Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
1,1 MB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.06.17, 16:10
Aktualisiert
22.06.17, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
BEBAUUNGSPLAN 60 S - AM RÖTTGENS WEG IN ALDENHOVEN
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Datum: 05. Dezember 2014
Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
In Granterath 11
41812 Erkelenz
guido-beuster@t-online.de
Tel. 02431 / 94 34 478
Fax. 02431 / 94 34 953
www.guido-beuster.de
AUFTRAGGEBER:
Schlun Umwelt GmbH & Co.KG
Lambert-Schlun-Weg 5
52538 Gangelt-Niederbusch
BEARBEITUNG:
Guido Beuster
Britta Liebe
Landschaftsarchitekt
Bachelor sc. Landschaftsarchitektur
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erkelenz, den 05. Dezember 2014
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
1.0
1.1
1.2
1.3
EINLEITUNG
Anlass der Planung
Lage im Raum
Planerische Vorgaben
1
1
2
3
2.0
2.1
2.2
2.3
2.4
BESTANDSAUFNAHME UND BESTANDSBEWERTUNG
Naturräumliche Grundlagen
Reale Vegetation/ Biotoptypen
Fauna
Landschaftsbild
7
7
8
9
10
3.0
3.1
3.2
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Eingriffsbeschreibung
Konfliktvermeidung / -verminderung
11
11
13
4.0
AUSGLEICHSMASSNAHMEN
14
5.0
EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZIERUNG
15
Kartenverzeichnis / Literaturverzeichnis
16
ANHANG
BESTANDSPLAN
EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSPLAN
in M. 1 : 2.000 (DIN A3)
in M. 1 : 2.000 (DIN A3)
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Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg - in Aldenhoven
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
1.0
EINLEITUNG
1.1
ANLASS DER PLANUNG
1
Die Schlun Umwelt GmbH & Co.KG betreibt in Aldenhoven am Röttgens Weg eine
Abfallumschlaganlage (Anlage zum Behandeln, zeitweiligen Lagern und Umschlagen von Abfällen) sowie eine Bauschuttrecyclinganlage. Für die
Abfallumschlaganlage liegt eine bis 2017 befristete Genehmigung nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSch-Genehmigung)
vor.
Für
die
Bauschuttrecyclinganlage liegt ebenfalls eine BImSch-Genehmigung vor; diese ist
unbefristet. In der Vergangenheit hat die Fa. Schlun mehrfach versucht eine
Entfristung der BImSch-Genehmigung für die Abfallumschlaganlage zu erwirken.
Voraussetzung hierzu ist nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, dass die
Gemeinde Aldenhoven, in Anlehnung an das Änderungsverfahren zum LEP, ein
tragfähiges bauleitplanerisches Konzept erarbeitet und verabschiedet. Hierzu ist es
erforderlich den Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven zu ändern und
den Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg - aufzustellen.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung der oben genannten
Nutzungen. Nach Darstellung im Flächennutzungsplan und Absicherung durch einen
Bebauungsplan kann eine Entfristung der BImSch-Genehmigung für die
Abfallumschlaganlage erfolgen.
Mittelfristig soll eine flächenmäßige Erweiterung der beiden Nutzungen stattfinden.
Neue Nutzungen sind nicht vorgesehen. Die potentiellen Erweiterungsflächen
werden in vorliegenden Planstand entsprechend mit berücksichtigt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zu erarbeiten.
Mit der Erstellung dieses Landschaftspflegerischen Fachbeitrags - LPF- beauftragte
die Schlun Umwelt GmbH & Co.KG im Juni 2014 das Büro für Freiraum- und
Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz.
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Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg - in Aldenhoven
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
1.2
2
LAGE IM RAUM
Das Plangebiet mit einer Größe von etwa 6,3 ha liegt im Westen der Gemeinde
Aldenhoven zwischen den Ortslage Freialdenhoven im Nordosten, Dürboslar im
Südosten, Siersdorf im Süden und Setterich (Stadt Baesweiler) im Westen. Das
Plangebiet grenzt im Westen unmittelbar an die Gemeinde- / Stadtgrenze von
Aldenhoven und Baesweiler, die zugleich Grenze des Kreises Düren und der
StädteRegion Aachen ist. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Bergehalde
„Emil-Mayrisch“. Südlich des Plangebietes befinden sich eine Automobilteststrecke
und eine Filmautobahn.
