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Beschlussvorlage (Erhebung von Elternbeiträgen für die Offenen Ganztagsschulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:31
Aktualisiert
12.09.16, 16:31
Beschlussvorlage (Erhebung von Elternbeiträgen für die Offenen Ganztagsschulen) Beschlussvorlage (Erhebung von Elternbeiträgen für die Offenen Ganztagsschulen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 279/2016 Erstellt am: 05.09.2016 Aktenzeichen: II / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 20.09.2016 Rat X 27.09.2016 Betreff Erhebung von Elternbeiträgen für die Offenen Ganztagsschulen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 279/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt bei Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die Mehrerträge aus den Elternbeiträgen zur Reduzierung des städtischen Eigenanteils bei der Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen zu verwenden. Erläuterungen Mit Runderlass vom 09.03.2016 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW die Erlasse für die Fördersätze des Landes für schulische Ganztagsangebote geändert. Inhaltlich wurde zum Ausdruck gebracht, den Kommunen eine Möglichkeit der Reaktion auf steigende Lohn- und Personalkosten bei den Trägern der außerunterrichtlichen Angebote geben zu können. Eine ausdrückliche Zweckbindung erfolgte nicht. Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 der Anhebung der Höchstgrenze der Elternbeiträge von 170 € auf 180 € mehrheitlich zugestimmt (s. Vorlage 195/2016). Über die Verwendung der Mehrerträge sollte zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. In Abwägung zwischen den inhaltlichen Hinweisen des Landes und der örtlichen Ausgangslage, dass ausweislich des Haushaltes 2015/2016 der städtische Eigenanteil 192.000 € beträgt und der Haushalt insgesamt ein strukturelles Defizit von rd. 6 Mio. € aufweist, schlägt die Verwaltung dem Beschlussvorschlag entsprechend vor, die Mehrerträge zur Reduzierung dieses Eigenanteils zu verwenden. Die Verwaltung hat unmittelbar nach Beschlussfassung des Rates die sich verändernden Beitragsbescheide an die Eltern versandt. Die Verwaltung geht für das Kalenderjahr 2016 von einer anteiligen Mehreinnahme in Höhe von 25.000 € aus. Für das Kalenderjahr 2017 ff. kann von einer insgesamten Jahresmehreinnahme in Höhe von 60.000 € ausgegangen werden.