Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
1,2 MB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.06.17, 16:10
Aktualisiert
22.06.17, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Inhaltsverzeichnis
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
1
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln ................................................................................................. 1
1.1
1.2
1.3
1.3.a
1.3.b
1.4
1.5
1.6
1.6.a
1.6.b
1.6.c
1.7
1.7.a
2
Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Verkehr ................................................................................ 1
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Regionalentwicklung ............................................................ 1
Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung mit
Schreiben vom 20.01.2015 und vom 21.06.2016 ............................................................................. 1
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz ................................................................. 2
Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 - Natur und Landschaftsschutz............................................... 2
Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 24.02.2015 und vom
17.06.2016........................................................................................................................................ 2
Plangebiet ...................................................................................................................................... 2
Altlasten ......................................................................................................................................... 2
Altlasten ......................................................................................................................................... 2
Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 – Wasserwirtschaft mit Schreiben vom 20.06.2016................ 3
Beteiligung des Dezernates 54 ...................................................................................................... 3
Bezirksregierung Köln, 52066 Aachen ............................................................................................ 4
2.1
3
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 - Immissionsschutz ................................................................ 4
Bezirksregierung Düsseldorf ........................................................................................................... 4
3.1
3.2
Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 59 - Luftverkehr ................................................................. 4
Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22 - Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben
vom 15.01.2015 ................................................................................................................................ 4
3.2.a Kampfmittel .................................................................................................................................... 4
4
Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 65 - Rechtsangelegenheiten / Abteilung 6 Bergbau
und Energie in NRW mit Schreiben vom 19.02.2015 und vom 28.06.2016 ................................................ 6
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Bergbau ............................................................................................................................................ 6
Aufsuchung....................................................................................................................................... 6
Grundwasserverhältnisse ................................................................................................................. 7
Berghalde Emil Mayrisch .................................................................................................................. 8
Zukünftige bergbauliche Maßnahmen ............................................................................................ 12
Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme .................................................................................. 12
5
Landrat des Kreises Düren, Kreisentwicklung und Planung mit Schreiben vom 18.02.2015
und vom 19.06.2016 ..................................................................................................................................... 13
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Erschließung................................................................................................................................... 13
Löschwasserversorgung ................................................................................................................. 13
Beteiligte Ämter .............................................................................................................................. 13
Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 14
Immissionsschutz ........................................................................................................................... 14
I / IV
Inhaltsverzeichnis
5.6
5.7
5.8
Bodenschutz ................................................................................................................................... 14
Abgrabungen .................................................................................................................................. 14
Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 14
6
StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 13.07.2016 ................................................................. 14
7
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 17.02.2015 und vom 27.06.2016 ......................... 15
7.1.a
7.1.b
8
Keine Bedenken ........................................................................................................................... 15
Keine Bedenken ........................................................................................................................... 15
Amprion GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 22.06.2016 ......................................... 15
8.1
8.2
Hochspannungsleitungen ............................................................................................................... 15
Hochspannungsleitungen ............................................................................................................... 16
9
AVV ................................................................................................................................................... 16
10
Bischöfliches Generalvikariat ........................................................................................................ 16
11
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung des Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, Referat K 4 - TÖB - mit Schreiben vom
16.01.2015 und vom 20.06.2016 .................................................................................................................. 17
11.1
11.2
Höhe baulicher Anlagen ................................................................................................................. 17
Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme .................................................................................. 17
12
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben ..................................... 17
13
Deutsche Telekom AG, T-Com, PTI 24 .......................................................................................... 17
14
EBV GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 05.07.2016 ................................................. 18
14.1
14.2
15
15.1
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 18
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 18
Erftverband mit Schreiben vom 05.06.2016 .................................................................................. 18
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 18
16
Evangelisches Landeskirchenamt ................................................................................................. 19
17
EWV Betriebsführungsgesellschaft / regionetz GmbH mit Schreiben vom 18.02.2015 ............ 19
17.1
17.2
17.3
17.4
