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Beschlussvorlage (Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
105 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
28.09.17, 15:17
Aktualisiert
28.09.17, 15:17
Beschlussvorlage (Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien) Beschlussvorlage (Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 73/2017 18.09.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: I-1 gez. Krieger öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Wassenhoven X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Mittel stehen zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 12.10.2017 TOP Ein Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen 5. Betreff: Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Gemeinde Aldenhoven beschließen die folgenden Änderungen bei der Besetzung von Ausschüssen: a) Hauptausschuss: An die Stelle von Ratsherrn Grzegorczyk tritt als Mitglied _____________. b) Rechnungsprüfungsausschuss: An die Stelle von Ratsherrn Grzegorczyk tritt als Mitglied __________. c) Schul- und Sozialausschuss: An die Stelle von Ratsherrn Grzegorczyk tritt als Mitglied _____________. Neue/r sachkundige/r Bürger/in anstelle von Frau Grzegorczyk wird _____________. Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt die folgende Änderung bei der Besetzung von Gremien: d) Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich: Anstelle von Ratsherrn Grzegorczyk wird _______________ stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung. e) Förderschulzweckverband im Kreis Düren: Anstelle von Ratsherrn Grzegorczyk wird ______________ stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung. Sachdarstellung: Der ausgeschiedene Ratsherr Hermann Grzegorczyk war in folgenden Ausschüssen / Gremien vertreten:      Hauptausschuss, Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss, Mitglied Schul- und Sozialausschuss, Mitglied Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Aldenhoven-Linnich, stellv. Mitglied Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren, stellv. Mitglied Die neue Ratsfrau Maria Grzegorczyk war bisher wie folgt tätig:  Schul- und Sozialausschuss, sachkundige Bürgerin Bei diesen Ausschüssen und Gremien ist nun eine Neubesetzung erforderlich. 1 Die Neubesetzung der Ausschüsse erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 6 GO NRW. Danach wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der SPD-Fraktion jeweils einen Nachfolger. Der Bürgermeister stimmt gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 40 Abs. 2 nicht mit. Er hat hierbei kein Stimmrecht. Die Wahl der neuen stellvertretenden Mitglieder in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Aldenhoven-Linnich und in der Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Hier wählt der Rat den Nachfolger nach freiem Ermessen. Ein Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion ist nicht vorgesehen, sollte aber aus gutem Gewohnheitsrecht gewährt werden. Für die oben genannten Beschlüsse ist jeweils ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Sollte dieser nicht zustande kommen, so sind die betroffenen Ausschüsse aufzulösen und gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW neu zu besetzen. Dies gilt analog auch für die Wahl der neuen stellvertretenden Mitglieder in den beiden Verbandsversammlungen. Das Verfahren zur Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien ist den Ratsmitgliedern aus der konstituierenden Sitzung bekannt. 2