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Beschlussvorlage (Anlage 5 - Umweltbericht FNP)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
1,2 MB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.06.17, 16:10
Aktualisiert
22.06.17, 16:10

Inhalt der Datei

43. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS IN ALDENHOVEN Umweltbericht Datum: 19. Mai 2015 Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt In Granterath 11 Tel. 02431 / 94 34 478 guido-beuster@t-online.de 41812 Erkelenz Fax. 02431 / 94 34 953 www.guido-beuster.de AUFTRAGGEBER: Schlun Umwelt GmbH & Co.KG Lambert-Schlun-Weg 5 52538 Gangelt-Niederbusch BEARBEITUNG: Guido Beuster Landschaftsarchitekt ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erkelenz, den 19. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS 1. 1.1 1.2 2. SEITE EINLEITUNG KURZDARSTELLUNG DER INHALTE UND ZIELE DER ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN UMWELTRELEVANTEN ZIELE UND IHRE BERÜCKSICHTIGUNG 1 1 5 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft / Klima Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter 10 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 PROGNOSE UND ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES Entwicklung bei Durchführung der Planung Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Betrachtung anderweitiger Planungs- und Lösungsmöglichkeiten 20 20 20 20 2.3 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung 21 ZUSÄTZLICHE ANGABEN BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN / MONITORING ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 24 24 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.1.9 2.3.1 2.3.2 2.3.3 3. 3.1 3.2 3.3 10 10 12 15 15 16 17 18 18 19 21 22 23 25 25 ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 1. 1 EINLEITUNG Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr.7 BauGB sowie § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Darin werden die vorrausichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Umweltprüfung beschränkt sich dabei auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand, allgemein anerkannten Prüfmethoden, sowie Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans in angemessener Weise verlangt werden kann. Die Ergebnisse der für die Bearbeitung des Bebauungsplans erforderlichen Gutachten wurden hierbei berücksichtigt. Die Beschreibung und Bewertung der geprüften Umweltbelange erfolgt in dem vorliegenden Umweltbericht. 1.1 KURZDARSTELLUNG DER INHALTE UND ZIELE DER ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Die Schlun Umwelt GmbH & Co.KG betreibt in Aldenhoven am Röttgens Weg eine Abfallumschlaganlage (Anlage zum Behandeln, zeitweiligen Lagern und Umschlagen von Abfällen) sowie eine Bauschuttrecyclinganlage. Für die Abfallumschlaganlage liegt eine bis 2017 befristete Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Genehmigung) vor. Für die Bauschuttrecyclinganlage liegt ebenfalls eine BImSch-Genehmigung vor; diese ist unbefristet. In der Vergangenheit hat die Fa. Schlun mehrfach versucht eine Entfristung der BImSch-Genehmigung für die Abfallumschlaganlage zu erwirken. Voraussetzung hierzu ist nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, dass die Gemeinde Aldenhoven, in Anlehnung an das Änderungsverfahren zum LEP, ein tragfähiges bauleitplanerisches Konzept erarbeitet und verabschiedet. Hierzu ist die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven und die Aufstellung des Bebauungsplans 60 S - Am Röttgens Weg - erforderlich. Das Plangebiet mit einer Größe von etwa 6,3 ha liegt im Westen der Gemeinde Aldenhoven zwischen den Ortslage Freialdenhoven im Nordosten, Dürboslar im Südosten, Siersdorf im Süden und Setterich (Stadt Baesweiler) im Westen. Das Plangebiet grenzt im Westen unmittelbar an die Gemeinde- / Stadtgrenze von Aldenhoven und Baesweiler, die zugleich Grenze des Kreises Düren und der ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 2 StädteRegion Aachen ist. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Bergehalde „Emil-Mayrisch“. Südlich des Plangebietes befinden sich eine Automobilteststrecke und eine Filmautobahn. Abb. 1: Kartenausdruck aus www.tim-online.nrw.de / Geobasisdaten des Landes NRW Durch die Flächennutzungsplanänderung sollen eine Abfallumschlaganlage (Anlage zum Behandeln, zeitweiligen lagern und Umschlagen von Abfällen) sowie eine Bauschuttrecyclinganlage planungsrechtlich abgesichert werden. Bei der Abfallumschlaganlage handelt es sich gemäß vorliegender BImSchGenehmigung um Anlagen nach Nr. 8.11.2.2 und 8.12.2 der 4. BImSchV vom 02.05.2013. Für die beiden Nutzungensoll im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Abfallumschlage und Bausschuttrecyclinanlage“ festgesetzt ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 3 werden. Aus diesem lassen sich dann im Bebauungsplan ein oder zwei Sondergebiete entwickeln. Das Plangebiet wird über den Röttgens Weg erschlossen, der das Plangebiet an die K 12 anbindet. Über die Kreisstraße und deren Anbindung an die B 56 ist das Plangebiet auch regional gut erreichbar. Die derzeitige Erschließungssituation ist bereits im Jahre 1984 