Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift PA vom 09.12.2015, TOP 3, Vorlage Nr. 498/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift PA vom 09.12.2015, TOP 3, Vorlage Nr. 498/2015) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift PA vom 09.12.2015, TOP 3, Vorlage Nr. 498/2015) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift PA vom 09.12.2015, TOP 3, Vorlage Nr. 498/2015)

öffnen download melden Dateigröße: 133 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 262/2016 Erstellt am: 29.08.2016 Aktenzeichen: IV/61 - kl Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 21.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift PA vom 09.12.2015, TOP 3, Vorlage Nr. 498/2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 262/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim 1301 im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Das Bebauungsplanänderungsverfahren des BP 108 Pulheim 1301 wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2015 eingeleitet. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine barrierearme Wohnbebauung in einer verdichteten Bauweise. In der gleichen Sitzung beauftragte der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 24.02.2016 bis 16.03.2016 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 23.02.2016 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Äußerung nach Ablauf der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren eingegangen. Vom Rhein-Erft-Kreis (siehe Anlage T 1 fBÖ) erhielt die Verwaltung eine Anregung zum Immissionsschutz. Das Schreiben wird nachfolgend erläutert und in der Anlage beigefügt. Eingabesteller T1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Schreiben vom 16.03.2016 Inhalt: Aus Sicht des Immissionsschutzes wird aufgrund der im unmittelbaren Einwirkungsbereich befindlichen Gewerbenutzungen auf eine mögliche Konfliktlage hingewiesen. Es wird eine gutachterliche Untersuchung empfohlen, um festzustellen, ob die vorhandene Lärmschutzwand entlang der Kreisstraße die gewerblichen Immissionen der benachbarten Betriebe in allen Geschossen abschirmen kann. Bemerkung der Verwaltung: Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim, 2. Änderung, dessen Geltungsbereich die vorab angeführten gewerblichen Nutzungen im Einwirkungsbereich der jetzt geplanten Wohnnutzung umfasst, wurde im Jahr 2006 eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Inhalt dieser Untersuchung war aus schalltechnischer Sicht, die geplanten Gewerbe- und Industrieflächen in ihrer Schallemission so zu begrenzen, dass es zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der wohngenutzten Nachbarschaft kommt. In dem Bebauungsplan wurden entsprechende Lärmkontingente festgesetzt, die regeln, dass die Einhaltung des zulässigen Lärmkontingents dann als erfüllt gilt, wenn ein zu beurteilender Betrieb durch ein schalltechnisches Gutachten nachweist, dass er an den Immissionsorten des schalltechnischen Gutachtens des I.F.S. (Ingenieurbüros für Schallschutz), Neuss Nr. 070106 keine höheren Teilbeurteilungspegel hervorruft als das Lärmkontingent. Im damaligen Gutachten wurden die Istwerte mit allen vorhandenen Schallquellen untersucht. Neben anderen wurde ein Berechnungspunkt im Plangebiet des BP 108 (das Wohnhaus des Vorlage Nr.: 262/2016 . Seite 3 / 3 Gärtnereibetriebes im Erdgeschoss) und ein Berechnungspunkt unmittelbar angrenzend (das Reihenendhaus des Pletschmühlenweges Nr. 53 im 2. Obergeschoss) untersucht. Die errechneten Beurteilungspegel lagen mit 43.7 dB(A) tags und 13.1 dB(A) nachts für das Reihenendhaus und 43.5 dB(A) tags und 22.9 dB(A) nachts für das Gärtnereiwohnhaus deutlich unter den Grenzwerten. Da zum damaligen Zeitpunkt eine Konfliktlage zwischen Gewerbelärm und Wohnbebauung nicht bestand und durch die Festsetzungen im Bebauungsplan für das Gewerbe und Industriegebiet ein dauerhafter Immissionskonflikt ausgeschlossen ist, kann von der Erstellung einer weiteren schalltechnischen Untersuchung abgesehen werden. Zur Fortführung des Verfahrens schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, dass dieser sie beauftragt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim 1301 mit seiner Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.