Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
262/2016
Erstellt am:
29.08.2016
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
21.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift PA vom 09.12.2015, TOP 3, Vorlage Nr. 498/2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 262/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim 1301 im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanänderungsverfahren des BP 108 Pulheim 1301 wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom
09.12.2015 eingeleitet. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine barrierearme
Wohnbebauung in einer verdichteten Bauweise.
In der gleichen Sitzung beauftragte der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung mit der Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 24.02.2016 bis 16.03.2016 einschließlich statt. Mit Schreiben vom
23.02.2016 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten
der Öffentlichkeit ist keine Äußerung nach Ablauf der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren eingegangen. Vom Rhein-Erft-Kreis (siehe Anlage T 1 fBÖ) erhielt die Verwaltung eine Anregung zum Immissionsschutz. Das
Schreiben wird nachfolgend erläutert und in der Anlage beigefügt.
Eingabesteller T1 fBÖ
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
Schreiben vom 16.03.2016
Inhalt:
Aus Sicht des Immissionsschutzes wird aufgrund der im unmittelbaren Einwirkungsbereich befindlichen Gewerbenutzungen auf eine mögliche Konfliktlage hingewiesen. Es wird eine gutachterliche Untersuchung empfohlen, um festzustellen, ob die vorhandene Lärmschutzwand entlang der Kreisstraße die gewerblichen Immissionen der benachbarten Betriebe in allen Geschossen abschirmen kann.
Bemerkung der Verwaltung:
Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim, 2. Änderung, dessen Geltungsbereich die vorab angeführten gewerblichen Nutzungen im Einwirkungsbereich der jetzt geplanten Wohnnutzung umfasst, wurde im Jahr 2006
eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Inhalt dieser Untersuchung war aus schalltechnischer Sicht, die geplanten
Gewerbe- und Industrieflächen in ihrer Schallemission so zu begrenzen, dass es zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der wohngenutzten Nachbarschaft kommt. In dem Bebauungsplan wurden entsprechende
Lärmkontingente festgesetzt, die regeln, dass die Einhaltung des zulässigen Lärmkontingents dann als erfüllt gilt, wenn
ein zu beurteilender Betrieb durch ein schalltechnisches Gutachten nachweist, dass er an den Immissionsorten des
schalltechnischen Gutachtens des I.F.S. (Ingenieurbüros für Schallschutz), Neuss Nr. 070106 keine höheren Teilbeurteilungspegel hervorruft als das Lärmkontingent. Im damaligen Gutachten wurden die Istwerte mit allen vorhandenen
Schallquellen untersucht. Neben anderen wurde ein Berechnungspunkt im Plangebiet des BP 108 (das Wohnhaus des
Vorlage Nr.: 262/2016 . Seite 3 / 3
Gärtnereibetriebes im Erdgeschoss) und ein Berechnungspunkt unmittelbar angrenzend (das Reihenendhaus des
Pletschmühlenweges Nr. 53 im 2. Obergeschoss) untersucht. Die errechneten Beurteilungspegel lagen mit 43.7 dB(A)
tags und 13.1 dB(A) nachts für das Reihenendhaus und 43.5 dB(A) tags und 22.9 dB(A) nachts für das Gärtnereiwohnhaus deutlich unter den Grenzwerten. Da zum damaligen Zeitpunkt eine Konfliktlage zwischen Gewerbelärm und Wohnbebauung nicht bestand und durch die Festsetzungen im Bebauungsplan für das Gewerbe und Industriegebiet ein dauerhafter Immissionskonflikt ausgeschlossen ist, kann von der Erstellung einer weiteren schalltechnischen Untersuchung
abgesehen werden.
Zur Fortführung des Verfahrens schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, dass dieser sie beauftragt den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim 1301 mit seiner Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen
und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.