Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
88 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
20.10.17, 16:14
Aktualisiert
20.10.17, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 86/2017
16.10.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Herhut
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Klotz
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Bauverwaltungsausschuss
09.11.2017
3.1.
Gemeinderat
16.11.2017
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, die 28. Änderung des
Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und
unter Beifügung der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf der 28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof - (Anlage 2) hat inkl. Begründung (Anlage 3) und textlichen Festsetzungen (Anlage 4) in der Zeit vom 28.08.2017 bis 29.09.2017 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.08.2017 gebeten, ihre Stellungnahmen (siehe Anlage 1) abzugeben. Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, die 28. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Am Alten Bahnhof - gemäß § 10 BauGB
als Satzung zu beschließen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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