Sicherung von Bestandsleitungen .................................................................................................. 19
Umsetzung von Schutzmaßnahmen ............................................................................................... 19
Bestandspläne ................................................................................................................................ 19
Weitere Beteiligung......................................................................................................................... 20
18
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 21.06.2016...................................... 20
19
Gemeindeverwaltung Inden ........................................................................................................... 20
20
Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- mit Schreiben vom 29.06.2016 .............................. 20
20.1
20.2
20.3
Tektonik .......................................................................................................................................... 20
Ingenieurgeologie ........................................................................................................................... 21
Erdbebengefährdung ...................................................................................................................... 21
21
Handwerkskammer Rheinland ....................................................................................................... 22
22
Industrie- und Handelskammer mit Schreiben vom 18.02.2015 und vom 08.06.2016 ............... 23
22.1
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 23
II / IV
Inhaltsverzeichnis
22.2
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 23
23
Kreishandwerkergesellschaft RUREIFEL ...................................................................................... 23
24
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich........................................................................ 23
25
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Krefeld ................................. 23
26
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Hauptsicht
Euskirchen, Abteilung 4 - Betrieb & Verkehr mit Schreiben vom 27.01.2015 und vom 24.06.2016....... 24
26.1
26.2
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 24
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 24
27
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhreifel Jülicher Börde ..................... 24
28
Landesbüro der Naturschutzverbände NW ................................................................................... 24
29
Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.07.2016 ............ 24
29.1
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 24
30
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland......................................................................... 25
31
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ................................................................................... 25
32
Neuapostolische Kirche des Landes NRW ................................................................................... 25
33
RWE Power AG ................................................................................................................................ 25
34
Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 ...................................................................... 25
34.1
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 25
35
Stadtverwaltung Alsdorf ................................................................................................................. 25
36
Stadtverwaltung Baesweiler mit Schreiben vom 20.06.2016 ....................................................... 26
36.1.a Grundwasserschutz ..................................................................................................................... 26
36.1.b Schallschutz ................................................................................................................................. 26
37
Stadtverwaltung Eschweiler ........................................................................................................... 26
38
Stadtverwaltung Jülich ................................................................................................................... 27
39
Stadtverwaltung Linnich mit Schreiben vom 19.01.2015 ............................................................. 27
39.1
40
40.1
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 27
Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 22.06.2016 .............................................................. 27
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 27
41
Vivawest Wohnen GmbH ................................................................................................................ 27
42
Westnetz GmbH mit Schreiben vom 19.01.2015 und vom 15.06.2016 ........................................ 27
42.1
42.2
42.3
Hochspannungsleitungen ............................................................................................................... 27
Ausführungsplanung ....................................................................................................................... 28
Keine Bedenken ............................................................................................................................. 28
Legende:
frühzeitige
Offenlage
III / IV
Inhaltsverzeichnis
1. Erneute Offenlage
2.. Erneute Offenlage
Hinweise und Festsetzungen
IV / IV
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
1
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
1.1
Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Verkehr
Keine Stellungnahme eingegangen.
1.2
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Regionalentwicklung
Keine Stellungnahme eingegangen.
1.3
Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung mit Schreiben vom 20.01.2015 und vom 21.06.2016
1.3.a
Keine Bedenken
gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
1.3.b
Keine Bedenken
gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und
der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
1.4
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz
Keine Stellungnahme eingegangen.
1.5
Abwägungsvorschlag
Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 - Natur und Landschaftsschutz
Keine Stellungnahme eingegangen.
Keine Abwägung erforderlich.
1.6
Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 24.02.2015 und vom 17.06.2016
1.6.a
Plangebiet
Ausweislich der vorgelegten Unterlagen befindet sich das Plangebiet
des Bebauungsplans 60 S vollständig im Geltungsbereich des derzeit
rechtsgültigen Bebauungsplans S 11.
Entfällt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Aus bodenschutz- und abfallrechtlicher Sicht bestehen daher keine
Bedenken.
1.6.b
Altlasten
Nach den mir vorliegenden Unterlagen befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fa. Schlun keine Eintragungen im Altlastenkataster
des Kreises Düren. Das Umweltamt des Kreises ist Ihrerseits ebenfalls
beteiligt worden, so dass Sie von dort dazu auch eine aktuelle Auskunft
erhalten sollten.
1.6.c
Altlasten
Aus abfallwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und die
Aufstellung des Bauleitplans keine Bedenken.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
1.7
Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 – Wasserwirtschaft mit Schreiben vom 20.06.2016
1.7.a
Beteiligung des Dezernates 54
Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014 erläuterte ich, dass
meine Beteiligung als Obere Wasserbehörde (Dezernat 54 der BR
Köln) im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen
nur dann erforderlich ist, sofern durch die Planung oder Vorhaben
Durch das Planvorhaben ist eine konkrete Betroffenheit der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 nicht gegeben. Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und/oder dessen festgesetztes/vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet,
2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers, Rur, Wupper),
3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o.g. Gewässer,
4. ein geplantes Wasserschutzgebiet oder
5. eine Rohrfernleitung
betroffen sind und somit meine unmittelbare Zuständigkeit vorliegt.
