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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Abwägung FNP)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
1,2 MB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.06.17, 16:10
Aktualisiert
22.06.17, 16:10

Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB 1 Bezirksregierung Köln, 50606 Köln ................................................................................................. 1 1.1 1.2 1.3 1.3.a 1.3.b 1.4 1.5 1.6 1.6.a 1.6.b 1.6.c 1.7 1.7.a 2 Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Verkehr ................................................................................ 1 Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Regionalentwicklung ............................................................ 1 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung mit Schreiben vom 20.01.2015 und vom 21.06.2016 ............................................................................. 1 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1 Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz ................................................................. 2 Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 - Natur und Landschaftsschutz............................................... 2 Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 24.02.2015 und vom 17.06.2016........................................................................................................................................ 2 Plangebiet ...................................................................................................................................... 2 Altlasten ......................................................................................................................................... 2 Altlasten ......................................................................................................................................... 2 Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 – Wasserwirtschaft mit Schreiben vom 20.06.2016................ 3 Beteiligung des Dezernates 54 ...................................................................................................... 3 Bezirksregierung Köln, 52066 Aachen ............................................................................................ 4 2.1 3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 - Immissionsschutz ................................................................ 4 Bezirksregierung Düsseldorf ........................................................................................................... 4 3.1 3.2 Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 59 - Luftverkehr ................................................................. 4 Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22 - Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben vom 15.01.2015 ................................................................................................................................ 4 3.2.a Kampfmittel .................................................................................................................................... 4 4 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 65 - Rechtsangelegenheiten / Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW mit Schreiben vom 19.02.2015 und vom 28.06.2016 ................................................ 6 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Bergbau ............................................................................................................................................ 6 Aufsuchung....................................................................................................................................... 6 Grundwasserverhältnisse ................................................................................................................. 7 Berghalde Emil Mayrisch .................................................................................................................. 8 Zukünftige bergbauliche Maßnahmen ............................................................................................ 12 Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme .................................................................................. 12 5 Landrat des Kreises Düren, Kreisentwicklung und Planung mit Schreiben vom 18.02.2015 und vom 19.06.2016 ..................................................................................................................................... 13 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Erschließung................................................................................................................................... 13 Löschwasserversorgung ................................................................................................................. 13 Beteiligte Ämter .............................................................................................................................. 13 Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 14 Immissionsschutz ........................................................................................................................... 14 I / IV Inhaltsverzeichnis 5.6 5.7 5.8 Bodenschutz ................................................................................................................................... 14 Abgrabungen .................................................................................................................................. 