Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
167 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:54
Aktualisiert
02.11.17, 15:54
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 84/2017
06.10.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: III-2
gez. Eßer
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Gemeinderat
16.11.2017
7.2.
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
Betreff:
Gebührenkalkulation Winterdienst
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt die als Anlage 1 beigefügte 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Aldenhoven (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, Anlage 1) sowie die als Bemessungsgrundlage für die
Erhebung der Gebühren durchgeführte Kalkulation (Anlage 2) inklusive des angepassten Straßenverzeichnisses.
Sachdarstellung:
Entsprechend der §§ 1,3 des Straßenreinigungsgesetzes NW (StrReinG NW) i.V.m. den §§ 4, 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) erhebt die Gemeinde Aldenhoven Winterdienstgebühren.
1. Winterdienstgebührenkalkulation 2018
Kostenarten
Personalkosten
Sachkosten
Kalkulatorische Kosten
Gesamtkosten
Betrag
20.085,64 €
12.246,32 €
2.826,27 €
35.158,23 €
Um die Konstanz in der Höhe der Winterdienstgebühr beibehalten zu können, wird die Winterdienstgebühr
über einen Zeitraum der letzten drei Jahre ermittelt. Dadurch sollen erhebliche Gebührenveränderungen
vermieden werden. Für das Jahr 2018 sind die Zeiträume 2014 bis 2016 maßgebend.
Grundlage der Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge waren die Personalkostenansätze 2018 und das
KGSt-Kosten „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand: 2016/2017.
Gesamtkosten
./. 10 % Anteil der Allgemeinheit
= gebührenpflichtige Kosten
./. Überdeckung Vorjahre
= umlagefähige Kosten
35.158,23 €
3.515,82 €
31.642,41 €
20.000,00 €
11.642,41 €
1
Entsprechend des § 6 Abs. 2 KAG NW sind Unter- /Überdeckungen aus Vorjahren innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Für die Kalkulation 2018 erfolgte eine Entnahme aus der Rücklage in
Höhe von 20.000,00 €.
Die nachfolgend angegebenen und für die Berechnung verwendeten Meter, sind die aktuell (Stand Ende
Oktober 2017) vom Steueramt für den Winterdienst veranlagten Straßenmeter, zuzüglich der Straßenmeter,
die für 2018 neu zu veranlagen sind.
umlagefähige Kosten
Meter
=
11.642,41 €
56.225 m
=
0,21 €/m
Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte und der Tatsache, dass die Jahre 2014 bis 2016
von eher milden Wintern geprägt waren, konnte die Winterdienstgebühr auf 0,21 € pro Meter gesenkt werden. (Vorjahreswert: 0,23 € pro Meter)
2. Anpassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Aldenhoven (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Folgende Änderungen wurden in der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Aldenhoven vorgenommen:
Der Winterdienst wird zukünftig zusätzlich gemäß Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung durch die Gemeinde gebührenpflichtig durchgeführt bei folgender Straße:
„Hausener Weg“
2