Weiterhin bat ich darum, in Ihrem Beteiligungs-Anschreiben auf
den konkreten Umstand meiner Betroffenheit (s.o. Punkte 1-5)
einzugehen. Aus Ihrem o.g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in dem konkreten Fall
darzulegen.
Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich
zukünftig abzusehen.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
2
Bezirksregierung Köln, 52066 Aachen
2.1
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 - Immissionsschutz
Keine Stellungnahme eingegangen.
3
Bezirksregierung Düsseldorf
3.1
Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 59 - Luftverkehr
Keine Stellungnahme eingegangen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
3.2
Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22 - Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben vom 15.01.2015
3.2.a
Kampfmittel
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten
Bereich. Die Auswirkungen der Kampfhandlungen sind in der beigefügten Karte nicht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel, sofern diese nicht vollständig innerhalb der geräumten Fläche liegt. Die Beauftragung dieser Überprüfung
erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf
unserer lnternetseite¹.
Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Rechtzeitig
vor Baubeginn wird eine entsprechende Überprüfung des Plangebietes
erfolgen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf
das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um
Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu
ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf
unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/inde
x.jsp
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
4
Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 65 - Rechtsangelegenheiten / Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW mit Schreiben vom 19.02.2015 und vom
28.06.2016
4.1
Bergbau
Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise:
Das o. a. Bebauungsplangebiet befindet sich über den auf Steinkohle
verliehenen Bergwerksfeldern "Kaiser Wilhelm der Große" und "Prinz
Friedrich Karl", beide im Eigentum der EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Weiter
liegt das Vorhaben über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern "Braunkohlenbergwerk Jean Paul", "Braundürboslar 2" und
"Aldenhoven 1", im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der vorgebrachte Belang erfordert keine Änderung der Plankonzeption, da
alleinig durch die Lage des Plangebietes auf einem verliehenen Bergwerksfeld keine bodenrechtlichen Spannungen erzeugt werden und die Umsetzung des Vorhabens sowie die Ausübung der beabsichtigten Nutzung unberührt bleiben.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Ferner liegt das Plangebiet über den Feldern der Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken "Rheinland" und "Schwarzes Gold".
lnhaberin der Erlaubnis "Rheinland" ist die Wintershall Holding GmbH,
in Kassel. Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes "Kohlenwasserstoffe" innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen.
lnhaberin der Erlaubnis "Schwarzes Gold" ist die EBV Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht
zur Aufsuchung des Bodenschatzes "Erdwärme" innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen.
4.2
Aufsuchung
Unter dem "Aufsuchen" versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die RWE Power AG und
der Erftverband wurden beteiligt.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung
konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis
gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium
allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können.
Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die
ganz konkret das "Ob" und "Wie" regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des
Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange insbesondere auch die des Gewässerschutzes - geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
4.3
Grundwasserverhältnisse
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die vorgebrachten Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung nicht in
Frage, da diese durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden können. Die Planung bautechnischer Maßnahmen betrifft die Ebene der Ausführungsplanung.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme
der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei be-
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Aufgrund von bereits stattfindenden Nutzungen als Abfallumschlaganlage
und Bauschuttrecyclinganlage ist davon auszugehen, dass keine Konflikte
zwischen evtl. vorhandenen Altlasten und der Plankonzeption entstehen.
Innerhalb des Altlastenkatasters des Kreises Düren sind zudem keine Altlasten vermerkt.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
stimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
4.4
Berghalde Emil Mayrisch
Nach dem derzeitigen Stand des hiesigen Bergbau Alt- und Verdachtsflächen-Kataloges (Abkürzung: BAV-Kat) wurde im südlichen Randstreifen des Plangebiets eine Grubenbahn betrieben (Siehe Anlage 1).
Die StädteRegion Aachen, der Kreis Düren, die Gemeinde Aldenhoven und
die EBV GmbH wurden beteiligt. Von diesen eingereichte Stellungnahmen
wurden in den Abwägungsprozess eingestellt.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Anlage 1
Die betreffende Strecke verband die ehem. Zeche Emil Mayrisch mit
dem ehern. Kraftwerk Siersdorf (Siehe Anlage 2).
