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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Abwägung Offenlage)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
835 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
20.10.17, 16:14
Aktualisiert
20.10.17, 16:14

Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB 1 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017 ............................................................................. 1 2 Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017 ........................................................................ 1 3 BUND und NABU mit Schreiben vom 30.08.2017 ........................................................................... 1 4 StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 30.08.2017 ................................................................... 1 5 Amprion GmbH mit Schreiben vom 31.08.2017 .............................................................................. 2 6 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 31.08.2017 ................................................................................................................ 2 7 Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 06.09.2017 .................................................................. 2 8 regionetz GmbH mit Schreiben vom 07.09.2017 ............................................................................. 2 9 Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.09.2017 .................................................................. 6 10 Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Schreiben vom 11.09.2017 .......................................................................................................................................... 7 11 Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 12.09.2017........................................................ 7 12 Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 12.09.2017 .............................................................. 9 13 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14.09.2017 ....................... 9 14 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 15.09.2017 ........................... 9 15 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 15.09.2017 ....................... 9 16 Unitymedia mit Schreiben vom 18.09.2017 ................................................................................... 10 17 EBV GmbH mit Schreiben vom 26.09.2017 ................................................................................... 10 18 Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 26.09.2017 ........................................................ 11 19 Kreis Düren mit Schreiben vom 27.09.2017 .................................................................................. 13 19.1 19.2 19.3 19.4 19.5 19.6 20 Recht, Bauordnung und Wohnungswesen ..................................................................................... 14 Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 15 Immissionsschutz ........................................................................................................................... 15 Bodenschutz ................................................................................................................................... 15 Abgrabungen .................................................................................................................................. 15 Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 16 Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 29.09.2017 .................................... 16 I/I 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen 1 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Westnetz GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017 diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Aldenhoven bestehen unsererseits keine Bedenken, da keine von uns betreuten Versorgungsanlagen betroffen sind. 2 Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 29.08.2017 mit Ihrer Nachricht vom 29.08.2017 teilen Sie uns die o. g. Maßnahmein mit: [x] Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. [x] Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. [ ] Die uns übersandten Unterlagen senden wir Ihnen wunschgemäß zurück. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. 3 BUND und NABU mit Schreiben vom 30.08.2017 zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände folgende Stellungnahme ab. Wir erheben keine Bedenken. 4 StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 30.08.2017 gegen das vorgelegte Verfahren bestehen seitens der StädteRegion Aachen keine Bedenken. 1 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen 5 Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Amprion GmbH mit Schreiben vom 31.08.2017 im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 6 Abwägungsvorschlag Die übrigen Versorgungsnetzbetreiber wurden im Verfahrensverlauf beteiligt. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 31.08.2017 von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen sowie einer Geschossflächenzahl von 0,8 kann ausgeschlossen werden, dass bauliche Anlagen die 30 m über Grund überschreiten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. wir danken für Ihr o.g. Schreiben und nehmen in Bezug auf die 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A wie folgt Stellung: Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Stellungnahme wird gefolgt. Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Ein entsprechender Hinweis wird in den Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. 7 Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 06.09.2017 gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 8 regionetz GmbH mit Schreiben vom 07.09.2017 2 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Bebauungsplan aufgenommen: Insbesondere im Bereich der grenznahen Leitungen bitten wir um Beachtung der Schutzstreifenbreite. Im Bereich des Schutzstreifens sind das Errichten von Bauwerken und das Anpflanzen von Bäumen nicht gestattet. Versorgungsanlagen Hierzu sind dann noch zu gegebener Zeit die genauen Leitungstrassen an den Grenzverläufen mit Ihnen gemeinsam festzustellen. Arbeiten im Bereich der Flurstücksgrenzen sind per Ortstermin mit der regionetz GmbH im Einzelnen zu besprechen. Des Weiteren ist im Bereich des Grundstückes ein Messpfahl (Gasversorgung) vorhanden. Diesbezüglich bitten wir Sie auch, sich frühzeitig vor den Bauarbeiten mit uns zwecks Abstimmung in Verbindung zu setzen. Kontaktdaten regionetz: Gas/Wasser (02403-701-3838), Strom (02403-701-3755) Beschlussvorschlag Im Plangebiet befinden sich Versorgungsanlagen der Regionetz GmbH. Diese sind entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten. Im Bereich der Schutzstreifen ist das Errichten von Bauwerken und das Anpflanzen von Bäumen nicht gestattet. Arbeiten im Bereich der Flurstücksgrenzen sind mit der Regionetz GmbH, Zum Hagelkreuz 16 in 52249 Eschweiler, abzustimmen. Die Bestandspläne Gas und Wasser fügen wir diesem Schreiben bei. Diese sind ausschließlich für Planungszwecke zu verwenden. Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - Anlagen - 3 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 4 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 5 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen 9 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.09.2017 das Dezernat 52 "AbfalIwirtschaft und Bodenschutz" der Bezirksregierung Köln wird im Zuge der o. g. Änderung in seiner Zuständigkeit nicht berührt. 6 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen 10 Beschlussvorschlag Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Schreiben vom 11.09.2017 gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. 11 Abwägungsvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Stellungnahme wird gefolgt. Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 12.09.2017 Der beantragte Bereich wurde bereits vollständig von Kampfmitteln geräumt. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. - Anlage - Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan übernommen: Erdarbeiten Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf ist zu beachten. 