Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
4,0 MB
Datum
15.12.2016
Erstellt
17.11.16, 16:32
Aktualisiert
17.11.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
UMWELTBERICHT ZUR
45. Änderung des Flächennutzungsplans
„Deponie Aldenhoven III“
Gemeinde Aldenhoven
Änderungen und Ergänzungen zur Offenlage sind in rot hervorgehoben
GEMEINDE ALDEHOVEN
UMWELTBERICHT
ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
Inhalt
1
Einleitung
2
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2.1
Landesentwicklungsplan
2.2
Regionalplan
2.3
Flächennutzungsplan
2.4
Landschaftsplan
2.5
Schutzgebiete/ schutzwürdige Bereiche
2.5.1 Großräumige Schutzgebiete
2.5.2 Landschaftsschutzgebiete
2.5.3 Naturschutzgebiete
2.5.4 Naturdenkmäler
2.5.5 Geschützte Landschaftsbestandteile
2.5.6 Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
2.5.7 Alleen
2.5.8 Gesetzlich geschützte Biotope
2.5.9 Natura 2000
2.5.10 Biotopverbund
2.6
Schützenswerte Biotope (LANUV NRW)
3
Beschreibung der Planung
3.1
Lage und Ausstattung des Plangebietes
3.2
Umsetzung der Planung
3.2.1 Erschließungskonzept
3.2.2 Betriebsbereiche
3.3
Basis- und Oberflächenabdichtung
3.4
Rekultivierungsplanung
3.5
Immissionsschutz
4
Bestandsaufnahme und –bewertunng des Umweltzustandes
4.1
Bewertung der Schutzgüter
4.1.1 Schutzgut Boden
4.1.2 Schutzgut Wasser
4.1.3 Schutzgut Klima und Luft
4.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen
4.1.5 Schutzgut Landschaftsbild
4.1.6 Schutzgut Mensch
4.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
4.2
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
5
Entwicklungsprognosen
5.1
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
5.2
Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung)
5.3
Geplante Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
5.4
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
5.5
Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
6
Allgemein verständliche Zusammenfassung
7
Quellennachweise / Literaturverzeichnis
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER 2016
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GEMEINDE ALDEHOVEN
UMWELTBERICHT
ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
1
EINLEITUNG
Die Firma Davids GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse I (DK I) in der Gemeinde Aldenhoven. Geplant ist die Errichtung einer Deponie für nicht gefährliche Abfälle mit einer Gesamtkapazität von ca. 3,5 Mio. m³ („Mineralstoffdeponie Aldenhoven“) auf einer Fläche von ca. 26 ha und
einer Laufzeit von ca. 20 Jahren. Den Standort der geplanten DK I nutzt die Firma Davids GmbH gegenwärtig als Abgrabungsfläche für Kies und Sand (Aldenhoven III) sowie zum Teil als Boden- und Bauschuttdeponie, welche sich in der Ablagerungsphase befindet („Boden- und Bauschuttdeponie Aldenhoven
Jungbluth“, Aldenhoven II). Mit Voranschreiten der Abgrabungs- und Ablagerungstätigkeit werden sehr
zeitnah Flächen für die Errichtung einer Deponie DK I zu Verfügung stehen. Nach Abschluss der Verfüllung soll die Oberfläche des gesamten Deponiekörpers rekultiviert werden und zu einem Biotop (extensive
Wiesenflächen, Säume, Gehölzstrukturen) und teilweise zu landwirtschaftlichen Fläche entwickelt werden.
Im April 2014 wurde durch die Firma Davids GmbH, ein Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen
Behörde eingereicht. Dieser Antrag umfasst die Errichtung einer Mineralstoffdeponie der Klasse DK I auf
der Abgrabungsfläche Aldenhoven III (heute zu etwa 40 % ausgekiest) und auf Teilbereichen der Fläche
der Boden- und Bauschuttdeponie Aldenhoven II (heute vollständig ausgekiest, wird voraussichtlich in
weniger als 4 Jahren verfüllt sein). Der Deponiekörper der DK I soll dabei zum Teil auf dem Deponiekörper
der Boden-Bauschuttdeponie aufliegen. Die Errichtung und Befüllung der Deponie DK I soll abschnittsweise gegen den Uhrzeigersinn erfolgen. Die beantragte DK I entspricht nach Kenntnisstand des Vorhabenträgers der Ordnungsnummer 8.14.2.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV.
Während der Ablagerungsphase soll ferner eine semimobile Bauschuttaufbereitungsanlage / Bauschuttrecyclinganlage – welche bereits heute auf der Boden- und Bauschuttdeponie als der Deponie dienende und
genehmigte Anlage betrieben wird – auf dem Gelände der DK I als der Deponie dienende Anlage betrieben werden.
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat am 20.02.2014 einstimmig folgenden Beschluss bzgl. des Tagesordnungspunktes „3. Antrag der Davids GmbH auf Errichtung einer Deponie Klasse I“ gefasst:
„Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven beauftragt die Verwaltung, eine positive Stellungnahme abzugeben und das Antragsverfahren der Davids GmbH zu unterstützen. Darüber hinaus beschließt der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven, gemeinsam mit der Davids GmbH
einen Antrag auf Änderung des Regionalplans zu stellen“ (vgl. Niederschrift über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 20.02.2014).
Da das Vorhaben den aktuellen Darstellungen des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen widerspricht, hat der Gemeinderat am 20.02.2014 beschlossen, bei der Regionalplanungsbehörde eine Anregung zur Änderung des Regionalplans einzureichen. Diesem Beschluss ist die
Gemeinde Aldenhoven – unterstützt vom Vorhabenträger – mit Schreiben vom 22.04.2014 nachgekommen.
Zusätzlich zur Änderung des Regionalplanes ist die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens erforderlich.
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STAND: OKTOBER 2016
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GEMEINDE ALDEHOVEN
UMWELTBERICHT
ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
2
2.1
STÄDTEBAULICHE UND PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
Landesentwicklungsplan
Die landesplanerischen Vorgaben für die geplante Änderung des Regionalplanes ergeben sich aus dem
derzeit noch gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) NRW aus dem Jahr 1995. Der Standort für die Deponie Aldenhoven wird innerhalb von diesem als „Freiraumbereich und ländliche Zone“ dargestellt. In dem
Norden des Plangebietes wird die Darstellung „Grundwasservorkommen“ getroffen. Entlang des Merzbaches, im Osten des Plangebietes werden kleinflächige „Waldflächen“ dargestellt.
In Bezug auf den Freiraum formuliert der LEP NRW die Zielsetzung, den durch Agrargebiete, Wald und
Gewässer bestimmten Freiraum als Lebensraum und ökologischen Ausgleichsraum für Mensch, Fauna
und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Eine Inanspruchnahme ist nur dann möglich, wenn dies durch ein Erfordernis begründet wird.
Daneben formuliert der LEP NRW Ziele für Gebiete mit Freiraumfunktion, welche für die Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen von besonderer Bedeutung sind. Hiervon umfasst werden:
Gebiete für den Schutz der Natur,
Waldgebiete,
Grundwasservorkommen und Uferzonen, die sich für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung
eignen,
Standorte für geplante Talsperren.
In Bezug auf Entsorgungsinfrastruktur besteht die Formulierung, dass die Sicherung einer langfristigen
Abfallentsorgung für die Attraktivität des Industriestandortes NRW von Bedeutung ist. Deponien sollen
hinsichtlich ihrer Laufzeit und ihres Volumens bedarfsgerecht geplant und abschnittsweise rekultiviert werden. Nach Abschluss der Rekultivierung sollen sie sich in das umgebende Landschaftsgefüge einpassen.
Abbildung 1: Auszug aus dem Landesentwicklungsplan NRW; Quelle: Bezirksregierung Köln: 17. Regionalplanänderung – Darstellung eines
Bereiches für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie, Gemeinde Aldenhoven. Köln Mai 2015.
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STAND: OKTOBER 2016
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
2.2
Regionalplan
Die regionalplanerische Zielvorgabe verlangt, dass vor Erteilung einer abfallrechtlichen Genehmigung der
Deponiestandort im Regionalplan dargestellt werden muss. Dies ist in Ziel 2 Kap. 3.3.1 Regionalplan Köln,
TA Aachen geregelt: „Außerhalb der zeichnerisch dargestellten Standortbereiche sind regional bedeutsame Abfalldeponien nicht zuzulassen.“
Die Auslegung der angesprochenen Raumbedeutsamkeit bzw. regionalen Bedeutung ist im Erlass
(Stk/MUKLNUV vom 11.03.2011) hinreichend erläutert. Demnach „sind raumbedeutsame Planungen und
Maßnahmen mit einem Flächenbedarf von mehr als 10 ha in den Regionalplänen in der Regel zeichnerisch […] darzustellen. […] Deponien der Deponieklassen III, II und I sind in der Regel größer als 10 ha
und daher zeichnerisch darzustellen.“
Der geltende Regionalplan stellt für die Antragsfläche „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ (AFAB)
dar mit der überlagernden Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung“ (BSLE) sowie „Bereich zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ mit der
Nummerierung 14. Diese Nummerierung wird in den Erläuterungen des Textbandes des Regionalplanes
Köln TA Aachen unter 1.4 (17) mit der Bezeichnung Aldenhoven versehen, als Art der Lagerstätte wird
Kies/Sand angegeben und als Rekultivierungsziel „BSLE“ vermerkt.
Abbildung 2: Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen; Quelle: Bezirksregierung Köln
Da die geplante Deponie den aktuellen Darstellungen des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen widerspricht, hat der Gemeinderat am 20.02.2014 beschlossen, bei der Regionalplanungsbehörde eine Anregung zur Änderung des Regionalplans einzureichen. Diesem Beschluss
ist die Gemeinde Aldenhoven – unterstützt vom Vorhabenträger – mit Schreiben vom 22.04.2014 nachgekommen.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 12.06.2015 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zur 17. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt
Region Aachen, auf Grundlage des Entwurfes zur 17. Änderung und damit die Anhörung und öffentliche
Auslegung durchzuführen.
Der Entwurf der 17. Änderung stellt für die Antragsfläche „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ (AFAB)
dar mit den überlagernden Darstellungen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der ZweckVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER 2016
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UMWELTBERICHT
ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
bestimmung Deponie“ sowie „Bereich zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze“. Die
Schraffur, welche den „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE)
darstellt, wird beibehalten. In der Regionalratssitzung am 20.05.2016 wurde die Änderung des Regionalplanes beschlossen.
Abbildung 3 Entwurf der 17. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen; Quelle: Bezirksregierung Köln
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STAND: OKTOBER 2016
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
2.3
Flächennutzungsplan
Abbildung 4 Auszug aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven; Quelle: Gemeinde Aldenhoven
Die Gemeinde Aldenhoven beabsichtigt ihren Flächennutzungsplan zu ändern, um den vorbereitenden
Bauleitplan an die heutige und zukünftig geplante Nutzung einer Abfalldeponie anzupassen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven stellt den geplanten Deponiestandort derzeit als
„Flächen für die Landwirtschaft“ dar mit der überlagernden Kennzeichnung „Flächen für die Gewinnung
von Kies und Sand (Übernahme Regionalplan)“.
Zukünftig sollen die bestehenden Darstellungen aufgehoben und der geplanten Regionalplanänderung
entsprechend zu „Flächen für die Abfallentsorgung“ geändert werden.
2.4
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan LP 5 „Aldenhoven/ Linnich West“ trifft für den westlichen Teil des Plangebietes das
Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer
Oberflächenstruktur geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft“. In dem Osten des Plangebietes besteht das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer
Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen unter Berücksichtigung der besonderen ökologischen Funktionen in der agrarisch geprägten, offenen, unzersiedelten
Bördenlandschaft und der Erhalt der vorhandenen Strukturelemente“.
Für den östlichen Teil wird das Ziel der Landschaftsplanung für eine begrenzte Zeitdauer nicht erfüllt. Im
Rahmen der Rekultivierung der Flächen, welche sukzessive stattfindet, wird den Zielsetzungen jedoch
entsprochen. Es werden naturnahe Lebensräume sowie gliedernde und belebende Elemente in großem
Umfang eingebracht. Damit wird das Wirkungsgefüge wieder hergestellt und es erfolgt eine Eingliederung
in die umgebende Landschaft. Es verbleiben keine funktionalen Defizit bei der Wiederherstellung bzw.
Neugestaltung des Landschaftsbildes und der landschaftsgebundenen Erholung (Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016).
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
Abbildung 5: Auszug aus dem Landschaftsplan 5 „Aldenhoven/Linnich West“;
Quelle: Kreis Düren
2.5
Schutzgebiete/ schutzwürdige Bereiche
2.5.1 Großräumige Schutzgebiete
Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes bestehen keine Schutzausweisungen als
Naturpark, Biosphärenreservat, Nationalpark o.ä.
2.5.2 Landschaftsschutzgebiete
Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes bestehen keine Schutzausweisungen als
Landschaftsschutzgebiete.
Nachfolgend werden die im Umkreis von ca. 1.000 m um das Plangebiet vorkommenden Landschaftsschutzgebiete aufgeführt.
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Abbildung 6: Auszug aus dem Informationssystem „KISS“ zum Theme Landschaftsschutzgebiete
Quelle: http://gis.kreis-dueren.de/inkasportal/ (zugriff am 21.11.2014)
Ca. 200 m östlich und 600 südlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Merzbach
und Freialdenhovener Fließ (Kennzeichnung 2.2-2).
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst den Verlauf des Merzbachs zwischen Linnich und Welz, bei Merzenhausen sowie zwischen Engelsdorf und Niedermerz. Die Abschnitte des Freialdenhovener Fließ liegen
nördlich von Freialdenhoven bis zur Mündung in den Merzbach sowie südlich von Freialdenhoven und
westlich bzw. nordwestlich von Siersdorf. Das Schutzgebiet umfasst neben dem Gewässerlauf auch die
angrenzenden Auenbereiche und Talhänge mit landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Im Schutzgebiet
liegen Abschnitte des Merzbachs und des Freialdenhovener Fließ für die im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie durch den Umsetzungsfahrplan Maßnahmen konzipiert wurden. Innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes liegen mehrere Bodendenkmäler aus Jungsteinzeit und Eisenzeit (DN 216)
sowie der Steinzeit (DN 110) und der Römerzeit (DN 180). Das Landschaftsschutzgebiet setzt sich im
angrenzenden Landschaftsplan „Ruraue“ als LSG 2.3-12 fort.
Folgende Schutzzwecke sind für diesen Bereich aufgeführt.
-
die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässers und der angrenzenden, teilweise grünlandgeprägten Auenbereiche für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz (§ 26 (1) Nr.
1 BNatSchG);
-
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Bachlaufs mit seiner Aue und des hohen Anteils
gliedernder und belebender Landschaftselemente (§ 26 (1) Nr. 2 BNatSchG);
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UMWELTBERICHT
ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
-
wegen der kulturhistorischen Bedeutung des Römerparks und der Landschaft als Ergebnis des
Landschaftswandels und der erkennbaren Landschaftsstrukturen als Zeugen dieser kulturhistorischen Entwicklung (§ 26 (1) Nr. 2 BNatSchG);
-
die Erhaltung und Wiederherstellung der Gewässerstrukturen mit Ihren Auenbereichen sowie der
Gehölzstrukturen und Landschaftselemente in einer offenen, agrarisch geprägten Kulturlandschaft
für den
Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz (§ 26 (1) Nr. 1 BNatSchG);
-
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
(§ 26 (1) Nr. 1 BNatSchG);
-
wegen der besonderen Bedeutung für die ortsnahe, ruhige, landschaftsbezogene Erholung (§ 26
(1) Nr. 3 BNatSchG).
Zusätzlich zu den unter Ziffer 2.2, Kapitel II, Nr. 1.- 18 der im Landschaftsplan (Textfassung) aufgeführten
Verboten ist untersagt:
-
Grünland innerhalb der in der Festsetzungskarte gesondert gekennzeichneten Flächen in eine andere Nutzung umzuwandeln oder innerhalb von 5 Jahren mehr als einmal umzubrechen;
Unberührt bleibt die Wiederaufnahme einer land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung i.S. des § 3a
Abs. 2 LG sowie die Anlage und Nutzung von Hausgärten zur Selbstversorgung, soweit dabei keine Gehölzbestände beeinträchtigt werden.
Zusätzlich geboten ist:
- die Nutzungsextensivierung gewässernaher Flächen;
-
die Ergänzung und ggf. Neuanlage von Obstwiesen sowie Pflege der vorhandenen Obstbäume;
-
die Anpflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen sowie die Anlage von Artenschutzgewässern in Bachnähe.
In einer Entfernung von ca. 1 km in östliche Richtung befindet sich das nächste Landschaftsschutzgebiet
„Strukturreiche Ortsrandlagen in der Börde“ (Kennzeichnung 2.2-4) in der Nähe von Engelsdorf. Das
Landschaftsschutzgebiet umfasst mehrere Teilflächen in den Ortsrändern von Freialdenhoven, Schleiden,
Engelsdorf und Aldenhoven.
Schutzzweck ist:
-
die Erhaltung und Wiederherstellung der grünlandgeprägten, reich strukturierten Ortsrandlagen mit
Hecken; Baumreihen, Obstwiesen, Feldgehölzen, Brachen, Gräben, Gewässerflächen, Rainen
und Äckern für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz, auch als Lebensstätte und
Lebensraum wild lebender Tier- und Pflanzenarten (§ 26 (1) Nr. 1 BNatschG)
-
wegen der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft als Ergebnis des Landschaftswandels und
der erkennbaren Landschaftsstrukturen als Zeugen dieser kulturhistorischen Entwicklung (§ 26 (1)
Nr.2 BNatSchG);
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STAND: OKTOBER 2016
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GEMEINDE ALDEHOVEN
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
-
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Ortsrandlagen und des hohen Anteils gliedernder
und belebender Landschaftselemente § 26 (1) Nr. 2 BNatSchG);
-
wegen der besonderen Bedeutung für die ortsnahe, ruhige, landschaftsbezogene Erholung (§ 26
(1) Nr. 3 BNatSchG).
Zusätzlich zu den unter Ziffer 2.2, Kapitel II, Nr. 1.- 18 des im Landschaftsplan (Textfassung) aufgeführten
Verboten ist untersagt:
-
Grünland innerhalb der in der Festsetzungskarte gesondert gekennzeichneten Flächen in eine andere Nutzung umzuwandeln oder innerhalb von 5 Jahren mehr als einmal umzubrechen
Unberührt bleibt die Wiederaufnahme einer land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung i.S. des § 3a
Abs. 2 LG sowie die Anlage und Nutzung von Hausgärten zur Selbstversorgung, soweit dabei keine Gehölzbestände beeinträchtigt werden.
Zusätzlich geboten ist:
- die Pflege der Obstbäume;
-
der Erhalt von Höhlenbäumen und das Offenhalten von Baumhöhlen als wichtiger natürlicher Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel und Insekten;
-
die im Einzelnen festgesetzte Pflege von Biotopen.
Eine Beeinträchtigung der genannten Landschaftsschutzgebiete ist durch das geplante Vorhaben nicht zu
erwarten.
2.5.3 Naturschutzgebiete
Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes bestehen keine Schutzausweisungen als
Landschaftsschutzgebiete. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet ist NSG Feuchtbiotopkomplex „Bocksbart“ am Freialdenhovener Fließ und liegt ca. 3 km nordwestlich von der Plangebietsfläche entfernt. Das
NSG Prinzwingert (DN-006) liegt ca. 3,2 km nordöstlich des Plangebietes. Das NSG Pellini-Weiher liegt ca.
4,5 km südöstlich des Plangebietes und ist gleichzeitig FFH-Gebiet (Indemündung, DE-5104-301).
Aufgrund der Entfernung des Vorhabens zu den aufgeführten Naturschutzgebieten sind Beeinträchtigungen dieser
nicht zu erwarten.
2.5.4 Naturdenkmäler
Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine Schutzausweisungen als Naturdenkmal.
2.5.5 Geschützte Landschaftsbestandteile
Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine geschützte Landschaftsbestandteile. Im Untersuchungsgebiet (im Umkreis von 300-500 m) sind folgende geschützten Landschaftsbestandteile vorhanden.
-
LB-2.2-5 „Gehölzgeprägte Fläche westlich von Engelsdorf“ (Gehölzbestandene, strukturreiche
Grünländer)
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STAND: OKTOBER 2016
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GEMEINDE ALDEHOVEN
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
Es handelt sich um eine überwiegend grünlandgeprägte Fläche mit unterschiedlichen Gehölzen,
die angrenzend an einer Grabenstruktur verläuft.
-
LB-2.4.3.16 „Feldgehölz westlich von Engelsdorf“ (Feldgehölze)
Die Fläche ist von Nadelbäumen bestanden.
-
LB-2.4.3.17 „Feldgehölz ca. 1 km östlich von Dürboslar“ (Feldgehölze), angrenzend an das Plangebiet im Westen
Die Fläche liegt zwischen einer Kiesgrube und dem Hoengener Fließ. Neben Laubgehölzen sind
teilweise auch Nadelgehölze vorhanden.
-
LB-2.4.4 Gräben mit Säumen und Gehölzstrukturen
Es handelt sich um lineare Gewässer, die zumeist als Gräben ausgebildet sind und die durch
Säume oder abschnittsweise durch Gehölze gekennzeichnet sind und wichtige Vernetzungselemente in einer strukturarmen, ackerbaulich geprägten Landschaft darstellen. Sie sind in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet.
2.5.6 Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes sind keine gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile nach § 47 LG NW bekannt.