Anlage 2
Nähere Angaben zur Grubenbahn, insbesondere über das Enden der
Bergaufsicht, liegen hier nicht vor. Für die Betriebsfläche des Steinkohlengewinnungsbetriebs der Zeche Emil Mayrisch (BAV-Kat-Nr. 5003-S002), wurde von 1993 bis 2002 ein Abschlussbetriebsplanverfahren
durchgeführt. Hier hat die Bergaufsicht bereits geendet. Da die Gemeinde Aldenhoven am Verfahren beteiligt war, wird davon ausgegangen, dass dort die bodenschutzrechtlichen Gegebenheiten in dieser
Fläche bekannt sind.
Anlage 2 zeigt Verladeeinrichtungen, welche von der o. a. Grubenbahn
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
in das Plangebiet hineinführen. Anlage 3 zeigt eine im Plangebiet liegende Schlammtrocknungsanlage. Möglicherweise gehörten die Verladeeinrichtungen und die Schlammtrocknungsanlage zum bergbaulichen Betrieb.
Anlage 3
Anlage 4 zeigt, dass die nördliche Böschung der Grubenbahn an einer
Stelle einplaniert ist, was auf eine Verbindung zwischen Grubenbahn
und Plangebiet hindeutet. Außer den zeichnerischen Darstellungen
liegen hier zur Frage, ob das Plangebiet bergbaulich genutzt wurde,
keine Unterlagen vor. Die Anlagen 1 bis 4 zeigen eine sich östlich des
Plangebiets befindende Kläranlage. Auch zu ihr gibt es hier keine Unterlagen, die eine Zugehörigkeit zum Bergbaubetrieb ausdrücklich
nachweisen.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Anlage 4
Nördlich des Plangebietes liegt in einem Abstand von > 300m die Bergehalde Emil Mayrisch der EBV GmbH. Die Bergehalde wird derzeit im
Rahmen eines Abschlussbetriebsplanverfahrens endgestaltet. Das
Grundwasser fließt in nördliche Richtung.
Für die Betriebsflächen, deren Bergaufsicht geendet hat, ist eine ordnungsbehördliche Zuständigkeit der Bergbehörde nicht mehr gegeben.
Hier können keine Angaben zum aktuellen Zustand der BAVKat-Flächen gemacht werden. Ob von diesen Bereichen heute noch
bodenschutzrechtlich relevante Gefahren, Nachteile oder Belästigungen ausgehen, ggfs. auch mit Auswirkungen auf Umgebungsbereiche,
z. B. über den Grundwasserpfad, kann anhand der hier vorliegenden
Unterlagen nicht beurteilt, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Etwaige Fragen hierzu, bitte ich, an die heute zuständi-
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Feldeseigentümer wurden beteiligt und haben keine Bedenken geäußert.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
gen, unteren Bodenschutzbehörden des Kreises Düren und der StädteRegion Aachen zu richten.
Ebenfalls befindet sich der Planbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der
Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können,
insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei
Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende. Auskunft
bei der EBV GmbH, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen.
4.5
Zukünftige bergbauliche Maßnahmen
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen Planungen sowie zu
Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher
Einwirkungen sollten die o. g. Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
4.6
Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme
Es wurden Hinweise in der Begründung zum Bebauungsplan unter 6.2, 6.3 und 6.4 aufgenommen. Die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven
GmbH, der Erftverband und die RWE Power AG wurden gemäß
Ihrem Verteiler am Verfahrens beteiligt.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
5
Landrat des Kreises Düren, Kreisentwicklung und Planung mit Schreiben vom 18.02.2015 und vom 19.06.2016
5.1
Erschließung
Die Erschließung ist über Baulast, entlang des nicht öffentlichen Röttgens Weg, sicher gestellt.
5.2
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Aufgrund der großen Flächenpotentiale innerhalb des Plangebietes ist davon auszugehen, dass für evtl. vorgesehene bauliche Anlagen der Löschwasserbedarf durch Erweiterung der bestehenden Wasserrückhaltungsanlagen möglich sein wird.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung von 1600 l/min. ist für das gesamte Plangebiet sicher zu stellen. Zurzeit ist die Löschwasserversorgung nur für
die genehmigten Gebäude gesichert.
Die konkrete Ausführung der Löschwasserversorgung betrifft die Ebene der
Genehmigungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption.
5.3
Beteiligte Ämter
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Kämmerei
Straßenverkehrsamt
Kreisentwicklung und -straßen
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Brandschutz
Umweltamt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
5.4
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Natur und Landschaft
Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind
gemäß der vorgelegten Unterlagen in das Verfahren eingestellt.