14 Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 14 6 StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 13.07.2016 ................................................................. 14 7 Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 17.02.2015 und vom 27.06.2016 ......................... 15 7.1.a 7.1.b 8 Keine Bedenken ........................................................................................................................... 15 Keine Bedenken ........................................................................................................................... 15 Amprion GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 22.06.2016 ......................................... 15 8.1 8.2 Hochspannungsleitungen ............................................................................................................... 15 Hochspannungsleitungen ............................................................................................................... 16 9 AVV ................................................................................................................................................... 16 10 Bischöfliches Generalvikariat ........................................................................................................ 16 11 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung des Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, Referat K 4 - TÖB - mit Schreiben vom 16.01.2015 und vom 20.06.2016 .................................................................................................................. 17 11.1 11.2 Höhe baulicher Anlagen ................................................................................................................. 17 Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme .................................................................................. 17 12 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben ..................................... 17 13 Deutsche Telekom AG, T-Com, PTI 24 .......................................................................................... 17 14 EBV GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 05.07.2016 ................................................. 18 14.1 14.2 15 15.1 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 18 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 18 Erftverband mit Schreiben vom 05.06.2016 .................................................................................. 18 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 18 16 Evangelisches Landeskirchenamt ................................................................................................. 19 17 EWV Betriebsführungsgesellschaft / regionetz GmbH mit Schreiben vom 18.02.2015 ............ 19 17.1 17.2 17.3 17.4 Sicherung von Bestandsleitungen .................................................................................................. 19 Umsetzung von Schutzmaßnahmen ............................................................................................... 19 Bestandspläne ................................................................................................................................ 19 Weitere Beteiligung......................................................................................................................... 20 18 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 21.06.2016...................................... 20 19 Gemeindeverwaltung Inden ........................................................................................................... 20 20 Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- mit Schreiben vom 29.06.2016 .............................. 20 20.1 20.2 20.3 Tektonik .......................................................................................................................................... 20 Ingenieurgeologie ........................................................................................................................... 21 Erdbebengefährdung ...................................................................................................................... 21 21 Handwerkskammer Rheinland ....................................................................................................... 22 22 Industrie- und Handelskammer mit Schreiben vom 18.02.2015 und vom 08.06.2016 ............... 23 22.1 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 23 II / IV Inhaltsverzeichnis 22.2 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 23 23 Kreishandwerkergesellschaft RUREIFEL ...................................................................................... 23 24 Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich........................................................................ 23 25 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Krefeld ................................. 23 26 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Hauptsicht Euskirchen, Abteilung 4 - Betrieb & Verkehr mit Schreiben vom 27.01.2015 und vom 24.06.2016....... 24 26.1 26.2 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 24 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 24 27 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhreifel Jülicher Börde ..................... 24 28 Landesbüro der Naturschutzverbände NW ................................................................................... 24 29 Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.07.2016 ............ 24 29.1 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 24 30 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland......................................................................... 25 31 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ................................................................................... 