2.5.7 Alleen
Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes bestehen keine Schutzausweisungen
nach § 47a LG NRW als Alleen.
2.5.8 Gesetzlich geschützte Biotope
Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes liegen keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 62 LG NRW vor. Das nächstgelegene gesetzlich geschützte Biotop (GB-5104-102, stehende Binnengewässer) befindet sich innerhalb des FFH-Gebiet Indemündung (DE-5104-301) und liegt ca.
5,2 km südöstlich des Plangebietes.
2.5.9 Natura 2000
Gebiete nach FFH-Richtlinie:
Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes bestehen keine Gebiete nach FFHRichtlinie.
In der Umgebung des Vorhabens liegen die folgenden FFH-Gebiete:
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STAND: OKTOBER 2016
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GEMEINDE ALDEHOVEN
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
Abbildung 7: FFH-Gebiete in der Umgebung des Vorhabengebietes
Quelle: Rebstock, FFH-Verträglichkeit, Mai 2016
In einer Entfernung von ca. 4 km
DE-5003-301 Kellenberg und Rur zwischen Flossdorf und Broich
Objektbeschreibung:
Das in der intensiv genutzten Bördelandschaft bei Jülich liegende Gebiet wird von einem überwiegend
naturnah mäandrierenden Rurabschnitt mit natürlichen Strukturen wie Kniebänken und Uferabbrüchen
durchflossen. Seitenbäche verlaufen z. T. ebenfalls naturnah. In der Aue sind Altwässer und
Auenwaldrestbestände sowie zahlreiche Flutrinnen erhalten geblieben. Geprägt wird die Ruraue hier durch
die historische "Pappelweidenutzung" (Drieschlandschaft). Im westlich der Rur angrenzenden Kellenberger
Wald dominieren großflächige Erlen-Eschen- und Eichen-Hainbuchenwälder. An der Schlossanlage
Kellenberg finden sich ebenfalls Restbestände der ehemals die Rur begleitenden Hartholz-Auenwälder.
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STAND: OKTOBER 2016
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
Repräsentanz:
Das Gebiet enthält den längsten naturnahen Rurabschnitt mit Prall- und Gleithängen, Inseln,
Altgewässern, Seitenarmen, Flutrinnen und Auewaldrestbeständen im Naturraum Jülicher Börde und ist
damit von landesweiter Bedeutung. Der Weichholz-Auenwald ist ebenso wie der StieleichenHainbuchenwald in größeren Restbeständen erhalten. Als weitere bedeutsame Vegetationsstrukturen und
Lebensräume sind Röhrrichte und Seggenriede an den Altarmen und anderen Stillgewässern der Aue und
feuchte Hochstaudenfluren zu nennen. Des Weiteren sind im Gebiet quellige Standorte mit
entsprechender Vegetation zu finden. Diese sind aufgrund ihrer ausgeglichenen Wassertemperatur
wichtige Überwinterungsplätze für Wasservögel. Als in kulturhistorischer Hinsicht bedeutsam können die
zur Viehweide genutzten Pappelforste (Drieschnutzung) eingestuft werden, die stellenweise in NRW
gefährdete Feuchtweidevegetation aufweisen. Der Biber nutzt die Rur als Wanderkorridor zwischen Eifel
und den Niederlanden.
Entwicklungsziel:
Allgemeines Ziel ist der Schutz und die Optimierung einer naturnahen, strukturreichen Flußauenlandschaft.
Die Restbestände des Auenwaldes sind als wichtiger Trittsteinbiotop in der intensiv genutzten
Bördelandschaft vorrangig zu sichern und zu optimieren. Anschließend soll der Auenwald durch
Sukzession ausgedehnt werden, um charakteristischen Arten ein Überleben zu sichern. Die
lebensraumfremden Gehölze im Kellenberger Wald sollen in naturnahe Gehölzbestände umgewandelt
werden. Die historische Drieschlandschaft soll durch extensive Nutzung erhalten bleiben und optimiert
werden.
Prioritäre Arten:
Unter den im Datenblatt aufgelisteten vorkommenden Tierarten gehört der Europäische Biber zu den
prioritären Arten1.
Betroffenheit:
Weder der Wasserhaushalt des FFH-Gebietes, noch die dort vorliegenden Biotoptypen und prioritären
Lebensräume noch die dort vorkommenden prioritären Arten werden durch das Vorhaben direkt oder
indirekt beeinflusst.
Das FFH-Gebiet DE-5003-301 ist von dem Vorhaben nicht betroffen.
In einer Entfernung von ca. 4,5 km
DE-5104-301 Indemündung
Objektbeschreibung
Das Gebiet umfasst einen naturnahen Flussauenlandschaftsausschnitt mit großflächigen
Weichholzauenbeständen und einem aus einer Abgrabung entstandenen Stillgewässer (Pellini Weiher).
Der naturnah mäandrierende Rurverlauf ist durch Prall- und Gleithänge sowie Inseln und Schotterbänke
geprägt. Der Auwald wird forstlich nicht genutzt, weshalb häufig Alt- und Totholz zu finden ist. Weitere
1
Prioritäre Arten beziehen sich auf die aufgelisteten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Dabei handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Man muss Schutzgebiete
im NATURA 2000-Netz einrichten und diese so betreuen, dass die ökologischen Bedürfnisse dieser arten erfüllt werden und ihre Bestände
erhalten bleiben (Website: http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-ii/, Zugriff am 02.06.2016)
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Lebensräume sind neben z.T. beweideten Pappelforsten (Drieschnutzung) stellenweise vernässte
Fettweiden sowie artenreiches Magergrünland und Besenginsterbestände. Aufgrund weitgehend fehlender
Erschließung werden die Arten hier nur selten von Menschen gestört.
Repräsentanz:
Der landesweit bedeutsame Flussauenkomplex ist durch den größten Bestand des prioritären
Lebensraumes Weichholz-Auenwald im Naturraum Jülicher Börde geprägt. Darüber hinaus handelt es sich
hier um eine der größten zusammenhängenden Weichholz-Auen in ganz Nordrhein-Westfalen. Kleinflächig
sind auch Erlenbruchwälder im Gebiet vertreten. Der naturnahe Rurverlauf bietet unter anderem dem
Eisvogel gute Jagdmöglichkeiten. Die Aue wird weiterhin durch Altwässer und Kleingewässer sowie
feuchte Ufer-Hochstaudenfluren strukturiert. Von den naturnahen Elementen des Auenabschnittes
profitieren zudem Krickente, Pirol und Nachtigall. Der Biber nutzt die Rur als Wanderkorridor zwischen der
Eifel und den Niederlanden. Am Pellini-Weiher hat sich ein Vorwald nasser bis feuchter Standorte
entwickelt. Das Gebiet ist reich an Amphibien. Als weitere wichtige Biotoptypen können die feuchten und
die mager-trockenen Weide-Grünländer, die in NRW gefährdete Pflanzengesellschaften darstellen,
genannt werden.
Entwicklungsziel:
Vorrangiges Entwicklungsziel ist die Erhaltung des naturnahen Flusslaufes sowie des
Weichholzauenwaldes durch weiterhin ungestörte Entwicklung. Als größtes Vorkommen der Weichholzaue
im Naturraum kommt diesem Rurabschnitt größte Bedeutung als Verbreitungsknotenpunkt für
auentypische Arten zu. Das insbesondere für Amphibien und Wasservögel wertvolle Abgrabungsgewässer
soll zur weiteren Entwicklung naturnaher Vegetationsstrukturen beruhigt und sich selbst überlassen
bleiben.
Prioritäre Arten:
Unter den im Datenblatt aufgelisteten vorkommenden Tierarten gehört der Europäische Biber zu den
prioritären Arten.
Betroffenheit:
Weder der Wasserhaushalt des FFH-Gebietes, noch die dort vorliegenden Biotoptypen und prioritären
Lebensräume noch die dort vorkommenden prioritären Arten werden durch das Vorhaben direkt oder
indirekt beeinflusst.
Das FFH-Gebiet DE-5104-301 ist von dem Vorhaben nicht betroffen.
Weitere FFH-Gebiete in einer Entfernung von 14 km und mehr
DE-5002-301
DE-5102-302
DE-5102-301
DE-5203-307
DE-5203-302
Teverener Heide
Wurmtal nördlich Herzogenrath
Wurmtal südlich Herzogenrath
Münsterbachtal, Münsterbusch
Werther Heide, Napoleonsweg
Auch diese FFH-Gebiete sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Gebiete nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
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Innerhalb des Vorhabengebietes und des Untersuchungsraumes bestehen keine Gebiete nach Vogelschutz-Richtlinie (Rebstock, FFH-Verträglichkeit, Mai 2016).
2.5.10 Biotopverbund
Nach § 20 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Länder dazu verpflichtet, ein Netz verbundener
Biotope zu schaffen, welches mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll. Das Ziel nach § 21
BNatSchG für diese Gebiete ist die dauerhafte Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Der Biotopverbund
soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes "Natura 2000" beitragen.
Das Vorhabengebiet liegt nicht innerhalb von Biotopverbundflächen. Folgende Biotopverbundflächen sind
im Untersuchungsraum vorhanden:
Abbildung 8: Ausschnitt mit Darstellung der umliegenden Biotopverbundflächen gemäß Biotopkataster LANUV
Quelle: http://p62.naturschutzinformationen.nrw.de/p62/de/karten/nrw (Zugriff 19.05.2016)
VB-K-5003-005 Bördendörfer und Fließe zwischen Linnich und Aldenhoven
Schutzziel:
-
-
Erhalt der Grüngürtel in Hof- und Ortsrandlage der Bördendörfer mit strukturreichen Gärten, Gehölz-Grünlandkomplexen und Obstbaumweiden als regional bedeutsamer Lebensraum des Steinkauzes.
Erhalt der Gräben und Fließe mit einzelnen begleitenden Gehölzen als wesentliche Leitlinien des
Biotopverbundsystems. Erhalt des Merzbachtales mit strukturreichen Grünland-Gehölzkomplexen
und Feuchtwaldrelikten sowie Erhalt der für die Börde seltenen Still- und Kleingewässer und aller
übrigen strukturierenden Landschaftselemente und kulturhistorisch wertvollen Kleinbiotope der
Börde wie Feldgehölze, Hecken, Baumreihen und Lösshohlwege einschließlich der Saumbiotope,
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Brachen und krautreichen Wegraine als Lebensraum zahlreicher, z.T. bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Entwicklungsziel:
Optimierung der Fließe und Gräben durch Schaffung einer beidseitig 5-10 m breiten Pufferzone mit einzelnen Gehölzen und Gehölzgruppen, krautreichen, ungespritzten Ackerrandstreifen und einer möglichst
naturnahen Gewässergestaltung als Teil eines zu entwickelnden Netzes aus Saum- und Linienbiotopen.
Optimierung des Merzbachtales durch Wiederherstellung eines möglichst naturnahen Zustandes des
Fließgewässers. Entwicklung von extensiv genutztem Grünland in der Niederung, Anlage von Ufergehölzen und Entwicklung von (Feucht-)Wäldern insbesondere durch Umwandlung der Pappelbestände. Optimierung der Grüngürtel in Hof- und Ortsrandlage durch Förderung von Streuobstwiesen mit extensiver
Grünlandnutzung und Optimierung der Still- und Kleingewässer.
2.6
Schützenswerte Biotope (LANUV NRW)
Nachfolgend werden die im Umkreis von 1.000 m um das Plangebiet vorkommenden schutzwürdigen Biotope aufgeführt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat gemäß
§ 14 Landschaftsgesetz NRW unter anderem die Aufgabe, die wissenschaftlichen Grundlagen für die
Landschaftsplanung zu erarbeiten und die gemäß § 19 Landschaftsgesetz geschützten Flächen und
Landschaftsbestandteile zu erfassen. Diese Datenerfassung geschieht über eine jährliche Fortschreibung
des Biotopkatasters NRW. Bei dem Biotopkataster handelt es sich um eine Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Tiere, die für den Biotop- und Artenschutz eine besondere Wertigkeit besitzen.
Abbildung 9: schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters (LANUV)
Quelle: http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de (Zugriff 24.11.2014)
Gut Ungershausen und Gut Frauenrath nördlich von Aldenhoven (BK-5003-014)
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Ca. 800 m nördlich vom nördlichsten Teil des Plangebietes befindet sich das Biotop Gut Ungershausen
und 1.200 m nordöstlich vom Plangebiet befindet sich das Biotop Gut Frauenrath (BK-5003-014). Bei dem
Biotop handelt sich um zwei Gutsanlagen mit Grünland und Kleingehölzen. Teilweise sind als Windschutz
Baumreihen angepflanzt. Zwischen den Weideparzellen stehen einige Heckenreste. Außerdem sind kleine
Obstwiesenreste vorhanden. Gut Frauenrath wird von niedrigen Weißdornhecken und Baumreihen aus
z.T. alten Eichen und anderen Gehölzen umgeben. Es finden sich nur wenige jüngere Bäume. Vereinzelt
werden auch in Obstwiesen Restnachpflanzungen vorgenommen. Gut Ungersdorf wird ebenfalls von niedrigen Weißdorn- stellenweise aber auch Hainbuchenhecken umgeben. Der Bestand aus höher wüchsigen
Gehölzen ist dort wesentlich dichter. In der ansonsten agrarisch intensiv genutzten und ausgeräumten
Bördelandschaft stellen solche Anpflanzungen Rückzugsinseln für einige Tier- und Pflanzenarten dar.
Für das Biotop werden als Schutzziel der Schutz und die Optimierung von Gehölzen und Grünland im
Bereich von Gutsanlagen in einer ansonsten ausgeräumten Landschaft verfolgt.
Hecken-Grünlandkomplex bei Dürboslar (BK-5003-012)
Ca. 1.000 m westlich des Plangebietes befindet sich das Biotop Hecken-Grünlandkomplex bei Dürboslar
(BK-5003-012). Bei dem Biotop handelt es sich um ein kleinparzelliges Biotopkomplex am Rand des Dorfes Dürboslar. Meistens Fettweiden, daneben auch einige Obstwiesen. Zwischen den Parzellen stehen
kurzgeschnittene Hecken und große, alte Eichenbäume mit Höhlen sowie Eschen, Hainbuchen, Eichen
und Linden mit einem Stammdurchmesser von 40 bis 80 cm. Die Hecken sind 1,5 m hoch und 1 m breit.
Einige bestehen hauptsächlich aus Weißdorn, andere aus verschiedenen Arten. Der Komplex wird durch
eine Straße geteilt, grenzt im Süden an die Häuser von Dürboslar und weiterhin an Äcker und Viehweiden
an. Das Gebiet ist flach (Lössplatte). 1996 bestand bereits ein größeres Teilstück östlich der Straße aus
Acker. Innerhalb des dort nicht mehr bewirtschafteten Grünlandes wurden auf zwei Parzellen Weihnachtsbaumkulturen angelegt. Die Grünlandbrache ist stark eutrophiert und wird von Brennesseln beherrscht.
Als Schutzziel ist der Erhalt und die Optimierung eines Hecken Grünlandkomplexes in der ausgeräumten
Bördelandschaft festgelegt.
Das Komplex „Die Burg“ bei Engelsdorf (BK-5003-035)
Ca. 770 m östlich des Plangebietes befindet sich das Komplex „Die Burg“ bei Engelsdorf (BK-5003-035),
das Haus- und Hofgelände eines Bauernhofes mit angrenzenden Viehweiden und Gehölzstrukturen. Die
Weiden werden meist randlich von älteren Pappelreihen gesäumt, eine Pappelreihe steht auf einer Viehweide. Am Westrand des Gebietes stockt eine Holunder- Weißdornhecke. Um das Hofgelände wachsen
ältere Gehölze, meist Pappeln, seltener Nadelhölzer. Hinter dem Schlößchen im Nordwesten liegt ein
Pappelwäldchen. Im Südosten fließt der Merzbach, der umfassend reguliert ist (steile künstliche Ufer, 3 bis
4 m hoch). Auf den Böschungsoberkanten stehen Großteils Baumreihen aus alten Eschen (mit Höhlen),
Pappeln und anderen Gehölzen (stellenweise Robinien und kleine Trauerweiden). Abschnittsweise kommen Strauchbestände bzw. Hecken vor. Dort ist das Bachbett stark beschattet, während es sonst oft von
Brennnesselfluren begleitet wird. 1996 befanden sich im Südwestteil umfangreiche Anpflanzungen von
Obstbäumen. Als Schutzziel ist der Erhalt und die Optimierung eines Biotopkomplexes mit Gehölzstrukturen in der weithin ausgeräumten Bördelandschaft festgelegt.
Eine Beeinträchtigung der genannten Biotope ist durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten.
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3
BESCHREIBUNG DER PLANUNG
Durch die Flächennutzungsplanänderung soll eine Deponie planungsrechtlich abgesichert werden. Dies
erfordert die Darstellung von „Flächen für die Abfallentsorgung“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB. Zu diesem
Zweck muss der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven dahingehend geändert
werden, dass zukünftig „Flächen für die Abfallentsorgung“ anstelle von „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden.
3.1
Lage und Ausstattung des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in dem Norden des Gemeindegebietes, nördlich des Hauptortes Aldenhoven. Er umfasst die Flächen Gemarkung Aldenhoven (4806),
Flur 22, Flurstücke 27 bis 35 und Teilflächen des Flurstückes 36. Ferner umfasst er die Flächen Gemarkung Engelsdorf (4807), Flur 2, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 89, 90, 164, 165 und Teilflächen des Flurstückes 10. Damit verfügt das Plangebiet über eine Flächengröße von etwa 38 ha.
Derzeit wird das Plangebiet weitestgehend für die Abgrabung von Kies und Sand sowie als Boden- und
Bauschuttdeponie genutzt. Der nordwestliche Plangebietsabschnitt unterliegt einer landwirtschaftlichen
Nutzung. Ferner befinden sich entlang der nördlichen Plangebietsgrenze eine Betriebshalle sowie zwei
Windenergieanlagen.
Westlich (bzw. südwestlich) der Plangebietsfläche befindet sich angrenzend an den Planänderungsbereich
der bergrechtlich zugelassene Abbaubereich des Quarzkies- und Quarzsandtagebaus Julia in der Gemarkung Aldenhoven, Flur 22 Flurstücke 18-24 der Fa. Tholen Deponiegesellschaft mbH.
Das nähere Umfeld des Plangebietes wird fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Die nächstgelegenen Ortschaften sind Engelsdorf im Osten, Aldenhoven im Süden und Dürboslar im Westen.
Erschlossen werden kann das Plangebiet über die L228, welche im Süden des Plangebietes an die A44
anschließt.
Abbildung 10: Luftbild des Plangebietes; Quelle: TIM-Online, abgerufen am 14.10.2015
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3.2
Umsetzung der Planung
3.2.1 Erschließungskonzept
Die Erschließung der Betriebsfläche erfolgt, wie bei der aktuell laufenden Abgrabung, über die L 228, mit
der die Deponie an das überörtliche Straßennetz angeschlossen ist. Darüber besteht Anschluss an die
L 136 und von dort an die A 44. Unmittelbar an der L 228 befindet sich der Erfassungsbereich des derzeitigen Betriebsgeländes (Wiegebereich, Verwaltung).
Aus dem schalltechnischen Gutachten zum Planfeststellungsantrag des Vorhabenträgers geht hervor,
dass bei einer für die Deponie prognostizierten Befüllung von ca. 300.000 t pro Jahr mit einer LKWFrequenz von 75 An- und Abfahrten pro Tag zu rechnen ist. Die Prognose wurde auf Basis der heutigen
durchschnittlichen Anlieferungen mit einem Sicherheitszuschlag von etwa 10 % erstellt. Dabei wurde in
diesem Gutachten der gesamte Betrieb betrachtet und somit auch die parallel laufende Abgrabung und die
Recyclinganlage.
3.2.2 Betriebsbereiche
Das derzeitige Betriebsgelände lässt sich in folgende Betriebsbereiche unterteilen, die endgültigen Betriebsbereiche und der technische Aufbau der Deponie werden im Planfeststellungsverfahren festgelegt:
Betriebseinrichtungen und Zufahrt
In diesem Bereich des Betriebsgeländes sind die für den Betrieb der Deponie erforderlichen Infrastrukturen
wie u.a. die Waage, Zuwegungen, Wartungshallen sowie auch Maschinen, Geräte und Sozialräume gefasst, welche bereits für den laufenden Abgrabungs- und Deponiebetrieb vorgehalten werden (Aldenhoven
II). Ebenso befindet sich in diesem Bereich die Behandlungsanlage Altlasten-Sanierungscenter Aachen
(ASCA9). Diese erforderlichen Infrastrukturen sollen auch zukünftig genutzt werden.
Boden-/Bauschuttdeponie
Die bestehende Boden-/Bauschuttdeponie befindet sich im westlichen Teil des Vorhabengebiets (Aldenhoven II). Sie wird derzeit verfüllt, die restliche Laufzeit beträgt etwa vier Jahre. Dieser Abschnitt wird mittels Oberflächenabdichtung durch eine geosynthetische Tondichtungsbahn (Bentonit-Matte) abgeschlossen. Diese Oberflächenabdichtung wird der beantragten Deponie auf einer Teilfläche als geotechnische
Barriere gegen die mögliche Ausbreitung von Schadstoffen dienen.
Abgrabungsfläche
Im östlichen Teil des Vorhabengebiets befindet sich die bestehende Abgrabung von Kies und Sand
(Aldenhoven III), diese bildet den überwiegenden Teil der Antragsfläche für die Deponie. Die Verfüllung mit
Bodenaushub folgt dem Abbau nach und wird auch zukünftig bis über den zukünftigen Grundwasserspiegel nach Wiederanstieg ausgeführt. Darüber erfolgt der Aufbau der Basisabdichtung.