6
Die Bezirksregierung Köln wurde an dem Verfahren beteiligt. Die von
dieser abgegebenen Stellungnahmen wurden in den Abwägungsprozess eingestellt. Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken.
5.8
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Bodenschutz
Aus bodenrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben
keine Bedenken.
5.7
Die Obere Wasserbehörde, Bezirksregierung Köln, Dez. 54 wurde an
dem Verfahren beteiligt. Die von dieser abgegebenen Stellungnahmen
wurden in den Abwägungsprozess eingestellt. Bedenken wurden
nicht vorgetragen.
Immissionsschutz
Im Immissionsschutz ist die Zuständigkeit des Kreises Düren
nicht gegeben. Zuständig ist die Bezirksregierung Köln.
5.6
Beschlussvorschlag
Wasserwirtschaft
Die wasserwirtschaftlichen Belange sind aufgrund des sog. Zaunprinzips durch die zuständige obere Wasserbehörde, Bezirksregierung Köln, Dez. 54 zu beurteilen.
5.5
Abwägungsvorschlag
StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 13.07.2016
Gegen das vorgelegte Verfahren bestehen seitens der StädteRe-
14 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
gion Aachen keine Bedenken.
Kenntnis.
7
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 17.02.2015 und vom 27.06.2016
7.1.a
Keine Bedenken
seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur bestehen hinsichtlich des Vorhabens grundsätzlich keine Bedenken.
Das anfallende Niederschlagswasser kann entsprechend des Bestandes in
Zisternen aufgefangen und wiedergenutzt werden.
Da sich aber in den Unterlagen keine Informationen über die weitere
Behandlung bzw. Ableitung des in den Staukanälen zurückgehaltenen
Niederschlagwassers befinden, wird um genauere Angaben gebeten.
Die konkrete Ausführung der Niederschlagswasserrückhaltung betrifft die
Ebene der Genehmigungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption.
7.1.b
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Bedenken
seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur bestehen keine Bedenken
gegen das Vorhaben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
8
Amprion GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 22.06.2016
8.1
Hochspannungsleitungen
im Planbereich der o.a. Bauleitplanung verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Wegen der südlich des geplanten Geltungsbereichs verlaufenden 110kv-Hochspannungsfreileitung der RWE Deutschland AG haben Sie die
zuständige Stelle der Westnetz GmbH separat beteiligt.
Die RWE Deutschland AG und die Westnetz GmbH wurden im Verfahren
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die RWE Deutschland AG
hat hiervon keinen direkten Gebrauch gemacht. Die Westnetz GmbH äußerte, auch im Namen der RWE Deutschland AG, keine Bedenken gegenüber der Plankonzeption.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des
220- und 380-kv-Netzes.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme vom 12.03.2015 wurde in den Abwägungsprozess
eingestellt.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
8.2
Hochspannungsleitungen
Mit Schreiben vom 13.01.2015 haben wir Ihnen im Rahmen der
Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur
o.g. Bauleitplanung abgegeben.
Diese Stellungnahme behält auch für den eingereichten Verfahrensschritt weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Betreiber weiterer Versorgungsleitungen wurden beteiligt. Sofern
von diesen Stellungnahmen abgegeben wurde, wurden diese ebenfalls in den Abwägungsprozess eingestellt.
Gegen den Satzungsbeschluss zur o.g. Bauleitplanung in der jetzt
vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen
des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
9
AVV
Keine Stellungnahme eingegangen.
10
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Bischöfliches Generalvikariat
Keine Stellungnahme eingegangen.
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
11
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung des Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, Referat K 4 - TÖB - mit
Schreiben vom 16.01.2015 und vom 20.06.2016
11.1
Höhe baulicher Anlagen
Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30m nicht überschreiten.
Bauliche Anlagen, die eine maximale Höhe von 30 m überschreiten, sind
zur Umsetzung der Planung nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Bei dem genannten Datum handelt es sich um einen offensichtlichen
redaktionellen Fehler.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten.
11.2
Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme
Unsere bereits am 16. Januar 2016 erteilte Stellungnahme behält
auch in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB weiterhin ihre Gültigkeit.
12
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben
Keine Stellungnahme eingegangen.
13
Die Stellungnahme vom 16.01.2015 wurde in den Abwägungsprozess
eingestellt.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Deutsche Telekom AG, T-Com, PTI 24
Keine Stellungnahme eingegangen.
