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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für Freizeitheime der Gemeinde Aldenhoven – FZ Freialdenhoven und Ludwig-Gall-Haus)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
88 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
05.03.15, 16:48
Aktualisiert
05.03.15, 16:48
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für Freizeitheime der Gemeinde Aldenhoven – FZ Freialdenhoven und Ludwig-Gall-Haus)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 12/2015 06.02.2015 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-2 gez. W.Colling öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Klotz Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Mittel stehen zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 19.03.2015 TOP Ein Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen 5.2 Betreff: Entgeltordnung für Freizeitheime der Gemeinde Aldenhoven – FZ Freialdenhoven und Ludwig-Gall-Haus Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beschließt die der Sitzungsvorlage beigefügte Entgeltordnung für das Freizeitheim Freialdenhoven und das Ludwig-Gall-Haus in Aldenhoven. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Die Höhe des Entgeltes für die Nutzung der vorgenannten Liegenschaften beträgt gem. § 5 der Satzung 2,30 €/Stunde brutto. Sachdarstellung: Aufgrund der drohenden Überschuldung ist die Gemeinde Aldenhoven gemäß § 3 Stärkungspaktgesetz pflichtiger Teilnehmer am sogenannten Stärkungspakt Stadtfinanzen. Daher soll der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Konsolidierungshilfe erreicht werden. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn die Gemeinde einen genehmigungspflichtigen Haushaltssanierungsplan aufstellt, in dem das eigene Einsparungspotential unter Rücknahme sog. freiwilligen Leistungen dargestellt werden muss. Die Gemeindeprüfanstalt des Landes (GPA) hat die Gemeinde bei der Erarbeitung und Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes unterstützt. Die Maßnahmen des erarbeiteten Sanierungsplanes wurden in der Sitzung am 25.07.2012 eingebracht und durch den Rat der Gemeinde Aldenhoven bestätigt. Inhalt des Maßnahmenprogramms ist u.a. die Beteiligung der Nutzer der gemeindlichen Freizeitheime an den Betriebskosten in einer Höhe von 25 %. Die Umsetzung ist zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Nutzern = Pächtern der Freizeitheime erfolgt. Im Sinne der Gleichbehandlung aller öffentlichen Gebäude wurde den Nutzern des Freizeitheimes in Freialdenhoven bzw. des Ludwig-Gall-Hauses Aldenhoven ebenfalls die notwendige Kostenbeteiligung angekündigt und um Mitteilung der angefallenen Nutzungszeiten gebeten. Die Erhebung der Entgelte soll entsprechend der Verfahrensweise der Entgeltordnung für Sport-/Turnhallen erfolgen; der Entwurf der Entgeltordnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Diese Entgeltordnung ermöglicht in einfachster Form unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Verwaltungskapazitäten die im Sanierungsplan vorgesehene Einnahme. Es wird die Grundlage geschaffen, in einem Erprobungsjahr erstmalig die Möglichkeiten der Umsetzung in zwei noch nicht berücksichtigen Gebäuden, die eventuell entstehenden Probleme und die notwendige Modifikationen auszuloten. Die Führung des Kontrollbuches im Sinne der Vervollständigung der Datenlage sowie des notwendigen Controllings hat sich bei den Hallenbüchern bewährt. 1