Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
375 kB
Datum
14.06.2017
Erstellt
12.06.17, 13:06
Aktualisiert
12.06.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 46/2017
07.06.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: III-1
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
14.06.2017
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
3.1
Betreff:
Beschluss des Haushaltes 2017 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt dargestellten Änderungen und die als Anlage 1 beigefügte
Haushaltssatzung 2017 ( mit den geänderten Hebesätzen ) und mit ihren Anlagen sowie die damit verbundene Fortschreibung des Sanierungsplans. Die als Anlage 4 beigefügten Einzelmaßnahmen des Sanierungsplans, in der aktualisierten Fassung, werden ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Aldenhoven ist pflichtiger Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Als pflichtige Kommune hat die Gemeinde einen Sanierungsplan aufzustellen, aus dem hervorgeht, dass der Haushalt der Gemeinde, unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe, spätestens im Jahr 2016 ausgeglichen ist.
Diese Vorgabe wurde seitens der Gemeinde Aldenhoven rechtmäßig umgesetzt.
Weiterhin ist darzustellen, dass der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfe erreicht
wird.
Am 25.06.2012 beschloss der Gemeinderat den Haushalt 2012 sowie den dazugehörigen Sanierungsplan.
Mit dem v. g. Beschluss verpflichtete sich die Gemeinde Aldenhoven verbindlich zur Umsetzung der Maßnahmen. Die künftigen Haushalte beruhen folglich grundsätzlich auf dem erstellten Sanierungsplan des Jahres 2012.
Am 15. November 2016 erfolgte die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017 sowie der gesetzlichen Anlagen durch den Bürgermeister.
Der Ergebnisplan sah
Erträge in Höhe von
und Aufwendungen in Höhe von
34.490.716 EUR
34.485.939 EUR
vor.
1
Folglich hätte sich bei der Realisierung des Haushaltsplans das Jahresergebnis 2017 mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von 4.777 € dargestellt.
Im Finanzplan beliefen sich die
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
und die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
32.404.826 EUR
31.903.132 EUR
1.614.450 EUR
916.800 EUR
0 EUR
646.000 EUR
Der ursprüngliche Haushaltsentwurf 2017 enthielt einen Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 1.248
v. H..
Gegen den Entwurf legten mehr als 3.200 Einwohner oder Abgabenpflichtige Einwendungen nach § 80 III der
GO NRW ein.
Am 15.12.2016 wurden der Haushalt 2017 sowie die Fortschreibung des Sanierungsplans dem Gemeinderat
zur Verabschiedung vorgelegt. Sämtliche Änderungen zum Haushaltsentwurf wurden erläutert. Verbesserungen führten zu einer Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B um 101 Punkte auf 1.147v. H.. Insgesamt wies der Haushalt 2017 ein positives Jahresergebnis in Höhe von 3.092 € aus. Dementsprechend war
die gesetzliche Voraussetzung zur Genehmigung gemäß Stärkungspaktgesetz erfüllt.
Der Gemeinderat lehnte den vorgelegten Haushalt ab, da er insgesamt der Meinung war, dass der Hebesatz
bei der Grundsteuer B in Höhe von 1.147 Punkte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabenpflichtigen überfordere.
Dieser Beschluss wurde durch den Bürgermeister beanstandet, sodass am 24.12.2016 eine nochmalige
Ratssitzung zum Haushaltsbeschluss stattfand. Wiederum erfolgte die Ablehnung des Haushalts und die
Verwaltung wurde beauftragt, sich an den Innenminister Landes zu wenden; um den Protest von Bevölkerung, Rat und Verwaltung gegen die nicht auskömmliche Finanzierung der Gemeinde zu vermitteln und um
gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden eine tragfähige Lösung zu finden.
Am 17.03.2017 fand ein Erörterungstermin beim Innenministerium statt. Hierbei waren auch die Aufsichtsbehörden (Kreis Düren, BR Köln) anwesend.
Im Rahmen des Gesprächs wurde die Finanznot der Gemeinde Aldenhoven von allen Anwesenden bestätigt.
Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung wurde seitens des Innenministeriums jedoch abgelehnt. Statt
dessen wurde angeregt, schnellstmöglich die seitens der Gemeinde bereits angefragte Beratung durch die
Gemeindeprüfanstalt (GPA) in Anspruch zu nehmen, um mögliche zusätzliche Einsparpotenziale zu ermitteln. Zudem sollten die aktuellen Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Kommunalhaushalt in den Haushaltsentwurf eingearbeitet werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.
