Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
88 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
14.06.17, 15:32
Aktualisiert
14.06.17, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 44/2017
26.05.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Herhut
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Klotz
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Bauverwaltungsausschuss
29.06.2017
3.2.
Gemeinderat
06.07.2017
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
8. Änderung des Bebauungsplans 17 A - Industriegebiet a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, die 8. Änderung des
Bebauungsplans 17 A - Industriegebiet -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und unter
Beifügung der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen
den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans 17 A - Industriegebiet - (Anlage 2) hat inkl. Begründung
(Anlage 3) und textlichen Festsetzungen (Anlage 4) in der Zeit vom 05.05.2017 bis 06.06.2017 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen. Ebenfalls beigefügt waren der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (Anlage 5) und die zugehörige Übersichtskarte (Anlage 6). Die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.05.2017 gebeten, ihre Stellungnahmen (siehe Anlage 1) abzugeben. Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, die 8. Änderung des Bebauungsplans 17 A - Industriegebiet - gemäß § 10 BauGB als
Satzung zu beschließen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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