Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
93 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
14.06.17, 15:32
Aktualisiert
14.06.17, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 53/2017
07.06.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Bambynek
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Klotz
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Bauverwaltungsausschuss
29.06.2017
3.7.
Gemeinderat
06.07.2017
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
Aufstellung des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 72 N Hofbongardstraße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage 1 beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit Herrn Toni Franken abzuschließen.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, die Aufstellung
des Bebauungsplans 72 N - Hofbongardstraße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender Planskizze (Anlage 2) durchzuführen.
zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von
der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und
gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
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Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 29.05.2017 (Anlage 3) beantragt der Vorhabenträger die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Schreinerei Franken & Söhne ist ,,Treppenmeister“-Partner für das Gebiet Aachen, Stolberg, Jülich, Düren, und die Eifel. Gemäß dem geschlossenen Franchisevertrag mit der Treppenmeister GmbH ist
die Schreinerei Franken & Söhne dazu verpflichten einen Ausstellungsraum zu errichten. Das Grundstück
Gemarkung Niedermerz, Flur 9, Flurstück 84 ist größtenteils bebaut, somit ist die einzige sinnvolle Möglichkeit um den Standort Niedermerz zu sichern, den Ausstellungsraum auf dem Flurstück 56 zu errichten. Dafür
ist aus planungsrechtlicher Sicht die Aufstellung eines Bebauungsplans nötig.
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