Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
86 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
02.02.17, 15:16
Aktualisiert
02.02.17, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 9/2017
02.02.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-2
gez. Krieger
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
Bürgermeister:
gez. i.V. Wassenhoven
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Gemeinderat
16.02.2017
4.2.
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
Betreff:
SPD-Antrag auf Umsetzung des Haushaltsbeschlusses aus Dezember 2016
hier: Anhebung der Vergnügungssteuer
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes je Apparat mit Gewinnmöglichkeit ab dem 01.04.2017 von bisher 14 v.H. auf 16 v.H. und die als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 144/2016
beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 23.11.2010.
Sachdarstellung:
Der als Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion ist am 01.02.2017 um 20:20 Uhr per E-Mail eingegangen. Er wurde damit gemäß Geschäftsordnung fristgerecht gestellt.
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Sitzungsvorlage SV-Nr. 144/2016, die bereits auf der Tagesordnung
der Ratssitzung vom 15.12.2016 stand. Der Rat hat diesen Punkt damals einstimmig abgesetzt. Eine Beratung hat nicht stattgefunden.
Nach Erstellung der Sitzungsvorlage SV-Nr. 144/2016 haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Da die
Vorlage allen Ratsmitgliedern noch zur Verfügung steht, wird auf einen erneuten Anhang verzichtet.
Es wird daraufhin gewiesen, dass die Vergnügungssteuer nach dem Einspielergebnis jeweils quartalsweise
erhoben wird. Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist laut Auskunft des StGB NRW nicht zulässig. Die neue Satzung könnte daher frühestens zum Ende Beginn des 2. Quartals 2017, also zum 01.04.2017 in Kraft gesetzt
werden.
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