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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation Winterdienst)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
167 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:54
Aktualisiert
02.11.17, 15:54
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation Winterdienst) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation Winterdienst)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 84/2017 06.10.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: III-2 gez. Eßer öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Ossenkopp X Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Gemeinderat 16.11.2017 7.2. Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken gez. Ossenkopp Bedenken Kämmerer Ja Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Gebührenkalkulation Winterdienst Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt die als Anlage 1 beigefügte 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Aldenhoven (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, Anlage 1) sowie die als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Gebühren durchgeführte Kalkulation (Anlage 2) inklusive des angepassten Straßenverzeichnisses. Sachdarstellung: Entsprechend der §§ 1,3 des Straßenreinigungsgesetzes NW (StrReinG NW) i.V.m. den §§ 4, 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) erhebt die Gemeinde Aldenhoven Winterdienstgebühren. 1. Winterdienstgebührenkalkulation 2018 Kostenarten Personalkosten Sachkosten Kalkulatorische Kosten Gesamtkosten Betrag 20.085,64 € 12.246,32 € 2.826,27 € 35.158,23 € Um die Konstanz in der Höhe der Winterdienstgebühr beibehalten zu können, wird die Winterdienstgebühr über einen Zeitraum der letzten drei Jahre ermittelt. Dadurch sollen erhebliche Gebührenveränderungen vermieden werden. Für das Jahr 2018 sind die Zeiträume 2014 bis 2016 maßgebend. Grundlage der Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge waren die Personalkostenansätze 2018 und das KGSt-Kosten „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand: 2016/2017. Gesamtkosten ./. 10 % Anteil der Allgemeinheit = gebührenpflichtige Kosten ./. Überdeckung Vorjahre = umlagefähige Kosten 35.158,23 € 3.515,82 € 31.642,41 € 20.000,00 € 11.642,41 € 1 Entsprechend des § 6 Abs. 2 KAG NW sind Unter- /Überdeckungen aus Vorjahren innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Für die Kalkulation 2018 erfolgte eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 20.000,00 €. Die nachfolgend angegebenen und für die Berechnung verwendeten Meter, sind die aktuell (Stand Ende Oktober 2017) vom Steueramt für den Winterdienst veranlagten Straßenmeter, zuzüglich der Straßenmeter, die für 2018 neu zu veranlagen sind. umlagefähige Kosten Meter = 11.642,41 € 56.225 m = 0,21 €/m Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte und der Tatsache, dass die Jahre 2014 bis 2016 von eher milden Wintern geprägt waren, konnte die Winterdienstgebühr auf 0,21 € pro Meter gesenkt werden. (Vorjahreswert: 0,23 € pro Meter) 2. Anpassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Aldenhoven (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) Folgende Änderungen wurden in der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Aldenhoven vorgenommen: Der Winterdienst wird zukünftig zusätzlich gemäß Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung durch die Gemeinde gebührenpflichtig durchgeführt bei folgender Straße:  „Hausener Weg“ 2