Windenergieanlagen
Am nördlichen Rand des Vorhabengebietes stehen zwei Windenergieanlagen, deren Standorte planungsrechtlichen Bestandsschutz genießen. Diese werden beim Deponiebau ausgespart und in die Rekultivierung integriert.
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3.3
Basis- und Oberflächenabdichtung
Der Antrag auf Planfeststellung beinhaltet die Änderung der Teilfläche Aldenhoven III in einen Deponieabschnitt der DK I gemäß Deponieverordnung (DepV). Auch um einen geordneten Ablauf des Oberflächenwassers zu gewährleisten, wird die Verfüllung aus technischer Sicht überhöht. Um ein einheitliches Relief
herzustellen, wird dabei zusätzlich der westliche Teilbereich der Fläche Aldenhoven II mit einbezogen.
An der Deponiebasis der Fläche Aldenhoven III soll im Rahmen der geplanten Änderung eine geotechnische Barriere durch technische Maßnahmen in der für die DK I geforderten Qualität (gemäß Anhang 1 der
DepV) sowie der Einbau eines Basisabdichtungssystems geschaffen werden.
Im Bereich der Abgrabung Aldenhoven II wird die Oberflächenabdichtung wie vorgesehen in Form einer
geosynthetischen Tondichtungsbahn (Bentonit-Matte) erstellt. Sie dient hier künftig als geotechnische Barriere für die beantragte Deponie der DK I.
Genau mittig zwischen den Teilflächen Aldenhoven II und III verläuft der sog. "Frauenrather Sprung". Es
handelt sich um eine geologische Verwerfung, an welcher die Oberkante des Tons um etwa 10 m verspringt. Gemäß dem Gutachten des Geotechnisches Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH kann die
bereichsweise Überbauung des Frauenrather Sprunges am Standort Aldenhoven durch das geplante Abdichtungssystem als technisch beherrschbar bewertet werden. Mit Stellungnahme vom 20.05.2016 durch
Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann sind die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B.
Geotextilbewehrungen) geeignet, die Integrität des Abdichtungssystem sicherzustellen.
Neben der Herrichtung einer Basisabdichtung ist auch das Aufbringen eines Oberflächenabdichtungssystems für die Einrichtung des Deponieabschnittes der DK I erforderlich, dieses wird gemäß Anhang 1
Nummer 2.3 Deponieverordnung (DepV) mit einer Abdichtungskomponente ausgeführt.
Die genannten Maßnahmen dienen der Errichtung einer Deponie der DK I mit einer Gesamtkapazität von
3,5 Millionen m³. Es ist davon auszugehen, dass die jährliche Befüllung wie bei der bestehenden Deponie
der DK 0 einen Umfang von ca. 150.000 m³ bzw. ca. 300.000 t haben wird. Hieraus ergibt sich eine geschätzte Laufzeit der Deponie von 20 Jahren.
3.4
Rekultivierungsplanung
Das Konzept der für die bestehenden Deponie der DK 0 und Abgrabung genehmigten Rekultivierungsplanung (vgl. Abbildung 11) wird in weiten Teilen für die abschließende Gestaltung fortgeführt. An verschiedenen Stellen wird das Konzept jedoch verändert.
Auf der westlichen Teilfläche Aldenhoven II besteht bereits eine Genehmigung zur Errichtung einer Boden/ Bauschutt-Deponie und einer Rekultivierung in Hügelform. Die aktuell rechtsverbindliche Rekultivierungsplanung für die Boden-/ Bauschuttdeponie sieht vor, die Abgrabungsfläche bis zu einem Hochpunkt von
121 m ü. Normalhöhennull (NHN) zu verfüllen und aufzuschütten.
Auf der östlichen Teilfläche Aldenhoven III soll nach derzeitiger Abgrabungsgenehmigung abgegraben und
niveaugleich mit Bodenmaterial verfüllt werden. Dieser östliche Teil der Vorhabenfläche wird mit geeignetem Bodenmaterial, welches uneingeschränkt in bodenähnlichen Anwendungen verfüllt werden darf (Z0Material) verfüllt und als Ackerfläche dargestellt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Anlage von Gehölzbestand aus Feldgehölzen mit Zielsetzung der Erhöhung der Strukturvielfalt in
ausgeräumter Agrarlandschaft
Anlage von Magerwiesen und Sukzessionsflächen (Kräuterrassen)
Anlage von Bodensenken als (temporäre) Tümpel
Rekultivierung als Ackerfläche
Hecken mit Feldgehölzen in Teilflächen
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Der Deponiekörper soll im Rahmen des geplanten Vorhabens eine etwa rechteckige Form annehmen. Die
strenge technische Form des Deponiekörpers soll durch Modellierungen innerhalb der Rekultivierungsschicht, vor allem in den unteren Böschungsbereichen, aufgelöst werden.
In Anlehnung an die genehmigten Rekultivierungsplanungen ist an den steiler abfallenden Rändern ein
strukturreicher halboffener Biotopkomplex aus Hecken / Feldgehölzen, Magerwiesen / Sukzessionsflächen
und temporären Tümpeln vorgesehen. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant:
Nutzung als Ackerfläche
Lockere Strauchpflanzung
Ergänzende Bäume 2. Ordnung
Anlage von Magerwiese und Sukzessionsfläche
Anlage von Sammelbecken für Sickerwasser
Das Gefälle der Böschungen beträgt mindestens 5 %, meist jedoch zwischen 8 und 12 %. Vom Hochpunkt
bei 136,5 m ü. NHN aus fällt das Gelände bis zur Deponiegrenze auf die Höhen des angrenzenden Geländes mit 104 bis 110 m ü. NHN ab. Die Höhe der Deponie beträgt damit etwa 30 m über Bodenkante
und die Übergänge zu der bestehenden Boden-/ Bauschuttdeponie Aldenhoven II erfolgen fließend. Durch
die Böschungsneigungen wird die Abfuhr des Oberflächenwassers gewährleistet.
Durch die Errichtung der Deponie ist die Frist für die Rekultivierung der Gesamtfläche zu verlängern. Gegenüber den bestehenden Genehmigungen mit einer ursprünglichen Frist für das Jahr 2021 wird diese
entsprechend der Laufzeit der Deponie auf das Jahr 2041 verlängert.
Der neue Eingriff der geänderten Rekultivierungsplanung ist insgesamt als stärker zu bewerten, somit
entsteht ein erhöhter Kompensationsbedarf.
Abbildung 11: Rechtsverbindlicher Rekultivierungsplan; Quelle: Ute Rebstock – Büro für Landschaftsplanung. Stolberg Mausbach Februar 2013
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3.5
Immissionsschutz
Schall
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde gutachterlich nachgewiesen, dass die allgemein verbindlichen Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden (SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen
GmbH, Schalltechnisches Gutachten SI-15/047/02, Februar 2014).
Den Prognoseergebnissen nach aus dem Gutachten ist künftig eine zulässige Lärmsituation im näheren
Einwirkungsbereich der Abgrabungsstätte Aldenhoven II/III mit der geplanten Mineralstoffdeponie gegeben. Die Aussagen aus dem Gutachten beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tagzeit. Dabei ist es
notwendig, die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen zum Lärmschutz einzuhalten (vgl. Kapitel 5.3). Die
Prüfergebnisse unterschreiten an allen Aufpunkten sowohl den Immissionsrichtwert von tags 60 dB(A)
nach TA Lärm 98, wie auch den hier beurteilungsrelevanten Immissionsgrenzwert von Tags (54 dB (A) bei
einer Beurteilung der Betriebsanlagen als Einzelmaßnahme. Eine lärmtechnische Zulässigkeit ist nicht nur
hinsichtlich der Mittelwertbildung gegeben, sondern gleichermaßen bezüglich der möglichen Immissionsmaximalpegel. Besondere Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert zur Tagzeit um mehr als 30
dB (A) überschreiten, sind gemäß Gutachten bei den gegebenen Ausbreitungsverhältnissen sicher auszuschließen.
Die Erschließung der Abgrabungsstätte verbleibt im Südwesten mit Anschluss an die Landstraße L228 als
übergeordneter Verkehrsweg. An der Anbindung L228 erfolgt eine direkte Vermischung mit dem übrigen
Straßenverkehr. Von der L228 besteht ein Anschluss an die L 136 als Umfahrung von Aldenhoven und
weiterführend zur Autobahn A 44. Ortsdurchfahrten finden dabei nicht statt.
Luft
Mit dem Betrieb einer Deponie sind staubförmige Emissionen verbunden. Zur Bestimmung der zu erwartenden Staubimmissionen wurde ein Gutachten von der Fa. ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.
(Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag ausgehend von der geplanten Deponie der Deponieklasse 1 der Davids GmbH in Aldenhoven, Januar 2014) erstellt. Zur Ermittlung
der Immissionszusatzbelastung wurden konservative Annahmen hinsichtlich der Schüttdichte und der
Quellhöhen angesetzt. Für die festgelegten Immissionsorte wurde die Staubquelle in ihrer Lage so gewählt, dass die für die Luftreinhaltung ungünstigsten Bedingungen berücksichtigt wurden. Mit diesem Vorgehen wurden die Zusatzbelastungswerte von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag tendenziell
überschätzt.
Das Ergebnis der Immissionsprognose zeigt, dass die Irrelevanzkriterien für Schwebstaub (PM-10) und
Staubniederschlag durch die deponiebezogene Immissionszusatzbelastung an vier betrachteten Immissionsorten eingehalten werden (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., Januar 2014).
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4
BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNNG DES UMWELTZUSTANDES
Für die folgende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltschutzgüter wurden unter anderem die
bereits im Rahmen der Planfeststellung erarbeiteten Unterlagen (Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie weitere Gutachten (vgl. Kapitel 7 Quellennachweise) verwendet.
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich bisher nicht
ergeben.
4.1
Bewertung der Schutzgüter
4.1.1 Schutzgut Boden
a) Funktion
Die Funktion des Bodens für den Naturhaushalt ist auf vielfältige Weise mit den übrigen Schutzgütern verknüpft. Er dient u.a. als Lebensraum für Bodenorganismen, Standort und Wurzelraum für Pflanzen, Standort für menschliche Nutzungen (Gebäude, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft), Wasserspeicher und
Schadstofffilter.
b) Bestandsbeschreibung
Das Vorhabengebiet liegt im Kreis Düren auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven zwischen den Ortschaften Dürboslar, Aldenhoven und Engelsdorf. Es befindet sich inmitten landwirtschaftlicher Flur nördlich
der A 44 und östlich der L228. Im Untersuchungsraum fließen das Hoengener Fließ und der Merzbach.
Der geplante Standort liegt auf dem Gebiet der naturräumlichen Haupteinheit „554 Jülicher Börde“ (Glässer 1978), welche den westlichen Teil der Niederrheinischen Bucht darstellt. Bei der Niederrheinischen
Bucht handelt es sich um eine tertiäre Senkungszone, welche mit marinen und fluviatilen Sedimenten gefüllt ist (Kies, Sand, Ton). Aus denen im Tertiär hier ausgedehnt vorkommenden Bruchwäldern und Mooren sind mächtige Braunkohleflöze entstanden. Bei der Untereinheit handelt es sich um die Aldenhovener
Platte. Überwiegend wird die Aldenhovener Platte von nährstoffreichen Braunerden mit mittlerer und hoher
Basensättigung charakterisiert (Glässer: Naturräumliche Einheiten auf Blatt 122/123 Köln Aachen, 1978).
Das Plangebiet liegt innerhalb der Aldenhovener Platte. Von rund 200 m NN am Südwestrand flacht sich
die Aldenhovener Lössplatte nach Norden bzw. Nordosten bis auf rund 70 m NN ab. Der Abfall zur Rur
zeichnet sich mit stellenweise über 20 m hohen Steilrändern aus. Ansonsten zeichnen die Böden der
Aldenhovener Platte als nährstoffreiche Braunerden mittlerer und hoher Basensättigung aus. Der ländlichagrare Charakter der Bördenlandschaft ist südlich von Aldenhoven vom Braunkohletagebau und am Südwestrand der Einheit auch vom Steinkohlebergbau in starkem Maße verändert worden (E. Glässer, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1977).
Die Bodenkarte der Bundesrepublik Deutschland stellt für das gesamte Plangebiet überwiegend Pararendzinen, gering verbreitet Pseudogley-Pararendzinen2, Regosole oder Pseudogley-Regosole aus vorherrschend carbonathaltigem verkipptem Löss, gering verbreitet über tiefem verkipptem Sand (landwirt-
Pararendzinen entwickeln sich aus Löß, Geschiebemergel, karbonathaltigen Schottern, Sanden oder Sandstein: durch Humusakkumulation
und Carbonatverarmung; unter Wald geht sie nach Entkalkung rasch in (Para-) Braunerde über, unter Steppen in Schwarzerden.
(http://www.geo.fu-berlin.de/v/pg-net/bodengeographie/bodentypen/terrestrische_boeden/ah_c_boeden/pararendzina/index.html,
Zugriff
12.02.2016)
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schaftlich rekultivierte Braunkohletagebaue) dar. Im Bereich der renaturierten Inde sind Regosole 3 vorherrschend und gering verbreitet Pararendzinen aus Kies führendem verkipptem Sand (forstlich rekultivierte
Braunkohletagebaue).
Gemäß der Bodenkarte sind im Plangebiet vorwiegend typische Parabraunerden (mit schluffigem Lehm
aus Löss alternativ stellenweise Kolluvium4 (insbesondere entlang des Gewässers) über lehmigen Schluff
(karbonathaltig) aus Löss (L355) vorzufinden, die einen sehr hohen ertragreichen Boden mit Bodenwertzahlen von 70 - 90 aufweisen. Es handelt sich aufgrund der fruchtbaren Böden (mit guter Regelungs- und
Pufferfunktion) um schutzwürdige Böden.
Die Gesamtfilterwirkung des Bodens hat meist eine hohe Bedeutung. Der überwiegende Bereich des
Plangebietes weist größtenteils sehr frische Standorteigenschaften auf. Die Erodierbarkeit 6 liegt im hohen
Bereich (0,46 Steinbedeckungsgrad in Volumen-%).
Im nördlichen und westlichen Bereich des Untersuchungsraums sind typische Braunerden zum Teil Pseudogley-Braunerde mit schluffig-lehmigen Sand (kiesig und lehmiger Sand, kiesig und lehmiger Schluff)
kiesig und sandig-lehmiger Schluff, kiesig) aus Löss über Kies zum Teil Sand aus Terrassenablagerung
(B317).
Die gesättigte Wasserleitfähigkeit ist im vorwiegenden Teil des Plangebietes (typische Parabraunerden)
hoch (ca. 50 cm/d). Im Bereich des typischen Kolluviums ist die gesättigte Wasserleitfähigkeit ebenfalls
hoch (42-45 cm/d). Auch im Bereich der typischen Braunerdböden ist die gesättigte Wasserleitfähigkeit
hoch (77 cm/d).
Es handelt sich aufgrund der fruchtbaren Böden insbesondere im Bereich der Parabraunerden (mit guter
Regelungs- und Pufferfunktion) um schutzwürdige Böden.
Bei der derzeit stattfindenden Abgrabung von Kies und Sand handelt es sich um eine Trockenabgrabung.
Die heutige Abbausohle der Abgrabung Aldenhoven III liegt max. 86 m NHN. Es wird ein ausreichender
Abstand zum heutigen Grundwasserstand eingehalten.
Regosolen sind Rohböden auf kalkfreiem bis –armem Lockergestein im Anfangsstadium der Bodenentwicklung. (http://www.geo.fuberlin.de/v/pg-net/bodengeographie/bodentypen/terrestrische_boeden/rohboeden/index.html, Zugriff 12.02.2016)
4 Kolluvium: (lat.: das Zusammengeschwemmte) ist die Bezeichnung für eine meist mehrere Dezimeter mächtige Schicht von Lockersedimenten, die vorwiegend aus durch Anschwemmung umgelagertem Bodenmaterial oder anderen meist lehmigen oder sandigen Lockersedimenten
entstehen. Jüngere Kolluvien sind häufig humos, was aber kein unbedingtes Merkmal ist. Im Kolluvium kann eine neue Bodenentwicklung
einsetzen (Kolluvisol).
5 Parabraunerden Die Entwicklung von Parabraunerden ging in Mitteleuropa meist von Pararendzinen oder Braunerden aus, bei denen Carbonatauswaschung und schwache Versauerung die Tonverlagerung als den dominierenden Prozess ermöglichte. L35: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit 10-20 dm
(http://www.cms.fu-berlin.de/geo/fb/e-learning/pg- net/themenbereiche/bodengeographie/bodentypen/terrestrische
_boeden/ah_b_c_boeden/braunerde/, Zugang 24.11.2014).
6 Die Bodenerodierbarkeit ist ein Maß für die Erosionsanfälligkeit des Bodens. Die Bodenerodierbarkeit entspricht dem K-Faktor der allgemeinen Bodenabtragsgleichung: A = K x R x S x L x C x P. A: Langjährig zu erwartender mittlerer Bodenabtrag in t/ (ha x a) ;
K: Bodenerodierbarkeit in t x h)/ (ha x N);
R: Regenerosivität in N/ (h x a); S: Hangneigung (dimensionslos); L: erosionswirksame Hanglänge (dimensionslos), C: Bodenbedeckungs- und
Bearbeitungsfaktor (dimensionslos) und P: Faktor zur Berücksichtigung von Erosionsschutzmaßnahmen (dimensionslos)
(http://www.gd.nrw.de/g_bkerod.htm, Zugriff am 31.07.2014).
7 Braunerden sind durchlässige Böden, die sich im gemäßigt humiden Klimabereich entwickeln. Bei der Bodenbildung wird das Eisen des
Gesteins zu Eisenhydroxid umgeformt. Es umhüllt gleichmäßig die Bodenteilchen und verursacht die homogen braune Farbe der Braunerde.
B31: Die erste Ziffer bezeichnet die Bodenartengruppe: toniger Schluff, schluffiger Lehm. Die zweite Ziffer kennzeichnet die Mächtigkeit 3 dm
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Abbildung 12: Bodenkarte Ausschnitt
Quelle: Geologischer Dienst NRW
Unter einer etwa 4 m mächtigen Abdeckung von Oberboden und Löss stehen im Vorhabengebiet quartäre
Kiese und Sande der Hauptterrassen des Rheins und der Maas in einer Mächtigkeit von bis zu 30 m an.
Darunter liegen tertiäre Materialien wie Feinsande und Tone, zum Teil in wechselnder Abfolge geschichtet,
zum Teil als kompakte Tonschicht. Die Oberkante der tonigen Schichten fällt von Südwesten nach Nordosten ab.
Die vorhandenen Abgrabungen nutzen die quartäre Lagerstätte von Kies und Sand. Genau mittig zwischen den Teilflächen Aldenhoven II und III verläuft der sog. "Frauenrather Sprung". Es handelt sich um
eine geologische Verwerfung, an welcher die Oberkante des Tons um etwa 10 m verspringt. Gemäß dem
Lageplan Oberkante Horizont 11 des Erftverbandes liegt die Oberkante des Tons Im westlichen Bereich,
Aldenhoven II (Auf dem Jungbluth) bei etwa 65 bis 75 m NHN. Im östlichen Bereich, Aldenhoven III (Engelsdorfer Brinke) liegt sie bei etwa 78 bis 88 m NHN. Eine am östlichen Rand des Untersuchungsraums
im Merzenicher Bachtal vorhandene Bohrung zeigt die Oberkante der Tonschicht bei etwa 78 m NHN. Im
Gutachten Feiser wird die Oberkante des Tertiärs unter der Fläche Aldenhoven III mit 84 bis 89 m NHN
lokalisiert (Rebstock, Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, Februar 2013).
c) Vorbelastung
Das gesamte Plangebiet wird von dem Abgrabungsbetrieb Davids & Solty GmbH eingenommen. Auf deren
Betriebsflächen wurden (bzw. werden noch) Kiesgruben abgegraben, die 20 – 30 Meter Tiefe erreichen.
d) Empfindlichkeit
Generell ist Boden empfindlich gegenüber Eingriffen und Veränderungen der Schichtenfolge und anderen
mechanischen Einwirkungen (z.B. Verdichtung).
Bei der genehmigten und aktiven Verfüllung der Boden- und Bauschuttdeponie Aldenhoven II wird bis zu
einer Höhe von mindestens 96 m NHN (1 m über dem höchsten Prognose-Grundwasserstand) sauberer
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Bodenaushub aus anthropogen unbeeinflussten Böden aufgebracht. Damit wird ein möglicher Wiederanstieg des Grundwassers berücksichtigt. Erst danach wird das Deponat aufgebracht. Dieses wird abschließend mit einer Oberflächenabdichtung versehen (Ausgleichsschicht, Betonitmatte, Drainschicht, Geotextil).
Sie verhindert das Eindringen von Oberflächenwasser in das abgelagerte Material. Hierauf wird eine Rekultivierungsschicht mit einer Mächtigkeit von mindestens 2 m aufgebracht.
Im Rahmen der genehmigten Rekultivierung wird auf das geschüttete Bodenmaterial der Abgrabung und
auf die Abdichtung/Entwässerungsschicht der Boden- und Bauschuttdeponie als oberste Lage eine
Schicht von Rekultivierungsboden aufgebracht werden. Die Mächtigkeit der Schicht beträgt mindestens 2
m (1,70 m Lösslehm und 0,3 m Oberboden).