25 32 Neuapostolische Kirche des Landes NRW ................................................................................... 25 33 RWE Power AG ................................................................................................................................ 25 34 Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 ...................................................................... 25 34.1 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 25 35 Stadtverwaltung Alsdorf ................................................................................................................. 25 36 Stadtverwaltung Baesweiler mit Schreiben vom 20.06.2016 ....................................................... 26 36.1.a Grundwasserschutz ..................................................................................................................... 26 36.1.b Schallschutz ................................................................................................................................. 26 37 Stadtverwaltung Eschweiler ........................................................................................................... 26 38 Stadtverwaltung Jülich ................................................................................................................... 27 39 Stadtverwaltung Linnich mit Schreiben vom 19.01.2015 ............................................................. 27 39.1 40 40.1 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 27 Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 22.06.2016 .............................................................. 27 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 27 41 Vivawest Wohnen GmbH ................................................................................................................ 27 42 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 19.01.2015 und vom 15.06.2016 ........................................ 27 42.1 42.2 42.3 Hochspannungsleitungen ............................................................................................................... 27 Ausführungsplanung ....................................................................................................................... 28 Keine Bedenken ............................................................................................................................. 28 Legende: frühzeitige Offenlage III / IV Inhaltsverzeichnis 1. Erneute Offenlage 2.. Erneute Offenlage Hinweise und Festsetzungen IV / IV 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 1 Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 1.1 Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Verkehr Keine Stellungnahme eingegangen. 1.2 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Regionalentwicklung Keine Stellungnahme eingegangen. 1.3 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung mit Schreiben vom 20.01.2015 und vom 21.06.2016 1.3.a Keine Bedenken gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 1.3.b Keine Bedenken gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 1 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 1.4 Beschlussvorschlag Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz Keine Stellungnahme eingegangen. 1.5 Abwägungsvorschlag Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 - Natur und Landschaftsschutz Keine Stellungnahme eingegangen. Keine Abwägung erforderlich. 1.6 Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 24.02.2015 und vom 17.06.2016 1.6.a Plangebiet Ausweislich der vorgelegten Unterlagen befindet sich das Plangebiet des Bebauungsplans 60 S vollständig im Geltungsbereich des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplans S 11. Entfällt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Der Rat nimmt zur Kenntnis. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Der Rat nimmt zur Kenntnis. Aus bodenschutz- und abfallrechtlicher Sicht bestehen daher keine Bedenken. 1.6.b Altlasten Nach den mir vorliegenden Unterlagen befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fa. Schlun keine Eintragungen im Altlastenkataster des Kreises Düren. Das Umweltamt des Kreises ist Ihrerseits ebenfalls beteiligt worden, so dass Sie von dort dazu auch eine aktuelle Auskunft erhalten sollten. 1.6.c Altlasten Aus abfallwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bauleitplans keine Bedenken. 2 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 1.7 Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 – Wasserwirtschaft mit Schreiben vom 20.06.2016 1.7.a Beteiligung des Dezernates 54 Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014 erläuterte ich, dass meine Beteiligung als Obere Wasserbehörde (Dezernat 54 der BR Köln) im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann erforderlich ist, sofern durch die Planung oder Vorhaben Durch das Planvorhaben ist eine konkrete Betroffenheit der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 nicht gegeben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Rat nimmt zur Kenntnis. 1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und/oder dessen festgesetztes/vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet, 2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers, Rur, Wupper), 3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o.g. Gewässer, 4. ein geplantes Wasserschutzgebiet oder 5. eine Rohrfernleitung betroffen sind und somit meine unmittelbare Zuständigkeit vorliegt. Weiterhin bat ich darum, in Ihrem Beteiligungs-Anschreiben auf den konkreten Umstand meiner Betroffenheit (s.o. Punkte 1-5) einzugehen. Aus Ihrem o.g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in dem konkreten Fall darzulegen. Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich zukünftig abzusehen. 3 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 2 Bezirksregierung Köln, 52066 Aachen 2.1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 - Immissionsschutz Keine Stellungnahme eingegangen. 3 Bezirksregierung Düsseldorf 3.1 Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 59 - Luftverkehr Keine Stellungnahme eingegangen. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt 3.2 Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22 - Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben vom 15.01.2015 3.2.a Kampfmittel Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Die Auswirkungen der Kampfhandlungen sind in der beigefügten Karte nicht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel, sofern diese nicht vollständig innerhalb der geräumten Fläche liegt. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer lnternetseite¹. Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Rechtzeitig vor Baubeginn wird eine entsprechende Überprüfung des Plangebietes erfolgen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich 4 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/inde x.jsp 5 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 4 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 65 - Rechtsangelegenheiten / Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW mit Schreiben vom 19.02.2015 und vom 28.06.2016 4.1 Bergbau Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise: Das o. a. Bebauungsplangebiet befindet sich über den auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeldern "Kaiser Wilhelm der Große" und "Prinz Friedrich Karl", beide im Eigentum der EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Weiter liegt das Vorhaben über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern "Braunkohlenbergwerk Jean Paul", "Braundürboslar 2" und "Aldenhoven 1", im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der vorgebrachte Belang erfordert keine Änderung der Plankonzeption, da alleinig durch die Lage des Plangebietes auf einem verliehenen Bergwerksfeld keine bodenrechtlichen Spannungen erzeugt werden und die Umsetzung des Vorhabens sowie die Ausübung der beabsichtigten Nutzung unberührt bleiben. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Ferner liegt das Plangebiet über den Feldern der Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken "Rheinland" und "Schwarzes Gold". lnhaberin der Erlaubnis "Rheinland" ist die Wintershall Holding GmbH, in Kassel. Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes "Kohlenwasserstoffe" innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. lnhaberin der Erlaubnis "Schwarzes Gold" ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes "Erdwärme" innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. 4.2 Aufsuchung Unter dem "Aufsuchen" versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich 6 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden beteiligt. Der Rat nimmt zur Kenntnis. dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das "Ob" und "Wie" regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange insbesondere auch die des Gewässerschutzes - geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. 4.3 Grundwasserverhältnisse Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die vorgebrachten Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung nicht in Frage, da diese durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden können. Die Planung bautechnischer Maßnahmen betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei be- 7 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Aufgrund von bereits stattfindenden Nutzungen als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage ist davon auszugehen, dass keine Konflikte zwischen evtl. vorhandenen Altlasten und der Plankonzeption entstehen. Innerhalb des Altlastenkatasters des Kreises Düren sind zudem keine Altlasten vermerkt. Der Rat nimmt zur Kenntnis. stimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 4.4 Berghalde Emil Mayrisch Nach dem derzeitigen Stand des hiesigen Bergbau Alt- und Verdachtsflächen-Kataloges (Abkürzung: BAV-Kat) wurde im südlichen Randstreifen des Plangebiets eine Grubenbahn betrieben (Siehe Anlage 1). Die StädteRegion Aachen, der Kreis Düren, die Gemeinde Aldenhoven und die EBV GmbH wurden beteiligt. Von diesen eingereichte Stellungnahmen wurden in den Abwägungsprozess eingestellt. 8 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Anlage 1 Die betreffende Strecke verband die ehem. Zeche Emil Mayrisch mit dem ehern. Kraftwerk Siersdorf (Siehe Anlage 2). Anlage 2 Nähere Angaben zur Grubenbahn, insbesondere über das Enden der Bergaufsicht, liegen hier nicht vor. Für die Betriebsfläche des Steinkohlengewinnungsbetriebs der Zeche Emil Mayrisch (BAV-Kat-Nr. 5003-S002), wurde von 1993 bis 2002 ein Abschlussbetriebsplanverfahren durchgeführt. Hier hat die Bergaufsicht bereits geendet. Da die Gemeinde Aldenhoven am Verfahren beteiligt war, wird davon ausgegangen, dass dort die bodenschutzrechtlichen Gegebenheiten in dieser Fläche bekannt sind. Anlage 2 zeigt Verladeeinrichtungen, welche von der o. a. Grubenbahn 9 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag in das Plangebiet hineinführen. Anlage 3 zeigt eine im Plangebiet liegende Schlammtrocknungsanlage. Möglicherweise gehörten die Verladeeinrichtungen und die Schlammtrocknungsanlage zum bergbaulichen Betrieb. Anlage 3 Anlage 4 zeigt, dass die nördliche Böschung der Grubenbahn an einer Stelle einplaniert ist, was auf eine Verbindung zwischen Grubenbahn und Plangebiet hindeutet. Außer den zeichnerischen Darstellungen liegen hier zur Frage, ob das Plangebiet bergbaulich genutzt wurde, keine Unterlagen vor. Die Anlagen 1 bis 4 zeigen eine sich östlich des Plangebiets befindende Kläranlage. Auch zu ihr gibt es hier keine Unterlagen, die eine Zugehörigkeit zum Bergbaubetrieb ausdrücklich nachweisen. 