Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
86 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
28.05.15, 09:30
Aktualisiert
28.05.15, 09:30
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 52/2015
22.05.2015
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Herhut
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Klotz
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bedenken
Mittel stehen zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Bauverwaltungsausschuss
11.06.2015
3.3.
Ein
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
1. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
2. Bebauungsplan 60 S - Röttgens Weg a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
b.) Beschluss über die Offenlage
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Stellungnahmen im weiteren
Planverfahren zu berücksichtigen.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
und den Entwurf des Bebauungsplans 60 S - Röttgens Weg -, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Sachdarstellung:
Die frühzeitige Beteiligung zur o. g. Planung hat in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis 20. Februar 2015 stattgefunden.
Zum Fortgang des Verfahrens ist erforderlich, alle eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen und über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren zu
beschließen.
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