Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
88 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:39
Aktualisiert
15.09.16, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 108/2016
07.09.2016
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Bambynek
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Herhut
Bürgermeister:
gez. i.V. Wassenhoven
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
29.09.2016
Gemeinderat
06.10.2016
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, den Bebauungsplan
67 A – Niedermerzer Straße -, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2), textlichen Festsetzungen (Anlage
3) und unter Beifügung der Begründung (Anlage 4) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die
Verwaltung zu beauftragen den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Bebauungsplans 67 A – Niedermerzer Straße - (Anlage 2) hat inkl. Begründung (Anlage 4)
in der Zeit vom 21.03.2016 bis 22.04.2016 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich
ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
10.03.2016 gebeten, ihre Stellungnahmen (siehe Anlage 1) abzugeben. Zum Abschluss des Verfahrens ist
es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7
BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, den Bebauungsplan 67 A - Marienstraße - gemäß §
10 BauGB als Satzung zu beschließen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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