Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
10 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:13
Aktualisiert
03.11.16, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur SV Nr. 98/2016
Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Aldenhoven
in der Fassung der 27. Änderung vom 17. November 2016
Aufgrund
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des § 20 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Aldenhoven vom
20.03.2003, in der Fassung der 7. Änderung vom 06. November 2014,
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), und
der §§ 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des
Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666)
hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 17. November 2016 folgende
27. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Aldenhoven beschlossen:
Artikel 1
§ 5 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt für jeden Abfallbehälter pro Jahr
a) bei 14-tägiger Abfuhr für einen Müllgroßbehälter
(MGB) mit einem Fassungsvermögen von
aa) 80 Liter (Restmüllbehälter)
ab) 120 Liter (Restmüllbehälter)
ac) 240 Liter (Restmüllbehälter)
ad) 1.100 Liter (Restmüllbehälter)
155,43 €
233,15 €
466,29 €
2.137,17 €
b) bei vierwöchentlicher Abfuhr für einen Müllgroßbehälter (MGB) mit einem Fassungsvermögen von
80 Liter
c) für einen Restmüllsack als Beistellsack
119,00 €
5,23 €
d) bei 14-tägiger Abfuhr für einen Müllgroßbehälter
(MGB) mit einem Fassungsvermögen von
da) 120 Liter (Biotonne)
db) 240 Liter (Biotonne)
78,46 €
140,22 €
e) Pro Quartal ist eine Sperrgutabfuhr (bis zu 2 cbm) für die am gemeindlichen Entsorgungssystem angeschlossenen Haushalte unentgeltlich. Für jede weitere Abfuhr bzw. für die nicht am
gemeindlichen Entsorgungssystem angeschlossenen Haushalte beträgt die Sperrmüllabfuhrgebühr (bis zu 2 cbm)
12,50 €
f)
Die Gebühr für jeden Umtausch eines Müllgroßbehälters beträgt
25,00 €
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung in der
Fassung der 26. Änderung insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen
die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Satzung nicht
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, 17. November 2016
(Ralf Claßen)
Bürgermeister
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