Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
87 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
05.05.17, 10:38
Aktualisiert
05.05.17, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 29/2017
26.04.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: III-3
gez. Thelen
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
18.05.2017
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
6.
Betreff:
Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren gemäß §
11 BHKG NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Boris Sachsenhausen gemäß § 11 des Brandschutz-, hilfeleistungs-, katastrophenschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (BHKG) für die
Dauer von sechs Dienstjahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Aldenhoven zu bestellen.
Sachdarstellung:
Nach erfolgter Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr Aldenhoven durch die Gemeinde Aldenhoven, vertreten
durch Herrn Bürgermeister Ralf Claßen, am 19.02.2016 unter Beteiligung der Aufsichtsbehörde schlägt der
Herr Kreisbrandmeister Karlheinz Eismar mit Schreiben vom 23.02.2016 dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die Bestellung von Herrn Brandinspektor Boris Sachsenhausen zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Aldenhoven für die Dauer von sechs Jahren vor. In diesem Schreiben ist die kommissarische Bestellung für eine Übergangszeit für die Dauer von 2 Jahren bis zur Erreichung der notwendigen Qualifikation
benannt. Herr Sachsenhausen wurde mit Ratsbeschluss vom 23.06.2016 (SV-Nr. 71/2016) zum kommissarischen stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Aldenhoven bestellt.
Zwischenzeitlich hat Herr Sachsenhausen alle notwendigen Qualifikationen erreicht und den Dienstgrad des
Gemeindebrandinspektors erlangt. Somit sind alle Voraussetzungen für die endgültige Bestellung in die
Funktion des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr Aldenhoven erfüllt.
Als Anlagen sind die Unterlagen aus dem Jahr 2016 dieser Sitzungsvorlage in Kopie beigefügt.
Der stellvertretende Leiter der Feuerwehr ist gemäß § 11 BHKG in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 des Beamtengesetzes durch den Bürgermeister mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Der stellvertretende Leiter der Feuerwehr untersteht der Dienstaufsicht des Bürgermeisters gemäß § 73 Abs.
2 der Gemeindeordnung NRW.
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