genehmigt worden und soll beibehalten werden. Im Zuge der vorangegangenen BImSch-Genehmigung wurde insbesondere die Fahrrad- und Fußgängersituation auf dem Röttgens Weg untersucht, da dieser zwar nicht als offizieller Radweg gekennzeichnet ist, jedoch als direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Aldenhoven-Dürboslar und Baesweiler-Setterich stark frequentiert ist. Um eine Gefährdungssituation für die Radfahrer und Fußgänger zu vermeiden, wurde das Netz gemäß der Maßnahme Variante 1 der gutachterlichen Stellungnahme 1 ertüchtigt. Hierzu wurde 2009 auf weiten Teilen der Strecke ein mindestens 2 m breiter, baulich getrennter Zweirichtungsradweg hergestellt. Im Übrigen wurden geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen sowie Beschilderungen umgesetzt. Im Herbst 2013 wurden seitens der Fa. Schlun in Kooperation mit der Gemeinde weitere bauliche Maßnahmen an der Zufahrt durchgeführt. Es führt jetzt ein separater Rad- und Fußweg parallel von der K 12 bis zum Betriebsgelände. Die Abnahme dieses Radwegs erfolgte im Jahre 2013. Gemäß § 51a Landeswassergesetz NW besteht für Grundstücke, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, grundsätzlich eine Pflicht zur Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser bzw. zur Einleitung in ein ortsnahes Gewässer, sofern dies ohne Beeinträchtigung der Allgemeinheit möglich ist. Des Weiteren hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 26.05.2004 die Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung im Trennverfahren (Trennerlass) überarbeitet. Im Trennerlass wird geregelt, von welchen Flächen (belastete/ unbelastete) Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein Gewässer behandelt werden muss. Dementsprechend soll das anfallende Schmutzwasser entsprechend des Bestandes in das Kanalnetz eingeleitet werden. Für das durch die Planung zusätzlich anfallende Niederschlagswasser ist eine Einleitung in Zisternen innerhalb des Plangebietes vorgesehen. Auf diese Weise kann das Wasser wiederverwendet werden, beispielsweise zur Berieselung des Plangebietes bzw. zur Bindung von ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 4 Staubimmissionen innerhalb von trockenen Zeiträumen. Die Dimensionierung der hierfür erforderlich werdenden Anlagen erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens, auf der Genehmigungsebene. Die Versorgung mit dem erforderlich werdenden Löschwasser soll durch Wasserrückhaltungsanlagen innerhalb des Plangebietes erfolgen. Aufgrund der großen Flächenpotentiale innerhalb des Plangebietes ist jedoch davon auszugehen, dass für evtl. vorgesehene bauliche Anlagen der Löschwasserbedarf durch Erweiterung der bestehenden Wasserrückhaltungsanlagen möglich sein wird. Die konkrete Ausführung der Löschwasserversorgung betrifft die Ebene der Genehmigungsplanung und wird im Rahmen von dieser konkretisiert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen nach § 4 BImSchG ist im September 2008 durch das Ingenieurbüro Franzen ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden. Hierbei wurde die genehmigte Recyclinganlage mit Betriebs- und Anlieferungszeiten von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu Grunde gelegt, ein Nachtbetrieb findet nicht statt. Berücksichtigt als Emissionsquellen wurden hierbei die Anlieferung der LKW / Traktoren bzw. PKW mit Anhängern von maximal 400 Fahrzeugen (max. 4 gleichzeitig anwesend), 1 Siebmaschine für Bioabfälle, 2 Radlader, 1 LKW- zur Glasanlieferung sowie einer zur Glasabholung, 1 neu zu errichtende Halle (zwischenzeitlich errichtet) und die bestehende Recyclinganlage. Maßgeblicher Immissionspunkt ist das nächstgelegene Wohnhaus mit einem Abstand von 1140 m zur Mitte der Betriebsstätte. Für dieses gelten nach der TA Lärm Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber. Auf den Immissionsort wirkt durch das Vorhaben ein Immissionspegel von 44,9 dB(A) ein. Lägen die Emissionsorte an der Grenze des Betriebsgeländes, würde der Immissionspegel den Richtwert um mehr als 46,4 dB(A) immer noch deutlich unterhalb der zulässigen Werte liegen. Da der Immissionspegel den Richtwert um mehr als 6 dB(A) unterschreitet, wurde von einer Ermittlung der Vorbelastungen verzichtet. Negative Auswirkungen werden somit nicht erwartet. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 5 1.2 DARSTELLUNG DER IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND DIE ART DER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE Landesentwicklungsplan Der derzeit noch gültige Landesentwicklungsplan LEP formuliert unter D III 2.3 die Vorgabe, dass Abfallbehandlungsanlagen möglichst in Gewerbe- und Industrieansiedlungen untergebracht werden sollen. Der zukünftige, derzeit in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsplan LEP sieht für den Bereich, in dem auch die Flächen der Abfallbehandlungsanlagen liegen, eine Nutzung als Freiraum vor. Nach Ziel 8.3-12 sollen Standorte für neue Abfallbehandlungsanlagen innerhalb von in den Regionalplänen festgelegten Bereichen für die gewerbliche und industrielle Nutzung liegen. Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der nördliche Teil des Plangebietes als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich und der südliche Teil als Gewerbe- und Industriebereich GIB mit zweckgebundener Nutzung für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe dargestellt. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass der Kraftwerksstandort nicht mehr benötigt wird. Teile der Flächen werden bereits für die Automobilteststrecke genutzt. Die teilweise Lage im Freiraum steht nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einer weiteren Nutzung der Betriebsflächen nicht entgegen. Voraussetzung ist aber, dass die Gemeinde Aldenhoven ein tragfähiges bauleitplanerisches Konzept erarbeitet und verabschiedet. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht Abb. 2: 6 Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Stand 2003, Blatt L 5100/5102 Flächennutzungsplan Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven ist das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche mit der Zweckbestimmung Kraftwerkstandort dargestellt. Von der Nutzung als Kraftwerksstandort soll zukünftig abgesehen werden. Es ist somit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 7 Rechtsgültiger Bebauungsplan S 11 Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplans S 11 der Gemeinde Aldenhoven vom 23.07.1976. In dem Bebauungsplan wird ein Industriegebiet für ein Kraftwerk samt Nebenanlagen mit einer GRZ von 0,8 ausgewiesen. Abb. 3: Auszug aus dem Geoinformationssystem des Kreises Düren / inkasportal ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 8 Landschaftsplan / Schutzgebiete Der in Aufstellung befindliche Landschaftsplan 5 „Aldenhoven / Linnich-West“ trifft für das Plangebiet keine Festlegungen. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Abb. 4: Auszug aus dem Geoinformationssystem des Kreises Düren / inkasportal Landschaftsgesetz Innerhalb des Planungsgebietes sind weder schützenswerte Biotope gemäß § 30 BNatSchG vorhanden noch werden Flächen im Biotopkataster NRW (Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen) geführt. Innerhalb des Plangebietes und in unmittelbarer Nähe (300 m Radius) liegen keine FFH- und Vogelschutzgebiete. Über das Vorkommen von besonders bzw. streng geschützten Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz liegen keine Kenntnisse bzw. Hinweise vor. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 9 Eingriffsregelung Sind auf Grund der Aufstellung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 18 BNatSchG zu erwarten, so ist über die Vermeidung und den Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB zu entscheiden. Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet, in dem detailliert Maßnahmen dargestellt werden, die die unvermeidbaren Beeinträchtigungen ausgleichen bzw. in sonstiger Weise kompensieren. Bodenschutz (Bundesbodenschutzgesetz) Die Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB fordert u. a. einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, sowie eine Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Leitziel des Bodenschutzes ist es, die Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten, naturraumspezifischen, biotischen und abiotischen Vielfalt zu erhalten. Niederschlagswasserbeseitigung (Landeswassergesetz) Gemäß § 51a Landeswassergesetz NRW wird für Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut werden gefordert, dass das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder einem ortsnahen Oberflächengewässer zugeführt wird. Lärmschutz (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Zu den Aufgaben der Bauleitplanung gehört die am Grundgedanken des vorbeugenden Immissionsschutzes (§ 1 BauGB) orientierte Ordnung der baulichen Nutzungen. Diese soll so erfolgen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden (§ 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau’ enthält als Zielvorstellung schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 10 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 2.1 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. 2.1.1 Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung Ein Hauptaspekt des Schutzes von Natur und Landschaft ist es, im Sinne einer Daseinsvorsorge die Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig, d.h. auch für zukünftige Generationen, zu bewahren und zu entwickeln. Die Betrachtung des Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit zielt vorrangig auf die Aspekte des gesundheitlichen Wohlbefindens ab. Diese werden in Zusammenhang mit der Daseinsgrundfunktion gebracht (Wohnen, Arbeiten, Kommunikation, in Gemeinschaft leben, Bildung, Versorgung und Erholung). Zu berücksichtigen sind daher die Wohn-, Wohnumfeld- sowie die Erholungsfunktion. Neben dem indirekten Schutz durch Sicherung der übrigen Schutzgüter sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie quantitativ und qualitativ ausreichender Erholungsraum für den Menschen gesichert werden. Das Plangebiet wird derzeit Bauschuttrecyclinganlage genutzt. bereits als Abfallumschlaganlage und Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen nach § 4 BImSchG ist im September 2008 durch das Ingenieurbüro Franzen ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden. Hierbei wurde die genehmigte Recyclinganlage mit Betriebs- und Anlieferungszeiten von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu Grunde gelegt, ein Nachtbetrieb findet nicht statt. Berücksichtigt als Emissionsquellen wurden hierbei die Anlieferung der LKW / Traktoren bzw. PKW mit Anhängern von maximal 400 Fahrzeugen (max. 4 gleichzeitig anwesend), 1 Siebmaschine für Bioabfälle, 2 Radlader, 1 LKW- zur Glasanlieferung sowie einer zur Glasabholung, 1 neu zu errichtende Halle (zwischenzeitlich errichtet) und die bestehende Recyclinganlage. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 11 Maßgeblicher Immissionspunkt ist das nächstgelegene Wohnhaus mit einem Abstand von 1140 m zur Mitte der Betriebsstätte. Für dieses gelten nach der TA Lärm Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber. Auf den Immissionsort wirkt durch das Vorhaben ein Immissionspegel von 44,9 dB(A) ein. Lägen die Emissionsorte an der Grenze des Betriebsgeländes, würde der Immissionspegel den Richtwert um mehr als 46,4 dB(A) immer noch deutlich unterhalb der zulässigen Werte liegen. Da der Immissionspegel den Richtwert um mehr als 6 dB(A) unterschreitet, wurde von einer Ermittlung der Vorbelastungen verzichtet. Im Zuge der vorangegangenen BImSch-Genehmigung wurde auch die Fahrrad- und Fußgängersituation auf dem Röttgens Weg untersucht, da dieser zwar nicht als offizieller Radweg gekennzeichnet ist, jedoch als direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Aldenhoven-Dürboslar und Baesweiler-Setterich stark frequentiert ist. Um eine Gefährdungssituation für die Radfahrer und Fußgänger zu vermeiden, wurde das Netz gemäß der Maßnahme Variante 1 der gutachterlichen Stellungnahme 1 ertüchtigt. Hierzu wurde 2009 auf weiten Teilen der Strecke ein mindestens 2 m breiter, baulich getrennter Zweirichtungsradweg hergestellt. Im Übrigen wurden geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen sowie Beschilderungen umgesetzt. Im Herbst 2013 wurden seitens der Fa. Schlun in Kooperation mit der Gemeinde weitere bauliche Maßnahmen an der Zufahrt durchgeführt. Es führt jetzt ein separater Rad- und Fußweg parallel von der K 12 bis zum Betriebsgelände. Die Abnahme dieses Radwegs erfolgte im Jahre 2013. Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens Die derzeitige Nutzung als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage wird planungsrechtlich abgesichert. Negative Auswirkungen durch den Schall sind nicht zu erwarten. Um eine Gefährdungssituation für die Radfahrer und Fußgänger am Röttgens Weg zu vermeiden, wurden bereits im Zuge der vorangegangenen BImSch Genehmigung entsprechende o.g. Maßnahmen umgesetzt. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 12 Bewertung Da keine negative Auswirkungen durch Schall zu erwarten sind und im Hinblick auf die Radfahrer und Fußgänger bereits adäquate Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungssituation umgesetzt sind, ist von einer nur geringen Erheblichkeit auszugehen. 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere Bestandsbeschreibung Die gegenwärtig vorhandenen Biotopstrukturen wurden vor Ort aufgenommen und gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (2008) bewertet. Ein großer Teil des Plangebietes stellt sich als versiegelte Fläche dar und wird bereits heute als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage genutzt. Westlich und östlich der versiegelten Flächen schließen große Schotterflächen an, die für potentielle Erweiterungen vorgehalten werden. In den Randbereichen ist das Plangebiet mit lebensraumtypischen Gehölzen wie Vogelkirsche Prunus avium, Bergahorn Acer pseudoplatanus, Esche Fraxinus excelsior, Holunder Sambucus nigra, Hartriegel Cornus sanguinea, Hundsrose Rosa canina und verschidene Weidenarten Salix und Krautsäumen eingegrünt. Entlang der südlichen Plangebietsgrenze handelt es sich um einen ehemaligen Bahndamm. Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein mit Folie abgedichteter Löschwasserteich in dem auch Uferstauden vorkommen. Die Uferböschungen stellen sich als Grasflur dar. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 13 Südwestlicher Teil / Gehölzstreifen Westlicher Teil / Bauschuttrecyclinganlage Östlicher Teil / Abfallumschlaganlage Östlicher Teil / Löschwasserteich Gemäß den §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungsverfahren die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden. Um dem Gesetz Rechnung zu tragen wurde seitens des Dipl.- Ing. Gregor Straka eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP 1) durchgeführt. Demnach führt das Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW (FIS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV NRW in dem betroffenem Messtischblattquadranten Linnich (MTB 50033) für die betroffenen Lebensraumtypen 17 planungsrelevante Brutvogelarten und eine Amphibienart auf. Planungsrelevante Säugetiere sind nicht aufgeführt. Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung ist aber auf jeden Fall mit dem Auftreten von Fledermäusen zu rechnen. Da alle Fledermausarten als Anhang IV-Arten der FFH-RL streng geschützt sind, wurden vorsorglich auch die Fledermausarten der unmittelbar angrenzenden Messtischblattquadranten auf mögliche Vorkommen im Plangebiet betrachtet. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 14 Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens Aufgrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen durch den derzeitigen Bebauungsplan S 11 kommt es zu keinen Eingriffen in Natur und Landschaft. Hinsichtlich der Brutvögel sind keine Beeinträchtigungen durch eine Fortführung der derzeitigen Nutzung des Plangebietes zu erwarten. Vorrausetzung ist allerdings der Erhalt der derzeit vorhandenen Randstrukturen in Form von Gebüschen, Ruderalund Gewässerbereichen insbesondere an der westlichen und östlichen Plangebietsgrenze. Sollte die Entfernung dieser Strukturen im Zuge von Erweiterungen innerhalb des Plangebietes notwendig werden, muss insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Brutvorkommen der Nachtigall eine gezielte Erfassung im Frühjahr stattfinden, um sichere Aussagen treffen zu können. Auch bezüglich Fledermausarten ist mit keinen Beeinträchtigungen zu rechnen. Für den Fall, dass Gebäude zurück- oder umgebaut werden, müssen die entsprechenden Gebäude jedoch von einem Sachverständigen begutachtet werden. Für die Kreuzkröte ist mit keinen Beeinträchtigungen zu rechnen, sofern das Betriebsgelände wie bisher weiter genutzt wird. Sollte es im Zuge einer Erweiterung innerhalb des Plangebietes zu weiteren Versiegelungen und Überbauungen kommen, ist im Vorfeld eine vertiefende faunistische Untersuchung (ASP 2) durchzuführen. Gegebenenfalls sind artspezifisch Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu entwickeln. vorgezogenen Bewertung Die ökologischen Auswirkungen in den Naturhaushalt werden in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Kap. 2.3.3 ermittelt. Vor dem Hintergrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen durch den derzeitigen Bebauungsplan S 11 und dem Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen ist insgesamt von einer geringen Erheblichkeit auszugehen. Eine Betroffenheit europäisch geschützter Arten kann unter Beachtung der beschriebenen Maßnahmen ausgeschlossen werden. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 2.1.3 15 Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung Gemäß der Bodenkarte des Geologischen Landesamtes NRW, Blatt L 5102 Geilenkirchen ist für den westlichen Teil des Plangebietes Parabraunerde, z.T. Pseudogley-Parabraunerde und für den östlichen Teil des Plangebietes Parabraunerde, in Hang- und Kuppenlagen mäßig oder schwach erodiert dargestellt. Aufgrund der bereits bestehenden, genehmigten Nutzung als Bauschutt- recyclinganlage und Abfallumschlaganlage ist das Plangebiet gegenwärtig stark anthropogen überprägt. Zudem wurde die Fläche ursprünglich als Kohlenlagerplatz genutzt. Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens Durch die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine flächenmäßige Erweiterung für die beiden Nutzungen ermöglicht, wodurch zusätzliche Flächen versiegelt werden können. Die bereits bestehenden versiegelten Flächen bleiben erhalten. Bewertung Trotz der durch die Änderung des Flächenutzungsplans ermöglichten zusätzlichen Versiegelung ist aufgrund der Vorbelastungen durch die gegenwärtige Nutzung und die ursprüngliche Nutzung als Kohlelagerplatz von einer eher geringen Erheblichkeit auszugehen. 2.1.4 Schutzgut Wasser Beschreibung Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 16 Im östlichen Teil wurde ein Löschwasserteich angelegt der, der mit Folie abgedichtet ist. Das anfallende Oberflächenwasser der bereits großflächig versiegelten Flächen, wird in unterirdischen Staukanälen zurückgehalten. Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens Bei einer flächenmäßigen Erweiterung der beiden bestehenden Nutzungen wird eine zunehmende Minderung der Grundwasserneubildungsrate ermöglicht. Die unterirdischen Staukanäle müssen voraussichtlich vergrößert werden. Bewertung Trotz der durch die Änderung des Flächennutzungsplans ermöglichten Minderung der Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund der Vorbelastungen durch die gegenwärtige Nutzung und die ursprüngliche Nutzung als Kohlelagerplatz von einer eher geringen Erheblichkeit auszugehen. 2.1.5 Schutzgut Luft / Klima Beschreibung Die Gemeinde Aldenhoven liegt in einer kühl gemäßigten bis ozeanischen Klimazone. Die Winter sind relativ mild und die Sommer verhältnismäßig kühl. Die mittlere Lufttemperatur/Jahr beträgt zwischen 8 und 10°C. Die mittlere Niederschlagshöhe beträgt 600 bis 700 mm / Jahr. Aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung sind die kleinklimatischen Verhältnisse innerhalb des Plangebiets dem Klima von Siedlungsrandbereichen zuzuordnen. Das Mikroklima ist bereits durch großflächige Versiegelung, die zu Aufheizungen führt und somit stadtklimatische Effekte begünstigt, beeinträchtigt. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 17 Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens Bei Änderung des Flächennutzugsplans werden eine Fortführung der gegenwärtigen Nutzungen und eine flächenmäßige Erweiterung der gegenwärtigen Nutzungen ermöglicht. Die mikroklimatischen Veränderungen bleiben dadurch nahezu unverändert. Bewertung Aufgrund der unveränderten mikroklimatischen Verhältnisse ist von einer nur geringen Erheblichkeit auszugehen. Der Erhalt der vorhandenen Gehölzstreifen wirkt sich positiv auf das Mikroklima aus. 2.1.6 Schutzgut Landschaft Beschreibung Das Plangebiet wird gegenwärtig Bauschuttrecyclinganlage genutzt. bereits als Abfallumschlaganlage und Gehölzstreifen entlang der Plangebietsgrenzen und der Bahndamm an der südlichen Plangebietsgrenze schirmen die derzeitige Nutzung von der Umgebung ab. Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens Aufgrund der bestehenden Nutzung als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage innnerhalb des Plangebietes und der derzeitigen Nutzungen im Umfeld des Plangebietes (Automobiltestrecke, Filmautobahn, Kiesabgrabung und den Übererdungsmaßnahmen an der Bergehalde „EmilMayrisch“) ist der Raum hinsichtlich des Landschaftbildes stark vorbelastet. Die vorhandenen Gehölzstreifen entlang der Plangebietsgrenzen werden erhalten, so dass die Fläche weiterhin von der Umgebung abgeschirmt ist. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 18 Bewertung Vor dem Hintergrund, dass die vorhandenen landschaftsprägenden Gehölzstrukturen erhalten bleiben und aufgrund der Vorbelastungen durch die bestehenden Nutzung ist von einer nur geringen Erheblichkeit ausgehen. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Beschreibung Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens Auf Grund des Befunds ergeben sich keine Auswirkungen auf die Planung. Bewertung Es werden keine Kultur- und Sachgüter beeinträchtigt. 2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern auch die Wechselwirkungen zwischen diesen zu berücksichtigen. Der Begriff‚ Wechselwirkungen’ umfasst die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die o.g. Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft / Klima sowie Kultur- und Sachgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wirkungsketten und -netze sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 19 Im vorliegenden Fall bestehen keine Wechselwirkungen, die über das zu den einzelnen Schutzgütern Gesagte hinausgehen. 2.1.9 Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter In der folgenden Tabelle werden die vorhabensbedingten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter kurz zusammengefasst. Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit Mensch Keine negative Auswirkungen durch Schall, Maßnahme zur Vermeidung der Gefährdungssituation von Radfahrern und Fußgängern bereits umgesetzt. gering Tier und Pflanzen Keine Eingriffe in Natur und Landschaft aufgrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen, Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen Keine Betroffenheit europäischer geschützter Arten bei Beachtung der entsprechenden Maßnahmen. gering Boden Geringe Auswirkungen aufgrund der Vorbelastungen durch die gegenwärtige Nutzung als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage, sowie der ursprünglichen Nutzung als Kohlelagerplatz gering Wasser Geringe Auswirkungen aufgrund der Vorbelastungen durch die gegenwärtige Nutzung als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage, sowie der ursprünglichen Nutzung als Kohlelagerplatz gering Luft / Klima Mikroklimatische Verhältnisse bleiben weitgehend unverändert, gering Der Erhalt der Gehölzstrukturen wirkt sich positiv auf das Mikroklima aus Landschaft Vorbelastungen durch die bestehende Nutzung, landschaftsprägende / abschirmende Gehölzstrukturen werden erhalten Kultur- und sonstige Sachgüter Es sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt, somit bestehen keine keine Auswirkungen Wechselwirkungen gering keine ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 20 2.2 PROGNOSEN ZUR ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES 2.2.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung Die Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht die Entfristung der BImSchGGenehmigung für die Abfallumschlaganlage. Damit verbunden sind die im Kap. 2.1 genannten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter. Durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter eingeschränkt werden. Kompensationsmaßnahmen sind aufgrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen durch den derzeit rechtgültigen Bebauungsplan S 11 nicht erforderlich. 2.2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Aufgrund der weiterhin bestehenden, unbefristeten Genehmigung für die Bauschuttrecyclinganlage würden die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter weitgehend unverändert bleiben. 2.2.3 Betrachtung anderweitiger Planungs- und Lösungsmöglichkeiten Aufgrund des bereits bestehenden Betriebs der Abfallumschlage und der Bauschuttrecyclinganlage ist die Betrachtung anderweitiger Flächen nicht als sinnvoll zu erachten. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 2.3 21 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung sind die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geplante Baumaßnahmen zu beurteilen und Vermeidungsund Verminderungsmaßnahmen zu entwickeln, genauso wie Aussagen zum Ausgleich des Eingriffs. Durch die Aufwertung von Teilflächen können Wertverluste, die durch die Bebauung entstehen, soweit wie möglich innerhalb bzw. außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. 