Erfreulicherweise haben sich seither einige positive Veränderungen/finanzielle Verbesserungen ergeben. Der
nunmehr zu beschließende Haushalt 2017 enthält, im Vergleich zum am 15.12.2016 zur Beschlussfassung
vorgelegten Haushalt, folgende Veränderungen:
Erträge:
KostenSach- Bezeichnung
stelle
konto
91601100 401100 Grundsteuer A
91601100 401200 Grundsteuer B
Ansatz alt
Ansatz neu
164.500,00 €
4.695.818
Veränderung
Begründung
164.800,00 €
300,00 € Erhöhung von 439 v. H. auf 440 v.
H.
3.668.224,00 € - 1.027.594,00 € Reduzierung von 1.147 v. H. auf
896 v. H.
2
91601100 401301 Gewerbesteuer aus
Vorjahren
91601115 402100 Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
465.000,00 €
885.000,00 €
420.000,00 € Aufgrund von Abrechnungen aus
Vorjahren im I./II. Quartal 2017
konnten die Anpassungen erfolgen
5.591.800,00 €
5.704.842,00 €
113.042,00 € Aufgrund der Ergebnisse des
Jahresabschlusses 2016 sowie I./
2017 konnten die Erhöhungen
erfolgen.
- €
339.000,00 €
91601130 448200 Erstattung Kreis aus
Landschaftsumlage
90502320 448100 Kostenerstattung Land
339.000,00 € Nach Rücksprache mit dem Kreis
Düren werden 6,7 Millionen Euro
an die kreisangehörigen Kommunen erstattet. Der Verteilungsschlüssel wurde in der vorherigen
Ratssitzung erläutert
- € - 1.600.000,00 € Entsprechend der Vorgabe IT.
NRW wurde das Sachkonto geändert.
1.600.000,00 €
90502320 414100 Zuweisung Land
- €
1.600.000,00 €
91503121 429100 Indeland Sponsoring
1.500,00 €
- €
91503121 446130 Indeland Sponsoring/
Spenden
403100 Vergnügungssteuer
- €
1.500,00 €
240.350,00 €
90502320 448800 Stromerstattung Asyl
- €
90113280 454300 Veräußerung Grundstücke
560.000,00 €
90113280 454301 Abgang Buchwerte
91601120 411100 Schlüsselzuweisungen
-
1.600.000,00 € Entsprechend der Vorgabe IT.
NRW wurde das Sachkonto geändert.
-
1.500,00 € Geändertes Sachkonto
225.000,00 € 50.000,00 €
457.000,00 € -
85.000,00 € -
6.375.100,00 €
1.500,00 € Geändertes Sachkonto
59.000,00 €
6.374.100,00 €
-
Minderertrag
-
15.350,00 € Erhöhung von 14 v.H. auf 16 v.H.
für das II: Halbjahr.
50.000,00 € Nach Abschluss der Jahresrechnung 2016 erstmalige Erfassung
der Stromkostenerstattung
103.000,00 € Das betroffene Grundstück ist
derzeit nicht bebaubar und wurde daher aus der Verkaufsliste
entnommen.
26.000,00 € s.o.
1.000,00 € Das Gesetz ist zwischenzeitlich
verabschiedet und der Betrag
wurde angepasst.
198.602,00 €
Aufwand:
KostenSachBezeichnung
stelle
konto
90106110 505100 Zuführung Pensionsrückstellung
90106110 506100 Beihilferückstellung
91601115 534100 Gewerbesteuerumlage
91601115 534200 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche
Einheit
91601130 537400 Kreisumlage
Ansatz alt
Ansatz neu
Veränderung
114.400,00 € -
20.000,00 € -
57.000,00 €
279.850
- € 307.750,00 €
265.000
8.385.400,00 €
299.000,00 €
8.278.500,00 €
Begründung
134.400,00 € Anpassung
57.000,00 € Anpassung
27.900,00 € Anpassung an Gewerbesteuerertrag
34.000,00 € Anpassung an Gewerbesteuerertrag
106.900,00 € Nach Kreistagsbeschluss vom
30.03.2017:Reduzierung des Hebesatzes von 46,49 % auf 45,90 %.
3
91601130 537500 Jugendamtsumlage
div. 571100
4.856.500,00 €
4.830.100,00 €
2.450.928,00 €
2.455.095,00
€
Minderaufwand
-
26.400,00 € Nach Kreistagsbeschluss vom
30.03.2017:Reduzierung des Hebesatzes von 26,93 % auf 26,78 %.