Abb. 1:
Kartenausdruck aus www.tim-online.nrw.de / Geobasisdaten des Landes NRW
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Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg - in Aldenhoven
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
1.3
3
PLANERISCHE VORGABEN
Landesentwicklungsplan
Der derzeit noch gültige Landesentwicklungsplan LEP formuliert unter D III 2.3 die
Vorgabe, dass Abfallbehandlungsanlagen möglichst in Gewerbe- und
Industrieansiedlungen untergebracht werden sollen.
Der zukünftige, derzeit in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsplan LEP sieht
für den Bereich, in dem auch die Flächen der Abfallbehandlungsanlagen liegen, eine
Nutzung als Freiraum vor. Nach Ziel 8.3-12 sollen Standorte für neue
Abfallbehandlungsanlagen innerhalb von in den Regionalplänen festgelegten
Bereichen für die gewerbliche und industrielle Nutzung liegen.
Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der
nördliche Teil des Plangebietes als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich und der
südliche Teil als Gewerbe- und Industriebereich GIB mit zweckgebundener Nutzung
für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe dargestellt.
Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass der Kraftwerksstandort nicht mehr
benötigt wird. Teile der Flächen werden bereits für die Automobilteststrecke genutzt.
Die teilweise Lage im Freiraum steht nach Abstimmung mit der Bezirksregierung
Köln einer weiteren Nutzung der Betriebsflächen nicht entgegen.
Voraussetzung ist aber, dass die Gemeinde Aldenhoven ein tragfähiges
bauleitplanerisches Konzept erarbeitet und verabschiedet.
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Abb. 2:
4
Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen,
Stand 2003, Blatt L 5100/5102
Flächennutzungsplan
Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven ist das
Plangebiet als Gewerbliche Baufläche mit der Zweckbestimmung Kraftwerkstandort
dargestellt.
Von der Nutzung als Kraftwerksstandort soll zukünftig abgesehen werden. Der
Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren entsprechend geändert.
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
5
Rechtsgültiger Bebauungsplan S 11
Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des derzeit rechtsgültigen
Bebauungsplans S 11 der Gemeinde Aldenhoven vom 23.07.1976. In dem
Bebauungsplan wird ein Industriegebiet für ein Kraftwerk samt Nebenanlagen mit
einer GRZ von 0,8 ausgewiesen
Abb. 3:
Auszug aus dem Geoinformationssystem des Kreises Düren / inkasportal
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
6
Landschaftsplan / Schutzgebiete
Der in Aufstellung befindliche Landschaftsplan 5 „Aldenhoven / Linnich-West“ trifft
für das Plangebiet keine Festlegungen. Schutzgebiete sind nicht betroffen.
Abb. 4: Auszug aus dem Geoinformationssystem des Kreises Düren / inkasportal
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
7
2.0
BESTANDSAUFNAHME UND BESTANDSBEWERTUNG
2.1
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN
Naturräumlich gehört das Plangebiet zum Landschaftsraum Aldenhovener Platte,
einer Untereinheit der Jülicher Börde.
Gemäß der Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands des
Bundesamtes für Naturschutz würde man hier als potentielle natürliche Vegetation
den Waldmeister-Buchenwald, örtlich mit Flattergras Buchenwald vorfinden.
Boden
Auf der Bodenkarte des Geologischen Landesamtes NRW, Blatt L 5102
Geilenkirchen ist für den westlichen Teil des Plangebietes Parabraunerde, z.T.
Pseudogley-Parabraunerde
und
für
den
östlichen
Teil
des
Plangebietes
Parabraunerde, in Hang- und Kuppenlagen mäßig oder schwach erodiert
dargestellt.
Aufgrund
der
bereits
bestehenden,
genehmigten
Nutzung
als
Bauschuttrecyclinganlage und Abfallumschlaganlage ist das Plangebiet jedoch
gegenwärtig stark anthropogen überprägt.
Wasser
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer.
Im östlichen Teil wurde ein Löschwasserteich angelegt, der mit Folie abgedichtet ist.
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2.2
8
REALE VEGETATION / BIOTOPTYPEN
Ein großer Teil des Plangebietes stellt sich als versiegelte Fläche dar und wird
bereits heute als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage genutzt.
Westlich und östlich der versiegelten Flächen schließen große Schotterflächen an,
die für potentielle Erweiterungen vorgehalten werden.
In den Randbereichen ist das Plangebiet mit lebensraumtypischen Gehölzen wie
Vogelkirsche Prunus avium, Bergahorn Acer pseudoplatanus, Esche Fraxinus
excelsior, Holunder Sambucus nigra, Hartriegel Cornus sanguinea, Hundsrose Rosa
canina und verschidene Weidenarten Salix und Krautsäumen eingegrünt. Entlang
der südlichen Plangebietsgrenze handelt es sich um einen ehemaligen Bahndamm.
Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein mit Folie abgedichteter
Löschwasserteich in dem auch Uferstauden vorkommen. Die Uferböschungen
stellen sich als Grasflur dar.
Südwestlicher Teil / Gehölzstreifen
Westlicher Teil / Bauschuttrecyclinganlage
Östlicher Teil / Abfallumschlaganlage
Östlicher Teil / Löschwasserteich
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9
Nachfolgend werden die Biotoptypen innerhalb des Plangebietes gemäß der
Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand:
März 2008 aufgelistet und bewertet.
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW,
Stand: März 2008
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach der Numerischen Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008.
In der Biotoptypenwertliste erhält jeder Biotoptyp einen Biotopwert auf einer Skala
von 0 bis 10. Dabei entspricht 0 dem niedrigsten und 10 dem höchsten Wert für
Naturschutz und Landschaftspflege.
Grundwert A
Code
Biotoptypen
7.2
Gehölzstreifen / Gebüsch mit lebensraumtyp. Gehölzen
5
7.4
Einzelbaum lebensraumtyp. Baumarten
5
2.4
Säume ohne Gehölzbestand
4
9.1
Löschwasserteich
2
1.3
Teilversiegelte Fläche
1
1.1
Versiegelte Fläche
0
2.3
FAUNA
Gemäß den §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG müssen bei allen
genehmigungspflichtigen Planungsverfahren die Belange des Artenschutzes
berücksichtigt werden.
Um dem Gesetz Rechnung zu tragen wurde seitens des Dipl.- Ing. Gregor Straka
eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP 1) durchgeführt.
Demnach führt das Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW (FIS) des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV NRW in dem
betroffenem Messtischblattquadranten Linnich (MTB 50033) für die betroffenen
Lebensraumtypen 17 planungsrelevante Brutvogelarten und eine Amphibienart auf.
Planungsrelevante Säugetiere sind nicht aufgeführt. Aufgrund der naturräumlichen
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10
Ausstattung ist aber auf jeden Fall mit dem Auftreten von Fledermäusen zu rechnen.
Da alle Fledermausarten als Anhang IV-Arten der FFH-RL streng geschützt sind,
wurden vorsorglich auch die Fledermausarten der unmittelbar angrenzenden
Messtischblattquadranten auf mögliche Vorkommen im Plangebiet betrachtet.
Hinsichtlich der Brutvögel sind keine Beeinträchtigungen durch eine Fortführung der
derzeitigen Nutzung des Plangebietes zu erwarten. Vorrausetzung ist allerdings der
Erhalt der derzeit vorhandenen Randstrukturen in Form von Gebüschen, Ruderalund Gewässerbereichen insbesondere an der westlichen und östlichen
Plangebietsgrenze. Sollte die Entfernung dieser Strukturen im Zuge von
Erweiterungen innerhalb des Plangebietes notwendig werden, muss insbesondere
im Hinblick auf ein mögliches Brutvorkommen der Nachtigall eine gezielte Erfassung
im Frühjahr stattfinden, um sichere Aussagen treffen zu können.
Auch bezüglich Fledermausarten ist mit keinen Beeinträchtigungen zu rechnen. Für
den Fall, dass Gebäude zurück- oder umgebaut werden, müssen die
entsprechenden Gebäude jedoch von einem Sachverständigen begutachtet werden.
Für die Kreuzkröte ist mit keinen Beeinträchtigungen zu rechnen, sofern das
Betriebsgelände wie bisher weiter genutzt wird. Sollte es im Zuge einer Erweiterung
innerhalb des Plangebietes zu weiteren Versiegelungen und Überbauungen
kommen, ist im Vorfeld eine vertiefende faunistische Untersuchung (ASP 2)
durchzuführen.
Gegebenenfalls
sind
artspezifisch
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu entwickeln.
2.4
vorgezogenen
LANDSCHAFTSBILD
Aufgrund der schon bestehenden Nutzung als Abfallumschlaganlage und
Bauschuttrecyclinganlage innerhalb des Plangebietes und der derzeitigen
Nutzungen im Umfeld des Plangebietes (Automobilteststrecke, Filmautobahn,
Kiesabgrabung und den Übererdungsmaßnahmen an der Bergehalde „EmilMayrisch“) ist der Raum hinsichtlich des Landschafsbildes stark vorbelastet.
Die vorhandenen Gehölzstreifen entlang der Plangebietsgrenze schirmen die
derzeitige Nutzung vom Umfeld ab und sollten als raumwirksame Strukturen
erhalten bleiben.