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
14
EBV GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 05.07.2016
14.1
Keine Bedenken
der o.g. Geltungsbereich liegt innerhalb der EBV Berechtsame Steinkohle.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme vom 13.01.2015 wurde zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 05.07.2016 wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2. BauGB bzw. § 5 (3) 2. BauGB ist
nicht erforderlich.
Zur o.g. Bauleitplanung werden unsererseits keine Bedenken erhoben.
14.2
Keine Bedenken
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 10.06.2016 teilen wir Ihnen
mit, dass der o.g. Bereich innerhalb unserer Berechtsame auf
Steinkohle liegt, und verweisen auf unser Schreiben vom
13.01.2015 (VU/22cIII-2a Ba3250/Hu).
Bedenken wurden in keiner der beiden Stellungnahmen vorgetragen.
Zu o.g. Planungen werden unsererseits keine Bedenken vorgetragen.
Eine Kennzeichnung nach § 5 (3) 2. bzw. § 9 (5) 2. Ist nicht erforderlich.
15
Erftverband mit Schreiben vom 05.06.2016
15.1
Keine Bedenken
Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind
durch die v.g. Maßnahme nicht betroffen. Daher bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
18 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
16
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Evangelisches Landeskirchenamt
Keine Stellungnahme eingegangen.
17
EWV Betriebsführungsgesellschaft / regionetz GmbH mit Schreiben vom 18.02.2015
17.1
Sicherung von Bestandsleitungen
Wir danken für Ihre o.g. Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass
unsererseits gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes
grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen bzw. Kabel entsprechend der Richtlinien zu sichern und die
Mindestabstände einzuhalten sind.
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
17.2
Die Bestandspläne entsprechend der Internetplanauskunft wurden gesichtet. Nach diesen Plänen sind innerhalb des Geltungsbereiches dieser Flächennutzungsplanänderung keine Leitungen der regionetz GmbH vorhanden. Vorhandene Leitungen verlaufen soweit außerhalb des Plangebietes,
dass die erforderlichen Mindestabstände nicht durch von Planung begründete bauliche Anlagen unterschritten werden. Demnach wird auch keine
Sicherung der Bestandleitungen erforderlich.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption.
Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass entsprechend der
Richtlinien (DVGW-Regelwerk GW 125) bei geplanten Anpflanzungen
von Baumgruppen im Trassenbereich von Versorgungsleitungen bzw.
Kabel seitens des Veranlassers Schutzmaßnahmen erfolgen müssen
und durch Anpassung der Straßenkappen entstehende Kosten vom
Veranlasser im vollen Umfang zu tragen sind.
Anpflanzungen von Baumgruppen sind nicht geplant und zur Umsetzung
dieser Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich. Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Bestandspläne erhalten Sie über unsere Internetplanauskunft
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Diese finden Sie auf der Homepage der regienetz GmbH unter Online-
Vgl. Nr. 17.1
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
17.3
Bestandspläne
19 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die regionetz wurde in dem Rahmen der Beteiligungen gem.
§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt. Weitere Beteiligungen sind auf der Ebene der Bauleitplanung nicht erforderlich und nicht geplant, sondern betreffen die Ebene der Genehmigungsplanung.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis
service / Leitungsauskunft
Spätestens vor der Bauausführung sind gültige Bestandspläne aller
Versorgungsarten der regienetz sowie der betriebsgeführten Unternehmen und eine Leitungsschutzeinweisung über unsere Internetplanauskunft (s.o.) einzuholen.
17.4
Weitere Beteiligung
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
18
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 21.06.2016
Wir danken für die Beteiligung an dem im Betreff genannten Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung der zugesandten
Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind.
19
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Gemeindeverwaltung Inden
Keine Stellungnahme eingegangen.
20
Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- mit Schreiben vom 29.06.2016
20.1
Tektonik
Aus geowissenschaftlicher Sicht liegen ergänzend zu den Themen
Tektonik und Grundwasserverhältnisse nachfolgende Informationen / Anregungen vor (vgl. Kap. 6.3, Seite 10 der Begründung sowie Kap. 4.3, Seite 6/20 in Stellungnahmen zu Stellungnahmen):
Die RWE Power AG wurde an dem Verfahren beteiligt. Von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, hat diese keinen Gebrauch
gemacht.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Es ist davon auszugehen, dass der vorhandene Sprung die Vollzieh-
20 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Tektonik
barkeit der Planung nicht einschränkt, da zur Umsetzung des Vorhabens keine Hochbauten erforderlich sind, für die eine besonders sensible Statik erforderlich wäre. Vorhandene Bebauungen bestätigen,
dass eine Bebaubarkeit grundsätzlich gegeben ist. Die Planung der
Statik betrifft die Ebene der Ausführungsplanung.
