Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
222/2016
Erstellt am:
29.06.2016
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Rat
I. 6
nö. Sitzung
Termin
X
04.07.2016
X
05.07.2016
Betreff
Raumbedarf am Schulzentrum Brauweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2017
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Nach Ermittlung der Kosten werden diese für den Haushalt 2017 angemeldet.
Vorlage Nr.: 222/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Um den Raumbedarfen am Schulzentrum Brauweiler Rechnung zu tragen empfiehlt der Ausschuss für Bildung,
Kultur, Sport und Freizeit / beschließt der Rat - unter Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss 1. zum Schuljahr 2017/18 die Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler an den Standort der Förderschule Jahnstraße umzuziehen;
2. zum Schuljahr 2017/18 die Förderschule an den Standort der Katholischen Grundschule Stommeln „An der
Kopfbuche“ umzuziehen;
3. dass die Verwaltung die für die beiden Umzüge notwendigen Mittel - ergänzt um notwendige Herrichtungs-,
Ausstattungs- und Einrichtungsbedarfe - gemeinsam mit den vier Schulleitungen ermittelt und diese – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung - im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 berücksichtigen soll.
Erläuterungen
Die Gremien des Rates haben die Verwaltung beauftragt, die zur Deckung der erforderlichen Raumbedarfe vorgeschlagenen Schulraumcontainer im Hinblick auf zeitliche Abläufe sowie finanzielle Notwendigkeiten zu prüfen. Im
Ergebnis stellt die Verwaltung fest, dass je nach Standort und Anzahl der Geschosse zwischen 144.000 € und
156.000 € für einmalige Kosten zzgl. einer jährlichen Miete von ca. 82.000 € zur Verfügung gestellt werden müssten.
Zurzeit sind lange Ausführungszeiten zu kalkulieren. Die Verwaltung geht von einer kompletten Ausführungszeit von
rund 8 Monaten ab Ratsbeschluss aus. Hieraus ergibt sich, dass bei einer Beschlussfassung im Juli d. J. zusätzliche
Schulraumcontainer frühestens im Februar des kommenden Jahres zur Verfügung stünden. Bis zum Schuljahresende 2016/2017 könnten die zusätzlichen Schulraumcontainer für max. 5 Monate genutzt werden.
Im vorzunehmenden Abwägungsprozess hat die Verwaltung parallel hierzu geprüft, ob die wechselweise vorgeschlagene Umzugssituation mittelfristig zu einer Lösung der Schulraumbedarfe beitragen kann und kommt zu folgendem Ergebnis:
Bezugnehmend auf die Förderschule ist aus schulfachlicher Sicht zu berücksichtigen, dass aufgrund der von der
Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.06.2016 gegebenen Hinweise eine Restlaufzeit
von mindestens zwei Jahren angezeigt ist. Hierdurch könnten drei zahlenmäßig sehr starke Jahrgänge die Schullaufbahn regulär beenden. Die jüngeren Schülerinnen und Schüler könnten in den zwei Jahren fit für die Teilnahme
am Regelunterricht der Grundschulen gemacht werden. Schlussendlich ist eine weitere Sicherstellung von Förderschulangeboten für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Regelschule wechseln oder die Schullaufbahn regulär beenden, in diesem Zeitraum deutlich besser zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund hat die Verwaltung erste Gespräche mit der Leitung der Förderschule geführt. Die Schulleitung der Förderschule teilt mit, sich einen Umzug im Sommer 2017 an den Standort der dann frei werdenden Katholischen Grundschule Stommeln „An der
Kopfbuche“ vorstellen zu können. Schulorganisatorisch und schulkonzeptionell überwiegen die Vorteile dieser Lösung bei weitem die Nachteile, die bei einem Verbleib am Standort Förderschule und einer Restlaufzeit von einem
Schuljahr entstünden.
Bei einem Umzug der Arthur-Koepchen-Realschule an den Standort der Förderschule Jahnstraße liegt für die notwendigen Umbauarbeiten zur Versetzung von Innenwänden und anschließenden Renovierungsarbeiten eine Kostenschätzung vor, die mit einem Betrag von rd. 58.000 € schließt. Hinzu kommen Kosten für Umzüge und spezifische
Ausstattungserfordernisse, die im Detail noch zu ermitteln sind. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass der Umzug die deutlich wirtschaftlichere Variante darstellt. Mit Umzugsszenarien befasst hat sich auch die Schulleitung der
Arthur-Koepchen-Realschule in Brauweiler sowie in einer ersten Befassung die Schulkonferenz dieser Schule (s.
