Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
835 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
20.10.17, 16:14
Aktualisiert
20.10.17, 16:14
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Inhaltsverzeichnis
28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (2) BauGB
1
Westnetz GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017 ............................................................................. 1
2
Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017 ........................................................................ 1
3
BUND und NABU mit Schreiben vom 30.08.2017 ........................................................................... 1
4
StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 30.08.2017 ................................................................... 1
5
Amprion GmbH mit Schreiben vom 31.08.2017 .............................................................................. 2
6
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit
Schreiben vom 31.08.2017 ................................................................................................................ 2
7
Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 06.09.2017 .................................................................. 2
8
regionetz GmbH mit Schreiben vom 07.09.2017 ............................................................................. 2
9
Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.09.2017 .................................................................. 6
10
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Schreiben vom
11.09.2017 .......................................................................................................................................... 7
11
Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 12.09.2017........................................................ 7
12
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 12.09.2017 .............................................................. 9
13
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14.09.2017 ....................... 9
14
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 15.09.2017 ........................... 9
15
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 15.09.2017 ....................... 9
16
Unitymedia mit Schreiben vom 18.09.2017 ................................................................................... 10
17
EBV GmbH mit Schreiben vom 26.09.2017 ................................................................................... 10
18
Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 26.09.2017 ........................................................ 11
19
Kreis Düren mit Schreiben vom 27.09.2017 .................................................................................. 13
19.1
19.2
19.3
19.4
19.5
19.6
20
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen ..................................................................................... 14
Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 15
Immissionsschutz ........................................................................................................................... 15
Bodenschutz ................................................................................................................................... 15
Abgrabungen .................................................................................................................................. 15
Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 16
Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 29.09.2017 .................................... 16
I/I
28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
1
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Westnetz GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017
diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH
als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Aldenhoven bestehen unsererseits keine
Bedenken, da keine von uns betreuten Versorgungsanlagen betroffen sind.
2
Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017
mit Ihrer Nachricht vom 29.08.2017 teilen Sie uns die o. g. Maßnahmein mit:
[x] Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
[x] Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen.
[ ] Die uns übersandten Unterlagen senden wir Ihnen wunschgemäß zurück.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
3
BUND und NABU mit Schreiben vom 30.08.2017
zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände folgende Stellungnahme ab.
Wir erheben keine Bedenken.
4
StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 30.08.2017
gegen das vorgelegte Verfahren bestehen seitens der StädteRegion Aachen keine Bedenken.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
5
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Amprion GmbH mit Schreiben vom 31.08.2017
im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen
beteiligt haben.
6
Abwägungsvorschlag
Die übrigen Versorgungsnetzbetreiber
wurden im Verfahrensverlauf beteiligt.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 31.08.2017
von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Bundeswehr
berührt und betroffen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung
geäußert.
Durch
die
Festsetzung einer maximal zulässigen
Geschossigkeit
von
zwei
Vollgeschossen
sowie
einer
Geschossflächenzahl von 0,8 kann
ausgeschlossen werden, dass bauliche
Anlagen die 30 m über Grund
überschreiten.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
wir danken für Ihr o.g. Schreiben und nehmen in Bezug auf die 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A
wie folgt Stellung:
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der
Ein entsprechender Hinweis wird in den
Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe
von 30 m über Grund nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir
die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten.
7
Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 06.09.2017
gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen
Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
8
regionetz GmbH mit Schreiben vom 07.09.2017
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Bebauungsplan aufgenommen:
Insbesondere im Bereich der grenznahen Leitungen bitten wir um Beachtung der Schutzstreifenbreite. Im
Bereich des Schutzstreifens sind das Errichten von Bauwerken und das Anpflanzen von Bäumen nicht
gestattet.
Versorgungsanlagen
Hierzu sind dann noch zu gegebener Zeit die genauen Leitungstrassen an den Grenzverläufen mit Ihnen
gemeinsam festzustellen.
Arbeiten im Bereich der Flurstücksgrenzen sind per Ortstermin mit der regionetz GmbH im Einzelnen zu
besprechen.
Des Weiteren ist im Bereich des Grundstückes ein Messpfahl (Gasversorgung) vorhanden. Diesbezüglich
bitten wir Sie auch, sich frühzeitig vor den Bauarbeiten mit uns zwecks Abstimmung in Verbindung zu
setzen.
Kontaktdaten regionetz: Gas/Wasser (02403-701-3838), Strom (02403-701-3755)
Beschlussvorschlag
Im
Plangebiet
befinden
sich
Versorgungsanlagen der Regionetz
GmbH. Diese sind entsprechend der
Richtlinien zu sichern und die
Mindestabstände
einzuhalten.
Im
Bereich der Schutzstreifen ist das
Errichten von Bauwerken und das
Anpflanzen von Bäumen nicht gestattet.
