Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
27 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
01.12.16, 17:09
Aktualisiert
01.12.16, 17:09
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Anlage 3 zu SV 122/2016
Berechnung der Gebühren für die Grabbereitstellung
Begründung
50% der Kosten "Grabbereitstellung" aus dem BAB werden
auf die Anzahl der Bestattungsfälle umgelegt, Berechnung Teil I.
Unabhängig von der Bestattungsform wird die Friedhofseinrichtung von Angehörigen genutzt. Die Gemeinde muss die gesamte Infrastruktur vorhalten, egal welche Bestattung gewählt wird. Nach der
jüngsten Rechtsprechung kann die Hälfte aller Kosten auf die jeweils entstehenden Nutzungsrechte verteilt werden (vergl. OVG Münster 16.01.2014 Az. 14A2794/12 Rn 34) .
50% der Kosten "Grabbereitstellung" aus dem BAB werden
dem nach Nutzungsumfang differenziert, s. Berechnung Teil II.
Die andere Hälfte der Kosten wird durch ein Äquivalenzziffernverfahren den unterschiedlichen Grabtypen zugeordnet (vergl. OVG Münster 16.01.2014 Az. 14A2794/12 Rn 42). Eine unterschiedliche
Inanspruchnahme kann zum Beispiel die Länge der Nutzungsdauer, der Größe des Grabes, den Möglichkeiten der Gestaltung und die besondere Lage der Gräber begründet sein. Es sind demnach
differenzierte Gebühren für die verschiedenen Gräber zu berechnen.
1. Berechnung Teil I ("Allgemeine Nutzung der Infrastruktur")
Personalkosten "Grabbereitstellung" gem. BAB
130.291 €
Sachkosten "Grabbereitstellung" gem. BAB
15.348 €
Kalk. Kosten "Grabbereitstellung" gem. BAB
44.319 €
abzügl. 11,2 % Grünflächenanteil "Grabbereitstellung" gem. BAB
-21.275 €
zuzügl. "Umbuchung" von Friedhofsunterhaltung von Leichenhallen nach "Grabbereitstellung" gem. BAB
6.171 €
= Gesamtaufwendungen Grabbereitstellung gem. BAB
174.854 €
hältige Kosten der Grabbereitstellung
87.427 €
vorauss. Verkauf von Grabstätten (Durchschnittswert der Jahresverkäufe zwischen 2013 - 2015)
111,151
Kosten je Grabstätte Teil I
(hälftige Kosten der Grabbereitstellung / vorrauss. Verkauf von Grabstätten)
786,56 €
2. Berechnung Teil II ("Individuelle Nutzung der Grabart")
Anzahl
voraussichtl. Verkauf /
Verlängerungsjahre Grabstätten
Grabart
R
e
i
h
e
Erdgrab, Reihe,
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Erdgrab, Reihe,
ab dem vollenden 5. Lebensjahr
Kalk. Kosten
Friedhofsstelen
10.309,00 €
Anteil an
Gesamtkosten
Recheneinheiten
Kosten je Grabstätte
Teil II
(Berechnung: Recheneinheit je
(Berechnung:
Grabart / Summe der Recheneinheiten
Kalk. Kosten Friedhofsstelen +
x hälftige Kosten der
Anteil an Gesamtkosten / Fälle)
Grabbereistellung)
(Kostenverteilung anhand
der Fläche
Stelen-RG = 60,53 %
Stelen-WG =39,47 %)
0,001
1,33
0,00
0,00 €
0,37 €
373,90 €
3,5
2,00
7,00
0,00 €
1.962,99 €
560,85 €
Erdgrab, Reihe, mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung
7,75
3,00
23,25
0,00 €
6.519,94 €
841,28 €
Erdgrab, Urnenreihe
12,75
1,17
14,96
0,00 €
4.195,19 €
329,03 €
Stelengrab, Urnenreihe
29,25
1,59
46,61
6.240,04 €
13.069,32 €
660,15 €
3
1,30
3,91
0,00 €
1.096,47 €
365,49 €
Erdgrab, Einzelgrab
9,84
3,40
33,46
0,00 €
9.381,98 €
953,45 €
Erdgrab, Doppelgrab
18,8
5,60
105,28
0,00 €
29.523,40 €
1.570,39 €
Dreier- Mehrfachgrab
1,8
7,70
13,86
0,00 €
3.886,72 €
2.159,29 €
Stelengrab, Urnengrab
12,15
2,28
27,74
4.068,96 €
7.779,76 €
975,20 €
Erdgrab, Urnengrab
11,56
2,87
33,22
0,00 €
9.314,60 €
805,76 €
Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld
0,75
3,31
2,48
0,00 €
696,16 €
928,21 €
111,151
35,57
311,76
10.309,00 €
87.426,92 €
Erdgrab, Urnenreihe, anonym
W
a
h
l
Äquivalenzziffer
"Nutzungsumfang"
Gesamtsummen:
Äquivalenzziffer : Nutzungsumfang
Mit dieser Äquivalenzziffer soll dem im KAG NW festgesetzten Äquivalenzprinzip in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung getragen werden. Hiernach ist die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung zu bemessen, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme
der öffentlichen Einrichtung in etwa gleich hohen Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung in etwa diesen Umständen angemessene Gebühren erhoben werden (vgl. VGH BW, Normenkontrollbeschluss vom 16.06.1999, BWGZ 1999, 869). Eine unterschiedliche Inanspruchnahme kann zum Beispiel die Länge der
Nutzungsdauer, der Größe des Grabes, den Möglichkeiten der Gestaltung und die besondere Lage der Gräber begründet sein. Es sind demnach differenzierte Gebühren für die verschiedenen Gräber zu berechnen. Bei der Bildung der Äquivalenzziffer "Nutzungsumfang" wurden verschieden Kriterien herangezogen,
um Unterschiede in der Inanspruchnahme, d.h. in der Leistung und den Kosten zu berücksichtigen. Als Ausgangsbasis wurde das stets Erdreihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebenjahr als Basisgrabart zu Grunde gelegt. Äquivalenzziffern für die anderen Grabarten wurden hiervon abgeleitet.
