Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
87 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:39
Aktualisiert
15.09.16, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 105/2016
06.09.2016
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Herhut
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Herhut
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
29.09.2016
Gemeinderat
06.10.2016
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Ossenkopp
Bedenken
Kämmerer
Ja
Nein Enth.
Bemerkungen
Betreff:
Bebauungsplan 66 A - Marienstraße a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, den Bebauungsplan
66 A - Marienstraße -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und unter Beifügung der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen den Beschluss
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Bebauungsplans 66 A - Marienstraße - (Anlage 2) hat inkl. Begründung (Anlage 3) in der
Zeit vom 20.06.2016 bis 29.07.2016 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
10.06.2016 gebeten, ihre Stellungnahmen (siehe Anlage 1) abzugeben. Zum Abschluss des Verfahrens ist
es notwendig, das bewertete Abwägungsmaterial inkl. der eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7
BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen, den Bebauungsplan 66 A - Marienstraße - gemäß §
10 BauGB als Satzung zu beschließen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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