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Beschlussvorlage (Anlage 8 - Gebühr Genehmigungen)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
16 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
01.12.16, 17:09
Aktualisiert
01.12.16, 17:09
Beschlussvorlage (Anlage 8 - Gebühr Genehmigungen)

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Inhalt der Datei

Anlage 8 zu SV 122/2016 Ermittlung der Gebühr für Genehmigungen 1. durchschnittliche Fallzahlen (hier: 2013 - 2015) Jahr Anzahl Genehmigungen zur Errichtung eines Grabdenkmals/einfassung/-abdeckung 2013 2014 2015 derzeit 46,00 € 45 45 39 derzeit 31,00 € 46 24 27 Mittelwert 43 32 Anzahl Genehmigungen Gestaltung Grababdeckung Urnenstelenkammer 2. Personalkosten gem. KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016) Personalkosten Sachkostenpauschale Büroarbeitsplatz mit Technikunterstützung Verwaltungsgemeinkosten (20 % der Personalkosten) Kosten des Arbeitsplatzes / Jahr Sachbearbeiter Friedhofsamt EG 5 45.800,00 € 9.700,00 € 9.160,00 € 64.660,00 € Personalkosten je Arbeitsstunde 40,67 € Personalkosten je Antrag* 20,33 € * Laut Auskunft des Fachamtes sind beide Genehmigungen gleich arbeitsaufwendig und gleich zeitintensiv (30 Minuten). 3. Sachkosten gem. BAB 2017 Sachkosten insgesamt (s. BAB) 48,00 € bei 75 Fällen 0,64 € Sachkosten je Antrag 4. Gebühren Kosten/Antrag Personalkosten Sachkosten Gesamtkosten/Antrag Anzahl Fälle Gesamterlöse (Gesamtkosten x Fälle) Gebühr (Erlöse/Fälle) Leistungsart Genehmigung zur Errichtung eines Genehmigung zur Gestaltung Grabdenkmals/-einfassung/-abdeckung Grababdeckung Urnenstelenkammer 20,33 € 20,33 € 0,64 € 0,64 € 20,97 € 20,97 € 32 43 901,73 € 678,05 € 21 € 21 €