Arbeiten
im
Bereich
der
Flurstücksgrenzen
sind
mit
der
Regionetz GmbH, Zum Hagelkreuz 16
in 52249 Eschweiler, abzustimmen.
Die Bestandspläne Gas und Wasser fügen wir diesem Schreiben bei. Diese sind ausschließlich für
Planungszwecke zu verwenden.
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Anlagen -
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Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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Stellungnahmen
9
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.09.2017
das Dezernat 52 "AbfalIwirtschaft und Bodenschutz" der Bezirksregierung Köln wird im Zuge der o. g.
Änderung in seiner Zuständigkeit nicht berührt.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
10
Beschlussvorschlag
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Schreiben vom 11.09.2017
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
11
Abwägungsvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 12.09.2017
Der beantragte Bereich wurde bereits vollständig von Kampfmitteln geräumt.
Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die
Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer
Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
- Anlage -
Ein entsprechender Hinweis wird in den
Bebauungsplan übernommen:
Erdarbeiten
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen
Belastungen
wie
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten
wird
eine
Sicherheitsdetektion empfohlen. Das
Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der
Internetseite
der
Bezirksregierung
Düsseldorf ist zu beachten.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
12
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 12.09.2017
gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Die konkrete Entwässerung ist jedoch im weiteren Verfahren mit der Wasserverband Eifel - Rur
abzustimmen.
13
Abwägungsvorschlag
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14.09.2017
die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in ca. 500 m nordwestlich
des Plangebietes verlaufenden Autobahn 44, Abschnitt 6 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung
zuständig.
Ziel der eingereichten Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für
die Errichtung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf einer bisher als Spielplatz genutzten Fläche. Es
erfolgt eine Ausweisung als „allgemeines Wohngebiet“.
Grundsätzliche Bedenken gegen das o.a. Vorhaben bestehen seitens der Autobahnniederlassung Krefeld
nicht.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser
Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden können.
Kompensationsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
14
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 15.09.2017
zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung:
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
15
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 15.09.2017
ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g.
Planungen.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei
jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt
wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Entsprechende Hinweise auf mögliche
Bodendenkmäler
werden in den
Bebauungsplan übernommen:
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die
Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, AußensteIle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und FundsteIle sind zunächst unverändert zu
erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
16
Beschlussvorschlag
Bodendenkmäler
Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde
sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
AußensteIle Nideggen, Zehnthofstraße
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich
zu
melden.
Bodendenkmal
und
FundsteIle sind zunächst unverändert
zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Unitymedia mit Schreiben vom 18.09.2017
vielen Dank für Ihre Informationen.
Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
17
EBV GmbH mit Schreiben vom 26.09.2017
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 29.08.2017 teilen wir Ihnen mit, dass der o.g. Bereich innerhalb
unserer Berechtsame liegt.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Zur o.g. Änderung des Bebauungsplans werden unsererseits keine Bedenken erhoben.
Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2. halten wir nicht für erforderlich.
18
Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 26.09.2017
die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Norbert Metz“ sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Jülich 4“. Eigentümerin des
Bergwerkfeldes „Norbert Metz“ ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in
41836 Hückelhoven. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Jülich 4“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln.
Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von
Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Jedoch befindet sich der Vorhabensbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des
Steinkohletagebaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch den Anstieg des Grubenwassers
Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei
bestimmten geologischen Situationen, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei
Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Vorhabensbereich hiervon
betroffen ist, lamm von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende
Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen.
Ferner ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand:
01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden
folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes
Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle).
Folgendes sollte daher berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren
Entsprechende Hinweise werden in den
Bebauungsplan übernommen:
Bergwerksfelder
Das Vorhabengebiet liegt über dem auf
Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Norbert Metz“. Eigentümerin ist die
EBV Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Myhler Straße 83 in 41836
Hückelhoven.
Das Vorhabengebiet liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Jülich 4“. Eigentümerin ist die RWE
Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935
Köln.
Sümpfungsmaßnahmen
Grundwasserabsenkung
und
Der Vorhabenbereich ist nach den der
Bezirksregierung
Arnsberg
vorliegenden
Unterlagen
(Differenzpläne mit Stand: 01.10.2015
aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen
der
Grundwasserabsenkung,
des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 -
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei
bestimmten geologischen Situationen, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für korrekte Grundwasserdaten an den Erftverband, Am
Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
2000-1
-)
von
durch
Sümpfungsmaßnahmen
des
Braunkohlenbergbaus
bedingten
Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von
Schneider & Thiele, 1965) betrachtet:
Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 –
5, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner
Scholle).
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene
bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die EBV Gesellschaft mit
beschränkter Haftung und die RWE Power AG als Eigentümerinnen der bestehenden Berechtigungen an
der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Beschlussvorschlag
Folgendes sollte daher berücksichtigt
werden: Die Grundwasserabsenkungen
werden,
bedingt
durch
den
fortschreitenden
Betrieb
der
Braunkohlentagebaue, noch über einen
längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände
im
Vorhabensgebiet in den nächsten
Jahren
ist
nach
heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen
ein
Grundwasserwiederanstieg
zu
erwarten.
