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Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
375 kB
Datum
14.06.2017
Erstellt
12.06.17, 13:06
Aktualisiert
12.06.17, 13:06
Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes) Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes) Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes) Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes) Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 46/2017 07.06.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: III-1 öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Ossenkopp X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 14.06.2017 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen 3.1 Betreff: Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt dargestellten Änderungen und die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung 2017 ( mit den geänderten Hebesätzen ) und mit ihren Anlagen sowie die damit verbundene Fortschreibung des Sanierungsplans. Die als Anlage 4 beigefügten Einzelmaßnahmen des Sanierungsplans, in der aktualisierten Fassung, werden ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Aldenhoven ist pflichtiger Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Als pflichtige Kommune hat die Gemeinde einen Sanierungsplan aufzustellen, aus dem hervorgeht, dass der Haushalt der Gemeinde, unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe, spätestens im Jahr 2016 ausgeglichen ist. Diese Vorgabe wurde seitens der Gemeinde Aldenhoven rechtmäßig umgesetzt. Weiterhin ist darzustellen, dass der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfe erreicht wird. Am 25.06.2012 beschloss der Gemeinderat den Haushalt 2012 sowie den dazugehörigen Sanierungsplan. Mit dem v. g. Beschluss verpflichtete sich die Gemeinde Aldenhoven verbindlich zur Umsetzung der Maßnahmen. Die künftigen Haushalte beruhen folglich grundsätzlich auf dem erstellten Sanierungsplan des Jahres 2012. Am 15. November 2016 erfolgte die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017 sowie der gesetzlichen Anlagen durch den Bürgermeister. Der Ergebnisplan sah Erträge in Höhe von und Aufwendungen in Höhe von 34.490.716 EUR 34.485.939 EUR vor. 1 Folglich hätte sich bei der Realisierung des Haushaltsplans das Jahresergebnis 2017 mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von 4.777 € dargestellt. Im Finanzplan beliefen sich die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf und die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 32.404.826 EUR 31.903.132 EUR 1.614.450 EUR 916.800 EUR 0 EUR 646.000 EUR Der ursprüngliche Haushaltsentwurf 2017 enthielt einen Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 1.248 v. H.. Gegen den Entwurf legten mehr als 3.200 Einwohner oder Abgabenpflichtige Einwendungen nach § 80 III der GO NRW ein. Am 15.12.2016 wurden der Haushalt 2017 sowie die Fortschreibung des Sanierungsplans dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorgelegt. Sämtliche Änderungen zum Haushaltsentwurf wurden erläutert. Verbesserungen führten zu einer Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B um 101 Punkte auf 1.147v. H.. Insgesamt wies der Haushalt 2017 ein positives Jahresergebnis in Höhe von 3.092 € aus. Dementsprechend war die gesetzliche Voraussetzung zur Genehmigung gemäß Stärkungspaktgesetz erfüllt. Der Gemeinderat lehnte den vorgelegten Haushalt ab, da er insgesamt der Meinung war, dass der Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 1.147 Punkte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabenpflichtigen überfordere. Dieser Beschluss wurde durch den Bürgermeister beanstandet, sodass am 24.12.2016 eine nochmalige Ratssitzung zum Haushaltsbeschluss stattfand. Wiederum erfolgte die Ablehnung des Haushalts und die Verwaltung wurde beauftragt, sich an den Innenminister Landes zu wenden; um den Protest von Bevölkerung, Rat und Verwaltung gegen die nicht auskömmliche Finanzierung der Gemeinde zu vermitteln und um gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden eine tragfähige Lösung zu finden. Am 17.03.2017 fand ein Erörterungstermin beim Innenministerium statt. Hierbei waren auch die Aufsichtsbehörden (Kreis Düren, BR Köln) anwesend. Im Rahmen des Gesprächs wurde die Finanznot der Gemeinde Aldenhoven von allen Anwesenden bestätigt. