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Beschlussvorlage (T1 fBÖ BP 108 Pulheim 1301)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
791 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
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Inhalt der Datei

Antage'-T/ 23.udn zf/t6 ß; Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 3 Rheih-Erft-Krei5 . Der Landrat . T0l4 50124 Bergheim Stadt Pulheim Datum Der Bürgermeister 16.03.2016 Planungsamt Frau Hatting Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Mein zeichen 70-7 /47.09.03 Auskunft eIteft trau Fitzek (il6ilPÜtY\tr" lt'\tR1' 1$1t Zimmer Nr. 347 -;ggetr Telefon Fax 0227783-4273 -83 2348 E-Mail dorothee.fi tzel@rhein-erft -lreis.de Hinweis: Versenden Sie leine veftraulichen, r(hützenswerteh Oaten per E-Mail E-Post Bebauungsplan Nr. ro8 Pulheim r3or Frühzeitige Beteiligung gem. § r3a BauGB i.V.m, §§ poststelle@rhein-erft -kreis.eport.de f (r) BauCB und § 4 (r) BaUCB Hausadr6!e Willy-Biandt-Platz lhr Schreiben vom 23.c2.2016 1 50125 Bergheim Telefon 0227183-0 Fax 0227183-2300 ffiemet www.rhein-erft -kreis.de info@fi ein-erft -kreis.de Postadr6se Sehr geehrte Frau Hatting, 50124 Bergheim aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Öfhrungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhi Donnerstag Stellungnahme abgegeben: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ll:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle im Samstag 08:00 Uhrbis Na tu ß ch utz un d la n ds ch a fts p tle g e Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel: ozzV/8342t3 Krei5haus Bergheim) Bankveöirdungen Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur o.g. Bauleitplanung keine Bedenken. lch erhalte jedoch meine Stellungnahme vom o5.o3.2o12 aufrecht, die folgendermaßen lautete: Postbank Köln (Bl.Z 370 100 50) Konto: 10 850 505 BIC: PBNKDEFF IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05 Kreirsparkasse Köln (Bl-Z 370 502 99) Konto: 142 001200 BIC: COKSDE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 Öffentl. Verlehrimittel zum Kreirhaus Sahn: Bergheim und Zieverich lm Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß s r Abs. 6 Nr. 7 BaucB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die und l(reishau5 - Weitete tnfo5: Auswirkungen u. a. auf Tiere zu berücksichtigen. www.revg.de oder 02234 1806-0 Aus Sicht von Natur und Landschaft wird angeregt, die zu rodenden Bäume durch Neupflanzung vergleichbarer heimischer Bäume - OO BushahesteTlen: Am Xnüchelsdamrn Der Rheih-Erft-Krei5 i5t jeH per E-port efieichbar: poststelle@rhein-erft -kreis.epo5t.de Seite 2 von 3 u.a. wieder Birke, Walnuss auf den verbleibenden Freiflächen zu ersetzen. Das Baufeld muss aus Artenschutzgründen außerhalb der Vogelbrutzeit fteigemacht werden (also in der Zeit vom or.to. - z8.oz.), ansonsten bestehen keine Bedenken aus der Sicht von Natur und Landschaft. Wasteravirtschaff Ansprechpartner: Herr Meints, Tel: Die geplante Entwässerung ozztrlSlqos ist mit meiner unteren Wasserbehörde abzu- stimmen. liegt in der Wasserschutzzone lll B der WassergewinnungsWeiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmun' anlagen gen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Das Plangebiet Bodenschutz Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel,: 022111814672 Für die vom Bebauungsplan betroffenen Flächen liegen im Kataster Altlasten und altlastenverdächtige Flächen keine Eintragungen vor. ftlLr lmmissionsschutz Anrprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: orzl/831454 Mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. ro8 Pulheim soll das bestehende Wohngebäude der ehemaligen Gärtnerei entfemt und durch ein mehrgeschossiges wohnhaus mit Tiefgarage ersetztwerden. lm unmittelbaren Einwirkungsbereich des geplanten Mehrfamilienhauses befinden sich gewerbliche Anlagen, die sich aufgrund ihres Emissionsverhaltens negativ auf die künftigen Wohnnutzungen auswirken können, lch empfehle daher im weiteren Verfahren zu prüfen, welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen seitens der geplanten Baumaßnahme zu stellen sind, um einen dauerhaften lmmissionskonflikt zu vermeiden. hwieweit die vorhandene Lärmschutzwand, mit einer Höhe von 4 Metem entlang der Kreisstraße, die gewerblichen lmmissionen der benachbarten Betriebe in allen Ceschossen ausreichend abschirmen kann, sollte daher gutachterlich untersucht werden. Amt für Stßßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau Hamacher,T el,z ozzltl8r467 4 Gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes bestehen aus der Sicht als Straßenbaulastträger keine Bedenken, wenn dem Kreis keine Kosten entstehen. Seite :l von 3 wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu der vorhandenen Lärmschutzwand kein passiver Lärmschutz fi.ir die zukünftigen HauseigentümeT Es vorgesehen ist bzw. umgesetzt wird. freundlichen Crüßen lm Auftrag /Mit Amtsleiter