Nach meinen Erkenntnissen befindet sich der östliche Bereich
des Plangebietes im Nahbereich / Einflussbereich des Diagonal –
Sprunges, welcher in nordwest – südöstlicher Richtung verläuft.
Auskünfte darüber, inwieweit sich tektonische Unstetigkeitszonen
auf die vorgesehenen Recycling – Flächen auswirken, können bei
der RWE Power AG eingeholt werden.
20.2
Ingenieurgeologie
Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht
(Auskunft erteilt Herr Hanisch, Tel.: 02151 897 245):
Es kann zu Bodenbewegungen durch Sümpfungsmaßnahmen
durch den Braunkohlentagebau kommen. Zur Klärung dieser Fragestellung empfehle ich, sich mit der RWE Power AG in Verbindung zu setzen.
20.3
Die RWE Power AG wurde an dem Verfahren beteiligt. Von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, hat diese keinen Gebrauch
gemacht.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die vorgebrachten Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung
nicht in Frage, da diese durch bautechnische Maßnahmen bewältigt
werden können. Die Planung bautechnischer Maßnahmen betrifft die
Ebene der Ausführungsplanung.
Es wird daher empfohlen, den Baugrund, insbesondere
hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens, zu untersuchen und zu bewerten.
Erdbebengefährdung
Erdbebengefährdung
Zum o.g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher
Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des
Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
Beschlussvorschlag
Die vorgebrachten Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung
nicht in Frage, da diese durch bautechnische Maßnahmen bewältigt
werden können. Die Planung bautechnischer Maßnahmen betrifft die
Ebene der Ausführungsplanung.
Das hier betroffene Planungsgebiet ist der Erdbebenzone
3 und geologischer Untergrundklasse T (Gemarkung
Siersdorf) sowie geologischer Untergrundklasse S (Ge-
21 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
markung Freialdenhoven) zuzuordnen.
Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen
die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der
jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die
Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für
Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode
(DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht
bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch
DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik
angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies
betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“.
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden
DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 . 350 000, Bundesland NordrheinWestfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte
bestimmt werden. in den Technischen Baubestimmungen des
Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen.
21
Handwerkskammer Rheinland
Keine Stellungnahme eingegangen.
22 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
22
Industrie- und Handelskammer mit Schreiben vom 18.02.2015 und vom 08.06.2016
22.1
Keine Bedenken
da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend
berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer
Aachen keine Bedenken.
22.2
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich
Keine Stellungnahme eingegangen.
25
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Kreishandwerkergesellschaft RUREIFEL
Keine Stellungnahme eingegangen.
24
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Keine Bedenken
da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen
Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und
Handelskammer Aachen keine Bedenken.
23
Beschlussvorschlag
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Krefeld
Keine Stellungnahme eingegangen.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
23 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
26
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Hauptsicht Euskirchen, Abteilung 4 - Betrieb & Verkehr mit Schreiben vom 27.01.2015
und vom 24.06.2016
26.1
Keine Bedenken
gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken.
26.2
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhreifel Jülicher Börde
Keine Stellungnahme eingegangen.
28
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Bedenken
gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken.
27
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Landesbüro der Naturschutzverbände NW
Keine Stellungnahme eingegangen.
29
Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.07.2016
29.1
Keine Bedenken
Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen
Bedenken.
24 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
30
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Neuapostolische Kirche des Landes NRW
Keine Stellungnahme eingegangen.
33
Keine Abwägung erforderlich.
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Keine Stellungnahme eingegangen.
32
Beschlussvorschlag
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Keine Stellungnahme eingegangen.
31
Abwägungsvorschlag
RWE Power AG
Keine Stellungnahme eingegangen.
34
Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015
34.1
Keine Bedenken
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH
betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
35
Stadtverwaltung Alsdorf
Keine Stellungnahme eingegangen.
