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Beschlussvorlage (vorhabenbezogener Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße - a.) Abschluss von zwei städtebaulichen Verträgen gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 67 A - Niedermerzer Straße - b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
93 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
28.05.15, 09:30
Aktualisiert
28.05.15, 09:30
Beschlussvorlage (vorhabenbezogener Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße -
a.) Abschluss von zwei städtebaulichen Verträgen gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 67 A - Niedermerzer Straße -
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (vorhabenbezogener Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße -
a.) Abschluss von zwei städtebaulichen Verträgen gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 67 A - Niedermerzer Straße -
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 50/2015 22.05.2015 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Herhut öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Herhut Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Mittel stehen zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Bauverwaltungsausschuss 11.06.2015 3.1. Gemeinderat 25.06.2015 Ein Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße a.) Abschluss von zwei städtebaulichen Verträgen gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 67 A - Niedermerzer Straße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die als Anlage beigefügten städtebaulichen Verträge gem. § 11 BauGB mit der Peters Gesellschaft für Grundbesitz GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Wilhelm Peters, Hinter den Höfen 3, 790189 Bad Krozingen und Herrn Ulrich Peters, Kapellenplatz 8, 52457 Aldenhoven, abzuschließen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 67 A - Niedermerzer Straße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender Planskizze durchzuführen. zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. §13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. 1 Sachdarstellung: Die Peters Gesellschaft für Grundbesitz GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Wilhelm Peters, Hinter den Höfen 3, 790189 Bad Krozingen, ist Inhaberin des Grundstücks Gemarkung Aldenhoven, Flur 15, Flurstück 97, welches derzeit im Plangebiet des Bebauungsplans 62 A liegt. Nach intensiven Gesprächen nach dem Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Vorhabenträgerin dort die Ansiedlung einer Pflegeeinrichtung bzw. einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Um den städtebaulichen Missstand im Plangebiet zu lösen, sollten auch die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven, Flur 15, Flurstück 104 und Flur 26 Flurstück 702 des Herrn Ulrich Peters, sowie die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven Flur 15, Flurstücke 86, 98, 100, 101, 103, sowie Flur 26 Flurstücke 726 und 728 der Vorhabenträgerin in die Planung mit einbezogen werden. Zur Abrundung des Plangebiets sind auch die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven Flur 15, Flurstücke 89, 90, 91 und 96 sowie Flur 26 Flurstück 4 tlw. in das Plangebiet mit einzubeziehen. Um der Vorhabenträgerin die Planung und die Ansiedlung eines Betreuungsangebots zu ermöglichen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags erforderlich. Im Anschluss daran wird verwaltungsseitig empfohlen, das Plangebiet des Bebauungsplans 62 A auf den Bereich südlich der Niedermerzer Straße zu beschränken. 2