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Beschlussvorlage (SPD-Antrag auf Umsetzung des Haushaltsbeschlusses aus Dezember 2016 hier: Anhebung der Vergnügungssteuer)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
86 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
02.02.17, 15:16
Aktualisiert
02.02.17, 15:16
Beschlussvorlage (SPD-Antrag auf Umsetzung des Haushaltsbeschlusses aus Dezember 2016
hier: Anhebung der Vergnügungssteuer)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 9/2017 02.02.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: I-2 gez. Krieger öffentliche Sitzung Fachbereich: X Bürgermeister: gez. i.V. Wassenhoven nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Gemeinderat 16.02.2017 4.2. Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken gez. Ossenkopp Bedenken Kämmerer Ja Nein Enth. Bemerkungen Betreff: SPD-Antrag auf Umsetzung des Haushaltsbeschlusses aus Dezember 2016 hier: Anhebung der Vergnügungssteuer Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beschließt die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes je Apparat mit Gewinnmöglichkeit ab dem 01.04.2017 von bisher 14 v.H. auf 16 v.H. und die als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 144/2016 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 23.11.2010. Sachdarstellung: Der als Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion ist am 01.02.2017 um 20:20 Uhr per E-Mail eingegangen. Er wurde damit gemäß Geschäftsordnung fristgerecht gestellt. Die Verwaltung verweist hierzu auf die Sitzungsvorlage SV-Nr. 144/2016, die bereits auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 15.12.2016 stand. Der Rat hat diesen Punkt damals einstimmig abgesetzt. Eine Beratung hat nicht stattgefunden. Nach Erstellung der Sitzungsvorlage SV-Nr. 144/2016 haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Da die Vorlage allen Ratsmitgliedern noch zur Verfügung steht, wird auf einen erneuten Anhang verzichtet. Es wird daraufhin gewiesen, dass die Vergnügungssteuer nach dem Einspielergebnis jeweils quartalsweise erhoben wird. Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist laut Auskunft des StGB NRW nicht zulässig. Die neue Satzung könnte daher frühestens zum Ende Beginn des 2. Quartals 2017, also zum 01.04.2017 in Kraft gesetzt werden. 1