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11
3.0
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS
3.1
EINGRIFFSBESCHREIBUNG
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 60 S - Am Röttgens Weg - sollen eine
Abfallumschlaganlage (Anlage zum Behandeln, zeitweiligen lagern und Umschlagen
von Abfällen) sowie eine Bauschuttrecyclinganlage planungsrechtlich abgesichert
werden.
Bei der Abfallumschlaganlage handelt es sich gemäß vorliegender BImSchGenehmigung um Anlagen nach Nr. 8.11.2.2 und 8.12.2 der 4. BImSchV vom
02.05.2013.
Für die beiden Nutzungen ist im Bebauungsplan die Festsetzung eines Sonstigen
Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO notwendig, da sich das Plangebiet
wesentlich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet.
Das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Abfallaufbereitung“ dient
vorwiegend der Unterbringung von gewerblichen Betrieben aus den Bereichen
Bauschuttrecycling und Abfallentsorgung. Hierunter fallen die Unterbringungen von
Containern, die Zwischenlagerung von Baustoffen wie Boden, Steinen oder
Bauschutt und der Betrieb einer Recyclinganlage sowie auch eine Kompostierung
von Grünabfällen und der Betrieb einer Siebmaschine. Um der Hauptnutzung
dienende und ergänzende Nebenfunktionen zu ermöglichen findet der Begriff
„vorwiegend“ Verwendung. Um die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der
Anlage nicht unangemessen einzuschränken, soll die Errichtung zusätzlicher
Gebäude im Einzelfall ermöglicht werden.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) in
Kombination mit der maximal zulässigen Höhe der baulichen Anlagen (§ 18 Abs. 1
BauNVO) festgesetzt. Damit ist das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 16 Abs. 3
BauNVO hinreichend bestimmt.
Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Abfallaufbereitung“ wird die
Grundflächenzahl gemäß der Obergrenze des § 17 Abs. 1 BauNVO auf 0,8
festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80 % des Grundstücks durch Gebäude, Zufahrten
und Stellplatzflächen überbaut werden dürfen. Eine GRZ von 0,8 ist für den Betrieb
der Anlage erforderlich, da für die Lager- und Infrastrukturflächen große Teile des
Plangebietes versiegelt werden müssen.
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12
Die Höhe baulicher Anlagen wird für das das Sondergebiet „Abfallaufbereitung“
gemäß § 18 BauNVO auf 13 m festgesetzt. Hiermit wird die Höhe der bestehenden
Halle von 12,38 m planungsrechtlich abgesichert und ein geringer, zusätzlicher
Spielraum gewährt.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Baugrenzen definiert.
Zur Erhaltung eines deutlich sichtbaren, einheitlichen und optisch ansprechenden
Landschaftsrandes gegenüber der angrenzenden Landschaft werden Flächen für
die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.
Das Plangebiet wird über den Röttgens Weg erschlossen, der das Plangebiet an die
K 12 anbindet. Über die Kreisstraße und deren Anbindung an die B 56 ist das
Plangebiet auch regional gut erreichbar.
Die derzeitige Erschließungssituation ist bereits im Jahre 1984 genehmigt worden
und soll beibehalten werden.
Im Zuge der vorangegangenen BImSch-Genehmigung wurde insbesondere die
Fahrrad- und Fußgängersituation auf dem Röttgens Weg untersucht, da dieser zwar
nicht als offizieller Radweg gekennzeichnet ist, jedoch als direkte Verbindung
zwischen den Stadtteilen Aldenhoven-Dürboslar und Baesweiler-Setterich stark
frequentiert ist.
Um eine Gefährdungssituation für die Radfahrer und Fußgänger zu vermeiden,
wurde das Netz gemäß der Maßnahme Variante 1 der gutachterlichen
Stellungnahme 1 ertüchtigt. Hierzu wurde 2009 auf weiten Teilen der Strecke ein
mindestens 2 m breiter, baulich getrennter Zweirichtungsradweg hergestellt. Im
Übrigen wurden geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen sowie Beschilderungen
umgesetzt. Im Herbst 2013 wurden seitens der Fa. Schlun in Kooperation mit der
Gemeinde weitere bauliche Maßnahmen an der Zufahrt durchgeführt. Es führt jetzt
ein separater Rad- und Fußweg parallel von der K 12 bis zum Betriebsgelände. Die
Abnahme dieses Radwegs erfolgte im Jahre 2013.
Die Entwässerung des Gebiets wird nicht verändert
Bau- und Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Aufgrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen durch den derzeit rechtsgültigen
Bebauungsplan S 11 sind keine neuen bau- und anlagebedingten
Beeinträchtigungen zu erwarten.
