis 16 Jahren. Bei einer mittleren Abschreibungsdauer von 12 Jahren werden somit 32.246,78 € an Aufwendungen in die Ergebnisrechnung einfließen. Da die Fahrzeuge vollständig über die Feuerschutzpauschale bzw. über die Investitionspauschale finanziert werden, erfolgen Ertragsbuchungen über den aufzulösenden Sonderposten in gleicher Höhe. In die Finanzrechnung fließt der Übertragungsbetrag im Jahr der Auszahlung ein. c) Brückensanierung Im Haushalt 2016 waren bei der KKK 91201383/42100 Mittel für die Brückensanierung in Höhe von 75.000 € vorgesehen. Zur Teilfinanzierung der überplanmäßigen Auszahlung eines Kompaktradladers im Jahr 2016 wurden hiervon 24.145 € überplanmäßig bereitgestellt. Weiterhin sind Auszahlungen im Jahr 2016 in Höhe von 8.967,48 € erfolgt. Dementsprechend werden 41.887,52 € ins Jahr 2017 übertragen. Der Ansatz dient u. a. der Betoninstandsetzung der Brücke M 210 sowie der Sanierung der Brücke „Durchlass Römerpark“. Betonbrücken werden über einen Zeitraum von 80 Jahre abgeschrieben. Dementsprechend würden jährlich 112,09 € an Abschreibungsaufwand anfallen. Da die Maßnahme über die Investitionspauschale finanziert wird, erfolgt gleichzeitig die Ertragsbuchung über den aufgelösten Sonderposten in gleicher Höhe. 2 d) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sieht für die Gemeinde Aldenhoven Fördermittel in Höhe von 845.493,52 € vor. Diese wurden unter der KKK 91601122/231210 im Haushalt 2016 berücksichtigt. Die Fördermittel stellen eine 90 % ige Bezuschussung dar, sodass die Gemeinde an den Kosten mit einem Eigenanteil von 10 Prozent beteiligt ist. Folglich waren im Haushalt 2016 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 939.440 € unter der KKK 90106182/34000 berücksichtigt. Der Planansatz im Haushalt 2016 wurde fiktiv der Maßnahme Rathaussanierung zugeordnet. Da der Eigenanteil über die Investitionspauschale finanziert wird, wirkt sich diese Investition kostenneutral in der Ergebnisrechnung aus. Berücksichtigt man eine fiktive Nutzungsdauer von 40 Jahren, so ergibt dies jährliche Erträge und Aufwendungen von jeweils 23.486 € Übersicht der Übertragungen und Auswirkungen : Maßnahme Übertragung nach § 22 GemHVO und in der Finanzrechnung Aufwand Ertrag p. a. p. a. Auswirkung auf das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung Kanalsanierung 167.008,03 € 2.087,60 € 2.087,60 € 0,00 € Fahrzeuge Feuerwehr 386.961,39 € 32.246,78 € 32.246,78 € 0,00 € 112,09 € 112,09 € 0,00 € 939.440,00 € 23.486,00 € 23.486,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 689.803,94 € 57.932,47 € 57.932,47 € 0,00 € Brückensanierung Investitionsförderprogramm/ Auszahlung Investitionsförderprogramm / Einzahlung Gesamt 41.887,52 € -845.493,00 € Die im Jahr 2016 fälligen Auszahlungen entlasten das Haushaltsjahr 2016 zu Lasten des Haushaltsjahres 2017. Die Investitionspauschale sowie die Feuerschutzpauschale wurden bereits im Jahr 2016 kassenwirksam. Dementsprechend reduziert sich der im Haushalt 2017 (Stand Vorlage zur Beschlussfassung am 17.12.2016) ausgewiesene Liquiditätsüberschuss von 718.854 € auf 29.050,06 €. 3