Aufgrund der Mächtigkeit kann sich im Rahmen der Standortbedingungen eine funktionsfähige Bodenkrume entwickeln, so dass der Boden auch zukünftig wieder in Bezug auf die natürlichen Bodenfunktionen
eine Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und Bodenorganismen erfüllt.
Die Erstellung der Oberflächenabdichtung während der Stilllegungsphase bewirkt eine Abtrennung der
obersten Bodenschicht von dem restlichen Schüttkörper, daher werden keine Verunreinigungen in das
Grundwasser eintreten können.
Auswirkungen auf den Boden sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da der anstehende humose
Boden im Rahmen der Trockenabgrabung bereits entfernt wurde. Insgesamt bedeutet das Vorhaben im
Vergleich zu dem aktuellen Bestand somit keinen neuen Eingriff in das Schutzgut Boden. Auf den Betriebsflächen wurden (bzw. werden noch) Kiesgruben abgegraben, die 20 – 30 Meter Tiefe erreichen.
Eine Verunreinigung mit Schadstoffen ist aufgrund der geplanten Nutzung und den diesbezüglich vorsorgenden Maßnahme (Basis- Oberflächenabdichtung) nicht zu erwarten.
Gemäß den Aussagen eines Geotechnisches Büros (Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH) kann die bereichsweise Überbauung des Frauenrather Sprunges am Standort Aldenhoven durch ein Abdichtungssystem (geotechnische Barriere und Kunststoffdichtungsbahn) für eine DK I -.Deponie als technisch beherrschbar bewertet werden. Gemäß dem Schreiben vom 20.05.2016 durch Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann
sind die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Geotextilbewehrungen) geeignet, die Integrität des Abdichtungssystem sicherzustellen.
Folgende Hinweise sind in Bezug auf das Schutzgut Boden und Wasser zu berücksichtigen:
Das Plangebiet liegt über auf Braunkohle und Steinkohle verliehenen Bergwerksfeldern im Eigentum der
HWE Power AG sowie der EBV GmbH.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand~ 01.10.2012
aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az 61.42.63 - 2000 - 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach 'Einteilung von Schneider & Thiele,
1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8,7,60, 6B, 2 - 5,09,07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
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Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Der Planbereich befindet sich außerdem in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus,
in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden.
Das Projektgebiet liegt nach DIN 4149 in der Erdbebenzone 3.
4.1.2 Schutzgut Wasser
a) Funktion
Das Element Wasser ist die Grundlage für jedes organische Leben. Vom Wasserdargebot ist die Vegetation und, direkt oder indirekt, auch die Fauna in einem Gebiet abhängig. Ebenso wird das Kleinklima durch
den lokalen Wasserhaushalt beeinflusst. Für den Menschen ist der natürliche Wasserhaushalt v.a. als
Trinkwasserreservoir zu schützen.
b) Bestandsbeschreibung
Grundwasser
Das Plangebiet ist dem Grundwasserkörper 282_06 Tagebau Inden zuzuordnen. Es handelt sich um einen
Porengrundwasserleiter des silikatischen Gesteinstyps (Kippe, Sand, Schluff und Ton). Die Durchlässigkeit wird als gering angegeben.
Der natürliche Grundwasserstockwerk-Aufbau ist bis zur Tagebausohle im Abbaubereich und Kippenbereich nicht mehr vorhanden. Unterhalb des Tagebaues befinden sich noch weitere tertiäre Grundwasserstockwerke.
Der Grundwasserkörper 282_06 Tagebau Inden stellt das Zentrum der Braunkohlensümpfung und des
Einflussbereiches der Grundwasserabsenkungen in allen Grundwasserstockwerken der Rurscholle dar. Es
handelt sich hierbei um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie um die derzeitigen bzw. zukünftigen Abraumkippen des Tagebaues Inden und des ehemaligen Tagebaues Zukunft. Der natürliche
Grundwasserkörper wurde von unterpleistozänen Terrassenflächen und teilweise von Niederterrassen der
Rur und der Inde im Westen der Niederrheinischen Tieflandsbucht gebildet. Der Grundwasserkörper gehört der Rurscholle an, einer tektonischen Großscholle, die nach Nordosten bis zum Rurrand-Sprung einfällt. Im Tertiär und Quartär existieren bis zu zehn Grundwasserstockwerke. Das obere Grundwasserstockwerk im altpleistozänen Terrassenkörper ist vom silikatischen Typ. Insgesamt liegen ohne Abbau bis
zu 10 Grundwasserstockwerke hoher bis mäßiger Durchlässigkeit in kontinentalen bis küstennahen silikatisch-organischen Schichtfolgen des Quartärs und Jungtertiärs mit Braunkohlenflözen vor. Der natürliche
obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von altpleistozänen Kiesen und Sanden der
Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und bis
mehr als 20 m mächtig werden können. In Teilbereichen bildet mächtiger Löss eine hochwirksame Deckschicht, die jedoch nach Süden immer mehr abnimmt. In den Talauenablagerungen der Rur und ihrer Nebengewässer stehen unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber vielfach durch die
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Grundwasserabsenkungen des Tagebaues beeinflusst sind. Im Liegenden des Quartärs folgen mächtige
tertiäre Schichtfolgen aus Sanden, Kiessanden, Tonen und Schluffen sowie bis zu 60 m mächtigen Braunkohlenflözen, die im Grundwasserkörper abgebaut werden. Insgesamt sind im Grundwasserkörper bis zu
10 Grundwasserstockwerke im unverritzten8 Zustand ausgebildet. Die quartären und tertiären Lockergesteinsfolgen sind im Zentrum der Niederrheinischen Tieflandbucht mehr als 1.000 m mächtig. Die Braunkohlenflöze bis zum Flöz Morken werden in dem Tagebau- Grundwasserkörper seit langem abgebaut.
Hierzu erfolgen tiefe Grundwasserabsenkungen in allen Schichten bis unter die tiefste Abbausohle. Diese
Absenkung erfasst alle Grundwasserstockwerke der Rurscholle und dort auch eine Vielzahl von grundwasserabhängigen ökologisch wertvollen Feuchtgebieten. Im Grundwasserkörper sind alle Grundwasserstockwerke entleert oder stark beeinflusst. Nach Abbau des Braunkohlenflözes erfolgte und erfolgt eine
Verkippung mit Abraummaterial des Tagebaues, in dem das Grundwasser ohne Stockwerksgliederung
wieder ansteigt. Für Tagebauzwecke wurde die Inde in ein neues Bett verlegt. In einem Teil des Grundwasserkörpers wird später ein Restsee entstehen, der ab ca. 2032 durch Rurwasser gefüllt werden soll.
Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an die Atmosphäre, an die Vegetation oder an die Vorfluter abzugeben. Die Böden wirken damit
ausgleichend auf den Wasserhaushalt und hemmen die Entstehung von Hochwässern. Die Bodenteilfunktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ wird durch das Infiltrationsvermögen des Bodens gegenüber
Niederschlagswasser und die damit verbundene Abflussverzögerung bzw. –verminderung definiert und
wird aus den Bodenkennwerten gesättigte Wasserleitfähigkeit, nutzbare Feldkapazität und Luftkapazität
abgeleitet. Die gesättigte Wasserleitfähigkeit wird aus der finalen Rate bei dem Prozess des Eindringens
von Wasser nach Niederschlägen, die sich einstellt, wenn der Boden vollständig gesättigt ist, ermittelt.
Im Bereich der typischen Parabraunerden (L35) ist die gesättigte Wasserleitfähigkeit (50-59 cm/d) hoch.
Die nutzbare Feldkapazität des typischen Parabraunerdbodens weist eine sehr hohe nutzbare Feldkapazität auf (210-215 mm). Der Grenzflurabstand ist in den Bereichen der typischen Parabraunerden mit ca. 1516 dm hoch bzw. sehr hoch. Für die Versickerung ist der Boden nur bedingt geeignet.
Die Bereiche mit typischen Kolluvium (K 34) weisen eine hohe gesättigte Wasserleitfähigkeit auf (45 cm/d).
Die nutzbare Feldkapazität liegt im sehr hohen Bereich (248 mm). Das typische Kolluvium weist mit ca.
19 dm einen sehr hohen Grenzflurabstand auf. Für die Versickerung ist der Boden nur bedingt geeignet.
Oberflächengewässer
Der Untersuchungsraum wird im Nordosten vom Dürboslarer Fließ, Hoengener Fließ und vom Lahngraben
durchquert. Im Westen verläuft der Merzbach. Die Fließrichtung aller Bäche und Gräben verläuft von Südwesten nach Nordosten. Die Oberflächengewässer im Untersuchungsraum sind stark anthropogen verändert und begradigt. Abhängig von der Flächenverfügbarkeit könnte der ökologische Wert der Fließgewässer durch Maßnahmen verbessert werden. Als landschaftsprägendes Oberflächengewässer ist die westlich
zur Gemeinde Kreuzau verlaufende Rur zu nennen. Von dem Staubecken in Obermaubach werden im
Mittel ca. 5,020 m³/sec Wasser in die Rur geleitet. Innerhalb des Planungsgebietes verläuft der teilweise
überbaute Mühlenteich. Dort wo der Kreuzauer Mühlenteich von der Rur abzweigt, befindet sich ein Lattenpegel des Wasserverbandes Eifel-Rur. Von der Rur wird dort 1 m³/sec Wasser in den Mühlenteich abgeleitet. Der Mühlenteich entspricht der Gewässergüte II und ist damit mäßig belastet.
Durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus wurde der Grundwasserspiegel abgesenkt, der im
Quartär liegende obere Grundwasserhorizont ist leergelaufen, der darunter im Tertiär liegende Grundwas8
Vom Bergbau noch nicht berührt.
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serhorizont wurde stark abgesenkt. Derzeit liegt Grundwasser im Abgrabungsbereich höchstens örtlich
geringmächtig als Schichtwasser vor.
Die anlässlich der Abgrabungen eingerichteten Grundwassermessstellen zeigen für die vergangenen Jahre Wasserspiegelhöhen von etwa 85 bis 86 m NHN, teilweise auch 2 bis 3 m tiefer. Eine Messstelle jenseits des Merzbaches, etwa 500 m östlich des Vorhabengebietes, zeigt Höhen von etwa 80 m NHN.
Nach Beendigung der Sümpfung wird ein Wiederanstieg des Grundwassers unter dem Vorhabengebiet
erfolgen. Für den Standort der Messstelle 860741, welche an der äußersten südwestlichen Ecke des Vorhabengebietes liegt, wurde offenbar in der Vergangenheit behördenseits die Prognosehöhe mit max. ca.
95,00 m NHN festgelegt. Diese Höhe bildet auch die Grundlage für die vorliegende Planung. Das Gefälle
des Grundwassers folgt der nach Nordosten abfallenden Tonschicht. Daher wird die Basisabdichtung der
geplanten Deponie, bereits beginnend mit der Profilierung der "Geotechnischen Barriere“, in einer exakt
parallel der Grundwasseroberfläche verlaufenden Neigung erstellt. Der Abstand zwischen dem
maximalen Prognosegrundwasserspiegel und der Kunststoffdichtungsbahn beträgt dabei immer mindestens 1 m. Da an der geologischen Störung Bewegungen nicht ausgeschlossen sind, wird hier eine vollständigen Kombinationsdichtung aus "Mineralischer Ton-Dichtung“ und "KDB“ (Kunststoffdichtungsbahn)
erstellt. Der Untersuchungsraum liegt außerhalb von geplanten oder festgesetzten Wasserschutzgebieten.
Nördlich des Untersuchungsraums befindet sich die Zone III des geplanten Wasserschutzgebietes "Jülich
Barmen" (Rebstock, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Februar 2013).
c) Vorbelastung
Das gesamte Plangebiet wird von dem Abgrabungsbetrieb Davids & Solty GmbH eingenommen. Auf deren Betriebsflächen wurden (bzw. werden noch) Kiesgruben abgegraben, die 20 – 30 Meter Tiefe erreichen.
Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
d) Empfindlichkeit
Die Grundwasserschutzfunktion steht in engem Zusammenhang mit der Filter- und Pufferfunktion der Böden. Insofern wirken Schutzmaßnahmen für die Böden des Plangebiets auch auf das Grundwasser. Schädigungen des Grundwassers können insbesondere von Eingriffen in den natürlichen Wasserhaushalt (Flächenversiegelung und Ableitung von Niederschlagswasser) und Schadstoffeinträgen ausgehen.
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche insgesamt bereits beansprucht werden, davon etwa zur
Hälfte durch gleichartige Eingriffe. Eine Beeinflussung oder Beeinträchtigung des Wassers durch das Vorhaben findet insgesamt nicht statt. Durch technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass verunreinigtes
Sickerwasser nicht in den Untergrund gelangen kann. In der Betriebsphase und während eines begrenzten
Zeitraumes nach Fertigstellung der Oberflächenabdichtung (Stilllegungsphase) sammelt sich auf der abgedichteten Sohle das anfallende Oberflächenwasser als Sickerwasser. Es wird mittels Saugern und
Sammlern gefasst und im freien Gefälle einem Schachtbauwerk mit Pumpen zugeleitet und gehoben. Es
erfolgt eine Zwischenlagerung in Becken, die während der Betriebsphase auf der abgedichteten Sohle,
während der Nachsorgephase auf einem undurchlässigen Untergrund außerhalb des Deponiekörpers
eingerichtet werden. In der Betriebsphase wird das gesammelte Sickerwasser auf dem Deponat verrieselt,
in der Stillegungsphase wird es durch Tankfahrzeuge abgepumpt, abgefahren und einer qualifizierten SiVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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ckerwasseraufbereitung zugeführt. Sukzessive mit der Befüllung wird abschnittsweise die Oberflächenabdichtung der Deponieabschnitte erstellt. Nach Aufbringung der mineralischen Dichtungsschicht wird das
anfallende Oberflächenwasser oberflächlich abgeleitet und in den randlichen Mulden gesammelt, wo es
versickert. Ohne Durchführung des Vorhabens würde das Oberflächenwasser auf der gesamten Fläche
versickern. Das gesamte System von Basisabdichtung und Oberflächenabdichtung funktioniert als "MultiBarrieren-System". Dadurch ist sichergestellt, dass keinerlei verunreinigtes Wasser in den anstehenden
Boden und in das Grundwasser gelangen kann. Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten. Bei Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften und Regeln können Schadensfälle mit
negativen Auswirkungen auf die Grundwasserqualität ausgeschlossen werden. Dem Vorhabengebiet
kommt auch kein Potential für die Grundwassergewinnung zu.
Im Untersuchungsraum sind bisher keine festgesetzten oder geplanten Wasserschutzgebiete vorhanden.
Es ist durch die genehmigten Abgrabungen und der Deponie keine Beeinträchtigung des Grundwassers
oder seiner Funktion zu erwarten.
Oberflächengewässer sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen. Dem Vorhabengebiet kommt auch
keine Retentionsfunktion zu.
4.1.3 Schutzgut Klima und Luft
a) Funktion
Das lokale Kleinklima bildet die Grundlage insbesondere für die Vegetationsentwicklung. Darüber hinaus
ist das Klima unter dem Aspekt der Niederschlagsrate auch für den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung verantwortlich. Luft wiederum ist lebensnotwendig zum Atmen für Mensch und Tier. Zudem
übernimmt die Atmosphäre Funktionen als Schutz- und Übertragungsmedium für Stoffflüsse. Ein ausgewogenes Klima und eine regelmäßige Frischluftzufuhr sind Grundlage für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
b) Bestandsbeschreibung
Das Plangebiet liegt im Bereich der Niederrheinischen Bucht, das von einem gemäßigten humiden, atlantisch geprägten Klima geprägt ist, welches durch milde Winter und gemäßigte Sommer definiert wird. Die
mittlere Lufttemperatur/Jahr beträgt zwischen 9,5 und 10°C. Im Herbst und Winter kann es entlang der
Flusstäler zu Talnebel kommen. Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt etwa 700 mm. Dabei sind Juni
und Juli die niederschlagsreichsten, Februar und September die niederschlagsärmsten Monate des Jahres. Die Sommer sind warm und die Winter mild. Im Juli liegt die mittlere Temperatur bei 17 °C, im Januar
bei 2 °C. Den meisten Sonnenschein gibt es im Juli, den wenigsten im Dezember.
In der weitestgehend ebenen und gehölzfreien Agrarlandschaft sind lokalklimatische Temperaturextreme
zwischen Tag und Nacht aufgrund der überwiegend dünnen Vegetationsschicht relativ hoch. Nachts kann
es zu einer starken Kaltluftproduktion kommen. Aufgrund des geringen Reibungswiderstandes der einzelnen Ackerpflanzungen kann sich bei leichter Geländeneigung die Kaltluft in Bewegung setzten und in den
Mulden zu Kaltluftseen führen. Dies hat zur Auswirkung, dass nachts verstärkte Bodenfröste bzw. bei
Temperaturen über dem Gefrierpunkt und Erreichen des Taupunkts Bodennebel auftreten kann.
Die örtlich klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bestimmen oftmals das Ausmaß von Luftverunreinigungen. Lokalklimatische Gegebenheiten in Verbindung mit der Bebauungsstruktur und den Nutzungen in der Umgebung können hierbei von Bedeutung sein.
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Aufgrund seiner jetzigen Nutzung als Gewerbegebiet sind die Fläche und die Umgebung bereits heute
durch Immissionen des Verkehrs sowie die bisherige Kiesabgrabung innerhalb des Plangebietes und auf
den angrenzenden Flächen vorbelastet.
In Bezug auf den Verkehr und die vorhandenen Industrien wurden die Vorbelastungen des Plangebietes
durch Treibhausgase anhand des Emissionskatasters Luft NRW ausgewertet.
Für die Darstellung in einem 1 x 1 km² Raster wird ersichtlich, dass die Belastung des Plangebietes in
Bezug auf die Treibhausgase insbesondere durch den Verkehr bereits heute vorhanden ist. Die folgende
Tabelle stellt die einzelnen Schadstoffe, die aus dem Verkehr, der Landwirtschaft und aus Kleinfeuerungsanlagen resultieren dar:
Emittentengrup-
Raumbezug
pe
Erhebungsjahr
Schadstoff
Mengen pro Jahr
Distickoxid (N2O)
43-230 kg/ km²
Kohlendioxid (CO2)
Methan (CH4)
1.200 – 6.700 t/km²
16 - 75 kg/km²
Raster 1 x1
Ammoniak (NH3)
120 - 660 kg/ km²
km² zu dem
Flüchtige organische
das Plange-
Verbindungen ohne
biet gehört
Methan
Kohlenmonoxid (CO)
Organische Gase
240 - 1.200 kg/km²
13 - 59 kg/km²
260 -1.300 kg/km²
und Dämpfe
Organische Gase
Gemeinde
und Dämpfe aus
27 - 130 kg/ km²
Verdunstung
Schwefeloxide
6,7 - 41 kg/km²
(SOx/SO2)
Verkehr
2013
Stickoxide (NOx/NO2)
3,2 – 21 kg/km²
Stickstoffdioxid
820 - 4.800 kg/ km²
Platin
470 – 6.800 mg/km²
Raster 1 x1
PCDD+PCDF (Dioxi-
km² zu dem
ne +Furane; als Teq)
9,9 - 48 µg/km²
das
Plangebiet
gehört
Benzoapyren (BaP)
Benzol
2,4 – 8,8 g/km²
14 - 76 kg/km²
Benzol aus Verdunstung
< 210 g/km²
Polycyclische aromatische Kohlenwas-
85 - 300 g/km²
serstoffe
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Toluol
33 - 170 kg/ km²
Xylole
30 - 160 kg/ km²
Gesamtstaub
970-4.900 kg/km²
Feinstaub
330 – 1.800 kg/ km²
Feinstaub (PM 2,5)
Ladwirtschaft
Kreise/ Kreisfreie Städte
140 – 710 kg/ km²
Dieselruß
51 - 240 kg/ km²
Kraftstoffverbrauch
380 - 2.100 t/km²
Distickoxid (N2O)
310 - 400 kg/ km²
2007
Methan (CH4)
1,5 – 2,8 t/km²
Ammoniak (NH3)
740 - 1.400 kg/km²
Distickmonoxid (N2O)
3,5 - 13 kg/km²
Kohlendioxid (CO2)
390 - 1.500 t/km²
Methan (CH4)
52 - 630 kg/km²
Chlor und anorganische Verbindungen
1,7 – 5,8 kg/km²
als HCI
Flüchtige organische
Verbindungen ohne
48 – 170 kg/km²
Methan
Fluor und anorganische Verbindungen
Kohlenmonoxid (CO)
Organische Gase
Schwefeloxide
Kleinfeuerungsan-
km² zu dem
lagen
das Plange-
45 - 160 kg/km²
(SOx/SO2)
Stickoxide (NOx/NO2)
2012
biet gehört
1,3 -4,6 t/km²
100– 350 kg/km²
und Dämpfe
Raster 1 x1
92 – 320 g/km²
Arsen und Verbin-
200 - 800 kg/km²
1,4 – 4,9 g/km²
dungen (als As)
Blei und Verbindungen
23 - 79 g/km²
Cadmium und Ver-
1,7 – 5,8 g/km²
bindungen (Cd)
Chrom und Verbindungen (als Cr)
Kupfer und Verbin-
4,5 - 16 g/km²
4,4 - 15 g/km²
dungen (als Cu)
Nickel und Verbin-
5 - 18 g/km²
dungen (als Ni)
Quecksilber und
Verbindungen (als
1,2 - 4,4 g/km²
Hg)
PCDD+PCDF (DioxiVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
36 – 130 µg/km²
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ne +Furane; als Teq
Benzoapyren (BaP)
6,5- 22 g/km²
Benzol
2,9 – 9,9 g/km²
Staub
43 - 150 kg/ km²
Feinstaub (PM 10)
41- 140 kg/ km²
Feinstaub (PM 2,5)
39- 130 kg/ km²
Tabelle 1: Emissionsbetriebe im Plangebiet sowie im Umkreis des Plangebietes gemäß Emissionskataster Luft NRW
Quelle: NRW Umweltdaten vor Ort
Das Emissionskataster Luft NRW legt die bedeutsamen Emittentengruppen in NRW (Industrie, Gewerbe,
Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr aber auch Landwirtschaft, Nutztierhaltung und sonstige Quellen z.B.
