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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 66 A - Marienstraße - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
87 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:39
Aktualisiert
15.09.16, 16:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 66 A - Marienstraße -
a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 105/2016 06.09.2016 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Herhut öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Herhut Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bauverwaltungsausschuss 29.09.2016 Gemeinderat 06.10.2016 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken gez. Ossenkopp Bedenken Kämmerer Ja Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Bebauungsplan 66 A - Marienstraße a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, den Bebauungsplan 66 A - Marienstraße -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und unter Beifügung der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Sachdarstellung: Der Entwurf des Bebauungsplans 66 A - Marienstraße - (Anlage 2) hat inkl. Begründung (Anlage 3) in der Zeit vom 20.06.2016 bis 29.07.2016 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.06.2016 gebeten, ihre Stellungnahmen (siehe Anlage 1) abzugeben. Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, den Bebauungsplan 66 A - Marienstraße - gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 1