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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße - a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße - b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
93 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
14.06.17, 15:32
Aktualisiert
14.06.17, 15:32
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße -
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße -
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße -
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße -
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 53/2017 07.06.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Bambynek öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Klotz Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Bauverwaltungsausschuss 29.06.2017 3.7. Gemeinderat 06.07.2017 Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 72 N Hofbongardstraße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage 1 beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit Herrn Toni Franken abzuschließen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, die Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender Planskizze (Anlage 2) durchzuführen. zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. 1 Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 29.05.2017 (Anlage 3) beantragt der Vorhabenträger die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Schreinerei Franken & Söhne ist ,,Treppenmeister“-Partner für das Gebiet Aachen, Stolberg, Jülich, Düren, und die Eifel. Gemäß dem geschlossenen Franchisevertrag mit der Treppenmeister GmbH ist die Schreinerei Franken & Söhne dazu verpflichten einen Ausstellungsraum zu errichten. Das Grundstück Gemarkung Niedermerz, Flur 9, Flurstück 84 ist größtenteils bebaut, somit ist die einzige sinnvolle Möglichkeit um den Standort Niedermerz zu sichern, den Ausstellungsraum auf dem Flurstück 56 zu errichten. Dafür ist aus planungsrechtlicher Sicht die Aufstellung eines Bebauungsplans nötig. 2