Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
101 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
01.12.16, 17:09
Aktualisiert
01.12.16, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 139/2016
22.11.2016
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: III-3
gez. Weidenhaupt
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
15.12.2016
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
8.
Betreff:
Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für das Gebiet der Gemeinde Aldenhoven
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Herrn / Frau ______________ für die Dauer von 5 Jahren (2017 bis 2021) zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bereich der Gemeinde Aldenhoven zu wählen.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung vom 17.11.2016 hat der Rat Herrn Heinz Peter Schlößer zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bereich der Gemeinde Aldenhoven gewählt. Mit Schreiben vom 22.11.2016 teilt Herr Schlößer
mit, dass er für dieses Amt nicht zur Verfügung steht.
Für die Schiedsamtswahl lagen insgesamt vier Bewerbungen vor. Frau Wegewitz wurde zur Schiedsperson
gewählt und Herr Schlößer steht als Stellvertreter nicht zur Verfügung.
Somit verbleiben:
Frau Evelyn Margret Lony Adams, Bourheimer Weg 14, geb. am 31.01.1964, verheiratet, Diplom Berufspädagogin für Gesundheitsberufe und
Herr Ingo Koch, Bourheimer Weg 14, geb. am 15.08.1971, verheiratet, Polizeibeamter.
Zum Letztgenannten teilt der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen mit, dass bei Personen die
im Polizeidienst tätig sind, Interessenkollisionen –gerade in Strafsachen- auftreten können.
Die stellv. Schiedsperson wird nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes NW für die Dauer von 5
Jahren vom Gemeinderat gewählt. Für das Wahlverfahren selbst gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW.
1