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Beschlussvorlage (28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
88 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
20.10.17, 16:14
Aktualisiert
20.10.17, 16:14
Beschlussvorlage (28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof -
a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 86/2017 16.10.2017 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Herhut öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Klotz Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Bauverwaltungsausschuss 09.11.2017 3.1. Gemeinderat 16.11.2017 Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen Betreff: 28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, die 28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und unter Beifügung der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Sachdarstellung: Der Entwurf der 28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof - (Anlage 2) hat inkl. Begründung (Anlage 3) und textlichen Festsetzungen (Anlage 4) in der Zeit vom 28.08.2017 bis 29.09.2017 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.08.2017 gebeten, ihre Stellungnahmen (siehe Anlage 1) abzugeben. Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, die 28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof - gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 1