Bergbau, Abfalldeponien etc.) dar.
Im Wesentlichen gilt der Verkehr als einer der Hauptverursacher von Luftschadstoffen und setzt NO 2,
flüchtige organische Verbindungen, Dieselrußpartikel oder CO2 frei.
c) Vorbelastung
Die örtlich klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bestimmen das Ausmaß von Luftverunreinigungen. Es bestehen im gesamten Gewerbegebiet insgesamt keine hochwertigen Grünstrukturen. Durch die
im Untersuchungsraum vorhandene L228 und der angrenzenden Autobahn A44 besteht eine Vorbelastung hinsichtlich der Luftschadstoffe. Durch Abbautätigkeiten, Behandlung und Transport der Sand- und
Kiesmengen des Abraums und des Deponats entstehen Staubemissionen. Diese sind ebenso wie an den
Hängen und Steilwänden entstehende kleine Windwirbel geringfügig und bleiben auf die Abbaufläche
selbst beschränkt.
d) Empfindlichkeit
Die klimatischen Funktionen der Freiflächen stehen in engem Zusammenhang mit dem Vegetationsbestand. Bei Verlust der Vegetation gehen auch die kleinklimatischen Wirkungen weitgehend verloren. Eine
zusätzliche negative klimatische Wirkung erfolgt bei der Bebauung der Flächen, da sich die versiegelten
Flächen schnell erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz besitzen. Die bisherige Versiegelung
des Gebietes bleibt unverändert.
Mit dem Betrieb einer Deponie sind staubförmige Emissionen verbunden. Zur Bestimmung der zu erwartenden Staubimmissionen wurde ein Gutachten von der Fa. ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.
(Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag ausgehend von der geplanten Deponie der Deponieklasse 1 der Davids GmbH in Aldenhoven, Januar 2014) erstellt. Zur Ermittlung der Immissionszusatzbelastung wurden konservative Annahmen hinsichtlich der Schüttdichte und der
Quellhöhen angesetzt. Für die festgelegten Immissionsorte wurde die Staubquelle in ihrer Lage so gewählt, dass die für die Luftreinhaltung ungünstigsten Bedingungen berücksichtigt wurden. Mit diesem Vorgehen wurden die Zusatzbelastungswerte von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag tendenziell
überschätzt.
Das Ergebnis der Immissionsprognose zeigt, dass die Irrelevanzkriterien für Schwebstaub (PM-10) und
Staubniederschlag durch die deponiebezogene Immissionszusatzbelastung an vier betrachteten Immissionsorten eingehalten werden (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., Januar 2014).
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche bereits durch gleichartige Eingriffe beansprucht werden.
Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen vor allem durch die umgebenden Straßen.
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Ein vermehrter Einsatz von Maschinen kann während der Einrichtungsphase zu zusätzlichen Emissionen
führen, die jedoch zeitlich begrenzt und lokal innerhalb des Vorhabengebiets auftreten werden. Während
der Betriebsphase können die Ausführungen der Arbeiten auf dem Deponiekörper zu zusätzlichen Belastungen führen. Diese sind jedoch gegenüber dem genehmigten Zustand unmerklich.
Für die Stilllegungsphase und der Nachsorgephase sind in Bezug auf das Schutzgut Klima/Luft gegenüber
dem genehmigten Zustand keine merklichen Veränderungen zu erwarten.
Im Rahmen der Rekultivierung ist die Anlage von Gehölzflächen vorgesehen. Die Gehölzflächen produzieren Frischluft und bedingen einen ausgeglichenen Tagesgang der Temperaturen. Dies wird sich positiv auf
das Vorhabengebiet sowie auf angrenzende Agrar- und Siedlungsflächen auswirken (Rebstock, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Februar 2013).
Insgesamt treten im Hinblick auf den Landschaftsfaktor Klima/Luft keine erheblichen Beeinträchtigungen
durch das Vorhaben ein.
4.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen
a) Funktion
Tiere und Pflanzen sind ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Als Elemente der natürlichen Stoffkreisläufe, als prägende Bestandteile der Landschaft, als Bewahrer der genetischen Vielfalt und als wichtiger Einflussfaktor für andere Schutzgüter (z.B. Reinigungs- und Filterfunktion für Luft, Wasser und Boden,
klimatischer Einfluss der Vegetation, Nahrungsgrundlage für den Menschen) sind Tiere und Pflanzen in
ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt zu schützen.
b) Bestandsbeschreibung
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) bezeichnet die Gesamtheit der Pflanzengesellschaften, die sich aufgrund der am jeweiligen Standort herrschenden abiotischen Faktoren wie Boden, Wasser
und Klima natürlicherweise und ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellen würden.
Da in unserer Kulturlandschaft natürliche, vom Menschen nicht veränderte Flächen nur sehr selten zu
finden sind, kann die Rekonstruktion der potenziellen Endgesellschaft am jeweiligen Standort dazu beitragen, möglichst landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle Rekultivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
durchzuführen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Aldenhovener Platte. Hier würde die potenzielle natürliche Vegetation
aus Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwald bestehen. Durch die anthropogene Beeinflussung ist im
Plangebiet keine potenziell natürliche Vegetation vorhanden und in der weiteren Umgebung allenfalls
fragmentarisch ausgebildet.
Flora Bestand
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch die Fa.
Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (Februar 2013) und für die zugehörige Erfassung der Vegetation und Tierwelt das Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR) beauftragt.
Im Folgenden werden die erfassten Ergebnisse dargelegt:
Das Vorhabengebiet wird heute für Abgrabungen und Ablagerungen genutzt, auf der bisher unverritzten
Restfläche auch für Ackerbau. Ein Teil der Abgrabungs-/Deponieflächen ist bereits rekultiviert. Es treten
eine Vielzahl von temporären Biotoptypen auf, insbesondere Rohbodenflächen feuchter und trockener
Ausprägung, Sukzessionsflächen, Krautsäume und temporäre Kleingewässer. Die räumliche Lage der
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Rohbodenflächen und Sukzessionsflächen wird entsprechend des Betriebsablaufs häufig verändert. Die
Betriebsanlagen und inneren Erschließungswege bestehen aus befestigten und teilbefestigten Flächen.
Lockere Gehölzstrukturen aus überwiegend Sträuchern sind teilweise im Randbereich des Vorhabengebietes vorhanden. Sie entstanden durch Anpflanzung oder natürliche Sukzession. Im ursprünglichen Zustand
wurde das Vorhabengebiet ackerbaulich genutzt. Nach Vorgabe des genehmigten Rekultivierungsplanes
ist nach Abschluss des Betriebes am nördlichen und südlichen Rand des Vorhabengebietes die Anlage
von Krautsäumen/Magerwiesen mit Feldgehölzinseln sowie Bodensenken als temporäre Tümpel vorgesehen. Die zentrale Fläche soll wieder als Ackerland genutzt werden. Die genehmigte Planung bildet den
fiktiven Ist-Zustand, welcher bezüglich der Biotoptypen als Grundlage für die Eingriffsbewertung verwendet
wird. Im Rahmen der Biotoptypenkartierung wurden auch die vorgefundenen Pflanzenarten erfasst. Dabei
wurde festgestellt, dass eine gefährdete Pflanzenart innerhalb des Vorhabengebietes wächst, das Echte
Tausendgüldenkraut9. Es wurde an einigen Stellen im Bereich der Abgrabung gefunden (Rebstock, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Februar 2013).
9
Das Echte Tausendgüldenkraut wird in der Roten Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen (LANUV 2010) auf
der Vorwarnliste geführt.
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Abbildung 13: Ausschnitt der Biotoptypen gemäß der Biotopkartierung
Quelle: Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung
(IVÖR, Dezember 2012)
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Fauna Bestand
In Bezug auf den Artenschutz wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durch die Fa. Rebstock (Februar
2013) erstellt. Da von einer Betroffenheit von Amphibien und Vögeln ausgegangen worden ist, wurden
diese Tierartengruppen im Rahmen einer Kartierung erfasst und die Betroffenheit durch den Eingriff ermittelt.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden 71 Vogelarten nachgewiesen. Davon wurden 52 Arten als Brutvögel eingestuft. Von den nachgewiesenen Arten sind 23 planungsrelevant und daher hinsichtlich möglicher Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften bei allen genehmigungspflichtigen Planungsund Zulassungsverfahren zu prüfen. Von den planungsrelevanten Vogelarten brüten 11 Arten im Untersuchungsraum, 12 Arten treten lediglich als Nahrungsgäste oder Durchzügler auf.
Von den 11 planungsrelevanten Brutvogelartenkommen 5 im Vorhabengebiet vor (vgl. Tabelle 2).
Lebensraum
Planungsrelevante Arten
Offene Kulturlandschaft
Feldlerche
Halboffene Kulturlandschaft
Felssperling, Schwarzkehlchen
Pionierstandorte, Abgrabungen
Uferschwalbe, Flussregenpfeifer
Tabelle 2: Planungsrelevante Arten im Vorhabengebiet
Quelle: Rebstock, Artenschutzrechtliche Prüfung, Februar 2013
Im angrenzenden Untersuchungsraum kommen weitere planungsrelevante Arten vor:
Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mäusebussard, Rebhuhn, Sperber und Turteltaube als Brutvögel.
Teilweise nutzen diese Arten das Vorhabengebiet zur Nahrungssuche.
Entsprechend der strukturellen Ausstattung des Untersuchungsraumes, dominieren deutlich Vogelarten
des offenen Agrarlandes und der halboffenen Kulturlandschaft. Darunter befinden sich auch bestandsgefährdete Arten wie die Feldlerche, das Schwarzkehlchen, das Rebhuhn und die Turteltaube.
Ebenfalls relativ gut vertreten sind Arten, deren Siedlungsschwerpunkte in Wäldern liegen, die z. T. aber
auch in Parks und strukturreichen Gärten vorkommen. Die registrierten Arten sind in der Regel in NRW
allgemein häufig und weit verbreitet. Beispielhaft seien aus dieser Gruppe Ringeltaube, Buntspecht, Blaumeise, Kleiber, und Buchfink genannt.
Mit Rauch- und Mehlschwalbe brüten am Hof 'Küpper‘ und im Bereich der 'Köttenicher Mühle' auch 2 typische Siedlungsvögel im Untersuchungsraum.
Deutlich unterrepräsentiert sind die mehr oder weniger an Gewässer gebundenen Arten. Mit der Stockente
brütet nur ein echter Wasservogel im Untersuchungsraum.
Als charakteristische Vogelarten in Abgrabungsstellen gelten mittlerweile der Flussregenpfeifer und die
Uferschwalbe. Sie sind über ihre typischen Brutplatzansprüche an bestimmte Strukturen gebunden. So
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nutzt die Uferschwalbe Sandsteilwände in Abgrabungen zur Anlage ihrer Brutröhren. Der Flussregenpfeifer
bevorzugt vorhandene offene und vegetationsarme Sand- und Kiesflächen zur Brut.
Unter den Vogelarten, die den Untersuchungsraum nur als Nahrungsgast oder Durchzügler aufsuchen,
dominieren die Arten der offenen und halboffenen Landschaft. Als reine Durchzügler wurden nur Rotdrossel, Steinschmätzer und Wiesenpieper beobachtet und überfliegend registriert der Schwarzmilan und der
Wespenbussard.
Bei den meisten Gastvögeln ist davon auszugehen, dass sie im nahen Umfeld brüten und der Untersuchungsraum Teil ihres Nahrungsreviers ist. Bemerkenswert ist der während der Bestandserhebungen regelmäßig genutzte Tageseinstand eines Uhupaares in einem Gehölz am westlichen Rand des Untersuchungsraums. Hinweise auf eine Brut innerhalb des Untersuchungsraums ergaben sich nicht.
Im Untersuchungsraum wurde nur eine Amphibienart dokumentiert: die Kreuzkröte. Die Kreuzkröte wurde
im Vorhabengebiet sowie im westlich angrenzenden Untersuchungsraum jeweils in den bestehenden Abgrabungen nachgewiesen. In mehreren Pfützen, Tümpeln sowie Fahrrinnen von LKW wurden Laichschnüre und Larven vorgefunden. Es wurden nur wenige erwachsene Tiere vorgefunden, (Rebstock, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Februar 2013).
c) Vorbelastung
Flora und Fauna im Plangebiet sind bereits durch anthropogene Nutzung vorbelastet. Zurzeit wird das
Gelände vorwiegend als Abgrabungsstätte sowie Boden- und Bauschuttdeponie genutzt. Es treten gleichartige Belastungen auf, die auch durch das Vorhaben nicht stark verändert werden. Vorbelastungen außerhalb des Plangebiets treten durch die nahe gelegenen, vorhandenen und stark genutzten Verkehrswege auf, welche den Landschaftsraum zerschneiden. Dies ist im Westen die Trasse L228 und im Süden die
Trasse der Autobahn A 44. Weitere Vorbelastungen des Untersuchungsraumes bestehen durch die vorhandenen und genehmigten Windenergieanlagen. Eine weitere Vorbelastung besteht aufgrund der bestehenden Abgrabung der Fa. BMT westlich angrenzend an das Plangebiet.
d) Empfindlichkeit
Gegenwärtig wird das Vorhabengebiet als genehmigte Abgrabung bzw. genehmigte Verfüllung genutzt.
Ein Teilbereich, der durch die Abgrabung noch nicht in Anspruch genommen wurde, ist gegenwärtig noch
intensiv genutztes Ackerland. Die übrigen Flächen werden von temporären Lebensraumtypen bestimmt:
Rohbodenflächen feuchter und trockener Ausprägung mit vielfältigem Relief, Sukzessionsflächen, Krautsäume und temporäre Kleingewässer treten hier auf. Im nördlichen Randbereich wachsen Gehölze begleitet von Gras- und Staudenfluren.
Die geplante Rekultivierung der beantragten Deponie wird in Bezug auf die ökologische Wertigkeit in gleicher bzw. ähnlicher Art durchgeführt, wie sie derzeit genehmigt ist. Es ist vorgesehen am nördlichen und
südlichen Rand der hügelförmig aufgeschütteten Deponie strukturreiche Biotopkomplexe aus Feldgehölzen, Offenlandbiotopen und wechselfeuchten Bereichen (Tümpeln) anzubringen. Die restliche zentrale
Fläche soll als Ackerfläche genutzt werden (Rebstock, Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, Februar 2013). Entsprechend der Mächtigkeit des Bodenprofils und der Bodeneigenschaften
wird dort keine intensive Ackernutzung stattfinden, sondern eine extensive Nutzung. Diesbezüglich ergibt
sich ein Synergieeffekt. Durch die dauerhafte Pflege im Sinne einer Freihaltung von Gehölzbewuchs wird
ein wertvoller Lebensraum für die Tiere der halboffenen Kulturlandschaft sichergestellt (Frau Rebstock mit
dem Schreiben vom 07.10.2014)
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Abbildung 14: geplante Rekultivierung
Quelle: LBP-pläne, Rebstock, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Februar 2013
Die Einschätzung der Belange des Artenschutzes für die geplante Einrichtung der Deponie der Klasse DKI
auf den Flächen Aldenhoven II und Aldenhoven III basiert auf der Liste der planungsrelevanten Arten LAVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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NUV die im FIS “Geschützte Arten in NRW“ für das Messtischblatt 5003 zusammengestellt ist und auf der
projektspezifischen Kartierung der Artengruppen Vögel und Amphibien, die von der IVÖR im Zeitraum
März bis Juli 2012 durchgeführt wurde. Bei keiner der potenziell betroffenen planungsrelevanten Arten ist
ein Konflikt mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften zu erwarten. Gegenwärtig wird das Vorhabengebiet als genehmigte Abgrabung bzw. genehmigte Verfüllung genutzt. Ein Teilbereich, der durch die Abgrabung noch nicht in Anspruch genommen wurde, ist gegenwärtig noch intensiv genutztes Ackerland. Die
übrigen Flächen werden von temporären Lebensraumtypen bestimmt: Rohbodenflächen feuchter und trockener Ausprägung mit vielfältigem Relief, Sukzessionsflächen, Krautsäume und temporäre Kleingewässer
treten hier auf. Im nördlichen Randbereich wachsen Gehölze begleitet von Gras- und Staudenfluren. Die
geplante Rekultivierung der beantragten Deponie wird im Prinzip so durchgeführt, wie sie derzeit genehmigt ist: Am nördlichen und südlichen Rand der hügelförmig aufgeschütteten Deponie werden strukturreiche Biotopkomplexe aus Feldgehölzen, Offenlandbiotopen und wechselfeuchten Bereichen/Tümpeln entstehen. Die restliche zentrale Fläche soll wieder als Ackerland genutzt werden.
Die meisten der planungsrelevanten Arten haben ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten außerhalb des
Vorhabengebiets. Manche der Arten, die im Untersuchungsraum potentiell vorkommen bzw. im Untersuchungsraum im Umfeld des Vorhabengebiets kartiert wurden, nutzen die verbliebene Ackerfläche des
Vorhabengebiets möglicherweise als Nahrungsgäste. Im Umfeld stehen jedoch ausreichend große Ackerflächen zur Verfügung, auf welche sie ausweichen können, bis ein großer Teil des Vorhabengebiets als
Ackerfläche rekultiviert ist. Auf der verbliebenen Ackerfläche des Vorhabengebiets wurde die Feldlerche
als Brutvogel kartiert. Um sicher zu stellen, dass während des Oberbodenabtrags eines neuen Abschnitts
der genehmigten Abgrabung eine Tötung der Tiere bzw. eine Störung der Brut ausgeschlossen werden
kann, muss das Baufeld außerhalb der Brutperiode geräumt werden (September bis Februar). Die Art
kann in der nächsten Fläche auf Ackerflächen in der Umgebung ausweichen. Durch die geplante Deponie
wird keine weitere Agrarfläche in Anspruch genommen. Die Errichtung der Deponie führt zu einer längeren
Nutzung der Fläche durch Verfüllarbeiten, wodurch die rekultivierten Flächen erst mit zeitlicher Verzögerung gegenüber der genehmigten Rekultivierung als Lebensraum wieder zur Verfügung stehen werden.
Einen Randbereich im Norden des Vorhabengebiets mit Gehölzbeständen sowie Gras- und Staudenfluren
nutzt der Feldsperling als Bruthabitat. Das Schwarzkehlchen wurde als Brutvogel in einem vegetationslosen bis grasdominierten Offenlandbereich mit vielen Sitz- und Singwarten ebenfalls im nördlichen Randbereich des Vorhabengebiets kartiert. Diese Bereiche erfahren während des Deponiebetriebs keine Beeinträchtigungen. Im Zuge der Abgrabungs- und Verfüllarbeiten entstehen vorübergehend weitere vegetationsarme oder durch Pioniervegetation schütter bewachsene Flächen, und dauerhaft Gehölzflächen, die
geeignete Lebensräume für das Schwarzkehlchen bieten können. Nach Abschluss der Deponie finden
beide Arten auf der rekultivierten Fläche große geeignete Habitatflächen. In dem in Abgrabung befindlichen Teil des Vorhabengebietes existiert in einer jüngeren Sandsteilwand eine kleine Uferschwalbenkolonie. Während des laufenden Betriebs der Deponie ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Art zu rechnen,
solange während der Brutperiode Steilwände vorhanden sind und Steilwände mit aktuell besetzten Bruthöhlen nicht beseitigt werden. Nach Abschluss der Rekultivierung werden keine Steilwände mehr zur Verfügung stehen. Der Flussregenpfeifer sowie die Kreuzkröte nutzen die offenen Sand- und Kiesflächen mit
temporären Tümpeln, die durch die Abgrabung entstanden sind als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie
als Nahrungshabitat. Während des laufenden Betriebs wird es diese Lebensraumtypen weiterhin geben.
Im Zuge der Rekultivierung entstehen offene Flächen mit Tümpeln, die langfristig bewachsen sein werden
und damit als Lebensraum ausfallen. Uferschwalbe, Flussregenpfeifer und Kreuzkröte sind als Bewohner
sich dynamisch verändernder Rohbodenflächen jedoch in der Lage, in der nächsten Fortpflanzungsperiode auf andere geeignete Habitate ebenso auszuweichen, wie sie die auf ursprünglicher Ackerfläche entstandenen Abgrabungsflächen besiedeln konnten. Es wird nachgewiesen, dass die vorhabenbedingten
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Beeinträchtigungen vollständig funktional ausgeglichen werden können und keine nachhaltige Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population der betroffenen planungsrelevanten Arten zu erwarten ist. Die ökologische Funktion der von dem Vorhaben potenziell betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Bei keiner Art wird gegen BNatSchG
§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4 oder gegen § 44 Abs. 5 verstoßen (Rebstock, Artenschutzrechtliche Prüfung,
Februar 2013).
FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die nachfolgende Karte
zeigt die nächstgelegenen FFH-Gebiete:
Abbildung 15: FFH-Gebiete in der Umgebung des Vorhabengebietes
Quelle: Rebstock, FFH-Verträglichkeit, Mai 2016
Das nächstgelegene FFH-Gebiet (DE-5003-301) liegt in einer Entfernung von mehr als 4 km vom Vorhabengebiet, in der Niederung der Ruraue und umfasst naturnahe Fließ-Abschnitte der Rur sowie deren
begleitende Gehölzstrukturen (Rebstock, FFH-Verträglichkeit, Mai 2016).
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Es ist insgesamt somit von keiner Beeinträchtigung von Flora und Fauna auszugehen.
4.1.5 Schutzgut Landschaftsbild
a) Funktion
Das Landschaftsbild hat in erster Linie ästhetische und identitätswahrende Funktion. Die Komposition verschiedener typischer Landschaftselemente macht die Eigenart eines Landstriches aus. Neben der Bewahrung typischer Arten, Strukturen und Bewirtschaftungsformen spielt dies auch für den Erholungswert der
Landschaft eine große Rolle.
b) Bestandsbeschreibung
Der Untersuchungsraum liegt in der Jülicher Börde und wird intensiv vom Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe des Vorhabengebietes prägen die bestehenden Abgrabungen und Verfüllungen das Landschaftsbild. In der näheren Umgebung wird das Landschaftsbild geprägt durch die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung, Einzelgehöfte und kleinere Siedlungen sowie durch Verkehrsstraßen, insbesondere
durch die auf einer Dammlage von 5 bis 10 m Höhe verlaufende Autobahn A44. Windkraftanlagen stehen
innerhalb des Vorhabengebietes und in der Umgebung. Sie prägen das Landschaftsbild im näheren und
weiteren Umfeld.
Gliedernde und strukturierende Elemente wie Wald- und Gehölzflächen befinden sich lediglich kleinflächig
im Südosten und teilweise im Westen des Untersuchungsraumes. Lineare Elemente wie Baumreihen,
Gehölzstreifen und Hecken befinden sich teilweise entlang der Straßen und Gewässer.
Die Einstufung des Landschaftsbildes erfolgte nach der Nutzungsstruktur und dem Strukturreichtum des
Landschaftsraumes. Für die Zuordnung zur landschaftsästhetischen Raumeinheit wurde ein Gutachten
ausgewertet, welches für einen Windpark im Bereich Aldenhoven Nord erstellt wurde (Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR: Eingriffsermittlung „Landschaftsbild für einen Windpark im Bereich der
Potenzialfläche Aldenhoven-Nord, Gemeinde Aldenhoven, Kreis Düren, 1.September. 2014). Das Vorhabengebiet und der Untersuchungsraum liegen demnach in der landschaftsästhetischen Raumeinheit
Aldenhovener Platte.
Die Aldenhovener Platte gehört zum westlich der Rur gelegenen Teil der Jülicher Börde. Die großflächige
Lössplatte fällt von 200 m üNN auf rund 70 m üNN nach Norden bzw. Nordosten ab. Der Abfall zur Rur
zeichnet sich mit stellenweise über 20 m hohen Steilrändern aus. Der ländlich-agrare Charakter der Landschaft der Jülicher Börde wird vom Braunkohleabbau sowie von Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur
überprägt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Windenergieanlagen errichtet (Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016).
Da das Plangebiet durch die Abgrabung geprägt ist, eignet es sich weniger gut für die Erholung. Das
nächstgelegene Erholungsgebiet ist in der Ortslage Dürboslar zu finden. Im südlichen Bereich ist das Gebiet weniger für die Erholung geeignet, da sich zwischen dem Plangebiet und der Wohnbebauung die Autobahn A 4 befindet.
Methodik:
Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes und der landschaftsgebunden Erholung erfolgt in
Anlehnung an die Arbeitshilfen zu ELES (Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016).
Wirkzone:
Entsprechend der Höhe der geplanten Deponie von ca. 30 m ist von einer Reichweite der optischen BeeinVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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flussung von 200 bis maximal 1.500 m auszugehen.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird die maximale Reichweite wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Autobahn A4
-
im Westen durch die Bundesstraße B56 vor dem Ortsrand von Dürboslar
-
im Osten durch das gehölzbestandene Bachtal des Merzbaches
und die Ortschaft Engelsdorf
-
im Norden durch die Windräder nördlich Gut Frauenrath
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung:
Im Hinblick auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung sind entsprechend der Arbeitshilfen die folgenden Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung definiert:
-
-
prägende Merkmale, die die Landschaftsbildeinheit charakterisieren:
prägende Vegetations- und Strukturelemente in ihren typischen Gliederungsprinzipien und Anordnungsmustern (z.B. Einzelbäume, Alleen, Wallhecken, Hangkanten, Felsabbrüche, Wegekreuze,
Bauwerke mit kulturhistorischer Bedeutung, Baumreihen entlang des in einem parallelen Verbund
verlaufenden Wirtschaftswegenetzes in einer strukturreichen Bördenlandschaft).
charakteristische Sichtbeziehungen zu typischen oder prägenden Elementen der Landschaft,
Historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente,
Wegeverbindungen oder Erholungsinfrastruktur mit regionaler und überregionaler Bedeutung für
die Landschaftsgebundene Erholung
Vorliegend sind im Vorhabengebiet und in der Wirkzone keine solchen Elemente vorhanden.
c) Vorbelastung
Der Untersuchungsraum sowie das Vorhabengebiet sind stark anthropogen überprägt. Durch die bestehenden Abgrabungen sowie die Boden- und Bauschuttdeponien wurde die Landschaft bereits verändert.
Die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung führte zur Entstehung einer strukturarmen ausgeräumten, weit
überblickbaren Landschaft. Durch die vorhandenen Straßen, vor allem die Autobahn A4 sowie die B56 und
die L228 findet eine Zerschneidung und Verlärmung der Landschaft und eine Beeinträchtigung der landschaftsgebundenen Erholung statt. Die auf dem Vorhabengebiet und in der Umgebung stehenden Windräder stellen eine starke Vorbelastung dar.
Im weiteren Umfeld ist die Landschaft geprägt durch Halden, im Westen aus dem Steinkohle-Bergbau, im
Osten aus dem Braunkohleabbau. Die nächstgelegene Halde liegt zwischen Setterich und Freialdenhoven, etwa 3,5 km vom Vorhabengebiet entfernt. Sie weist eine Höhe von etwa 80 m auf.
Als Konsequenz dieser Vorprägung ist auch der Naherholungscharakter des die Siedlungen umgebenden
Landschaftsraums herabgesetzt und bereits ein deutlicher Verlust an Naturnähe und Eigenart erkennbar.
d) Empfindlichkeit
Das Landschaftsbild und die Erholung als Naturpotenzial sind empfindlich gegenüber einer Veränderung
der Landschaft, insbesondere in Form von Bebauung und „landschaftsfremden“ Nutzungen. Neben dem
Hinzufügen von störenden Elementen kann das Landschaftsbild auch durch das Entfernen von typischen
und prägenden Elementen beeinträchtigt werden.
In Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche Plangebiet wegen seiner aktuellen Nutzung und der
vorhandenen Infrastruktur von geringer Wertigkeit in Bezug auf das Landschaftsbild. Durch die bestehenVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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den Abgrabungen sowie die Boden- und Bauschuttdeponie wurde die Landschaft bereits verändert. Nach
Abschluss der genehmigten Rekultivierung der Boden- und Bauschuttdeponie auf einer Teilfläche des
Vorhabengebietes weist das Gelände Höhen zwischen 107 m NHN und 121 m NHN auf. Die Höhenunterschiede innerhalb der Rekultivierungsfläche betragen insgesamt ca. 14 m.
Im weiteren Umfeld ist die Landschaft geprägt durch Halden, im Westen aus dem Steinkohle-Bergbau, im
Osten aus dem Braunkohleabbau. Die nächstgelegene Halde liegt zwischen Setterich und Freialdenhoven, etwa 3,5 km vom Vorhabengebiet entfernt. Sie weist eine Höhe von etwa 80 m auf.
Auswirkungen
Einrichtungs- und Betriebsphase, temporär:
-
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Landschaft und das Landschaftsbild entstehen durch die
längere Betriebsdauer der Verfüllung.
Stilllegungs- und Nachsorgephase, dauerhaft:
-
Es werden gegenüber dem genehmigten Zustand keine Veränderungen stattfinden
Anlagebedingte Auswirkungen
-
Anlagebedingte Auswirkungen auf die Landschaft und das Landschaftsbild entstehen durch die
graduelle Veränderung des Reliefs (Verbreiterung und Erhöhung des Deponiekörpers von ca. 15
auf ca. 30 m) sowie durch die Vergrößerung des Biotopkomplexes (Rebstock, Landschaftsbild,
Mai 2016).
Die Landschaftsbildbewertung erfolgte durch die Fa. Rebstock (Mai 2016) verbal-argumentativ anhand der
Arbeitshilfe zum ELES, Ziff. AH 4.8, Kompensationsermittlung für das Landschaftsbild. Dazu wurde eine
vergleichende Gegenüberstellung in einem Formblatt dargestellt:
Landschaftsbildeinheit: Aldenhovener Platte
Charakteristik der Landschaft
Agrarlandschaft mit Einzelgehöften, kleineren Ortschaften, Gräben mit Gehölzbestand sowie Acker
Erfassungskriterien
Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes
* Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung (prägende Merkmale) sind durch Fettdruck
hervorgehoben
Ordnungsprinzip der Landschaft
Gliederungsprinzipien
Anordnungsmuster*
ohne
punktuell
spezifisches Einzelgehöfte
Anordnungsmuster
linear
flächig
rahmenbildend
Baumhecken und Baumreihen entlang von Gräben
und als Eingrünung der
Abgrabungen
Reihe / Staffel
Böschungsbepflanzung
der Autobahn A4
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Landschaftsbildeinheit: Aldenhovener Platte
Gruppe / Verband
mosaikartig
großflächig
Sichtbeziehungen
/ Im Süden, Osten und Westen keine Fernbeziehungen, strukturiertes Gelände,
im Norden offene Landschaft mit Windrädern
Raumgröße*
Lärm / technische Strassen: Autobahn A4, B56, L228
Überprägung
Historische
Windräder im Vorhabensgebiet und Untersuchungsraum
Land- Historische Kartenaufnahme von Tranchot und v. Müffling (1803-1820) zeigt intensives Ackerland ohne Ge-
schaftsentwicklung*
hölzstrukturen
Vorgaben des Land- Westliches Vorhabensgebiet: Entwicklungsziel 3:
Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur ge-
schaftsplans
schädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft
Östliches Vorhabengebiet: Entwicklungsziel 2:
Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen
unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumfunktionen der offenen, unzersiedelten Bördelandschaft und
Erhalt der vorhandenen Strukturelemente.
Schutzstatus
Geschützte Landschaftsbestandteile: alle Gehölzstrukturen im Landschaftsraum
Erfassungskriterien
Erlebnis- und Erholungswert
Zugänglichkeit
Straßen, befestigte Flurwege
Erholungs-
Flurwege potenziell geeignet als Radwege
infrastruktur,
Erho-
lungsqualität*
Tabelle 3: Bestandstableau Landschaftsbild/landschaftsgebundene Erholung
Quelle: Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
Landschaftsbildeinheit Aldenhovener Platte
Ziele der Kom- Ziele der Eingriffsvermeidung:
Nutzung einer bereits gleichartig vorbelasteten Fläche, Nutzung der vorhandenen
pensation
Infrastruktur, insbesondere der Erschließungswege und Betriebsanlagen
(Landschaftsbild
/
Ziele der Eingriffsverminderung:
Frühzeitige Eingrünung der äußeren Deponieflanken, Zeitnahe Durchführung
land-
schaftsgebun-
der Rekultivierung
Gestaltungs-/Ausgleichsmaßnahmen:
dene Erholung)
und Offenland
1
Merkmale
Ordnungsprin-
Strukturierung und Anreicherung der Landschaft durch Gehölze, Kleingewässer
2
3
4
Erhebliche
Maßnahme
6
Beeinträchti-
Art der Maßnahme
gung
Lage der Maßnahme
de erhebliche Beeinträchti-
Umfang
gungen
LW / Multifunktionale Kompensa-
Zustand nach Durchführung
LN*
der Maßnahme / verbleiben-
keine
LN
keine
LN
Lärm / techni- keine
LW
zipien
5
tion
der
Landschaft
Sichtbeziehungen / Raumgröße
sche
Überprägung
Historische
keine
LN
Zugänglichkeit
keine
LW
Erholungs-
keine
LW
Landschaftsentwicklung
infrastruktur,
Erholungsqualität
Additive
Maß- keine
nahmen
Tabelle 4: vergleichende Gegenüberstellung Landschaftsbild/landschaftsgebundene Erholung
Quelle: Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016
LW = Landschaftsgerechte Wiederherstellung, LN = Landschaftsgerechte Neugestaltung
Im Regelfall entspricht die Rekultivierung dem Zielkonzept für das Landschaftsbild. Die Maßnahmen für
den Naturhaushalt entsprechen in der Regel dem Zielkonzept für das Landschaftsbild und die Maßnahmen
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sind hinsichtlich Art und Umfang um eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung innerhalb der betroffenen Landschaftsbildeinheit zu erzielen, geeignet.
Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen würden nur dann notwendig werden, wenn ein funktionales Defizit
bei der Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes bzw. der landschaftsgebundenen
Erholung zu erwarten wäre. Die Tabelle 3 und 4 legt dar, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes verbleiben. Es sind daher keine zusätzlichen Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der landschaftsgebundenen Erholung erforderlich (Rebstock,
Landschaftsbild, Mai 2016).
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche insgesamt bereits beansprucht werden, davon etwa zur
Hälfte durch einen gleichartigen Eingriff in Form einer hügelförmigen Deponie. Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Straßen und die Windräder. Darüber hinaus sind
ausgewiesene oder funktionsfähige Erholungsräume im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
Sichtbeziehungen und Erholungsräume werden nicht beeinträchtigt. Eine Geruchsbelästigung findet nicht
statt. Langfristig treten keine Verlärmung und keine visuellen Störreize auf.
Das Relief des Vorhabens wird gegenüber dem genehmigten Zustand verändert. Sowohl die Grundfläche
als auch die Höhe des Deponiekörpers werden vergrößert. Eine Beeinträchtigung wird durch frühzeitige
Ansaaten und Anpflanzungen vermindert. Ohne Durchführung des Vorhabens würde die bestehende Abgrabungsfläche sowie die Boden-/Bauschuttdeponie früher rekultiviert und mit weniger hohem Relief erstellt werden. Durch die frühzeitige Eingrünung ist der Deponiebetrieb jedoch schon bald nicht mehr erkennbar. Durch natürliches Pflanzenwachstum der Randeingrünung sowie durch die strukturreichen Bepflanzungen insgesamt wird auch das veränderte Relief langfristig aus der Ferne kaum zu erkennen sein
(Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016).
4.1.6 Schutzgut Mensch
a) Funktion
Ein Hauptaspekt des Schutzes von Natur und Landschaft ist es, im Sinne einer Daseinsvorsorge die Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig, d.h. auch für zukünftige Generationen, zu bewahren und zu
entwickeln. Die Betrachtung des Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit zielt vorrangig auf
die Aspekte des gesundheitlichen Wohlbefindens ab. Diese werden in Zusammenhang mit der Daseinsgrundfunktion gebracht (Wohnen, Arbeiten, Kommunikation, in Gemeinschaft leben, Bildung, Versorgung
und Erholung). Zu berücksichtigen sind daher die Wohn-, Wohnumfeld sowie die Erholungsfunktion. Neben dem indirekten Schutz durch Sicherung der übrigen Schutzgüter sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie quantitativ und qualitativ ausreichender Erholungsraum für den Menschen gesichert
werden.
b) Bestandsbeschreibung
Die Untersuchungsschwerpunkte zum Schutzgut Mensch liegen zum einen in dem Aspekt Schutz der
Siedlungen, Wohnbereiche mit ihrem Umfeld und zum anderen im Bereich Schutz der Erholungsnutzung
und Freizeitinfrastruktur. Es wird Bezug genommen auf das Leben, die Gesundheit und das Wohlbefinden,
soweit es von spezifischen Umweltbedingungen beeinflusst wird.
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Das Plangebiet selbst besitzt derzeit allgemein kaum Bedeutung für den Menschen. Im Vorhabengebiet
und dem unmittelbaren Umfeld sind keine Einrichtungen für die Erholungsnutzung, Radrouten, Fernwanderwege oder Ausflugsziele ausgewiesen. Auch befinden sich im unmittelbaren Umfeld keine Siedlungen,
so dass der Bereich auch nicht für fußläufige Erholungszwecke genutzt wird.
Im Untersuchungsraum befindet sich die Köttenicher Mühle. In Engelsdorf, außerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich die Burg Engelsdorf. Es handelt sich um eine ehemalige Wasserburg die sich heute
in Privatbesitz befindet. Entlang der Koslaer Straße verläuft im Untersuchungsraum ein Radweg, die
"Wasserburgenroute". Sie führt von Aldenhoven aus nach Engelsdorf zur ehemaligen Wasserburg.
Insgesamt ist der Untersuchungsraum für die Erholungsnutzung wenig geeignet. Ausgewiesene Parkplätze sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden (Rebstock, Umweltbericht im Rahmen der Strategischen
Umweltprüfung, Februar 2013).
Das Vorhabengebiet wird heute für Abgrabungen und Ablagerungen genutzt, auf der bisher unverritzten 10
Restfläche auch für Ackerbau. Ein Teil der Abgrabungs-/Deponieflächen ist bereits rekultiviert. Neben den
bestehenden Abgrabungen und Verfüllungen wird das Plangebiet bzw. die Umgebung durch Ackerflächen,
Windenergieanlagen sowie stark befahrene Verkehrsstraßen (z.B. A 44, L228 und L 136) vorbelastet.
Durch den Betrieb der Anlagen kann es zu Beeinträchtigungen angrenzender Siedlungsflächen und
siedlungsnaher Freiräume durch Geräusche und Luftimmissionen in Form von Schwebstaub und
Staubniederschlag kommen. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurden ein
schalltechnisches Gutachten und ein Gutachten zur Prognose von Schwebstaub und Staubniederschlag
für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Deponie erstellt.
c) Vorbelastung
Die Plangebietsumgebung ist bereits durch technische Überprägungen der Landschaft (Kiesabgrabungsfläche, Verkehrswege und vorhandene Windenergieanlagen) sowie durch die intensive ackerbauliche Nutzung beeinträchtigt. Im Hinblick auf Immissionen wurden Maximalwertbetrachtungen berücksichtigt. Daher
wurden der Aufschluss11, die vorhandene Abgrabung, die Aufbereitung und die geplante Deponie DK I im
Parallelbetrieb berücksichtigt. Grenzwertig einbezogen wurde der Einsatz der Bauschutt-Recyclinganlage
am genehmigten Standort Aldenhoven II. Auf der Basis des Abbauzeitenplans und des Verfüllplans zur
Abgrabung Aldenhoven III entsprechend der Lärmprognose vom 17. Januar 2005 in Verbindung mit der
Lärmprognose vom 03.Juli 2006 wurde der Lastfall gemäß der Darstellung in der folgenden Abbildung
geprüft. Die Untersuchung erfolgte als summarische Betrachtung der Abgrabungsstätten Aldenhoven II/III.
10
Von Bergbau noch nicht berührt.
Im Aufschluss kommt ein Hydraulikbagger zum Einsatz. Hierbei wird der anstehende Oberboden abschnittsweise abgetragen und fachgerecht zur Rückverfüllung und Rekultivierung zwischengelagert.
11
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Abbildung 16: Darstellung des untersuchten Lastfalls (Immissionsprognose)
Quelle: SWA Schall-und Wärmemessstelle Aachen GmbH, Schalltechnisches Gutachten SI-15/047/02, Februar 2014
d) Empfindlichkeit
Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle Immissionsbelastungen
durch das Vorhaben.
Schall
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde gutachterlich nachgewiesen, dass die allgemein verbindlichen Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden (SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen
GmbH, Schalltechnisches Gutachten SI-15/047/02, Februar 2014).
Den Prognoseergebnissen nach aus dem Gutachten ist künftig eine zulässige Lärmsituation im näheren
Einwirkungsbereich der Abgrabungsstätte Aldenhoven II/III mit der geplanten Mineralstoffdeponie gegeben. Die Aussagen aus dem Gutachten beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tagzeit. Dabei ist es
notwendig, die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen zum Lärmschutz einzuhalten, die in die Genehmigung übernommen werden (vgl. Kapitel 5.3). Die Prüfergebnisse unterschreiten an allen Aufpunkten sowohl den Immissionsrichtwert von Tags 60 dB(A) nach TA Lärm 98, wie auch den hier beurteilungsrelevanten Immissionsgrenzwert von Tags 54 dB (A) bei einer Beurteilung der Betriebsanlagen als Einzelmaßnahme. Eine lärmtechnische Zulässigkeit ist nicht nur hinsichtlich der Mittelwertbildung gegeben, sondern gleichermaßen bezüglich der möglichen Immissionsmaximalpegel. Besondere Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert zur Tagzeit um mehr als 30 dB (A) überschreiten, sind gemäß Gutachten bei
den gegebenen Ausbreitungsverhältnissen sicher auszuschließen.
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Die Erschließung der Abgrabungsstätte verbleibt im Südwesten mit Anschluss an die Landstraße L228 als
übergeordneten Verkehrsweg. An der Anbindung L228 erfolgt eine direkte Vermischung mit dem übrigen
Straßenverkehr. Von der L228 besteht ein Anschluss an die L 136 als Umfahrung von Aldenhoven und
weiterführend zur Autobahn A 44. Ortsdurchfahrten finden dabei nicht statt.
