Daten
Kommune
Pulheim
Größe
791 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
3
Rheih-Erft-Krei5 . Der Landrat
.
T0l4
50124 Bergheim
Stadt Pulheim
Datum
Der Bürgermeister
16.03.2016
Planungsamt
Frau Hatting
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Mein zeichen
70-7 /47.09.03
Auskunft eIteft
trau Fitzek
(il6ilPÜtY\tr"
lt'\tR1'
1$1t
Zimmer Nr.
347
-;ggetr
Telefon
Fax
0227783-4273
-83 2348
E-Mail
dorothee.fi tzel@rhein-erft -lreis.de
Hinweis:
Versenden Sie leine veftraulichen, r(hützenswerteh Oaten per E-Mail
E-Post
Bebauungsplan Nr. ro8 Pulheim r3or
Frühzeitige Beteiligung gem. § r3a BauGB i.V.m, §§
poststelle@rhein-erft -kreis.eport.de
f
(r) BauCB und § 4 (r)
BaUCB
Hausadr6!e
Willy-Biandt-Platz
lhr Schreiben vom 23.c2.2016
1
50125 Bergheim
Telefon 0227183-0
Fax
0227183-2300
ffiemet
www.rhein-erft -kreis.de
info@fi ein-erft -kreis.de
Postadr6se
Sehr geehrte Frau
Hatting,
50124 Bergheim
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Öfhrungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhi
Donnerstag
Stellungnahme abgegeben:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
ll:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle im
Samstag 08:00 Uhrbis
Na tu ß ch utz un d la n ds ch a fts p tle g e
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel: ozzV/8342t3
Krei5haus Bergheim)
Bankveöirdungen
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur o.g.
Bauleitplanung keine Bedenken.
lch erhalte jedoch meine Stellungnahme vom o5.o3.2o12 aufrecht, die folgendermaßen lautete:
Postbank Köln (Bl.Z 370 100 50)
Konto: 10 850 505 BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05
Kreirsparkasse Köln (Bl-Z 370 502 99)
Konto: 142 001200 BIC: COKSDE33
IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012
Öffentl. Verlehrimittel zum Kreirhaus
Sahn: Bergheim und Zieverich
lm Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß s r
Abs. 6 Nr. 7 BaucB die Belange des Umweltschutzes einschließlich
des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die
und l(reishau5 - Weitete tnfo5:
Auswirkungen u. a. auf Tiere zu berücksichtigen.
www.revg.de oder 02234 1806-0
Aus Sicht von Natur und Landschaft wird angeregt, die zu rodenden
Bäume durch Neupflanzung vergleichbarer heimischer Bäume
-
OO
BushahesteTlen: Am Xnüchelsdamrn
Der Rheih-Erft-Krei5 i5t
jeH
per E-port efieichbar:
poststelle@rhein-erft -kreis.epo5t.de
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u.a. wieder Birke, Walnuss auf den verbleibenden Freiflächen zu ersetzen.
Das Baufeld muss aus Artenschutzgründen außerhalb der Vogelbrutzeit fteigemacht werden (also in der Zeit vom or.to. - z8.oz.),
ansonsten bestehen keine Bedenken aus der Sicht von Natur und
Landschaft.
Wasteravirtschaff
Ansprechpartner: Herr Meints, Tel:
Die geplante Entwässerung
ozztrlSlqos
ist mit meiner unteren Wasserbehörde abzu-
stimmen.
liegt in der Wasserschutzzone lll B der WassergewinnungsWeiler
und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmun'
anlagen
gen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten.
Das Plangebiet
Bodenschutz
Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel,: 022111814672
Für die vom Bebauungsplan betroffenen Flächen liegen im Kataster
Altlasten und altlastenverdächtige Flächen keine Eintragungen vor.
ftlLr
lmmissionsschutz
Anrprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: orzl/831454
Mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. ro8 Pulheim soll das bestehende Wohngebäude der ehemaligen Gärtnerei entfemt und durch ein
mehrgeschossiges wohnhaus mit Tiefgarage ersetztwerden.
lm unmittelbaren Einwirkungsbereich des geplanten Mehrfamilienhauses
befinden sich gewerbliche Anlagen, die sich aufgrund ihres Emissionsverhaltens negativ auf die künftigen Wohnnutzungen auswirken können,
lch empfehle daher im weiteren Verfahren zu prüfen, welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen seitens der geplanten Baumaßnahme zu
stellen sind, um einen dauerhaften lmmissionskonflikt zu vermeiden.
hwieweit die vorhandene Lärmschutzwand, mit einer Höhe von 4 Metem
entlang der Kreisstraße, die gewerblichen lmmissionen der benachbarten
Betriebe in allen Ceschossen ausreichend abschirmen kann, sollte daher
gutachterlich untersucht werden.
Amt für Stßßenbau und Verkehr
Ansprechpartnerin: Frau Hamacher,T
el,z
ozzltl8r467 4
Gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes bestehen aus der Sicht als
Straßenbaulastträger keine Bedenken, wenn dem Kreis keine Kosten entstehen.
Seite :l von 3
wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu der vorhandenen Lärmschutzwand kein passiver Lärmschutz fi.ir die zukünftigen HauseigentümeT
Es
vorgesehen ist bzw. umgesetzt wird.
freundlichen Crüßen
lm Auftrag
/Mit
Amtsleiter