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung wurde seitens des Innenministeriums jedoch abgelehnt. Statt dessen wurde angeregt, schnellstmöglich die seitens der Gemeinde bereits angefragte Beratung durch die Gemeindeprüfanstalt (GPA) in Anspruch zu nehmen, um mögliche zusätzliche Einsparpotenziale zu ermitteln. Zudem sollten die aktuellen Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Kommunalhaushalt in den Haushaltsentwurf eingearbeitet werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Erfreulicherweise haben sich seither einige positive Veränderungen/finanzielle Verbesserungen ergeben. Der nunmehr zu beschließende Haushalt 2017 enthält, im Vergleich zum am 15.12.2016 zur Beschlussfassung vorgelegten Haushalt, folgende Veränderungen: Erträge: KostenSach- Bezeichnung stelle konto 91601100 401100 Grundsteuer A 91601100 401200 Grundsteuer B Ansatz alt Ansatz neu 164.500,00 € 4.695.818 Veränderung Begründung 164.800,00 € 300,00 € Erhöhung von 439 v. H. auf 440 v. H. 3.668.224,00 € - 1.027.594,00 € Reduzierung von 1.147 v. H. auf 896 v. H. 2 91601100 401301 Gewerbesteuer aus Vorjahren 91601115 402100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 465.000,00 € 885.000,00 € 420.000,00 € Aufgrund von Abrechnungen aus Vorjahren im I./II. Quartal 2017 konnten die Anpassungen erfolgen 5.591.800,00 € 5.704.842,00 € 113.042,00 € Aufgrund der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2016 sowie I./ 2017 konnten die Erhöhungen erfolgen. - € 339.000,00 € 91601130 448200 Erstattung Kreis aus Landschaftsumlage 90502320 448100 Kostenerstattung Land 339.000,00 € Nach Rücksprache mit dem Kreis Düren werden 6,7 Millionen Euro an die kreisangehörigen Kommunen erstattet. Der Verteilungsschlüssel wurde in der vorherigen Ratssitzung erläutert - € - 1.600.000,00 € Entsprechend der Vorgabe IT. NRW wurde das Sachkonto geändert. 1.600.000,00 € 90502320 414100 Zuweisung Land - € 1.600.000,00 € 91503121 429100 Indeland Sponsoring 1.500,00 € - € 91503121 446130 Indeland Sponsoring/ Spenden 403100 Vergnügungssteuer - € 1.500,00 € 240.350,00 € 90502320 448800 Stromerstattung Asyl - € 90113280 454300 Veräußerung Grundstücke 560.000,00 € 90113280 454301 Abgang Buchwerte 91601120 411100 Schlüsselzuweisungen - 1.600.000,00 € Entsprechend der Vorgabe IT. NRW wurde das Sachkonto geändert. - 1.500,00 € Geändertes Sachkonto 225.000,00 € 50.000,00 € 457.000,00 € - 85.000,00 € - 6.375.100,00 € 1.500,00 € Geändertes Sachkonto 59.000,00 € 6.374.100,00 € - Minderertrag - 15.350,00 € Erhöhung von 14 v.H. auf 16 v.H. für das II: Halbjahr. 50.000,00 € Nach Abschluss der Jahresrechnung 2016 erstmalige Erfassung der Stromkostenerstattung 103.000,00 € Das betroffene Grundstück ist derzeit nicht bebaubar und wurde daher aus der Verkaufsliste entnommen. 26.000,00 € s.o. 1.000,00 € Das Gesetz ist zwischenzeitlich verabschiedet und der Betrag wurde angepasst. 198.602,00 € Aufwand: KostenSachBezeichnung stelle konto 90106110 505100 Zuführung Pensionsrückstellung 90106110 506100 Beihilferückstellung 91601115 534100 Gewerbesteuerumlage 91601115 534200 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 91601130 537400 Kreisumlage Ansatz alt Ansatz neu Veränderung 114.400,00 € - 20.000,00 € - 57.000,00 € 279.850 - € 307.750,00 € 265.000 8.385.400,00 € 299.000,00 € 8.278.500,00 € Begründung 134.400,00 € Anpassung 57.000,00 € Anpassung 27.900,00 € Anpassung an Gewerbesteuerertrag 34.000,00 € Anpassung an Gewerbesteuerertrag 106.900,00 € Nach Kreistagsbeschluss vom 30.03.2017:Reduzierung des Hebesatzes von 46,49 % auf 45,90 %. 