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Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2018 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
292 kB
Erstellt
01.12.17, 10:29
Aktualisiert
01.12.17, 10:29
Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2018 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes) Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2018 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes) Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2018 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes) Beschlussvorlage (Beschluss des Haushaltes 2018 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 101/2017 27.11.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: III-1 öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Ossenkopp X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Gemeinderat 14.12.2017 4.2. Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen Betreff: Beschluss des Haushaltes 2018 und der Fortschreibung des Sanierungsplanes Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt dargestellten Änderungen und die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung 2018 und mit ihren Anlagen sowie die damit verbundene Fortschreibung des Sanierungsplans. Die als Anlage 4 beigefügten Einzelmaßnahmen des Sanierungsplans, in der aktualisierten Fassung, werden ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Aldenhoven ist pflichtiger Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Als pflichtige Kommune hat die Gemeinde einen Sanierungsplan aufzustellen, aus dem hervorgeht, dass der Haushalt der Gemeinde, unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe, spätestens im Jahr 2016 ausgeglichen ist. Diese Vorgabe wurde seitens der Gemeinde Aldenhoven rechtmäßig umgesetzt. Weiterhin ist darzustellen, dass der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfe erreicht wird. Am 25.06.2012 beschloss der Gemeinderat den Haushalt 2012 sowie den dazugehörigen Sanierungsplan. Mit dem v. g. Beschluss verpflichtete sich die Gemeinde Aldenhoven verbindlich zur Umsetzung der Maßnahmen. Die künftigen Haushalte beruhen folglich grundsätzlich auf dem erstellten Sanierungsplan des Jahres 2012. Am 16. November 2017 erfolgte die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2018 sowie der gesetzlichen Anlagen durch den Bürgermeister. Der Ergebnisplan sah Erträge in Höhe von 34.940.326 EUR und Aufwendungen in Höhe von 34.931.802 EUR vor. Folglich hätte sich bei der Realisierung des Haushaltsplans das Jahresergebnis 2018 mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von 8.524 € dargestellt. Im Finanzplan beliefen sich die 1 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf und die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 33.147.376 EUR 32.228.173 EUR 1.604.600 EUR 985.800 EUR 0 EUR 689.900 EUR Zwischenzeitlich haben sich folgende Veränderungen ergeben, die Auswirkungen auf den Haushalt des Jahres 2018 haben. Erträge: Die Orientierungsdaten des Landes sind erst nach der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2018 veröffentlicht worden. Aufgrund der aktuellen Berechnungsgrundlagen mussten beim gemeindlichen Anteil an der Einkommenssteuer die Erträge um 24.300 € reduziert werden und die Kompensationsleistungen verringerten sich um 2.140 €. Demgegenüber erhöhte sich der gemeindliche Anteil an der Umsatzsteuer um 2.350 €. Insgesamt reduzierten sich die Erträge um 24.090 €. Aufwand: Die mit Schnellbrief 167/2017 vom Städte- und Gemeindebund veröffentlichten Planungsrichtwerte 2018 bis 2021 sahen bei der Erhöhungszahl für die Abwicklung des Fonds „Dt. Einheit“ einen Wert von 4,0 Punkten vor. Mit Schnellbrief 279/2017 vom 14.11.2017 wurde mitgeteilt, dass für 2018 eine Erhöhungszahl von 4,5 Punkte anzusetzen ist. Dementsprechend erhöht sich der Gesamtvervielfältiger auf 68,5 Punkte. Dies bedeutet für die Gemeinde Aldenhoven einen Mehraufwand von 4.600 €. Der Förderschulzweckverband hat den gemeindlichen Beitrag für das Haushaltsjahr 2017 auf 540 T € beschieden. Der Beitrag wird jeweils zur Hälfte über den Anteil der Schüler der betroffenen Kommunen sowie der anteiligen Umlagegrundlage ermittelt. Der zuständige Fachbereich hatte im Haushaltsentwurf 2018 einen Planansatz in Höhe von 530 T € beantragt. Aufgrund des Bescheides vom Förderschulzweckverband ist der Ansatz um 30 T € auf 560 T € zu erhöhen. Das Land hat im Jahr 2017 mit dem Nachtragshaushalt die Krankenhausförderung um 250 Mio. Euro aufgestockt. Der kommunale Anteil in Höhe von 40 v. H. sollte im Jahr 2018 erst erhoben werden. Dementsprechend sieht der Haushaltsentwurf 2018 eine Planansatzerhöhung um 78 T € vor. Mit E-Mail vom zuständigen Ministerium (MHKBG) wurde am 15.11.2017 mitgeteilt, dass „mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte“ die Belastung noch in diesem Jahr verbucht werden kann, sodass eine Entlastung für 2018 in gleicher Höhe erfolgt. Die Vorgaben zur Löschwasserentnahme haben sich mit dem Arbeitsblatt W 405-B1 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) verschärft. Demnach dürfen nur noch Standrohre benutzt werden, die mit sogenanntem Rückflussverhindern ausgestattet sind. Dadurch wird eine Zufuhr von Löschmitteln ins Trinkwassernetz ausgeschlossen. Die gesetzliche Notwendigkeit ergibt sich aus den § 17 Abs. 6 TrinkwV (Trinkwasserverordnung). Durch das o. g. Arbeitsblatt wird der unbestimmte Rechtsbegriff – anerkannten Regeln der Technik - konkretisiert und ist dementsprechend umzusetzen. Der Wasserversorger hat bereits letzte Woche Verbindung mit der Wehrführung aufgenommen und die Problematik erörtert. Aus diesem Grund bedarf es der Anschaffung von neuen Standrohren. Konsumtive Mittel in Höhe von 7.300 € sind daher zusätzlich einzuplanen. Die Reinigung der gemeindlichen Objekte soll mittelfristig komplett durch Fremdfirmen erfolgen. Durch den Eintritt in den Ruhestand eines Bediensteten wird die Rathausreinigung nunmehr zum Teil extern vergeben. Im Haushaltsentwurf sind daher die eingeplanten Personalaufwendungen um 14.800 € zu reduzieren. Gleichzeitig ist ein Ansatz bei den Sachkosten in Höhe von 14.800 € einzuplanen. Insgesamt haben sich die Aufwendungen um 36.100 € reduziert. Die o. g. Änderungen führen zu Verbesserungen in Höhe von 12.210 €. Dementsprechend weist das prognostizierte Jahresergebnis einen Überschuss in Höhe von 20.734 € aus. 2 Nachfolgend werden die Veränderungen nochmalig aufgeführt: Erträge Kostenstelle Gemeindeanteil Ein- 91601115 kommenssteuer Gemeindeanteil Um- 91601115 satzsteuer Kompensationsleis- 91601120 tungen Veränderungen gesamt Sachkonto Betrag alt Betrag neu Differenz 402100 6.182.000,00 € 6.157.700,00 € -24.300,00 € 402200 709.000,00 € 711.350,00 € 2.350,00 € 405100 582.390,00 € 580.250,00 € -2.140,00 € -24.090,00 € Aufwendungen Gewerbesteuerumlage /FDE Kostenstelle Sachkonto Betrag alt 91601115 534200 301.900,00 € Betrag neu 306.500,00 € Differenz 4.600,00 € Krankenhausinvestitionsumlage Personalaufwand Personalaufwand Personalaufwand Reinigungskosten Rathaus extern Sofortabschreibung GWG Standrohre 90701200 539110 258.150,00 € 180.150,00 € -78.000,00 € 90106110 90106110 90106110 90106110 501200 502200 503200 524117 25.280,00 € 1.807,00 € 5.329,00 € € 14.280,00 € 807,00 € 2.529,00 € 14.800,00 € -11.000,00 € -1.000,00 € -2.800,00 € 14.800,00 € 90208100 571510 € 7.300,00 € 7.300,00 € Sonderschulzweckverband 90305105 523300 530.000,00 € 560.000,00 € 30.000,00 € Veränderungen gesamt -36.100,00 € Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2018 sieht nunmehr Erträge in Höhe von und Aufwendungen in Höhe von 34.916.236 EUR 34.895.702 EUR vor. Dementsprechend weist der Ergebnisplan einen Überschuss in Höhe von 20.534 € aus. Der Finanzplan stellt sich wie folgt dar: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf und die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 33.123.286 EUR 32.184.773 EUR 1.604.600 EUR 993.100 EUR 0 EUR 689.900 EUR 3 Für den Haushalt 2018 wurden folgende Hebesätze berücksichtigt: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 440 v. H. 880 v. H. 476 v. H. Der Haushaltsplan-/ Haushaltssanierungsplan 2018 sieht folgende Abweichungen zum beschlossenen Haushaltssanierungsplan des Vorjahres vor: Laufende Nummer 31: Überprüfung der Standorte der Feuerwehrgerätehäuser Einsparbetrag: 3.400 € Der Brandschutzbedarfsplan soll im Jahr 2018 fortgeschrieben werden. Hierzu sind u.a. 10.000 € als Planansatz im Haushalt 2018 berücksichtigt. Die ermittelten Ergebnisse werden anschließend dem Gemeinderat vorgetragen. Laufende Nummer 32: Reduzierung der Schulräumlichkeiten Einsparbetrag: 174.100 €. Die am Standort Aldenhoven bestehenden Schulformen Hauptschule und Realschule laufen mit Beendigung des Schuljahres 2018/2019 aus. Weiterhin wurde ein Konzept zur Optimierung der Schulstandorte Schwanenstraße und Pestalozziring beauftragt. Demnach soll durch Aufnahme des Ist-Zustandes und daraus entwickelten Varianten eine größtmögliche Nutzung der vorhandenen Gebäude erzielt werden. In dem o.g. Einsparbetrag sind bereits umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen (z. B. Vermietung des ehem. Neubaus für die GGS an einen Kindergartenträger) enthalten. Laufende Nummer 42: Reduzierung Hausmeisterleistungen Einsparbetrag: 36.000 € Seitens des betroffenen Mitarbeiters ist keine Rückmeldung erfolgt, ob der ursprünglich beabsichtigte Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Laufende Nummer 62 Verzicht auf Einstellung von Auszubildenden Einsparbetrag: 29.700 € Zum 01.08.2018 wurde ein neuer Auszubildender für die Ausbildung für den gehobenen Dienst eingestellt. 4