7 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 8 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen 12 Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Stellungnahme wird gefolgt. Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 12.09.2017 gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die konkrete Entwässerung ist jedoch im weiteren Verfahren mit der Wasserverband Eifel - Rur abzustimmen. 13 Abwägungsvorschlag Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14.09.2017 die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in ca. 500 m nordwestlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 44, Abschnitt 6 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Ziel der eingereichten Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf einer bisher als Spielplatz genutzten Fläche. Es erfolgt eine Ausweisung als „allgemeines Wohngebiet“. Grundsätzliche Bedenken gegen das o.a. Vorhaben bestehen seitens der Autobahnniederlassung Krefeld nicht. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden können. Kompensationsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 14 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 15.09.2017 zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. 15 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 15.09.2017 ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen. 9 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Entsprechende Hinweise auf mögliche Bodendenkmäler werden in den Bebauungsplan übernommen: Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, AußensteIle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und FundsteIle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 16 Beschlussvorschlag Bodendenkmäler Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, AußensteIle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und FundsteIle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Unitymedia mit Schreiben vom 18.09.2017 vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 17 EBV GmbH mit Schreiben vom 26.09.2017 bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 29.08.2017 teilen wir Ihnen mit, dass der o.g. Bereich innerhalb unserer Berechtsame liegt. 10 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zur o.g. Änderung des Bebauungsplans werden unsererseits keine Bedenken erhoben. Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2. halten wir nicht für erforderlich. 18 Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 26.09.2017 die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Norbert Metz“ sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Jülich 4“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Norbert Metz“ ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Jülich 4“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch befindet sich der Vorhabensbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohletagebaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch den Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Vorhabensbereich hiervon betroffen ist, lamm von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen. Ferner ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle). Folgendes sollte daher berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen: Bergwerksfelder Das Vorhabengebiet liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Norbert Metz“. Eigentümerin ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Das Vorhabengebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Jülich 4“. Eigentümerin ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Sümpfungsmaßnahmen Grundwasserabsenkung und Der Vorhabenbereich ist nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 - 11 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für korrekte Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle). Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die RWE Power AG als Eigentümerinnen der bestehenden Berechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Beschlussvorschlag Folgendes sollte daher berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die 12 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Anstieg von Grubenwasser Das Vorhabengebiet befindet sich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohletagebaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch den Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Die EBV GmbH sowie die RWE Power AG wurden bereits beteiligt. 19 Kreis Düren mit Schreiben vom 27.09.2017 zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:  Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung  Gebäudemanagement  Tiefbauamt  Straßenverkehrsamt  Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 13 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen  Brandschutz  Umweltamt 19.1 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, sofern ein Spielplatz in der Nähe des Vorhabens gelegen ist, der als gleichwertig mit dem durch das Vorhaben wegfallenden Spielplatz einzustufen ist. Die Gemeinde Aldenhoven bereitet derzeit den Bebauungsplan 62 A – Niedermerzer Straße – vor, der Aufstellungsbeschluss hierfür wurde am 06.02.2014 gefasst. Im Rahmen dieser Bauleitplanung ist ein Spielplatz vorgesehen, der sich in ca. 250 m Entfernung befindet. Weiterhin wurde vor kurzem der 150 m entfernte Kinderspielplatz am Haus Pattern modernisiert und im Zuge dessen erweitert. Somit ist einerseits in der näheren Umgebung bereits ein Kinderspielplatz vorhanden, andererseits wird eine Kompensation des wegfallenden Kinderspielplatzes durch die Bauleitplanung 62 A vorbereitet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Bauplanungsrechtlichte Gründe sowie Belange des vorbeugenden Brandschutzes stehen der o.a. Bauleitplanung nicht entgegen. Ich verweise jedoch auf § 9 Abs. 2 Buchstabe c BauO NRW: „(2) Ein Gebäude mit Wohnungen darf nur errichtet werden, wenn eine ausreichende Spielfläche für Kleinkinder auf dem Grundstück bereitgestellt wird. Die Bereitstellung auf dem Grundstück ist nicht erforderlich, wenn in unmittelbarer Nähe a) eine solche Spielfläche auf einem anderen Grundstück geschaffen wird oder vorhanden ist und sie sowie ihre Unterhaltung öffentlich-rechtlich gesichert ist, b) eine Gemeinschaftsanlage nach § 11 oder c) ein geeigneter öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist.“ Sofern der öffentl. Spielplatz zur Kompensation sonstiger fehlender Spielflächen bislang herangezogen wurden, bestehen aus bauordnungsrechtlicher Sicht Bedenken gegen den Wegfall, sofern ein gleichwertiger Spielplatz in der näheren Umgebung nicht vorhanden sein sollte. 14 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen 19.2 Der Stellungnahme wird gefolgt. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 19.5 Es werden grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Da jedoch weder eine Versickerung, noch eine ortsnahe Einleitung der Niederschlagswässer in ein Gewässer möglich sind, sind diese an den bestehenden Mischwasserkanal anzuschließen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend angepasst. Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 19.4 Beschlussvorschlag Wasserwirtschaft Nach den hier vorliegenden Unterlagen sind die oberen Bodenschichten nicht ausreichend durchlässig. Eine Versickerung ist nur mit hohem Aufwand (durchstoßen der oberen Deckschichten) möglich. Eine ortsnahe Einleitung in ein Gewässer scheidet ebenfalls aus. Die Niederschlagswässer sind daher an den bestehenden Mischkanal anzuschließen. 19.3 Abwägungsvorschlag Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 15 / 16 28. Änderung des Bebauungsplanes 15 A – Am alten Bahnhof – ; Gemeinde Aldenhoven Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Stellungnahmen 19.6 Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Natur und Landschaft Unter Bezug auf die Begründung, Punkt 5.2 „Umweltauswirkungen“ bestehen gegen die o.g. Bebauungsplanänderung aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. 20 Abwägungsvorschlag Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 29.09.2017 da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. 16 / 16