Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
93 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
28.05.15, 09:30
Aktualisiert
28.05.15, 09:30
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 50/2015
22.05.2015
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Herhut
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Herhut
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bedenken
Mittel stehen zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Bauverwaltungsausschuss
11.06.2015
3.1.
Gemeinderat
25.06.2015
Ein
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
vorhabenbezogener Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße a.) Abschluss von zwei städtebaulichen Verträgen gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 67 A - Niedermerzer Straße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die als Anlage beigefügten städtebaulichen Verträge gem. § 11 BauGB mit der Peters Gesellschaft für Grundbesitz GmbH & Co. KG, vertreten
durch Herrn Wilhelm Peters, Hinter den Höfen 3, 790189 Bad Krozingen und Herrn Ulrich Peters, Kapellenplatz 8, 52457 Aldenhoven, abzuschließen.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 67 A - Niedermerzer Straße - im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB laut beiliegender Planskizze durchzuführen.
zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von
der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und
gem. §13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
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Sachdarstellung:
Die Peters Gesellschaft für Grundbesitz GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Wilhelm Peters, Hinter den
Höfen 3, 790189 Bad Krozingen, ist Inhaberin des Grundstücks Gemarkung Aldenhoven, Flur 15, Flurstück
97, welches derzeit im Plangebiet des Bebauungsplans 62 A liegt.
Nach intensiven Gesprächen nach dem Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Vorhabenträgerin dort die
Ansiedlung einer Pflegeeinrichtung bzw. einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Um den städtebaulichen
Missstand im Plangebiet zu lösen, sollten auch die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven, Flur 15, Flurstück
104 und Flur 26 Flurstück 702 des Herrn Ulrich Peters, sowie die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven Flur
15, Flurstücke 86, 98, 100, 101, 103, sowie Flur 26 Flurstücke 726 und 728 der Vorhabenträgerin in die Planung mit einbezogen werden. Zur Abrundung des Plangebiets sind auch die Grundstücke Gemarkung
Aldenhoven Flur 15, Flurstücke 89, 90, 91 und 96 sowie Flur 26 Flurstück 4 tlw. in das Plangebiet mit einzubeziehen.
Um der Vorhabenträgerin die Planung und die Ansiedlung eines Betreuungsangebots zu ermöglichen ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags erforderlich. Im Anschluss daran wird verwaltungsseitig empfohlen, das Plangebiet des Bebauungsplans 62 A auf den Bereich
südlich der Niedermerzer Straße zu beschränken.
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