Sowohl
im
Zuge
der
Grundwasserabsenkung
für
den
Braunkohletagebau als auch bei einem
späteren
Grundwasserwiederanstieg
sind
hierdurch
bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese
können bei bestimmten geologischen
Situationen, zu Schäden an der
Tagesoberfläche
führen.
Die
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Änderungen
der
Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben
Berücksichtigung finden.
Anstieg von Grubenwasser
Das Vorhabengebiet befindet sich in
einem früheren Einwirkungsbereich des
Steinkohletagebaus, in dem nach
derzeitigem Kenntnisstand durch den
Anstieg des Grubenwassers Hebungen
an der Tagesoberfläche zu erwarten
sind. Diese Bodenbewegungen können,
insbesondere
bei
bestimmten
geologischen Situationen, zu Schäden
an der Tagesoberfläche führen. Dies
sollte bei Planungen und Vorhaben
berücksichtigt werden.
Die EBV GmbH sowie die RWE Power
AG wurden bereits beteiligt.
19
Kreis Düren mit Schreiben vom 27.09.2017
zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gebäudemanagement
Tiefbauamt
Straßenverkehrsamt
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Die einleitenden Worte werden zur
Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
Brandschutz
Umweltamt
19.1
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert, sofern ein Spielplatz
in der Nähe des Vorhabens gelegen ist,
der als gleichwertig mit dem durch das
Vorhaben
wegfallenden
Spielplatz
einzustufen
ist.
Die
Gemeinde
Aldenhoven bereitet derzeit
den
Bebauungsplan 62 A – Niedermerzer
Straße – vor, der Aufstellungsbeschluss
hierfür wurde am 06.02.2014 gefasst.
Im Rahmen dieser Bauleitplanung ist
ein Spielplatz vorgesehen, der sich in
ca.
250 m
Entfernung
befindet.
Weiterhin wurde vor kurzem der 150 m
entfernte Kinderspielplatz am Haus
Pattern modernisiert und im Zuge
dessen erweitert. Somit ist einerseits in
der näheren Umgebung bereits ein
Kinderspielplatz
vorhanden,
andererseits wird eine Kompensation
des wegfallenden Kinderspielplatzes
durch die Bauleitplanung 62 A
vorbereitet.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Bauplanungsrechtlichte Gründe sowie Belange des vorbeugenden Brandschutzes stehen der o.a.
Bauleitplanung nicht entgegen.
Ich verweise jedoch auf § 9 Abs. 2 Buchstabe c BauO NRW:
„(2) Ein Gebäude mit Wohnungen darf nur errichtet werden, wenn eine ausreichende Spielfläche für
Kleinkinder auf dem Grundstück bereitgestellt wird. Die Bereitstellung auf dem Grundstück ist nicht
erforderlich, wenn in unmittelbarer Nähe
a) eine solche Spielfläche auf einem anderen Grundstück geschaffen wird oder vorhanden ist und
sie sowie ihre Unterhaltung öffentlich-rechtlich gesichert ist,
b) eine Gemeinschaftsanlage nach § 11 oder
c) ein geeigneter öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist.“
Sofern der öffentl. Spielplatz zur Kompensation sonstiger fehlender Spielflächen bislang herangezogen
wurden, bestehen aus bauordnungsrechtlicher Sicht Bedenken gegen den Wegfall, sofern ein
gleichwertiger Spielplatz in der näheren Umgebung nicht vorhanden sein sollte.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
19.2
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
19.5
Es
werden
grundsätzlich
keine
Bedenken gegen die Planung geäußert.
Da jedoch weder eine Versickerung,
noch eine ortsnahe Einleitung der
Niederschlagswässer in ein Gewässer
möglich sind, sind diese an den
bestehenden
Mischwasserkanal
anzuschließen. Die Begründung zum
Bebauungsplan wird entsprechend
angepasst.
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
19.4
Beschlussvorschlag
Wasserwirtschaft
Nach den hier vorliegenden Unterlagen sind die oberen Bodenschichten nicht ausreichend durchlässig.
Eine Versickerung ist nur mit hohem Aufwand (durchstoßen der oberen Deckschichten) möglich. Eine
ortsnahe Einleitung in ein Gewässer scheidet ebenfalls aus. Die Niederschlagswässer sind daher an den
bestehenden Mischkanal anzuschließen.
19.3
Abwägungsvorschlag
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
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28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Stellungnahmen
19.6
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die
Planung geäußert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Natur und Landschaft
Unter Bezug auf die Begründung, Punkt 5.2 „Umweltauswirkungen“ bestehen gegen die o.g.
Bebauungsplanänderung aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken.
20
Abwägungsvorschlag
Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 29.09.2017
da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder
– wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer
Aachen keine Bedenken.
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