10 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Anlage 4 Nördlich des Plangebietes liegt in einem Abstand von > 300m die Bergehalde Emil Mayrisch der EBV GmbH. Die Bergehalde wird derzeit im Rahmen eines Abschlussbetriebsplanverfahrens endgestaltet. Das Grundwasser fließt in nördliche Richtung. Für die Betriebsflächen, deren Bergaufsicht geendet hat, ist eine ordnungsbehördliche Zuständigkeit der Bergbehörde nicht mehr gegeben. Hier können keine Angaben zum aktuellen Zustand der BAVKat-Flächen gemacht werden. Ob von diesen Bereichen heute noch bodenschutzrechtlich relevante Gefahren, Nachteile oder Belästigungen ausgehen, ggfs. auch mit Auswirkungen auf Umgebungsbereiche, z. B. über den Grundwasserpfad, kann anhand der hier vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Etwaige Fragen hierzu, bitte ich, an die heute zuständi- 11 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Feldeseigentümer wurden beteiligt und haben keine Bedenken geäußert. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. gen, unteren Bodenschutzbehörden des Kreises Düren und der StädteRegion Aachen zu richten. Ebenfalls befindet sich der Planbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende. Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen. 4.5 Zukünftige bergbauliche Maßnahmen Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollten die o. g. Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. 4.6 Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme Es wurden Hinweise in der Begründung zum Bebauungsplan unter 6.2, 6.3 und 6.4 aufgenommen. Die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven GmbH, der Erftverband und die RWE Power AG wurden gemäß Ihrem Verteiler am Verfahrens beteiligt. 12 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 5 Landrat des Kreises Düren, Kreisentwicklung und Planung mit Schreiben vom 18.02.2015 und vom 19.06.2016 5.1 Erschließung Die Erschließung ist über Baulast, entlang des nicht öffentlichen Röttgens Weg, sicher gestellt. 5.2 Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Aufgrund der großen Flächenpotentiale innerhalb des Plangebietes ist davon auszugehen, dass für evtl. vorgesehene bauliche Anlagen der Löschwasserbedarf durch Erweiterung der bestehenden Wasserrückhaltungsanlagen möglich sein wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung von 1600 l/min. ist für das gesamte Plangebiet sicher zu stellen. Zurzeit ist die Löschwasserversorgung nur für die genehmigten Gebäude gesichert. Die konkrete Ausführung der Löschwasserversorgung betrifft die Ebene der Genehmigungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption. 5.3 Beteiligte Ämter Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:  Kämmerei  Straßenverkehrsamt  Kreisentwicklung und -straßen  Recht, Bauordnung und Wohnungswesen  Brandschutz  Umweltamt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. 13 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 5.4 Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Natur und Landschaft Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind gemäß der vorgelegten Unterlagen in das Verfahren eingestellt. 6 Die Bezirksregierung Köln wurde an dem Verfahren beteiligt. Die von dieser abgegebenen Stellungnahmen wurden in den Abwägungsprozess eingestellt. Bedenken wurden nicht vorgetragen. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. 5.8 Der Rat nimmt zur Kenntnis. Bodenschutz Aus bodenrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. 5.7 Die Obere Wasserbehörde, Bezirksregierung Köln, Dez. 54 wurde an dem Verfahren beteiligt. Die von dieser abgegebenen Stellungnahmen wurden in den Abwägungsprozess eingestellt. Bedenken wurden nicht vorgetragen. Immissionsschutz Im Immissionsschutz ist die Zuständigkeit des Kreises Düren nicht gegeben. Zuständig ist die Bezirksregierung Köln. 5.6 Beschlussvorschlag Wasserwirtschaft Die wasserwirtschaftlichen Belange sind aufgrund des sog. Zaunprinzips durch die zuständige obere Wasserbehörde, Bezirksregierung Köln, Dez. 54 zu beurteilen. 5.5 Abwägungsvorschlag StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 13.07.2016 Gegen das vorgelegte Verfahren bestehen seitens der StädteRe- 14 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag gion Aachen keine Bedenken. Kenntnis. 7 Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 17.02.2015 und vom 27.06.2016 7.1.a Keine Bedenken seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur bestehen hinsichtlich des Vorhabens grundsätzlich keine Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser kann entsprechend des Bestandes in Zisternen aufgefangen und wiedergenutzt werden. Da sich aber in den Unterlagen keine Informationen über die weitere Behandlung bzw. Ableitung des in den Staukanälen zurückgehaltenen Niederschlagwassers befinden, wird um genauere Angaben gebeten. Die konkrete Ausführung der Niederschlagswasserrückhaltung betrifft die Ebene der Genehmigungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption. 