Luft
Mit dem Betrieb einer Deponie sind staubförmige Emissionen verbunden. Zur Bestimmung der zu erwartenden Staubimmissionen wurde ein Gutachten von der Fa. ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.
(Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag ausgehend von der geplanten Deponie der Deponieklasse 1 der Davids GmbH in Aldenhoven, Januar 2014) erstellt. Zur Ermittlung der Immissionszusatzbelastung wurden konservative Annahmen hinsichtlich der Schüttdichte und der
Quellhöhen angesetzt. Für die festgelegten Immissionsorte wurde die Staubquelle in ihrer Lage so gewählt, dass die für die Luftreinhaltung ungünstigsten Bedingungen berücksichtigt wurden. Mit diesem Vorgehen wurden die Zusatzbelastungswerte von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag tendenziell
überschätzt.
Das Ergebnis der Immissionsprognose zeigt, dass die Irrelevanzkriterien für Schwebstaub (PM-10) und
Staubniederschlag durch die deponiebezogene Immissionszusatzbelastung an vier betrachteten Immissionsorten eingehalten werden (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., Januar 2014).
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche bereits durch gleichartige Eingriffe beansprucht werden.
Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Straßen und die Windräder.
Während der Einrichtungsphase der Deponie werden vermehrt Maschinen eingesetzt, um die Deponiebasis der DKI-Deponie herzustellen. Die Arbeiten finden in Tieflage statt. Siedlungen oder ausgewiesene Erholungsräume sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden, der nächstgelegene Einzelhof befindet sich in
mindestens 400 m Entfernung zum Vorhaben. Zusätzlichen Lärm-, Staub- oder Abgasimmission auf
Wohn- und Erholungsräume sind nicht zu besorgen.
Die Ablagerungs- und Stilllegungsphase des gesamten Vorhabengebietes wird um 20 Jahre verlängert.
Eine Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten durch den LKW-Verkehr ist nicht zu besorgen, da durch die
hervorragende Anbindung des Standortes an das überregionale Transportnetz keine Ortsdurchfahrten
notwendig sind.
Das Relief des Vorhabens, sowohl die Grundfläche als auch Höhe des Deponiekörpers, wird gegenüber
dem genehmigten Zustand verändert werden. Die Erhöhung des Deponiekörpers wird lediglich von der
Ortschaft Engelsdorf aus wahrnehmbar sein. Die Beeinträchtigung wird durch frühzeitige Ansaaten und
spätere Anpflanzungen im Nordosten vermindert. Aus der Richtung von Engelsdorf wird der Deponiebetrieb schon bald nicht mehr erkennbar sein.
Die Zeitverlängerung von 20 Jahren führt zu einer späteren Wiederherstellung des Landschaftsbildes.
Diese Beeinträchtigung wird dadurch vermindert, dass die Rekultivierung der Deponie einschließlich Anpflanzung sukzessive hergestellt wird. Es werden die äußeren, sichtbaren Flanken zuerst fertig gestellt,
dabei vor allem die westlichen und nördlichen Bereiche.
Während der Nachsorgephase werden in Bezug auf das Schutzgut Mensch gegenüber dem genehmigten
Zustand keine Veränderungen stattfinden.
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Ohne Durchführung des Vorhabens würde die bestehende Abgrabungsfläche sowie die Boden- und Bauschuttdeponie früher rekultiviert und mit weniger hohem Relief erstellt werden. Durch die frühzeitige Eingrünung ist der Deponiebetrieb jedoch schon bald nicht mehr erkennbar. Durch natürliches Pflanzenwachstum der Randeingrünung wird auch das veränderte Relief langfristig aus der Ferne kaum zu erkennen sein (Rebstock, Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, Februar 2013).
4.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
a) Funktion
Kultur- und Sachgüter besitzen ihre Funktion aufgrund ihres historischen Dokumentationspotenzials sowie
ihrer wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzung. Unter den Begriff Kulturgüter fallen die Bau- und
Bodendenkmale als Einzelobjekt oder als Ensemble einschließlich ihres Umgebungsschutzes sowie das
Ortsbild. Dazu zählen auch räumliche Beziehungen, kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile, Sichtbeziehungen etc.
b) Bestandsbeschreibung
Weder im Bereich des Vorhabengebietes noch im Untersuchungsraum sind eingetragene
Bodendenkmäler bekannt. Das Vorhabengebiet ist beinahe vollumfänglich abgegraben, es tauchten dabei
keine Funde auf.
Im weiteren Untersuchungsraum liegen die baulichen Anlagen Burg Engeldorf, Köttenicher Mühle und Gut
Frauenrath. Sie unterliegen keinem Umgebungsschutz und erfahren durch den Betrieb, den Baukörper
oder den Zulieferverkehr keine Beeinträchtigung (Rebstock, Umweltbericht im Rahmen der Strategischen
Umweltprüfung, Februar 2013).
c) Vorbelastung
Vorbelastungen der Bodendenkmale bestehen durch die Abgrabung sowie für die Grundstückswerte durch
die Vorbelastungen in der Nähe bestehender Windkraftanlagen. Für die Baudenkmale bestehen Vorbelastungen hinsichtlich der Fernwirkungen durch die das Landschaftsbild verändernden baulichen Anlagen wie
die Kiesabgrabungsfläche, Verkehrswege und vorhandene Windenergieanlagen. Weitere Störwirkungen in
Bezug auf die Baudenkmäler resultieren daraus, dass das Sichtfeld bzw. die Einsehbarkeit aufgrund von
Biotopen (z.B. umfängliche Gehölzflächen) und den umgebenden Gebäude der Ortschaft abgeschirmt
werden.
d) Empfindlichkeit
Im Vorhabengebiet und im Wirkungsraum des Vorhabens liegen keine zu berücksichtigenden Bau- und
Bodendenkmäler oder sonstige gefährdete Sachgüter.
4.2 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zwischen allen Schutzgütern bestehen vielfältige Wechselbeziehungen als Wirkungszusammenhänge
oder -abhängigkeiten. Wird ein Schutzgut direkt beeinflusst, wirkt sich das meist indirekt auch auf andere
Schutzgüter aus. Um nur einige Beispiele zu nennen, verändert die Beseitigung von Vegetation das Kleinklima und vernichtet Lebensraum für Tiere, Eingriffe in den Boden vermindern dessen Schutzfunktion für
den Wasserhaushalt, ein veränderter Wasserhaushalt wirkt sich u.U. auf die VegetationszusammensetVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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zung aus usw.. Diese Wechselbeziehungen sind nicht nur bei der Betrachtung von Eingriffen in den Naturhaushalt wichtig, sondern müssen auch bei der Wahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen beachtet werden.
Grünland unterstützt die Förderung von Humusbildung (positiver Effekt auf Bodenwasserhaushalt und
Gefügestabilität) sowie die Förderung von Bodenbiodiversität (positiver Effekt auf Bodenfauna), wodurch
weiterhin CO2 gebunden werden kann (positiver Effekt auf Klima) und der Boden ist vor Erosion durch
Wind und Wasser geschützt. Weiterhin unterbleibt eine Bodenverdichtung durch Befahren mit schwerem
Gerät und die Regenwasserversickerung bleibt gewährleistet. Die Puffer- und Filtereigenschaften des Bodens werden weiterentwickelt gemäß den MSPE12' - Anforderungen zur "Entwicklung des Bodens" nach
§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB (B-Plan) und § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB (FNP).
Bei einer Überplanung von Freiflächen gehen die oben aufgeführten Aspekte je nach Versiegelungsgrad
verloren.
Durch das Vorhaben werden keine erhöhten Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch die Planung ausgelöst. Es erfolgt keine zusätzliche Versiegelung und somit auch kein Eingriff in die Schutzgüter Boden,
Wasser, Pflanzen und Tiere. Es wird von keiner schwerwiegenden Beeinflussung der Umweltschutzgüter
innerhalb des Plangebietes ausgegangen werden.
Abgesehen von den dargestellten Beziehungen bestehen keine speziellen Wechselwirkungen, die über
das hinausgehen, was in den Beschreibungen zu den einzelnen Schutzgütern enthalten ist.
12
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft
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5
ENTWICKLUNGSPROGNOSEN
5.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe der genehmigte Rekultivierungsplan weiterhin rechtsgültig. Es
würde keine weitere Beeinträchtigung der angrenzenden Landschaft resultieren. Die Deponie würde jedoch im weiteren Entwicklungsverlauf an einer anderen Stelle geplant werden. Das Vorhaben würde gegebenenfalls in Bereiche eingreifen, die bisher unbelastet bzw. vorbelastet sind. Der natürliche Charakter
der unberührten neuen Fläche würde damit zerstört werden.
5.2
Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung)
Die Durchführung der vorgesehenen Planung wird voraussichtlich zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führen.
Auswirkungen auf den Boden
Da kein neuer Eingriff in den Boden vorgesehen ist, wird auch kein Verlust des Bodens als Standort und
Lebensraum für Pflanzen und Tiere durch den die Planung verursacht. Im Vergleich zur Bestandssituation,
ist keine Beeinträchtigung durch die Planung zu erwarten. Der Boden ist bereits durch anthropogene Nutzung vorbelastet. Die Fläche ist bereits zum großen Teil durch die Ausgrabung genutzt. Auf den Betriebsflächen wurden (bzw. werden noch) Kiesgruben abgegraben, die 20 – 30 Meter Tiefe erreichen.
Eine Verunreinigung mit Schadstoffen ist aufgrund der geplanten Nutzung und den diesbezüglich vorsorgenden Maßnahmen (Basis- Oberflächenabdichtung) nicht zu erwarten.
Gemäß den Aussagen eines Geotechnischen Büros (Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH) kann die bereichsweise Überbauung des Frauenrather Sprunges am Standort Aldenhoven durch ein Abdichtungssystem (geotechnische Barriere und Kunststoffdichtungsbahn) für eine DKI-Deponie als technisch beherrschbar bewertet werden. Gemäß dem Schreiben vom 20.05.2016 durch Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann
sind die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Geotextilbewehrungen) geeignet, die Integrität des Abdichtungssystem sicherzustellen.
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
In der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde ermittelt ob die bau-, anlagen- und betriebsbedingten
Störungen eine Beeinträchtigung der Lebensstätten bewirken. Die Bewertung kommt zu dem Ergebnis,
dass durch das Vorhaben zwar Teillebensräume planungsrelevanter Arten beansprucht werden, diese
Beanspruchung jedoch für die betrachteten Arten nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führt. In
unmittelbarer Umgebung sind ausreichend Habitate mit ähnlicher Struktur und Ausstattung vorhanden. Bei
keiner der Arten ist ein Konflikt mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften zu erwarten. Bei keiner Art wird
gegen BNatSchG § 44 Abs. 1 Nm. 1 - 4 oder gegen § 44 Abs. 5 verstoßen (Rebstock,
Umweltverträglichkeitsstudie, Februar 2013).
Die geplante Rekultivierung der beantragten Deponie wird in Bezug auf die ökologische Wertigkeit in
gleicher bzw. ähnlicher Art durchgeführt, wie sie derzeit genehmigt ist. Es ist vorgesehen am nördlichen
und südlichen Rand der hügelförmig aufgeschütteten Deponie strukturreiche Biotopkomplexe aus
Feldgehölzen, Offenlandbiotopen und wechselfeuchten Bereichen (Tümpeln) anzubringen. Die restliche
zentrale Fläche soll als Ackerfläche genutzt werden (Rebstock, Umweltbericht im Rahmen der
Strategischen Umweltprüfung, Februar 2013). Entsprechend der Mächtigkeit des Bodenprofils und der
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Bodeneigenschaften wird dort keine intensive Ackernutzung stattfinden, sondern eine extensive Nutzung.
Diesbezüglich ergibt sich ein Synergieeffekt. Durch die dauerhafte Pflege im Sinne einer Freihaltung von
Gehölzbewuchs wird ein wertvoller Lebensraum für die Tiere der halboffenen Kulturlandschaft
sichergestellt (Frau Rebstock mit Schreiben vom 07.10.2014).
Als Kompensation für die Verzögerung der Rekultivierung wird der Biotopkomplex zu Lasten der
Ackerfläche vergrößert. Um dennoch den Lebensraum der Offenlandbiotope zu stärken wird der
Übergangsbereich von den Gehölzbiotopen zur zentralen Ackerfläche als Grünland ausgebildet, im Osten
wird eine gehölzfreie Vernetzung ermöglicht. Die Anreicherung der offenen Feldflur mit Gehölzinseln und
Saumstrukturen bieten weiteren Tierarten z.B. auch dem Rebhuhn, welches heute nur außerhalb des
Vorhabengebietes vorkommt, künftig verbesserte Rückzugsbedingungen. Nach der Herrichtung der
Abbaufläche und der Realisierung der Gestaltungsmaßnahmen entsteht ein vielfältiger Biotopkomplex, der
Lebensraum für zahlreiche Säugetiere, Vögel, Amphibien, Insekten und Kleinstlebewesen bietet (Rebstock,
Umweltverträglichkeitsstudie, Februar 2013).
Auswirkungen auf den Menschen
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche bereits durch gleichartige Eingriffe beansprucht werden.
Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Straßen und die Windräder.
Während der Einrichtungsphase der Deponie werden vermehrt Maschinen eingesetzt, um die Deponiebasis der DKI-Deponie herzustellen. Die Arbeiten finden in Tieflage statt. Siedlungen oder ausgewiesene Erholungsräume sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden, der nächstgelegene Einzelhof befindet sich in
mindestens 400 m Entfernung zum Vorhaben. Zusätzliche(n) Lärm-, Staub- oder Abgasimmission auf
Wohn- und Erholungsräume sind nicht zu erwarten.
Die Ablagerungs- und Stilllegungsphase des gesamten Vorhabengebietes wird um 20 Jahre verlängert.
Eine Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten durch den LKW-Verkehr wird nicht erwartet, da durch die
hervorragende Anbindung des Standortes an das überregionale Transportnetz keine Ortsdurchfahrten
notwendig sind.
Das Relief des Vorhabens, sowohl die Grundfläche als auch die Höhe des Deponiekörpers, wird gegenüber dem genehmigten Zustand verändert werden. Die Erhöhung des Deponiekörpers wird lediglich von
der Ortschaft Engelsdorf aus wahrnehmbar sein. Die Beeinträchtigung wird durch frühzeitige Ansaaten und
spätere Anpflanzungen im Nordosten vermindert. Aus der Richtung von Engelsdorf wird der Deponiebetrieb schon bald nicht mehr erkennbar sein.
Die Zeitverlängerung von 20 Jahren führt zu einer späteren Wiederherstellung des Landschaftsbildes.
Diese Beeinträchtigung wird dadurch vermindert, dass die Rekultivierung der Deponie einschließlich Anpflanzung sukzessive hergestellt wird. Es werden die äußeren, sichtbaren Flanken zuerst fertig gestellt,
dabei vor allem die westlichen und nördlichen Bereiche.
Während der Nachsorgephase werden in Bezug auf das Schutzgut Mensch gegenüber dem genehmigten
Zustand keine Veränderungen stattfinden.
Ohne Durchführung des Vorhabens würde die bestehende Abgrabungsfläche sowie die Boden- und Bauschuttdeponie früher rekultiviert und mit weniger hohem Relief erstellt werden. Durch die frühzeitige Eingrünung ist der Deponiebetrieb jedoch schon bald nicht mehr erkennbar. Durch natürliches Pflanzenwachstum der Randeingrünung wird auch das veränderte Relief langfristig aus der Ferne kaum zu erkennen sein.
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ZUR 45. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG „DEPONIE ALDENHOVEN III“
Schall
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde gutachterlich nachgewiesen, dass die allgemein verbindlichen Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden (SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen
GmbH, Schalltechnisches Gutachten SI-15/047/02, Februar 2014).
Den Prognoseergebnissen aus dem Gutachten nach ist künftig eine zulässige Lärmsituation im näheren
Einwirkungsbereich der Abgrabungsstätte Aldenhoven II/III mit der geplanten Mineralstoffdeponie gegeben. Die Aussagen aus dem Gutachten beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tagzeit. Dabei ist es
notwendig, die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen zum Lärmschutz einzuhalten, die in die Genehmigung übernommen werden (vgl. Kapitel 5.3).
Luft
Mit dem Betrieb einer Deponie sind staubförmige Emissionen verbunden. Zur Bestimmung der zu erwartenden Staubimmissionen wurde ein Gutachten von der Fa. ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.
(Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag ausgehend von der geplanten Deponie der Deponieklasse 1 der Davids GmbH in Aldenhoven, Januar 2014) erstellt.
Das Ergebnis der Immissionsprognose zeigt, dass die Irrelevanzkriterien für Schwebstaub (PM-10) und
Staubniederschlag durch die deponiebezogene Immissionszusatzbelastung an vier betrachteten Immissionsorten eingehalten werden (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., Januar 2014).
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche bereits durch gleichartige Eingriffe beansprucht werden.
Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Strassen und die Windräder.
Zusätzlicher Lärm-, Staub- oder Abgasimmission auf Wohn- und Erholungsräume wird durch das Vorhaben nicht erwartet.
Die Ablagerungs- und Stilllegungsphase des gesamten Vorhabensgebietes wird um 20 Jahre verlängert.
Von einer Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten durch den LKW-Verkehr ist nicht auszugehen, da
durch die hervorragende Anbindung des Standortes an das überregionale Transportnetz keine Ortsdurchfahrten notwendig sind.
Auswirkungen auf das Wasser
Im Untersuchungsraum sind bisher keine festgesetzten oder geplanten Wasserschutzgebiete vorhanden.
Es ist durch die genehmigten Abgrabungen und Deponie keine Beeinträchtigung des Grundwassers oder
seiner Funktion zu erwarten.
Oberflächengewässer sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen. Dem Vorhabengebiet kommt auch
keine Retentionsfunktion zu.
Auswirkungen auf das Klima
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche bereits durch gleichartige Eingriffe beansprucht werden.
Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Straßen. Ein vermehrter
Einsatz von Maschinen während der Einrichtungsphase kann möglicherweise zu zusätzlichen Emissionen
führen. Diese treten zeitlich begrenzt und lokal auf und verbleiben innerhalb des Vorhabengebietes. Während der Betriebsphase führen die Verlängerung sowie die Ausführung der Arbeiten auf dem erhöhten
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Deponiekörper zu zusätzlichen Belastungen. Diese sind jedoch gegenüber dem genehmigten Zustand
unmerklich.
Während der Stilllegungsphase und Nachsorgephase werden gegenüber dem genehmigten Zustand keine
Veränderungen stattfinden.
Im Rahmen der Rekultivierung ist die Anlage von Gehölzflächen vorgesehen. Die Gehölzflächen produzieren Frischluft und bedingen einen ausgeglichenen Tagesgang der Temperaturen. Das wirkt sich positiv auf
das Vorhabengebiet sowie auf die angrenzende Agrar- und Siedlungsflächen aus.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
und der landschaftsgebundenen Erholung erforderlich (Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016).
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche insgesamt bereits beansprucht werden, davon etwa zur
Hälfte durch einen gleichartigen Eingriff in Form einer hügelförmigen Deponie. Zusätzlich bestehen
massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Straßen und die Windräder. Darüber hinaus
sind ausgewiesene oder funktionsfähige Erholungsräume im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
Sichtbeziehungen und Erholungsräume werden nicht beeinträchtigt. Eine Geruchsbelästigung findet nicht
statt. Langfristig treten keine Verlärmung und keine visuellen Störreize auf.
Das Relief des Vorhabens wird gegenüber dem genehmigten Zustand verändert. Sowohl die Grundfläche
als auch die Höhe des Deponiekörpers werden vergrößert. Eine Beeinträchtigung wird durch frühzeitige
Ansaaten und Anpflanzungen vermindert. Ohne Durchführung des Vorhabens würde die bestehende
Abgrabungsfläche sowie die Boden-/Bauschuttdeponie früher rekultiviert und mit weniger hohem Relief
erstellt werden. Durch die frühzeitige Eingrünung ist der Deponiebetrieb jedoch schon bald nicht mehr
erkennbar. Durch natürliches Pflanzenwachstum der Randeingrünung sowie durch die strukturreichen
Bepflanzungen insgesamt wird auch das veränderte Relief langfristig aus der Ferne kaum zu erkennen
sein (Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016).
Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgüter durch eingeschränkte Nutzbarkeit bzw. Wertverlust zu erwarten.