2.3.1 Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen Maßnahmen zum Schutz der Vegetation - Der vorhandene Vegetationsbestand ist möglichst zu erhalten. Maßnahmen für den Artenschutz - Bäume und Sträucher dürfen, sofern erforderlich, nur außerhalbe der Brutzeit im Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar (siehe § 64 (1) Nr. 2 LG NRW) gerodet werden. Sollte dies hier nicht möglich sein, muss eine Voruntersuchung vor der Rodung klären, ob Vogelbruten bestehen, und müssen ggf. Schutzmaßnahmen festgelegt werden. - Im Falle von Rückbaumaßnahmen vorhandener Gebäude muss im Vorfeld eine Untersuchung hinsichtlich gebäudebrütender Vogelarten durchgeführt werden. - Im Falle des Fundes von Fledermäusen oder Vogelbruten sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind durch einen Fachmann zu bergen. Ggf. müssen verletzte Tiere gepflegt und ausgewildert werden. - Sollte es im Zuge einer Erweiterung innerhalb des Plangebietes zu weiteren Versiegelungen und Überbauungen kommen, ist im Vorfeld eine vertiefende faunistische Untersuchung (ASP 2) hinsichtlich der Kreuzkröte durchzuführen. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 2.3.2 22 Kompensationsmaßnahmen Gemäß § 1a (3) BauGB ist „die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)“ zu berücksichtigen. Nach § 15 (1) und (2) Bundesnaturschutzgesetz BNatschG ist der „Verursacher eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).“ Aufgrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen durch den derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan S 11 sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 2.3.3 23 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung In den folgenden Tabellen wird der Wert der Biotoptypen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes S 11 (Bestandssituation) dem Wert der Biotoptypen des Bebauungsplanes Nr. 60 S (Planung) gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008 gegenübergestellt. Für die nicht überbaubaren Flächen des Bebauungsplanes S 11 (Bestandssituation) werden die Werte der derzeit vorhandenen Gehölzstreifen und Säume zugrundegelegt. Ökologische Wertigkeit Bestand Code Biotoptyp 7.2 / 2.4 1.1 Gehölzstreifen / Säume ( 20% der GI-Fläche) Überbauung / Versiegelung (80% der GI-Fläche) Summe Bestand Fläche in m² Grundwert A Flächenwert 12.600 4,5 56.700 50.400 0 0 63.000 0 Ökologische Wertigkeit Planung Code Biotoptyp 7.2 / 2.4 1.1 Gehölzstreifen / Säume ( 20% der SO-Fläche) Überbauung / Versiegelung (max. 80% der SO-Fläche) Summe Bestand Fläche in m² Grundwert A Flächenwert 12.600 4,5 56.700 50.400 0 0 63.000 56.700 Ökologischer/s Überschuss / Defizit 0 Dies bedeutet, dass bei Umsetzung der Planung die Ökologische Bilanz ausgeglichen ist. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 3.1 BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN 24 MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN Die Beurteilung der Umweltauswirkungen der 43. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte verbal argumentativ. Es wurden drei Stufen der Umwelterheblichkeit (gering, mittel und hoch) unterschieden. Die Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen ist bei der Bewertung der Erheblichkeit von großer Bedeutung. Aus der Kartierung der Biotoptypen ließen sich wesentliche Aussagen zu Tieren und Pflanzen, Luft und Klima sowie zum Landschaftsbild ableiten. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung der Biotoptypen erfolgt gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008. Folgende Gutachten, Untersuchungen und Planungen im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans wurden herangezogen. - Begründung zur 43. Flächennutzungsplanänderung, VDH Projektmanagement GmbH, Stand: April 2015 - Begründung zum Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg -, VDH Projektmanagement GmbH, Stand: April 2015 - Artenschutzprüfung (Stufe 1) zum Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg -, Dipl. -Ing. Gregor Straka, Stand: Juli 2014 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 60 S - Am Röttgens Weg -, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl. -Ing. Guido Beuster, Stand: Dezember 2014 ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 3.2 25 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN / MONITORING Maßnahmen zu Überwachung von Umweltauswirkungen sind derzeit nicht vorgesehen. 