25 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
36
Stadtverwaltung Baesweiler mit Schreiben vom 20.06.2016
36.1.a
Grundwasserschutz
Die Stadt Baesweiler gibt folgende Stellungnahme zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Bebauungsplan Nr. 60 S –
Am Röttgen Weg – der Gemeinde Aldenhoven ab:
Die Aufstellung der o.g. Bauleitpläne der Gemeinde Aldenhoven
wird von Seiten der Stadt Baesweiler kritisch gesehen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Durch die Planung kommt es zu einer Erweiterung der bestehenden
Nutzungen. Die bestehenden Nutzungen führen zu keiner Beeinträchtigung des Grundwassers. Dies belegt, dass die Wahrung der Belange
des Grundwasserschutzes grundsätzlich möglich ist.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Es wurde ein Gutachten erstellt, innerhalb von dessen die von der
Planung zu erwartenden Schallimmissionen untersucht wurden (Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz, 30.09.2008). Die zu
dem Plangebiet nächstgelegene Wohnbebauung des Ortsteiles Setterich wurde als Immissionspunkt berücksichtigt. Gemäß dem Gutachten werden die an diesem Immissionspunkt zulässigen Immissionsrichtwerte auch bei Umsetzung der Planung unterschritten.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung der bisherigen Nutzungen (Anlage zum Behandeln, zeitweiligen Lagern
und Umschlagen von Abfällen; Bauschuttrecyclinganlage) sowie
mittelfristig die Erweiterung der beiden Nutzungen.
Dabei sind Beeinträchtigungen des Grundwassers sowie des Bodens durch das zeitweilige Lagern von Abfällen auszuschließen.
36.1.b
Schallschutz
Durch die Planung müssen nachweislich und verbindlich negative
Auswirkungen und unzulässige Immissionen jeglicher Art auf
Wohnbebauung des Stadtteils Setterich sicher ausgeschlossen
werden.
37
Stadtverwaltung Eschweiler
Keine Stellungnahme eingegangen.
26 / 29
33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
38
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen der Unitymedia GmbH sind zur
Umsetzung der Planung nicht erforderlich.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Abwägung erforderlich.
Entfällt
Stadtverwaltung Jülich
Keine Stellungnahme eingegangen.
39
Stadtverwaltung Linnich mit Schreiben vom 19.01.2015
39.1
Keine Bedenken
Zum Verfahren werden keine Anregungen vorgebracht, Belange der
Stadt Linnich sind nicht berührt.
40
Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 22.06.2016
40.1
Keine Bedenken
Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben
Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
41
Vivawest Wohnen GmbH
Keine Stellungnahme eingegangen.
42
Westnetz GmbH mit Schreiben vom 19.01.2015 und vom 15.06.2016
42.1
Hochspannungsleitungen
in dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 vom
14.01.2015 haben wir die o.g. Hochspannungsfreileitung mit Leitungs-
Die tatsächliche Lage der Hochspannungsleitung wurde in der Örtlichkeit
geprüft. Es konnte festgestellt werden, dass es zu keiner Überschneidung
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
mittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen eingetragen.
der Hochspannungsleitung mitsamt dem dazugehörigen Schutzstreifen und
dem Plangebiet kommt.
Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt bereits außerhalb des 2 x
25,00 m = 50,00 m breiten Schutzstreifens der im Betreff genannten
Hochspannungsfreileitung.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption.
Die obige Hochspannungsfreileitung ist für Betriebsspannungen von
110 kv bis 220 kv ausgelegt.
Da die Hochspannungsfreileitung in diesem Bereich aus heutiger Sicht
langfristig mit 110 kv betrieben wird, erfolgte die Zuordnung zum 110kv-Netz.
Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Hochspannungsfreileitung und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben.
Zu den obigen Bauleitplanverfahren haben wir somit keine Anregungen
vorzubringen. Falls Maßnahmen in der Nähe oder im Schutzstreifen
der Hochspannungsfreileitung durchgeführt werden sollen, sind diese
jedoch mit uns abzustimmen.
42.2
Ausführungsplanung
Wir bitten Sie, uns baureife Planunterlagen mit entsprechenden
Schnittzeichnungen und Höhenangaben (NHN-Höhen) zur Prüfung und
Stellungnahme zuzusenden.
42.3
Die konkrete Ausführung baulicher Anlagen betrifft die Ebene der Genehmigungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und
führt zu keiner Änderung der Plankonzeption.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis.
Keine Bedenken
Die Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und
Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland GmbH
als Eigentümer des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Aldenhoven bestehen unsererseits keine Bedenken, da keine in unse-
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33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
rem Eigentum stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Aldenhoven berührt werden.
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