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3.2
13
KONFLIKTVERMEIDUNG / -VERMINDERUNG
Es sind folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durchzuführen:
Maßnahmen zum Schutz der Vegetation
- Der vorhandene Vegetationsbestand ist möglichst zu erhalten.
Maßnahmen für den Artenschutz
- Bäume und Sträucher dürfen, sofern erforderlich, nur außerhalbe der Brutzeit im
Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar (siehe § 64 (1) Nr. 2 LG NRW) gerodet
werden. Sollte dies hier nicht möglich sein, muss eine Voruntersuchung vor der
Rodung klären, ob Vogelbruten bestehen, und müssen ggf. Schutzmaßnahmen
festgelegt werden.
- Im Falle von Rückbaumaßnahmen vorhandener Gebäude muss im Vorfeld eine
Untersuchung hinsichtlich gebäudebrütender Vogelarten durchgeführt werden.
- Im Falle des Fundes von Fledermäusen oder Vogelbruten sind die Arbeiten sofort
zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind durch einen Fachmann zu bergen. Ggf.
müssen verletzte Tiere gepflegt und ausgewildert werden.
- Sollte es im Zuge einer Erweiterung innerhalb des Plangebietes zu weiteren
Versiegelungen und Überbauungen kommen, ist im Vorfeld eine vertiefende
faunistische Untersuchung (ASP 2) hinsichtlich der Kreuzkröte durchzuführen.
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4.0
14
AUSGLEICHSMASSNAHMEN
Gemäß § 1a (3) BauGB ist „die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a
bezeichneten
Bestandteilen
(Eingriffsregelung nach
dem
Bundesnaturschutzgesetz)“ zu berücksichtigen.
Nach § 15 (1) und (2) Bundesnaturschutzgesetz BNatschG ist der „Verursacher
eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen und zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).“
Aufgrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen durch den derzeit rechtsgültigen
Bebauungsplan S 11 sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
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5.0
15
EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZIERUNG
In den folgenden Tabellen wird der Wert der Biotoptypen des derzeit rechtskräftigen
Bebauungsplanes S 11 (Bestandssituation) dem Wert der Biotoptypen des
Bebauungsplanes Nr. 60 S (Planung) gemäß der Numerischen Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008 gegenübergestellt.
Für die nicht überbaubaren Flächen des Bebauungsplanes S 11 (Bestandssituation)
werden die Werte der derzeit vorhandenen Gehölzstreifen und Säume
zugrundegelegt.
Ökologische Wertigkeit Bestand
Code Biotoptyp
7.2 /
2.4
1.1
Gehölzstreifen / Säume
( 20% der GI-Fläche)
Überbauung / Versiegelung
(80% der GI-Fläche)
Summe Bestand
Fläche in m²
Grundwert A
Flächenwert
12.600
4,5
56.700
50.400
0
0
63.000
0
Ökologische Wertigkeit Planung
Code Biotoptyp
7.2 /
2.4
1.1
Gehölzstreifen / Säume
( 20% der SO-Fläche)
Überbauung / Versiegelung
(max. 80% der SO-Fläche)
Summe Bestand
Fläche in m²
Grundwert A
Flächenwert
12.600
4,5
56.700
50.400
0
0
63.000
Ökologischer/s Überschuss / Defizit
56.700
0
Dies bedeutet, dass bei Umsetzung des Bebauungsplanes 60 S - Am Röttgens
Weg - die Ökologische Bilanz ausgeglichen ist.
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Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
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In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
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Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg - in Aldenhoven
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
16
KARTENVERZEICHNIS
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN:
- Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, Stand 2003
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ:
- Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Deutschlands, Bonn - Bad
Godesberg 2010
GEMEINDE ALDENHOVEN:
- Bebauungsplan S 11, Stand: 23.07.1976
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW:
- Bodenkarte von NRW 1 : 50.000, Blatt L 5102 Geilenkirchen Stand 1977
KREIS DÜREN:
Landschaftsplan 5 Aldenhoven / Linnich West, in Aufstellung
LITERATURVERZEICHNIS
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG:
- Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt 122/123 Köln-Aachen;
Bonn - Bad- Godesberg
DIPL.- BIOLOGE GREGOR STRAKA:
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemeinde Aldenhoven Ortslage Siersdorf, Stand: 15. Juli 2014
LANUV NRW:
-
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW,
Recklingshausen März 2008
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
17
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH:
- Begründung des Bebauungsplanes Nr. 60 S - Am Röttgens-Weg -, Stand:
November 2014
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