3 91601130 537500 Jugendamtsumlage div. 571100 4.856.500,00 € 4.830.100,00 € 2.450.928,00 € 2.455.095,00 € Minderaufwand - 26.400,00 € Nach Kreistagsbeschluss vom 30.03.2017:Reduzierung des Hebesatzes von 26,93 % auf 26,78 %. 4.167,00 € Abschreibung Spielgeräte 258.633,00 € Veränderungen aus dem Programm Gute Schule 2020 KostenSachBezeichnung stelle konto 90301110 412100 Gebäude Grundschule Marienschule 90301110 524100 Gebäude Grundschule Marienschule 90301210 412100 Gebäude Grundschule GGS 90301210 524100 Gebäude Grundschule GGS 90301310 412100 Gebäude Grundschule Johannesschule 90301310 524100 Gebäude Grundschule Johannesschule 90301312 412100 Turnhalle Siersdorf (Schule) 90301312 524100 Turnhalle Siersdorf (Schule) 90302110 412100 Gebäude Hauptschule Ansatz alt Ansatz neu Veränderung 13.000,00 € 13.500,00 € 13.000,00 € 13.500,00 € - 9.000,00 € 9.500,00 € 9.000,00 € 9.500,00 € - 94.500,00 € 90.000,00 € - 94.500,00 € 90.000,00 € 8.000,00 € 12.000,00 € 8.000,00 € 12.000,00 € - 56.000,00 € 56.500,00 € 90302110 524100 Gebäude Hauptschule 56.000,00 € 56.500,00 € - 90302211 412100 Großsporthalle 13.000,00 € 10.000,00 € - 90302211 524100 Großsporthalle 13.000,00 € 10.000,00 € 90302310 412100 Gebäude Gesamtschule 17.000,00 € 41.000,00 € 90302310 524100 Gebäude Gesamtschule 17.000,00 € 41.000,00 € - Begründung 500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 4.500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 4.500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 4.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 4.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 500,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 3.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 3.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 24.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" 24.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute Schule" Die Mehrerträge bzw. Mehraufwendungen betragen jeweils 22.000 € und werden über das Landesprogramm finanziert. Weiterhin erfolgten Änderungen im investiven Bereich. Die Planansätze veränderten sich wie folgt: Auszahlungen: Kostenstel- SachBezeichnung Ansatz alt le konto 90302305 81212 Eigentumsfächer für die Gesamtschule 90302211 81209 Ausstattungsmaterial für den Sportunterricht 90113200 22110 Erwerb von Grundstücken 90602180 81215 Anschaffung Spielgeräte Ansatz neu - € 9.000,00 € - € 11.000,00 € - € 73.000,00 € 31.000,00 € Veränderung Begründung 9.000,00 € Finanzierung über die Schulpauschale 11.000,00 € Finanzierung über die Schulpauschale 73.000,00 € Ankauf von Grundstücken in Freialdenhoven und Engelsdorf lt. Ratsbeschluss 25.000,00 € Lt. Ratsbeschluss 4 6.000 € Mehrauszahlung Summe 118.000,00 € Einzahlungen: Kostenstel- Sach- Bezeichnung le konto 90113280 45430 Veräußerung Grundstücke 0 Ansatz alt Ansatz neu 560.000 € - 457.000,00 € Veränderung Begründung 103.000 € s. o. Korrektur Grundstücke Folglich hat sich der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 221.000 € verschlechtert. Insgesamt konnten durch die Haushaltsverbesserungen der Hebesatz bei der Grundsteuer B von 1.147 v. H. auf 896 v. H. abgesenkt werden. Der Überschuss für das Haushaltsjahr 2017 wird mit 63.123 € ausgewiesen. Die konsumtiven und investiven Änderungen sind bereits in den Ergebnissen der beigefügten Haushaltssatzung 2017 enthalten. Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2017 sieht nunmehr Erträge in Höhe von und Aufwendungen in Höhe von 34.493.958 EUR 34.430.835 EUR vor. Dementsprechend weist der Ergebnisplan einen Überschuss in Höhe von 63.123 € aus. Der Finanzplan stellt sich wie folgt dar: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf und die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 32.471.942 EUR 31.908.540 EUR 1.511.450 EUR 846.800 EUR 0 EUR 646.000 EUR Für den Haushalt 2017 wurden folgende Hebesätze berücksichtigt: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 440 v. H. 896 v. H. 476 v. H. 5