7.1.b Beschlussvorschlag Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Bedenken seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 8 Amprion GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 22.06.2016 8.1 Hochspannungsleitungen im Planbereich der o.a. Bauleitplanung verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wegen der südlich des geplanten Geltungsbereichs verlaufenden 110kv-Hochspannungsfreileitung der RWE Deutschland AG haben Sie die zuständige Stelle der Westnetz GmbH separat beteiligt. Die RWE Deutschland AG und die Westnetz GmbH wurden im Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die RWE Deutschland AG hat hiervon keinen direkten Gebrauch gemacht. Die Westnetz GmbH äußerte, auch im Namen der RWE Deutschland AG, keine Bedenken gegenüber der Plankonzeption. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kv-Netzes. 15 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Stellungnahme vom 12.03.2015 wurde in den Abwägungsprozess eingestellt. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 8.2 Hochspannungsleitungen Mit Schreiben vom 13.01.2015 haben wir Ihnen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung abgegeben. Diese Stellungnahme behält auch für den eingereichten Verfahrensschritt weiterhin ihre Gültigkeit. Die Betreiber weiterer Versorgungsleitungen wurden beteiligt. Sofern von diesen Stellungnahmen abgegeben wurde, wurden diese ebenfalls in den Abwägungsprozess eingestellt. Gegen den Satzungsbeschluss zur o.g. Bauleitplanung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 9 AVV Keine Stellungnahme eingegangen. 10 Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Bischöfliches Generalvikariat Keine Stellungnahme eingegangen. 16 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 11 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung des Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, Referat K 4 - TÖB - mit Schreiben vom 16.01.2015 und vom 20.06.2016 11.1 Höhe baulicher Anlagen Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Bauliche Anlagen, die eine maximale Höhe von 30 m überschreiten, sind zur Umsetzung der Planung nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Bei dem genannten Datum handelt es sich um einen offensichtlichen redaktionellen Fehler. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. 11.2 Berücksichtigung vorheriger Stellungnahme Unsere bereits am 16. Januar 2016 erteilte Stellungnahme behält auch in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB weiterhin ihre Gültigkeit. 12 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben Keine Stellungnahme eingegangen. 13 Die Stellungnahme vom 16.01.2015 wurde in den Abwägungsprozess eingestellt. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Deutsche Telekom AG, T-Com, PTI 24 Keine Stellungnahme eingegangen. 17 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 14 EBV GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 und vom 05.07.2016 14.1 Keine Bedenken der o.g. Geltungsbereich liegt innerhalb der EBV Berechtsame Steinkohle. Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 13.01.2015 wurde zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 05.07.2016 wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2. BauGB bzw. § 5 (3) 2. BauGB ist nicht erforderlich. Zur o.g. Bauleitplanung werden unsererseits keine Bedenken erhoben. 14.2 Keine Bedenken Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 10.06.2016 teilen wir Ihnen mit, dass der o.g. Bereich innerhalb unserer Berechtsame auf Steinkohle liegt, und verweisen auf unser Schreiben vom 13.01.2015 (VU/22cIII-2a Ba3250/Hu). Bedenken wurden in keiner der beiden Stellungnahmen vorgetragen. Zu o.g. Planungen werden unsererseits keine Bedenken vorgetragen. Eine Kennzeichnung nach § 5 (3) 2. bzw. § 9 (5) 2. Ist nicht erforderlich. 15 Erftverband mit Schreiben vom 05.06.2016 15.1 Keine Bedenken Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind durch die v.g. Maßnahme nicht betroffen. Daher bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. 18 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 16 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Evangelisches Landeskirchenamt Keine Stellungnahme eingegangen. 17 EWV Betriebsführungsgesellschaft / regionetz GmbH mit Schreiben vom 18.02.2015 17.1 Sicherung von Bestandsleitungen Wir danken für Ihre o.g. Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen bzw. Kabel entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 17.2 Die Bestandspläne entsprechend der Internetplanauskunft wurden gesichtet. Nach diesen Plänen sind innerhalb des Geltungsbereiches dieser Flächennutzungsplanänderung keine Leitungen der regionetz GmbH vorhanden. Vorhandene Leitungen verlaufen soweit außerhalb des Plangebietes, dass die erforderlichen Mindestabstände nicht durch von Planung begründete bauliche Anlagen unterschritten werden. Demnach wird auch keine Sicherung der Bestandleitungen erforderlich. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption. Umsetzung von Schutzmaßnahmen Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass entsprechend der Richtlinien (DVGW-Regelwerk GW 125) bei geplanten Anpflanzungen von Baumgruppen im Trassenbereich von Versorgungsleitungen bzw. Kabel seitens des Veranlassers Schutzmaßnahmen erfolgen müssen und durch Anpassung der Straßenkappen entstehende Kosten vom Veranlasser im vollen Umfang zu tragen sind. Anpflanzungen von Baumgruppen sind nicht geplant und zur Umsetzung dieser Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Bestandspläne erhalten Sie über unsere Internetplanauskunft Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Diese finden Sie auf der Homepage der regienetz GmbH unter Online- Vgl. Nr. 17.