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Beschlussvorlage (Anlage 6 - Gebühr Pflege abger. Gräber)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
18 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:13
Aktualisiert
03.11.16, 15:13
Beschlussvorlage (Anlage 6 - Gebühr Pflege abger. Gräber)

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Inhalt der Datei

Anlage 6 zu SV 122/2016 Ermittlung der Gebühr zur Pflege willentlich abgeräumter Gräber -vorzeitige Einebnung von Grabstättenbzw. Gebühr für die Umwandlung eines neuen oder eines bereits bestehenden Sargund/oder Urnengrabes zu einer pflegefreien Grabstätte 1. durchschnittliche Fallzahlen Anzahl vorzeitige Einebnungen 2013 Anzahl vorzeitige Einebnungen 2014 Anzahl vorzeitige Einebnungen 2015 7 10 20 12,33 Mittelwert 2. Kosten gem. BAB 2017 a) Personalkosten "Friedhofsmitarbeiter" Nach Auskunft vom Fachamt beträgt der Zeitaufwand für die Pflege pro Jahr 35 - 40 Minuten, ohne Fahrtzeiten, da das Mähen einzelner geräumter Grabstellen i.d.R. im Rahmen weiterer Tätigkeiten erfolgt. Der Zeitaufwand für die Fahrtzeiten beträgt 45 - 50 Minuten jährlich pro Grabstelle. Kostenart Pflege der Grabstätten Fahrtzeiten zu den Grabstätten Zeitaufwand StundenverKosten pro in Minuten/ rechnungssatz Grabstätte Fall pro Jahr Bauhof pro Jahr 40 27,13 € 40,70 € 50 33,92 € durchschnittliche Fälle 12,33 b) Personalkosten "Friedhofsamt" (Sachbearbeitung) Durchschnittlich werden lt. Fachamt 45 Minuten für die Antragsbearbeitung benötigt (Antragsaufnahme/Prüfung des Sachverhalts/Gebührenbescheid erlassen/Anweisung fertigen/Nach Einebnung: Feedback von Antragsteller/Eintragung im Friedhofsprogramm und Friedhofsbuch/Ablage) Info vom 28.07.2016 Grundlage KGSt-Gutachten 2015/2016 - Kosten eines Arbeitsplatzes Personalkosten Friedhofsamt (Sachbearbeitung) EG 9 Sachkostenpauschale Büroarbeitsplatz mit Technikunterstützung Verwaltungsgemeinkosten (20 % der Personalkosten) Kosten des Arbeitsplatzes / Jahr 59.800,00 € 9.700,00 € 11.960,00 € 81.460,00 € Anteil der Jahresarbeitszeit (0,0472%) pro Fall durchschnittliche Fälle Anteil der Jahresarbeitszeit pro Jahr für alle Fälle 38,45 € 12,33 € 474,21 € c) Sachkosten Sachkosten gem. BAB 2017 479,46 € d) Gesamtkosten a) Personalkosten "Friedhofsmitarbeiter" b) Personalkosten "Friedhofsamt" (Sachbearbeitung) c) Sachkosten = Gesamtkosten 752,95 € 474,21 € 479,46 € 1.706,62 € 3 ) Gebührenermittlung Gesamtkosten / Anzahl vorauss. Pflegegräber pro Jahr: Gebühr 1.706,62 € 12,33 138 € Kosten insgesamt pro Jahr 334,64 € 418,31 € 752,95 €