Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 3 - Grabbereitstellungsgebühren)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
27 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
01.12.16, 17:09
Aktualisiert
01.12.16, 17:09
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Grabbereitstellungsgebühren)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Anlage 3 zu SV 122/2016 Berechnung der Gebühren für die Grabbereitstellung Begründung 50% der Kosten "Grabbereitstellung" aus dem BAB werden auf die Anzahl der Bestattungsfälle umgelegt, Berechnung Teil I. Unabhängig von der Bestattungsform wird die Friedhofseinrichtung von Angehörigen genutzt. Die Gemeinde muss die gesamte Infrastruktur vorhalten, egal welche Bestattung gewählt wird. Nach der jüngsten Rechtsprechung kann die Hälfte aller Kosten auf die jeweils entstehenden Nutzungsrechte verteilt werden (vergl. OVG Münster 16.01.2014 Az. 14A2794/12 Rn 34) . 50% der Kosten "Grabbereitstellung" aus dem BAB werden dem nach Nutzungsumfang differenziert, s. Berechnung Teil II. Die andere Hälfte der Kosten wird durch ein Äquivalenzziffernverfahren den unterschiedlichen Grabtypen zugeordnet (vergl. OVG Münster 16.01.2014 Az. 14A2794/12 Rn 42). Eine unterschiedliche Inanspruchnahme kann zum Beispiel die Länge der Nutzungsdauer, der Größe des Grabes, den Möglichkeiten der Gestaltung und die besondere Lage der Gräber begründet sein. Es sind demnach differenzierte Gebühren für die verschiedenen Gräber zu berechnen. 1. Berechnung Teil I ("Allgemeine Nutzung der Infrastruktur") Personalkosten "Grabbereitstellung" gem. BAB 130.291 € Sachkosten "Grabbereitstellung" gem. BAB 15.348 € Kalk. Kosten "Grabbereitstellung" gem. BAB 44.319 € abzügl. 11,2 % Grünflächenanteil "Grabbereitstellung" gem. BAB -21.275 € zuzügl. "Umbuchung" von Friedhofsunterhaltung von Leichenhallen nach "Grabbereitstellung" gem. BAB 6.171 € = Gesamtaufwendungen Grabbereitstellung gem. BAB 174.854 € hältige Kosten der Grabbereitstellung 87.427 € vorauss. Verkauf von Grabstätten (Durchschnittswert der Jahresverkäufe zwischen 2013 - 2015) 111,151 Kosten je Grabstätte Teil I (hälftige Kosten der Grabbereitstellung / vorrauss. Verkauf von Grabstätten) 786,56 € 2. Berechnung Teil II ("Individuelle Nutzung der Grabart") Anzahl voraussichtl. Verkauf / Verlängerungsjahre Grabstätten Grabart R e i h e Erdgrab, Reihe, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Erdgrab, Reihe, ab dem vollenden 5. Lebensjahr Kalk. Kosten Friedhofsstelen 10.309,00 € Anteil an Gesamtkosten Recheneinheiten Kosten je Grabstätte Teil II (Berechnung: Recheneinheit je (Berechnung: Grabart / Summe der Recheneinheiten Kalk. Kosten Friedhofsstelen + x hälftige Kosten der Anteil an Gesamtkosten / Fälle) Grabbereistellung) (Kostenverteilung anhand der Fläche Stelen-RG = 60,53 % Stelen-WG =39,47 %) 0,001 1,33 0,00 0,00 € 0,37 € 373,90 € 3,5 2,00 7,00 0,00 € 1.962,99 € 560,85 € Erdgrab, Reihe, mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung 7,75 3,00 23,25 0,00 € 6.519,94 € 841,28 € Erdgrab, Urnenreihe 12,75 1,17 14,96 0,00 € 4.195,19 € 329,03 € Stelengrab, Urnenreihe 29,25 1,59 46,61 6.240,04 € 13.069,32 € 660,15 € 3 1,30 3,91 0,00 € 1.096,47 € 365,49 € Erdgrab, Einzelgrab 9,84 3,40 33,46 0,00 € 9.381,98 € 953,45 € Erdgrab, Doppelgrab 18,8 5,60 105,28 0,00 € 29.523,40 € 1.570,39 € Dreier- Mehrfachgrab 1,8 7,70 13,86 0,00 € 3.886,72 € 2.159,29 € Stelengrab, Urnengrab 12,15 2,28 27,74 4.068,96 € 7.779,76 € 975,20 € Erdgrab, Urnengrab 11,56 2,87 33,22 0,00 € 9.314,60 € 805,76 € Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld 0,75 3,31 2,48 0,00 € 696,16 € 928,21 € 111,151 35,57 311,76 10.309,00 € 87.426,92 € Erdgrab, Urnenreihe, anonym W a h l Äquivalenzziffer "Nutzungsumfang" Gesamtsummen: Äquivalenzziffer : Nutzungsumfang Mit dieser Äquivalenzziffer soll dem im KAG NW festgesetzten Äquivalenzprinzip in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung getragen werden. Hiernach ist die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung zu bemessen, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung in etwa gleich hohen Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung in etwa diesen Umständen angemessene Gebühren erhoben werden (vgl. VGH BW, Normenkontrollbeschluss vom 16.06.1999, BWGZ 1999, 869). Eine unterschiedliche Inanspruchnahme kann zum Beispiel die Länge der Nutzungsdauer, der Größe des Grabes, den Möglichkeiten der Gestaltung und die besondere