5.3 Geplante Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
In der planerischen Abwägung sind die Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB. Danach müssen für die
durch die Planung zulässig werdenden Eingriffe und damit für die erheblichen Umweltauswirkungen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt und berücksichtigt werden.
a) Schutzgut Tiere und Pflanzen
Vermeidungsmaßnahmen:
-
Nutzung einer bereits gleichartig vorbelasteten Fläche
Flächenersparnis durch Nutzung einer bereits anthropogen genutzten Fläche
Verminderungsmaßnahmen:
-
Sukzessive Beanspruchung und sukzessive Herrichtung des Deponiegeländes
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Ausgleich
-
Schaffung von strukturreichen Lebensräumen der typischen offenen und halboffenen Kulturlandschaft mit unterschiedlichen Standortqualitäten
Schaffung von Ersatzlebensräumen für die Kreuzkröte
b) Schutzgut Boden
Vermeidungsmaßnahmen:
-
Flächenersparnis durch Beanspruchung von Flächen, auf denen der Boden bereits entfernt wurde
Verminderungsmaßnahmen:
-
Fachgerechte Verwendung des Oberbodens im Rahmen der Rekultivierung
Ausgleich
-
Schaffung von nutzungsfreien Flächen mit ungestörter Bodenentwicklung
c) Schutzgut Landschaftsbild
Vermeidungsmaßnahmen:
-
Nutzung einer bereits gleichartig vorbelasteten Fläche
Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere der Erschließungswege und Betriebsanlagen
Verminderungsmaßnahmen:
-
Frühzeitige Eingrünung der äußeren Deponieflanken
Zeitnahe Durchführung der Rekultivierung
Ausgleich
-
Strukturierung und Anreicherung der Landschaft durch Gehölze, Kleingewässer und Offenland
d) Schutzgut Wasser
Vermeidungsmaßnahmen:
-
Abdichtung der Deponiesohle, Sammlung und Entsorgung des Sickerwassers
Einhaltung der neuesten umwelttechnischen Standards der eingesetzten Geräte
Einhaltung eines ausreichenden Schutzabstandes zum Grundwasserspiegel und Berücksichtigung
des Wiederanstiegs des Grundwassers
Verminderungsmaßnahmen:
-
Minimierung der aktiven Füllflächen
Schnellstmögliches Nachführen der Oberflächenabdichtung
Nach Fertigstellung und Rekultivierung ortsnahe Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers
e) Schutzgut Luft/Klima
Vermeidungsmaßnahmen:
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-
Einhaltung der neuesten umwelttechnischen Standards der eingesetzten Geräte
Verminderungsmaßnahmen:
-
Minimierung der Transportstrecken
Minimierung der Umlagerungshäufigkeit
Durchführung der Erdarbeiten in erdfeuchtem Zustand
a) Schutzgut Mensch
Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle Immissionsbelastungen
durch das Vorhaben. Daher werden im Folgenden die schalltechnischen Maßnahmen zur Einhaltung der
notwendigen Richtwerte dargelegt. Die Maßnahmen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
festgelegt worden:
Betriebszeiten:
-
Betriebstage: Werktage
-
Betriebszeiten: 6:00 -22:00 Uhr
Ohne einen gesonderten Nachweis können die Betriebszeiten auf die Tagesstunden bis 22:00 Uhr verlängert werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Betriebsanlage bis spätestens 22:00 Uhr vollständig geräumt ist.
Schallleistungspegel:
Bezüglich der Abstrahlung der einzelnen Anlagenteile werden nachfolgende Geräte-Schalleistungspegel
als Grenzwerte definiert. Diese Vorgaben sind seitens der Hersteller für den praktischen Betrieb unter Last
zu gewährleisten.
Radlader: LWA, ZUL = 108 dB (A)
Schaufelbagger: LWA, ZUL = 108 dB (A)
Siebanlage: LWA, ZUL = 112 dB (A)
Planierraupe: LWA, ZUL = 112 dB (A)
Weitere Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Mensch sind bereits bei den Schutzgütern Landschaftsbild und Luft und Klima dargestellt.
b) weitere Auswirkungen
Es werden keine maßgeblichen Veränderungen im Vergleich zur heutigen Nutzung eintreten. Daher sind in
Bezug auf die Kultur- und Sachgüter keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
5.4
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Firma Davids GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse I (DK I) in der Gemeinde Aldenhoven. Geplant ist die Errichtung einer Deponie für nicht gefährliche Abfälle mit einer Gesamtkapazität von ca. 3,5 Mio. m³ („Mineralstoffdeponie Aldenhoven“) auf einer Fläche von ca. 26 ha und
einer Laufzeit von ca. 20 Jahren. Den Standort der geplanten DK I nutzt die Firma Davids GmbH gegenwärtig als Abgrabungsfläche für Kies und Sand (Aldenhoven III) sowie zum Teil als Boden- und Bau-
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schuttdeponie, welche sich in der Ablagerungsphase befindet („Boden- und Bauschuttdeponie Aldenhoven
Jungbluth“, Aldenhoven II).
Durch die Flächennutzungsplanänderung soll eine Deponie planungsrechtlich abgesichert werden. Dies
erfordert die Darstellung von „Flächen für die Abfallentsorgung“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB. Zu diesem
Zweck muss der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven dahingehend geändert
werden, dass zukünftig „Flächen für die Abfallentsorgung“ anstelle von „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden.
In der gesamten Region stehen keine Reststoff/Werksdeponien DK I/ DKII dem Markt zur Verfügung. Für
die längerfristige Entsorgung DK I bzw. DK II liegen Betriebe in einer Entfernung von ca. 55-60 km vom
jetzigen Planstandort weg. In südlicher und westlicher Richtung stehen keine Entsorgungseinrichtungen
DKI / DK II zur Verfügung.
Der Standort ist insbesondere durch den nur 1 km entfernten Autobahnanschluss (A 44 AachenDüsseldorf) hervorragend angebunden. Primäre Deponiebaustoffe wie Kies, Sand Lehm und Ton sind vor
Ort bzw. in nahe gelegenen Gruben verfügbar.
Die für den Betrieb der Deponie erforderliche Infrastruktur wie Wiegeeinrichtung, Zuwegung, Wartungshallen etc. und auch Maschinen, Geräte und Personal werden bereits für den laufenden Abgrabungs- und
Deponiebetrieb vorgehalten.
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe der genehmigte Rekultivierungsplan weiterhin rechtsgültig. Es
würde keine weitere Beeinträchtigung der angrenzenden Landschaft resultieren. Die Deponie würde jedoch im weiteren Entwicklungsverlauf an einer anderen Stelle geplant werden. Das Vorhaben würde gegebenenfalls in Bereiche eingreifen, die bisher unbelastet bzw. vorbelastet sind. Der natürliche Charakter
der unberührten neuen Fläche würde damit zerstört werden.
Eine Neuplanung der Deponienutzung an einem anderen Standort ist daher als ungünstig und nachteilig
zu beurteilen.
Für die Verwirklichung sind keine alternativen Flächen bzw. Planungen möglich. Das Vorhaben verursacht
keine erneuten Eingriffe in die Schutzgüter und erfolgt daher im Sinne des Eingriffsvermeidungsgebotes
(§ 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
5.5
Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich bisher nicht
ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allgemeinen Annahmen oder großräumigen Daten (z.B. faunistische Daten, Klimaangaben) und beinhalten eine gewisse Streuungsbreite. Zur Ermittlung
und Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorliegenden Form bilden die
zusammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage.
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ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Durch die Flächennutzungsplanänderung soll eine Deponie planungsrechtlich abgesichert werden.
Die Durchführung der vorgesehenen Planung wird voraussichtlich zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führen.
Da kein neuer Eingriff in den Boden vorgesehen ist, wird auch kein Verlust des Bodens als Standort und
Lebensraum für Pflanzen und Tiere durch die Planung verursacht. Der Boden ist bereits durch anthropogene Nutzung vorbelastet ist. Die Fläche ist bereits zum großen Teil durch die Ausgrabung genutzt. Auf
den Betriebsflächen wurden (bzw. werden noch) Kiesgruben abgegraben, die 20 – 30 Meter Tiefe erreichen.
Eine Verunreinigung mit Schadstoffen ist aufgrund der geplanten Nutzung und den diesbezüglich vorsorgenden Maßnahme (Basis- Oberflächenabdichtung) nicht zu erwarten.
Gemäß den Aussagen eines Geotechnisches Büros (Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH) kann die bereichsweise Überbauung des Frauenrather Sprunges am Standort Aldenhoven durch ein Abdichtungssystem (geotechnische Barriere und Kunststoffdichtungsbahn) für eine DK I -Deponie als technisch beherrschbar bewertet werden. Gemäß dem Schreiben vom 20.05.2016 durch Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann
sind die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Geotextilbewehrungen) geeignet, die Integrität des Abdichtungssystem sicherzustellen.
In der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde ermittelt ob die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Störungen eine Beeinträchtigung der Lebensstätten bewirken. Die Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass
durch das Vorhaben zwar Teillebensräume planungsrelevanter Arten beansprucht werden, diese Beanspruchung jedoch für die betrachteten Arten nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führt. In unmittelbarer Umgebung sind ausreichend Habitate mit ähnlicher Struktur und Ausstattung vorhanden. Bei keiner der
Arten ist ein Konflikt mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften zu erwarten. Bei keiner Art wird gegen
BNatSchG § 44 Abs. 1 Nm. 1 - 4 oder gegen § 44 Abs. 5 verstoßen (Rebstock, Umweltverträglichkeitsstudie, Februar 2013).
Die geplante Rekultivierung der beantragten Deponie wird in Bezug auf die ökologische Wertigkeit in gleicher bzw. ähnlicher Art durchgeführt, wie sie derzeit genehmigt ist. Es ist vorgesehen am nördlichen und
südlichen Rand der hügelförmig aufgeschütteten Deponie strukturreiche Biotopkomplexe aus Feldgehölzen, Offenlandbiotopen und wechselfeuchten Bereichen (Tümpeln) anzubringen. Die restliche zentrale
Fläche soll als Ackerfläche genutzt werden (Rebstock, Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, Februar 2013). Entsprechend der Mächtigkeit des Bodenprofils und der Bodeneigenschaften
wird dort keine intensive Ackernutzung stattfinden, sondern eine extensive Nutzung. Diesbezüglich ergibt
sich ein Synergieeffekt. Durch die dauerhafte Pflege im Sinne einer Freihaltung von Gehölzbewuchs wird
ein wertvoller Lebensraum für die Tiere der halboffenen Kulturlandschaft sichergestellt (Frau Rebstock mit
dem Schreiben vom 07.10.2014).
Als Kompensation für die Verzögerung der Rekultivierung wird der Biotopkomplex zu Lasten der Ackerfläche vergrößert. Um dennoch den Lebensraum der Offenlandbiotope zu stärken wird der Übergangsbereich
von den Gehölzbiotopen zur zentralen Ackerfläche als Grünland ausgebildet, im Osten wird eine gehölzfreie Vernetzung ermöglicht. Die Anreicherung der offenen Feldflur mit Gehölzinseln und Saumstrukturen
bieten weiteren Tierarten z.B. auch dem Rebhuhn, welches heute nur außerhalb des Vorhabengebietes
vorkommt, künftig verbesserte Rückzugsbedingungen. Nach der Herrichtung der Abbaufläche und der
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Realisierung der Gestaltungsmaßnahmen entsteht ein vielfältiger Biotopkomplex, der Lebensraum für zahlreiche Säugetiere, Vögel, Amphibien, Insekten und Kleinstlebewesen bietet (Rebstock, Umweltverträglichkeitsstudie, Februar 2013).
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche bereits durch gleichartige Eingriffe beansprucht werden.
Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Straßen und die Windräder.
Während der Einrichtungsphase der Deponie werden vermehrt Maschinen eingesetzt, um die Deponiebasis der DKI-Deponie herzustellen. Die Arbeiten finden in Tieflage statt. Siedlungen oder ausgewiesene Erholungsräume sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden, der nächstgelegene Einzelhof befindet sich in
mindestens 400 m Entfernung zum Vorhaben. Zusätzlichen Lärm-, Staub- oder Abgasimmission auf
Wohn- und Erholungsräume sind nicht zu erwarten.
Die Ablagerungs- und Stilllegungsphase des gesamten Vorhabengebietes wird um 20 Jahre verlängert.
Eine Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten durch den LKW-Verkehr wird nicht erwartet, da durch die
hervorragende Anbindung des Standortes an das überregionale Transportnetz keine Ortsdurchfahrten notwendig sind.
Das Relief des Vorhabens, sowohl die Grundfläche als auch Höhe des Deponiekörpers, wird gegenüber
dem genehmigten Zustand verändert werden. Die Erhöhung des Deponiekörpers wird lediglich von der
Ortschaft Engelsdorf aus wahrnehmbar sein. Die Beeinträchtigung wird durch frühzeitige Ansaaten und
spätere Anpflanzungen im Nordosten vermindert. Aus der Richtung von Engelsdorf wird der Deponiebetrieb schon bald nicht mehr erkennbar sein.
Die Zeitverlängerung von 20 Jahren führt zu einer späteren Wiederherstellung des Landschaftsbildes.
Diese Beeinträchtigung wird dadurch vermindert, dass die Rekultivierung der Deponie einschließlich Anpflanzung sukzessive hergestellt wird. Es werden die äußeren, sichtbaren Flanken zuerst fertig gestellt,
dabei vor allem die westlichen und nördlichen Bereiche.
Während der Nachsorgephase werden in Bezug auf das Schutzgut Mensch gegenüber dem genehmigten
Zustand keine Veränderungen stattfinden.
Ohne Durchführung des Vorhabens würde die bestehende Abgrabungsfläche sowie die Boden- und Bauschuttdeponie früher rekultiviert und mit weniger hohem Relief erstellt werden. Durch die frühzeitige Eingrünung ist der Deponiebetrieb jedoch schon bald nicht mehr erkennbar. Durch natürliches Pflanzenwachstum der Randeingrünung wird auch das veränderte Relief langfristig aus der Ferne kaum zu erkennen sein.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde gutachterlich nachgewiesen, dass die allgemein verbindlichen Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden (SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen
GmbH, Schalltechnisches Gutachten SI-15/047/02, Februar 2014).
Den Prognoseergebnissen nach aus dem Gutachten ist künftig eine zulässige Lärmsituation im näheren
Einwirkungsbereich der Abgrabungsstätte Aldenhoven II/III mit der geplanten Mineralstoffdeponie gegeben. Die Aussagen aus dem Gutachten beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tagzeit. Dabei ist es
notwendig, die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen zum Lärmschutz einzuhalten, die in die Genehmigung übernommen werden (vgl. Kapitel 5.3).
Mit dem Betrieb einer Deponie sind staubförmige Emissionen verbunden. Zur Bestimmung der zu erwartenden Staubimmissionen wurde ein Gutachten von der Fa. ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.
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(Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag ausgehend von der geplanten Deponie der Deponieklasse 1 der Davids GmbH in Aldenhoven, Januar 2014) erstellt.
Das Ergebnis der Immissionsprognose zeigt, dass die Irrelevanzkriterien für Schwebstaub (PM-10) und
Staubniederschlag durch die deponiebezogene Immissionszusatzbelastung an vier betrachteten Immissionsorten eingehalten werden (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., Januar 2014).
Zusätzlicher Lärm-, Staub- oder Abgasimmission auf Wohn- und Erholungsräume wird durch das Vorhaben nicht erwartet.
Von einer Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten durch den LKW-Verkehr ist nicht auszugehen, da
durch die hervorragende Anbindung des Standortes an das überregionale Transportnetz keine Ortsdurchfahrten notwendig sind.
Im Untersuchungsraum sind bisher keine festgesetzten oder geplanten Wasserschutzgebiete vorhanden.
Es ist durch die genehmigten Abgrabungen und Deponie keine Beeinträchtigung des Grundwassers oder
seiner Funktion zu erwarten.
Oberflächengewässer sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen. Dem Vorhabengebiet kommt auch
keine Retentionsfunktion zu.
Ein vermehrter Einsatz von Maschinen während der Einrichtungsphase kann möglicherweise zu zusätzlichen Emissionen führen. Diese treten zeitlich begrenzt und lokal auf und verbleiben innerhalb des Vorhabengebietes. Während der Betriebsphase führen die Verlängerung sowie die Ausführung der Arbeiten auf
dem erhöhten Deponiekörper zu zusätzlichen Belastungen. Diese sind jedoch gegenüber dem genehmigten Zustand unmerklich.
Während der Stilllegungsphase und Nachsorgephase werden gegenüber dem genehmigten Zustand keine
Veränderungen stattfinden.
Im Rahmen der Rekultivierung ist die Anlage von Gehölzflächen vorgesehen. Die Gehölzflächen produzieren Frischluft und bedingen einen ausgeglichenen Tagesgang der Temperaturen. Das wirkt sich positiv auf
das Vorhabengebiet sowie auf die angrenzende Agrar- und Siedlungsflächen aus.
Es sind keine Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgüter durch eingeschränkte Nutzbarkeit bzw. Wertverlust zu erwarten.
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
und der landschaftsgebundenen Erholung erforderlich (Rebstock, Landschaftsbild, Mai 2016).
Das Vorhaben findet auf Flächen statt, welche insgesamt bereits beansprucht werden, davon etwa zur
Hälfte durch einen gleichartigen Eingriff in Form einer hügelförmigen Deponie. Zusätzlich bestehen massive Vorbelastungen, vor allem durch die umgebenden Straßen und die Windräder. Darüber hinaus sind
ausgewiesene oder funktionsfähige Erholungsräume im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
Sichtbeziehungen und Erholungsräume werden nicht beeinträchtigt. Eine Geruchsbelästigung findet nicht
statt. Langfristig treten keine Verlärmung und keine visuellen Störreize auf.
Das Relief des Vorhabens wird gegenüber dem genehmigten Zustand verändert. Sowohl die Grundfläche
als auch die Höhe des Deponiekörpers werden vergrößert. Eine Beeinträchtigung wird durch frühzeitige
Ansaaten und Anpflanzungen vermindert. Ohne Durchführung des Vorhabens würde die bestehende Abgrabungsfläche sowie die Boden-/Bauschuttdeponie früher rekultiviert und mit weniger hohem Relief erstellt werden. Durch die frühzeitige Eingrünung ist der Deponiebetrieb jedoch schon bald nicht mehr erkennbar. Durch natürliches Pflanzenwachstum der Randeingrünung sowie durch die strukturreichen BeVDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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Das Vorhaben verursacht keine erneuten Eingriffe in die Schutzgüter und erfolgt daher im Sinne des Eingriffsvermeidungsgebotes (§ 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
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QUELLENNACHWEISE / LITERATURVERZEICHNIS
Gesetzliche Grundlagen und Fachliteratur
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 1748)
Bezirksregierung Arnsberg NRW: Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost, Arnsberg 2011
Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen Münster –
Technische Zentrale Düsseldorf
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
In der Fassung der Bekanntmachung von 01.03.2010
Glässer E.: Die Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/ 123 Köln-Aachen, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn- Bad Godesberg 1978
Grabert, Helmut: Abriss der Geologie von Nordrhein-Westfalen E. Schweizerbartsche Verlagsbuchhandlung (Näglele u. Obermiller), Stuttgart 1998
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW Eingriffen, Arbeitshilfe für die Bauleitplanung,
Recklinghausen 2008
Runge, F.: Die Pflanzengesellschaft Mitteleuropas, Münster 1994
Gutachten
Accon Environmental Consultants GmbH (28.01.2014): Prognose der Immissionen von Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag ausgehend von der geplanten Deponie der Deponieklasse
1 der Davids GmbH in Aldenhoven, Köln
SWA, Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH (17.Februar 2014): Schalltechnisches Gutachten SI-14/047/02, Aachen
Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (Februar 2013): Artenschutzrechtliche Prüfung, Mineralstoffdeponie Aldenhoven, Errichtung einer Deponie der Klasse DK I in der Abgrabung Aldenhoven III und II, Stolberg-Mausbach
Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (Februar 2013): Landschaftspflegerischer Begleitplan:
Mineralstoffdeponie Aldenhoven Errichtung einer Deponie der Klasse DKI in der Abgrabung
Aldenhoven III und II, Stolberg-Mausbach
Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (Februar 2013): Umweltverträglichkeitsstudie, Raumverträglichkeitsstudie: Mineralstoffdeponie Aldenhoven Errichtung einer Deponie der Klasse DKI in
der Abgrabung Aldenhoven III und II, Stolberg-Mausbach
Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (Februar 2013 überarbeitet Juli 2014): Umweltbericht
im Rahmen der strategischen Umweltprüfung: Mineralstoffdeponie Aldenhoven Errichtung einer
Deponie der Klasse DKI in der Abgrabung Aldenhoven III und II, Stolberg-Mausbach
Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (Dezember 2012): ökologischer Fachbeitrag: Mineralstoffdeponie Aldenhoven Errichtung einer Deponie der Klasse DKI in der Abgrabung Aldenhoven
III und II tlw. Davids GmbH, Geilenkirchen, Stolberg-Mausbach
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Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (mit Schreiben vom 30.05.2016): Stellungnahme:
FFH-Gebiete, Geilenkirchen, Stolberg-Mausbach
Ute Rebstock, Büro für Landschaftsplanung (mit Schreiben vom 31.05.2016): Stellungnahme:
Landschaftsbild, Geilenkirchen, Stolberg-Mausbach
Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H Düllmann GmbH: geplante Erweiterung der Deponie Aldenhoven. Geologische und hydrogeologische Standortverhältnisse. 08.07.2016
Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H Düllmann GmbH: Geotechnische Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen von Bewegungsdifferenzen entlang einer aktiven geologischen Störung
auf das Basisabdichtungssystem der Abgrabung Aldenhoven III. 19.07.2016
Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H Düllmann GmbH: Stellungnahme zur Bewertung der tektonischen Störung „Frauenrather Sprung“ vom 20.05.2016
Websites
http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/addMapService.do, (Zugriff 10.03.2016)
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de (Zugriff 17.03.2015)
http://www.gd.nrw.de/g_bknufe.htm, (Zugriff 04.07.2014)
http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301,
(Zugriff
12.03.2015)
http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/beurteilungsmassstaebe/1-tochterrichtlinie/; (Zugriff 12.03.2015)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/dokumente/infoblatt_stickstoffdioxid.
pdf, (Zugriff 12.03.2015)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start, (Zugriff: 05.03.2015)
https://www.hsowl.de/fb8/fileadmin/download_autoren/immissionsschutz/Interpretation/NRW00xxyyGeruchBoth.p
df, (Zugriff 12.04.2016)
Erkelenz, 12.10.2016
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