Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
105 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
28.09.17, 15:17
Aktualisiert
28.09.17, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 73/2017
18.09.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-1
gez. Krieger
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Wassenhoven
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bedenken
Mittel stehen zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
12.10.2017
TOP
Ein
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
5.
Betreff:
Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Gemeinde Aldenhoven beschließen die folgenden Änderungen bei der Besetzung von
Ausschüssen:
a) Hauptausschuss: An die Stelle von Ratsherrn Grzegorczyk tritt als Mitglied _____________.
b) Rechnungsprüfungsausschuss: An die Stelle von Ratsherrn Grzegorczyk tritt als Mitglied __________.
c) Schul- und Sozialausschuss: An die Stelle von Ratsherrn Grzegorczyk tritt als Mitglied _____________.
Neue/r sachkundige/r Bürger/in anstelle von Frau Grzegorczyk wird _____________.
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt die folgende Änderung bei der Besetzung von Gremien:
d) Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich: Anstelle von Ratsherrn Grzegorczyk wird _______________
stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung.
e) Förderschulzweckverband im Kreis Düren: Anstelle von Ratsherrn Grzegorczyk wird ______________
stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung.
Sachdarstellung:
Der ausgeschiedene Ratsherr Hermann Grzegorczyk war in folgenden Ausschüssen / Gremien vertreten:
Hauptausschuss, Mitglied
Rechnungsprüfungsausschuss, Mitglied
Schul- und Sozialausschuss, Mitglied
Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Aldenhoven-Linnich, stellv. Mitglied
Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren, stellv. Mitglied
Die neue Ratsfrau Maria Grzegorczyk war bisher wie folgt tätig:
Schul- und Sozialausschuss, sachkundige Bürgerin
Bei diesen Ausschüssen und Gremien ist nun eine Neubesetzung erforderlich.
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Die Neubesetzung der Ausschüsse erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 6 GO NRW. Danach wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der SPD-Fraktion jeweils einen Nachfolger. Der Bürgermeister stimmt gemäß § 50
Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 40 Abs. 2 nicht mit. Er hat hierbei kein Stimmrecht.
Die Wahl der neuen stellvertretenden Mitglieder in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes
Aldenhoven-Linnich und in der Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Hier wählt der Rat den Nachfolger nach freiem Ermessen. Ein Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion ist nicht vorgesehen, sollte aber aus gutem Gewohnheitsrecht gewährt werden.
Für die oben genannten Beschlüsse ist jeweils ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Sollte dieser
nicht zustande kommen, so sind die betroffenen Ausschüsse aufzulösen und gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW
neu zu besetzen. Dies gilt analog auch für die Wahl der neuen stellvertretenden Mitglieder in den beiden
Verbandsversammlungen. Das Verfahren zur Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien ist den Ratsmitgliedern aus der konstituierenden Sitzung bekannt.
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