Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
87 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
22.09.16, 14:09
Aktualisiert
22.09.16, 14:09
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 114/2016
13.09.2016
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Bambynek
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Herhut
Bürgermeister:
gez. i.V. Wassenhoven
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
06.10.2016
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
6.
Betreff:
Widmung von Straßen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW
a) Käthe-Kollwitz-Ring
b) Im Uhrfeld
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW die Widmung
des in der Anlage 1 dargestellten Bereiches der Gemeindestraße Käthe-Kollwitz-Ring, Gemarkung Aldenhoven, Flur 7, Flurstück 989 als öffentliche Verkehrsfläche (Anliegerstraße).
b) Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW die Widmung
des in der Anlage 2 dargestellten Bereiches der Gemeindestraße Im Uhrfeld, Gemarkung Siersdorf, Flur 4,
Flurstück 181 und 148 als öffentliche Verkehrsfläche (Anliegerstraße).
Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche durch ihre Widmung. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, die mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist. Gemäß §§ 127 ff. BauGB sowie § 6 StrWG des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Widmung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze als unabdingbares Herstellungsmerkmal der erstmaligen, endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage zu veranlassen. Die gewidmeten Anlagen unterliegen nicht mehr den Rechtsnormen des Baugesetzbuches, sondern denen des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Daher sind nachfolgende straßenbauliche
Maßnahmen nicht mehr nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (Erschließungskostenbeiträge) sondern nach Maßgabe des KAG NW und der zugehörigen Ortssatzung (Anliegerbeiträge) abzurechnen.
a) Die Straße Käthe-Kollwitz-Ring wurde am 28.10.2014 formell abgenommen. Hierbei handelt es sich um
eine öffentliche Verkehrsfläche, die sich im Eigentum der Gemeinde Aldenhoven befindet.
b) Die Straße Im Uhrfeld befindet sich im Eigentum der Gemeinde Aldenhoven und wurde formell am
09.12.2004 abgenommen.
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