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis. 17.3 Bestandspläne 19 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die regionetz wurde in dem Rahmen der Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt. Weitere Beteiligungen sind auf der Ebene der Bauleitplanung nicht erforderlich und nicht geplant, sondern betreffen die Ebene der Genehmigungsplanung. Der Rat nimmt zur Kenntnis service / Leitungsauskunft Spätestens vor der Bauausführung sind gültige Bestandspläne aller Versorgungsarten der regienetz sowie der betriebsgeführten Unternehmen und eine Leitungsschutzeinweisung über unsere Internetplanauskunft (s.o.) einzuholen. 17.4 Weitere Beteiligung Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 18 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 21.06.2016 Wir danken für die Beteiligung an dem im Betreff genannten Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung der zugesandten Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind. 19 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Gemeindeverwaltung Inden Keine Stellungnahme eingegangen. 20 Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- mit Schreiben vom 29.06.2016 20.1 Tektonik Aus geowissenschaftlicher Sicht liegen ergänzend zu den Themen Tektonik und Grundwasserverhältnisse nachfolgende Informationen / Anregungen vor (vgl. Kap. 6.3, Seite 10 der Begründung sowie Kap. 4.3, Seite 6/20 in Stellungnahmen zu Stellungnahmen): Die RWE Power AG wurde an dem Verfahren beteiligt. Von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, hat diese keinen Gebrauch gemacht. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass der vorhandene Sprung die Vollzieh- 20 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Tektonik barkeit der Planung nicht einschränkt, da zur Umsetzung des Vorhabens keine Hochbauten erforderlich sind, für die eine besonders sensible Statik erforderlich wäre. Vorhandene Bebauungen bestätigen, dass eine Bebaubarkeit grundsätzlich gegeben ist. Die Planung der Statik betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Nach meinen Erkenntnissen befindet sich der östliche Bereich des Plangebietes im Nahbereich / Einflussbereich des Diagonal – Sprunges, welcher in nordwest – südöstlicher Richtung verläuft. Auskünfte darüber, inwieweit sich tektonische Unstetigkeitszonen auf die vorgesehenen Recycling – Flächen auswirken, können bei der RWE Power AG eingeholt werden. 20.2 Ingenieurgeologie Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht (Auskunft erteilt Herr Hanisch, Tel.: 02151 897 245): Es kann zu Bodenbewegungen durch Sümpfungsmaßnahmen durch den Braunkohlentagebau kommen. Zur Klärung dieser Fragestellung empfehle ich, sich mit der RWE Power AG in Verbindung zu setzen.  20.3 Die RWE Power AG wurde an dem Verfahren beteiligt. Von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, hat diese keinen Gebrauch gemacht. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die vorgebrachten Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung nicht in Frage, da diese durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden können. Die Planung bautechnischer Maßnahmen betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Es wird daher empfohlen, den Baugrund, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens, zu untersuchen und zu bewerten. Erdbebengefährdung Erdbebengefährdung Zum o.g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.  Beschlussvorschlag Die vorgebrachten Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung nicht in Frage, da diese durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden können. Die Planung bautechnischer Maßnahmen betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Das hier betroffene Planungsgebiet ist der Erdbebenzone 3 und geologischer Untergrundklasse T (Gemarkung Siersdorf) sowie geologischer Untergrundklasse S (Ge- 21 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Keine Abwägung erforderlich. Entfällt markung Freialdenhoven) zuzuordnen. Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen  Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 . 350 000, Bundesland NordrheinWestfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. in den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen. 21 Handwerkskammer Rheinland Keine Stellungnahme eingegangen. 22 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 22 Industrie- und Handelskammer mit Schreiben vom 18.02.2015 und vom 08.06.2016 22.1 Keine Bedenken da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. 22.2 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Keine Stellungnahme eingegangen. 25 Der Rat nimmt zur Kenntnis. Kreishandwerkergesellschaft RUREIFEL Keine Stellungnahme eingegangen. 24 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Keine Bedenken da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. 23 Beschlussvorschlag Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Krefeld Keine Stellungnahme eingegangen. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt 23 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 26 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Hauptsicht Euskirchen, Abteilung 4 - Betrieb & Verkehr mit Schreiben vom 27.01.2015 und vom 24.06.2016 26.1 Keine Bedenken gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. 26.2 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhreifel Jülicher Börde Keine Stellungnahme eingegangen. 28 Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Bedenken gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. 27 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Landesbüro der Naturschutzverbände NW Keine Stellungnahme eingegangen. 