Anlage). Aus der Schule hat die Verwaltung die Rückmeldung erhalten, dass der Umzug mit wesentlichen Teilen der
Realschule an den Standort der Förderschule vorstellbar ist.
Vorlage Nr.: 222/2016 . Seite 3 / 3
Der Grund ist, dass die Schule in den beiden verbleibenden Schuljahren in eigenen und allein genutzten Schulräumlichkeiten eine gute abschließende Arbeit gewährleisten kann. Da für die beiden letzten Jahrgänge der ArthurKoepchen-Realschule nicht alle Fachraumbedarfe am Standort Jahnstraße erfüllt werden können, haben die drei
Schulleitungen für das Schuljahr 2017/2018 Szenarien erörtert, die den Fachraumbedarfen der einzelnen Schulen
Rechnung tragen soll und einen Schulortwechsel der Realschülerinnen und -schüler zwischen Schulzentrum und
Jahnstraße auf ein Minimum reduzierbar machen könnte.
Die Realschulleitung und die Verwaltung vertreten die Auffassung, dass mit dieser Lösung den - im Zusammenhang
mit der Gesamtschulgründung und auflösenden Schließung der Realschule - gegebenen Zusagen entsprochen wird,
da für sämtliche verbleibenden Jahrgänge gute Unterrichtsbedingungen zur Verfügung stehen würden.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung ist kurzfristig entstanden. Der Verwaltung ist bewusst, dass zur
abschließenden Realisierung noch Detailfragen zu klären sind. Hierzu sind vor allem schulinterne Organisationsfragen zu klären. Die drei Schulleitungen des Schulzentrums Brauweiler sind in die geführten Gespräche eingebunden
und haben in Aussicht gestellt, ggfls. schon zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit spätestens zur Sitzung des Rates im September (20. bzw. 27.09.2016) eine abschließende Stellungnahme abzugeben.
Da die Verwaltung zurzeit von der grundsätzlichen Realisierbarkeit ausgeht, erbittet sie den Auftrag durch den Rat,
dieses Umzugsszenario mit der Perspektive der finanziellen Aufwendungen und sonstigen Notwendigkeiten zu konkretisieren. Vorbehaltlich der im Weiteren zu führenden Gespräche, sind Kostenpositionen zur Durchführung der
Umzüge an sich, der baulichen Herrichtung des Förderschulstandortes für die Arthur-Koepchen-Realschule sowie
die sich aus den schulspezifischen Anforderungen ergebenden Einrichtungs- bzw. Ausstattungsbedarfe zu ermitteln.
Für den Fall, dass sich die Umzugslösungen und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten nicht realisieren lassen werden, wird die Verwaltung zur Sitzungsfolge Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, 20.09.2016 und
Rat, 27.09.2016 die Gremien um Beschlussfassung bitten, die Containerlösung zu beschließen.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass mit der im Beschlussentwurf erbetenen Lösung bei weitem keine
endgültige Lösung der Raumfrage am Schulzentrum einhergeht. Die Verwaltung hat daher mit den Schulleitungen
am Schulzentrum Brauweiler die Fortsetzung der Gespräche mit dem Ziel vereinbart, eine Perspektive für die Schuljahre 2017/2018 ff. in Angriff zu nehmen. Hier soll insbesondere erarbeitet werden, wie die durch die Realschule frei
gemachten Räume für die beiden verbleibenden Schulen unter dem Gesichtspunkt der Fachraum- und pädagogischen Raumbedarfe genutzt werden können. Erklärtes Ziel der Beteiligten ist hierbei, Aspekten, die sich aus der
Machbarkeitsstudie ergeben, Rechnung zu tragen bzw. keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, die die Umsetzung
der in der Machbarkeitsstudie gefundenen Ergebnisse erschweren würden. Die Schulleitungen haben in diesem
Zusammenhang nochmals die Erwartungshaltung geäußert, der Rat und seine Gremien mögen noch in diesem Jahr
zu ersten Beschlüssen kommen, ob und wenn ja in welcher zeitlichen Folge Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie
- ausschließlich auf das Schulzentrum bezogen - zur Umsetzung kommen sollen.