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Beschlussvorlage (Anlage 5 - 6. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
73 kB
Erstellt
01.12.17, 10:29
Aktualisiert
01.12.17, 10:29
Beschlussvorlage (Anlage 5 - 6. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Anlage 5 zu SV 91/2017 Satzung über die 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Aldenhoven über die Erhebung von Gebühren nach § 7 Absatz 1 KAG NW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung) vom 10. Dezember 2014 i. d. F. der 5. Änderung vom xx.xx.xxxx Aufgrund • der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), • der §§ 61, 62, 63 und 64 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) sowie • der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150) hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 14.12.2017 folgende Satzung über die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach § 7 Absatz 1 KAG NW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung) vom 10. Dezember 2014 i. d. F. der 5. Änderung vom xx.xx.xxxx beschlossen: Artikel 1 § 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung: Der Gebührensatz beträgt jährlich je m² der Grundstücksfläche im Einzugsgebiet „untere Rur“ a) für versiegelte Flächen b) für übrige Flächen 0,0722 € 0,0006 € im Einzugsgebiet „Inde“ a) für versiegelte Flächen b) für übrige Flächen 0,3757 € 0,0003 € im Einzugsgebiet „Wurm“ a) für versiegelte Flächen b) für übrige Flächen 0,1711 € 0,0004 € Artikel 2 Diese 6. Änderungssatzung vom xx.xx.xxxx tritt am 01.01.2018 insoweit in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die 5. Änderung in der Fassung vom xx.xx.xxxx insoweit außer Kraft. 01.12.2017 G:\Abt32\Allgemein\Göbbels\Documents\FB III\GUG\Satzungsänderung 2018.docx