4.167,00 € Abschreibung Spielgeräte
258.633,00 €
Veränderungen aus dem Programm Gute Schule 2020
KostenSachBezeichnung
stelle
konto
90301110 412100 Gebäude Grundschule
Marienschule
90301110 524100 Gebäude Grundschule
Marienschule
90301210 412100 Gebäude Grundschule
GGS
90301210 524100 Gebäude Grundschule
GGS
90301310 412100 Gebäude Grundschule
Johannesschule
90301310 524100 Gebäude Grundschule
Johannesschule
90301312 412100 Turnhalle Siersdorf
(Schule)
90301312 524100 Turnhalle Siersdorf
(Schule)
90302110 412100 Gebäude Hauptschule
Ansatz alt
Ansatz neu
Veränderung
13.000,00 €
13.500,00 €
13.000,00 €
13.500,00 € -
9.000,00 €
9.500,00 €
9.000,00 €
9.500,00 € -
94.500,00 €
90.000,00 € -
94.500,00 €
90.000,00 €
8.000,00 €
12.000,00 €
8.000,00 €
12.000,00 € -
56.000,00 €
56.500,00 €
90302110 524100 Gebäude Hauptschule
56.000,00 €
56.500,00 € -
90302211 412100 Großsporthalle
13.000,00 €
10.000,00 € -
90302211 524100 Großsporthalle
13.000,00 €
10.000,00 €
90302310 412100 Gebäude Gesamtschule
17.000,00 €
41.000,00 €
90302310 524100 Gebäude Gesamtschule
17.000,00 €
41.000,00 € -
Begründung
500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
4.500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
4.500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
4.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
4.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
500,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
3.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
3.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
24.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
24.000,00 € Anpassung aus Programm "Gute
Schule"
Die Mehrerträge bzw. Mehraufwendungen betragen jeweils 22.000 € und werden über das Landesprogramm
finanziert.
Weiterhin erfolgten Änderungen im investiven Bereich. Die Planansätze veränderten sich wie folgt:
Auszahlungen:
Kostenstel- SachBezeichnung
Ansatz alt
le
konto
90302305 81212 Eigentumsfächer für die
Gesamtschule
90302211 81209 Ausstattungsmaterial für
den Sportunterricht
90113200 22110 Erwerb von Grundstücken
90602180
81215 Anschaffung Spielgeräte
Ansatz neu
- €
9.000,00 €
- €
11.000,00 €
- €
73.000,00 €
31.000,00 €
Veränderung
Begründung
9.000,00 € Finanzierung über die Schulpauschale
11.000,00 € Finanzierung über die Schulpauschale
73.000,00 € Ankauf von Grundstücken in
Freialdenhoven und Engelsdorf lt.
Ratsbeschluss
25.000,00 € Lt. Ratsbeschluss
4
6.000 €
Mehrauszahlung
Summe
118.000,00 €
Einzahlungen:
Kostenstel- Sach- Bezeichnung
le
konto
90113280 45430 Veräußerung Grundstücke
0
Ansatz alt
Ansatz neu
560.000 € - 457.000,00 €
Veränderung
Begründung
103.000 € s. o. Korrektur Grundstücke
Folglich hat sich der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 221.000 € verschlechtert.
Insgesamt konnten durch die Haushaltsverbesserungen der Hebesatz bei der Grundsteuer B von 1.147 v. H.
auf 896 v. H. abgesenkt werden. Der Überschuss für das Haushaltsjahr 2017 wird mit 63.123 € ausgewiesen.
Die konsumtiven und investiven Änderungen sind bereits in den Ergebnissen der beigefügten Haushaltssatzung 2017 enthalten.
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2017 sieht nunmehr
Erträge in Höhe von
und Aufwendungen in Höhe von
34.493.958 EUR
34.430.835 EUR
vor.
Dementsprechend weist der Ergebnisplan einen Überschuss in Höhe von 63.123 € aus.
Der Finanzplan stellt sich wie folgt dar:
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
und die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
32.471.942 EUR
31.908.540 EUR
1.511.450 EUR
846.800 EUR
0 EUR
646.000 EUR
Für den Haushalt 2017 wurden folgende Hebesätze berücksichtigt:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
440 v. H.
896 v. H.
476 v. H.
5