3.3 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die Schlun Umwelt GmbH & Co.KG betreibt in Aldenhoven am Röttgens Weg eine Abfallumschlaganlage (Anlage zum Behandeln, zeitweiligen Lagern und Umschlagen von Abfällen) sowie eine Bauschuttrecyclinganlage. Für die Abfallumschlaganlage liegt eine bis 2017 befristete Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Genehmigung) vor. Für die Bauschuttrecyclinganlage liegt ebenfalls eine BImSch-Genehmigung vor; diese ist unbefristet. In der Vergangenheit hat die Fa. Schlun mehrfach versucht eine Entfristung der BImSch-Genehmigung für die Abfallumschlaganlage zu erwirken. Voraussetzung hierzu ist nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, dass die Gemeinde Aldenhoven, in Anlehnung an das Änderungsverfahren zum LEP, ein tragfähiges bauleitplanerisches Konzept erarbeitet und verabschiedet. Hierzu ist die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven und die Aufstellung des Bebauungsplans 60 S - Am Röttgens Weg - erforderlich. Das Plangebiet mit einer Größe von etwa 6,3 ha liegt im Westen der Gemeinde Aldenhoven zwischen den Ortslage Freialdenhoven im Nordosten, Dürboslar im Südosten, Siersdorf im Süden und Setterich (Stadt Baesweiler) im Westen. Für die beiden Nutzungensoll im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Abfallumschlage und Bausschuttrecyclinanlage“ festgesetzt werden. Aus diesem lassen sich dann im Bebauungsplan ein oder zwei Sondergebiete entwickeln. Das Plangebiet wird über den Röttgens Weg erschlossen, der das Plangebiet an die K 12 anbindet. Über die Kreisstraße und deren Anbindung an die B 56 ist das Plangebiet auch regional gut erreichbar. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 26 Um die Gefährdungssituation für die Radfahrer und Fußgänger zu vermeiden, wurden in der Vergangenheit bereits entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Die Entwässerung des Gebiets wird nicht verändert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen nach § 4 BImSchG ist im September 2008 durch das Ingenieurbüro Franzen ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden. Hierbei wurde die genehmigte Recyclinganlage mit Betriebs- und Anlieferungszeiten von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu Grunde gelegt, ein Nachtbetrieb findet nicht statt. Der Immissionspegel unterschreitet den Richtwert um mehr als 6 dB(A). Negative Auswirkungen werden somit nicht erwartet. Der derzeit noch gültige Landesentwicklungsplan LEP formuliert unter D III 2.3 die Vorgabe, dass Abfallbehandlungsanlagen möglichst in Gewerbe- und Industrieansiedlungen untergebracht werden sollen. Der zukünftige, derzeit in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsplan LEP sieht für den Bereich, in dem auch die Flächen der Abfallbehandlungsanlagen liegen, eine Nutzung als Freiraum vor. Nach Ziel 8.3-12 sollen Standorte für neue Abfallbehandlungsanlagen innerhalb von in den Regionalplänen festgelegten Bereichen für die gewerbliche und industrielle Nutzung liegen. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der nördliche Teil des Plangebietes als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich und der südliche Teil als Gewerbe- und Industriebereich GIB mit der zweckgebundenen Nutzung für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe dargestellt. Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzugsplan der Gemeinde Aldenhoven ist der Geltungsbereich als Gewerbliche Baufläche mit der Zweckbestimmung Kraftwerksstandort dargestellt. Von der Nutzung als Kraftwerksstandort soll zukünftig abgesehen werden. Es ist somit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplans S 11 der Gemeinde Aldenhoven vom 23.07.1976. In dem Bebauungsplan wird ein Industriegebiet für ein Kraftwerk samt Nebenanlagen mit einer GRZ von 0,8 ausgewiesen. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz 43. Änderung des Flächennutzungsplans in Aldenhoven Umweltbericht 27 Der in Aufstellung befindliche Landschaftsplan 5 „Aldenhoven / Linnich-West“ trifft für das Plangebiet keine Festlegungen. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Das Plangebiet ist für die Schutzgüter insgesamt von eher geringer Bedeutung. Durch die geplante Bebauung sind Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die verschiedenen Schutzgüter zu erwarten, welche Vermeidungsund Verminderungsmaßnahmen erforderlich machen. Mit negativen Auswirkungen durch Schall ist nicht zu rechnen. Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungssituation von Radfahrern und Fußgängern am Röttgens Weg sind bereits umgesetzt. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorbelastungen durch den derzeitigen Bebauungsplan S 11 kommt es jedoch zu keinen Eingriffen in Natur und Landschaft. Die ökologischen Auswirkungen in den Naturhaushalt wurden nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008 bestimmt. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Eine Betroffenheit europäisch geschützter Arten kann unter Beachtung der beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschossen werden. Aufgrund der Vorbelastungen durch die gegenwärtige Nutzung als Abfallumschlaganlage und Bauschuttrecyclinganlage, sowie der ursprünglichen Nutzung als Kohlelagerplatz ist hinsichtlich der Schutzgüter Boden und Wasser nur mit geringen Auswirkungen zu rechnen. Der Erhalt der Gehhölzstrukturen in den Randbereichen des Plangebietes wirkt sich positiv auf die Schutzgüter Luft / Klima und Landschaft aus. Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht betroffen. Nach Umsetzung der Planung, Realisierung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung bestehen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz