Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
91 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
17.05.17, 14:44
Aktualisiert
17.05.17, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 38/2017
11.05.2017
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-3
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Wassenhoven
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Schul- und Sozialausschuss
30.05.2017
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
Gute Schule 2020
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sozialausschuss nimmt den Maßnahmenkatalog zur Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis. Die Planungen zur Mittelbereitstellung in den
kommenden Jahren werden dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt.
Sachdarstellung:
Wie bereits berichtet, wurde von Seiten des Landes NRW ein Investitionsprogramm mit der Bezeichnung
„Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro für die Jahre 2017-2020 aufgelegt.
Bei dem Programm ist eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Im
Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt.
Dabei handelt es ich formal um Kredite, die von der NRW.Bank an die Kommunen ausgereicht werden. Die
Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Das Land wird in der
folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen und auch die Zinszahlungen übernehmen.
Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen).
Aus dem Programm soll auch die Förderung der digitalen Bildung in den Schulen und die Schaffung entsprechender Voraussetzungen durch einen möglichst vollständigen Anschluss der Schulen an das Breitband
erfolgen.
Der Gemeinde Aldenhoven steht aus dem Programm in den Jahren 2017 – 2020 jeweils ein Kreditkontingent
in Höhe von 287.507,00 € zur Verfügung. Im Jahr 2017 müssen aus der ersten Rate dieser Mittel in erster
Linie dringende Sanierungs- und Reparaturarbeiten finanziert werden.
Die Maßnahmen für 2017 wurden aufgrund der Rückmeldungen von Schulleitungen und Hausmeistern und
den bereits bei der Verwaltung vorliegenden Informationen festgelegt.
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Als Ergebnis liegt nunmehr ein Maßnahmenkatalog für das Jahr 2017 vor (Anlage 1).
Zur Verwendung der Förderteilbeträge der Folgejahre wird die Projektliste fortgeschrieben. Zur weiteren Umsetzung ins Auge gefasst sind die in Anlage 2 aufgeführten Projekte. Derzeit erfolgen die Vervollständigung
und die zugehörige Kostenermittlung bei den Einzelpositionen. Hierbei sind auch in verstärktem Maß die
Belange der Schulen bezüglich Breitbandanbindung und Ausstattung zu berücksichtigen.
Die weiteren Planungen hängen allerdings maßgeblich von den Entscheidungen ab, die Zusammenhang mit
der räumlichen Entwicklung der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich am Standort Aldenhoven noch zu treffen
sind.
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