29 Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.07.2016 29.1 Keine Bedenken Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. 24 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 30 Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Neuapostolische Kirche des Landes NRW Keine Stellungnahme eingegangen. 33 Keine Abwägung erforderlich. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Keine Stellungnahme eingegangen. 32 Beschlussvorschlag LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Keine Stellungnahme eingegangen. 31 Abwägungsvorschlag RWE Power AG Keine Stellungnahme eingegangen. 34 Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 13.01.2015 34.1 Keine Bedenken Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. 35 Stadtverwaltung Alsdorf Keine Stellungnahme eingegangen. 25 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 36 Stadtverwaltung Baesweiler mit Schreiben vom 20.06.2016 36.1.a Grundwasserschutz Die Stadt Baesweiler gibt folgende Stellungnahme zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Bebauungsplan Nr. 60 S – Am Röttgen Weg – der Gemeinde Aldenhoven ab: Die Aufstellung der o.g. Bauleitpläne der Gemeinde Aldenhoven wird von Seiten der Stadt Baesweiler kritisch gesehen. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Durch die Planung kommt es zu einer Erweiterung der bestehenden Nutzungen. Die bestehenden Nutzungen führen zu keiner Beeinträchtigung des Grundwassers. Dies belegt, dass die Wahrung der Belange des Grundwasserschutzes grundsätzlich möglich ist. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Es wurde ein Gutachten erstellt, innerhalb von dessen die von der Planung zu erwartenden Schallimmissionen untersucht wurden (Franzen Ingenieurbüro für Arbeits- und Umweltschutz, 30.09.2008). Die zu dem Plangebiet nächstgelegene Wohnbebauung des Ortsteiles Setterich wurde als Immissionspunkt berücksichtigt. Gemäß dem Gutachten werden die an diesem Immissionspunkt zulässigen Immissionsrichtwerte auch bei Umsetzung der Planung unterschritten. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung der bisherigen Nutzungen (Anlage zum Behandeln, zeitweiligen Lagern und Umschlagen von Abfällen; Bauschuttrecyclinganlage) sowie mittelfristig die Erweiterung der beiden Nutzungen. Dabei sind Beeinträchtigungen des Grundwassers sowie des Bodens durch das zeitweilige Lagern von Abfällen auszuschließen. 36.1.b Schallschutz Durch die Planung müssen nachweislich und verbindlich negative Auswirkungen und unzulässige Immissionen jeglicher Art auf Wohnbebauung des Stadtteils Setterich sicher ausgeschlossen werden. 37 Stadtverwaltung Eschweiler Keine Stellungnahme eingegangen. 26 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 38 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen der Unitymedia GmbH sind zur Umsetzung der Planung nicht erforderlich. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Abwägung erforderlich. Entfällt Stadtverwaltung Jülich Keine Stellungnahme eingegangen. 39 Stadtverwaltung Linnich mit Schreiben vom 19.01.2015 39.1 Keine Bedenken Zum Verfahren werden keine Anregungen vorgebracht, Belange der Stadt Linnich sind nicht berührt. 40 Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 22.06.2016 40.1 Keine Bedenken Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 41 Vivawest Wohnen GmbH Keine Stellungnahme eingegangen. 42 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 19.01.2015 und vom 15.06.2016 42.1 Hochspannungsleitungen in dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 vom 14.01.2015 haben wir die o.g. Hochspannungsfreileitung mit Leitungs- Die tatsächliche Lage der Hochspannungsleitung wurde in der Örtlichkeit geprüft. Es konnte festgestellt werden, dass es zu keiner Überschneidung Der Rat nimmt zur Kenntnis. 27 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag mittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen eingetragen. der Hochspannungsleitung mitsamt dem dazugehörigen Schutzstreifen und dem Plangebiet kommt. Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt bereits außerhalb des 2 x 25,00 m = 50,00 m breiten Schutzstreifens der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung. Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption. Die obige Hochspannungsfreileitung ist für Betriebsspannungen von 110 kv bis 220 kv ausgelegt. Da die Hochspannungsfreileitung in diesem Bereich aus heutiger Sicht langfristig mit 110 kv betrieben wird, erfolgte die Zuordnung zum 110kv-Netz. Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Hochspannungsfreileitung und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben. Zu den obigen Bauleitplanverfahren haben wir somit keine Anregungen vorzubringen. Falls Maßnahmen in der Nähe oder im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung durchgeführt werden sollen, sind diese jedoch mit uns abzustimmen. 42.2 Ausführungsplanung Wir bitten Sie, uns baureife Planunterlagen mit entsprechenden Schnittzeichnungen und Höhenangaben (NHN-Höhen) zur Prüfung und Stellungnahme zuzusenden. 42.3 Die konkrete Ausführung baulicher Anlagen betrifft die Ebene der Genehmigungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und führt zu keiner Änderung der Plankonzeption. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Keine Bedenken Die Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland GmbH als Eigentümer des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Aldenhoven bestehen unsererseits keine Bedenken, da keine in unse- 28 / 29 33. Flächennutzungsplanänderung - Gemeinde Aldenhoven Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag rem Eigentum stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Aldenhoven berührt werden. 29 / 29