Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
88 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
05.03.15, 16:48
Aktualisiert
05.03.15, 16:48
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 12/2015
06.02.2015
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-2
gez. W.Colling
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Klotz
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bedenken
Mittel stehen zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
19.03.2015
TOP
Ein
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
5.2
Betreff:
Entgeltordnung für Freizeitheime der Gemeinde Aldenhoven – FZ Freialdenhoven und Ludwig-Gall-Haus
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die der Sitzungsvorlage beigefügte Entgeltordnung für das Freizeitheim
Freialdenhoven und das Ludwig-Gall-Haus in Aldenhoven.
Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Die Höhe des Entgeltes für die Nutzung der vorgenannten
Liegenschaften beträgt gem. § 5 der Satzung 2,30 €/Stunde brutto.
Sachdarstellung:
Aufgrund der drohenden Überschuldung ist die Gemeinde Aldenhoven gemäß § 3 Stärkungspaktgesetz
pflichtiger Teilnehmer am sogenannten Stärkungspakt Stadtfinanzen. Daher soll der Haushaltsausgleich
unter Berücksichtigung von Konsolidierungshilfe erreicht werden. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn die
Gemeinde einen genehmigungspflichtigen Haushaltssanierungsplan aufstellt, in dem das eigene Einsparungspotential unter Rücknahme sog. freiwilligen Leistungen dargestellt werden muss.
Die Gemeindeprüfanstalt des Landes (GPA) hat die Gemeinde bei der Erarbeitung und Umsetzung des
Haushaltssanierungsplanes unterstützt. Die Maßnahmen des erarbeiteten Sanierungsplanes wurden in der
Sitzung am 25.07.2012 eingebracht und durch den Rat der Gemeinde Aldenhoven bestätigt.
Inhalt des Maßnahmenprogramms ist u.a. die Beteiligung der Nutzer der gemeindlichen Freizeitheime an den
Betriebskosten in einer Höhe von 25 %. Die Umsetzung ist zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Nutzern
= Pächtern der Freizeitheime erfolgt. Im Sinne der Gleichbehandlung aller öffentlichen Gebäude wurde den
Nutzern des Freizeitheimes in Freialdenhoven bzw. des Ludwig-Gall-Hauses Aldenhoven ebenfalls die notwendige Kostenbeteiligung angekündigt und um Mitteilung der angefallenen Nutzungszeiten gebeten.
Die Erhebung der Entgelte soll entsprechend der Verfahrensweise der Entgeltordnung für Sport-/Turnhallen
erfolgen; der Entwurf der Entgeltordnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Diese Entgeltordnung ermöglicht in einfachster Form unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden
Verwaltungskapazitäten die im Sanierungsplan vorgesehene Einnahme. Es wird die Grundlage geschaffen,
in einem Erprobungsjahr erstmalig die Möglichkeiten der Umsetzung in zwei noch nicht berücksichtigen Gebäuden, die eventuell entstehenden Probleme und die notwendige Modifikationen auszuloten.
Die Führung des Kontrollbuches im Sinne der Vervollständigung der Datenlage sowie des notwendigen Controllings hat sich bei den Hallenbüchern bewährt.
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