Nutzungsdauer
in Jahren
Grabart
Erdgrab, Reihe, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Erdgrab, Reihe, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Erdgrab, Reihe,
mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung
Erdgrab, Urnenreihe
Stelengrab, Urnenreihe
Erdgrab, Urnenreihe, anonym
Erdgrab, Wahl, Einzelgrab
Erdgrab, Wahl Doppelgrab
Erdgrab, Wahl,Dreier- Mehrfachgrab
Stelengrab, Wahl Urnengrab
Erdgrab, Wahl Urnengrab
Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld
Kriterien:
Fläche:
Anonym/nicht anonym:
Verlängerungsmöglichkeit
Nutzungsdauer
Pflegeaufwand Komm.
mehrfache Bestattung
Fläche des
Grabes in qm
Ausgangswert
Fläche
Äquivalenzziffern
Verlängerungsmöglichkeit
anonym/
nicht anonym
Nutzungsdauer
Pflegeaufwand
Komm.
25
0,72
1,00
-0,50
0,00
0,00
0,83
0,00
0,00
1,33
30
1,44
1,00
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
2,00
30
25
25
25
30
30
30
25
25
1,44
0,64
0,3818
0,25
2,88
5,76
8,64
0,498
0,96
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
0,00
-0,66
-0,74
-0,83
1,00
3,00
5,00
-0,65
0,44
0,00
0,00
0,00
-0,20
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
1,00
0,83
0,83
0,83
1,00
1,00
1,00
0,83
0,83
1,00
0,00
0,50
0,50
0,00
0,00
0,00
0,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,20
0,40
0,50
0,40
0,40
3,00
1,17
1,59
1,30
3,40
5,60
7,70
2,28
2,87
30
1,89
1,00
0,31
0,00
0,20
1,00
0,80
0,00
Summe
3,31
35,57
Hiermit soll berücksichtigt werden, dass der Nutzungsberechtigte eine unterschiedlich große Nutzungsfläche erhält.
Hiermit wird berücksichtigt, dass die Zuordnungsmöglichkeit einer Grabstätte zu einem Verstorbenen eine höhere Leistungsqualität hat als eine anonyme Grabstätte.
Die Verlängerungsmöglichkeit eines Nutzungsrechts bildet ebenfalls einen leistungssteigernden Faktor im Vergleich zu Gräbstätten ohne Verlängerungsmöglichkeit der Nutzungsdauer. In die Gewichtung fließt nicht nur ein ob ein Nutzungsrecht verlängert werden
Hiermit soll berücksichtigt werden, dass es unterschiedliche Ruhezeiten gibt, da vor allem die Nutzungszeit die Anspruchnahme des Friedhofs beeinflusst.
Mit diesem Kriterium soll der Pflegeaufwand der Kommunen berücksichtigt werden, der durch Mäharbeiten und anderweitige Grabpflege entsteht, die nicht durch eine Grabpflegegebühr abgedeckt wird.
Die vom Nutzungsrecht abgedeckte Anzahl der Bestattungsmöglichkeiten ist ebenfalls zu berücksichtigen.
3. Gebühren für die jeweiligen Grabnutzungsrechte
Gebühr 2017
Grabart
R
e
i
h
e
W
a
h
l
Erdgrab, Reihe,
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Erdgrab, Reihe,
ab dem vollenden 5. Lebensjahr
Erdgrab, Reihe, mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung
Erdgrab, Urnenreihe
Stelengrab, Urnenreihe
Erdgrab, Urnenreihe, anonym
Erdgrab, Einzelgrab
Erdgrab, Doppelgrab
Dreier- Mehrfachgrab
Stelengrab, Urnengrab
Erdgrab, Urnengrab
Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld
Verlängerung Einzelwahlgrab pro Jahr
Verlängerung Doppelwahlgrab pro Jahr
Verlängerung Mehrfachwahlgrab pro Jahr
Verlängerung Stelenwahlgrab pro Jahr
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr
Verlängerung Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld pro Jahr
Kostendeckungsgrad in %
mehrfache
Summe
Bestattung
Gebühr Teil I
Gebühr Teil II
(Berechnung =
Ergebnis Teil I +
Ergebnis Teil II)
Erlöse:
(Gebühr * Fälle)
Differenz
786,56 €
373,90 €
1.160 €
290 €
870 €
1,16 €
786,56 €
560,85 €
1.347 €
690 €
657 €
4.715,95 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
786,56 €
841,28 €
329,03 €
660,15 €
365,49 €
953,45 €
1.570,39 €
2.159,29 €
975,20 €
805,76 €
928,21 €
1.628 €
1.116 €
1.447 €
1.152 €
1.740 €
2.357 €
2.946 €
1.762 €
1.592 €
1.715 €
1.800 €
670 €
1.020 €
1.020 €
1.560 €
3.120 €
1.560 €
2.680 €
2.780 €
1.800 €
-172 €
446 €
427 €
132 €
180 €
-763 €
1.386 €
-918 €
-1.188 €
-85 €
58 €
79 €
98 €
70 €
64 €
57 €
100
Gebühr 2016
12.615,78 €
14.223,83 €
42.316,24 €
3.456,15 €
17.121,73 €
44.310,73 €
5.302,53 €
21.405,42 €
18.407,24 €
1.286,08 €
185.162,84 €