Lage der Gräber begründet sein. Es sind demnach differenzierte Gebühren für die verschiedenen Gräber zu berechnen. Bei der Bildung der Äquivalenzziffer "Nutzungsumfang" wurden verschieden Kriterien herangezogen, um Unterschiede in der Inanspruchnahme, d.h. in der Leistung und den Kosten zu berücksichtigen. Als Ausgangsbasis wurde das stets Erdreihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebenjahr als Basisgrabart zu Grunde gelegt. Äquivalenzziffern für die anderen Grabarten wurden hiervon abgeleitet. Nutzungsdauer in Jahren Grabart Erdgrab, Reihe, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Erdgrab, Reihe, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Erdgrab, Reihe, mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung Erdgrab, Urnenreihe Stelengrab, Urnenreihe Erdgrab, Urnenreihe, anonym Erdgrab, Wahl, Einzelgrab Erdgrab, Wahl Doppelgrab Erdgrab, Wahl,Dreier- Mehrfachgrab Stelengrab, Wahl Urnengrab Erdgrab, Wahl Urnengrab Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld Kriterien: Fläche: Anonym/nicht anonym: Verlängerungsmöglichkeit Nutzungsdauer Pflegeaufwand Komm. mehrfache Bestattung Fläche des Grabes in qm Ausgangswert Fläche Äquivalenzziffern Verlängerungsmöglichkeit anonym/ nicht anonym Nutzungsdauer Pflegeaufwand Komm. 25 0,72 1,00 -0,50 0,00 0,00 0,83 0,00 0,00 1,33 30 1,44 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 2,00 30 25 25 25 30 30 30 25 25 1,44 0,64 0,3818 0,25 2,88 5,76 8,64 0,498 0,96 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,00 -0,66 -0,74 -0,83 1,00 3,00 5,00 -0,65 0,44 0,00 0,00 0,00 -0,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 1,00 0,83 0,83 0,83 1,00 1,00 1,00 0,83 0,83 1,00 0,00 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,20 0,40 0,50 0,40 0,40 3,00 1,17 1,59 1,30 3,40 5,60 7,70 2,28 2,87 30 1,89 1,00 0,31 0,00 0,20 1,00 0,80 0,00 Summe 3,31 35,57 Hiermit soll berücksichtigt werden, dass der Nutzungsberechtigte eine unterschiedlich große Nutzungsfläche erhält. Hiermit wird berücksichtigt, dass die Zuordnungsmöglichkeit einer Grabstätte zu einem Verstorbenen eine höhere Leistungsqualität hat als eine anonyme Grabstätte. Die Verlängerungsmöglichkeit eines Nutzungsrechts bildet ebenfalls einen leistungssteigernden Faktor im Vergleich zu Gräbstätten ohne Verlängerungsmöglichkeit der Nutzungsdauer. In die Gewichtung fließt nicht nur ein ob ein Nutzungsrecht verlängert werden Hiermit soll berücksichtigt werden, dass es unterschiedliche Ruhezeiten gibt, da vor allem die Nutzungszeit die Anspruchnahme des Friedhofs beeinflusst. Mit diesem Kriterium soll der Pflegeaufwand der Kommunen berücksichtigt werden, der durch Mäharbeiten und anderweitige Grabpflege entsteht, die nicht durch eine Grabpflegegebühr abgedeckt wird. Die vom Nutzungsrecht abgedeckte Anzahl der Bestattungsmöglichkeiten ist ebenfalls zu berücksichtigen. 3. Gebühren für die jeweiligen Grabnutzungsrechte Gebühr 2017 Grabart R e i h e W a h l Erdgrab, Reihe, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Erdgrab, Reihe, ab dem vollenden 5. Lebensjahr Erdgrab, Reihe, mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung Erdgrab, Urnenreihe Stelengrab, Urnenreihe Erdgrab, Urnenreihe, anonym Erdgrab, Einzelgrab Erdgrab, Doppelgrab Dreier- Mehrfachgrab Stelengrab, Urnengrab Erdgrab, Urnengrab Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld Verlängerung Einzelwahlgrab pro Jahr Verlängerung Doppelwahlgrab pro Jahr Verlängerung Mehrfachwahlgrab pro Jahr Verlängerung Stelenwahlgrab pro Jahr Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr Verlängerung Wahlgrab auf dem muslimischen Beerdigungsfeld pro Jahr Kostendeckungsgrad in % mehrfache Summe Bestattung Gebühr Teil I Gebühr Teil II (Berechnung = Ergebnis Teil I + Ergebnis Teil II) Erlöse: (Gebühr * Fälle) Differenz 786,56 € 373,90 € 1.160 € 290 € 870 € 1,16 € 786,56 € 560,85 € 1.347 € 690 € 657 € 4.715,95 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 786,56 € 841,28 € 329,03 € 660,15 € 365,49 € 953,45 € 1.570,39 € 2.159,29 € 975,20 € 805,76 € 928,21 € 1.628 € 1.116 € 1.447 € 1.152 € 1.740 € 2.357 € 2.946 € 1.762 € 1.592 € 1.715 € 1.800 € 670 € 1.020 € 1.020 € 1.560 € 3.120 € 1.560 € 2.680 € 2.780 € 1.800 € -172 € 446 € 427 € 132 € 180 € -763 € 1.386 € -918 € -1.188 € -85 € 58 € 79 € 98 € 70 € 64 € 57 € 100 Gebühr 2016 12.615,78 € 14.223,83 € 42.316,24 € 3.456,15 € 17.121,73 € 44.310,73 € 5.302,53 € 21.405,42 € 18.407,24 € 1.286,08 € 185.162,84 €