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Beschlussvorlage (1. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 60 S - Röttgens Weg - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB b.) Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
86 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
28.05.15, 09:30
Aktualisiert
28.05.15, 09:30
Beschlussvorlage (1. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
2. Bebauungsplan 60 S - Röttgens Weg -
a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
b.) Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 52/2015 22.05.2015 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Herhut öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Klotz Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Mittel stehen zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Bauverwaltungsausschuss 11.06.2015 3.3. Ein Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen Betreff: 1. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 60 S - Röttgens Weg a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB b.) Beschluss über die Offenlage Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Stellungnahmen im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplans 60 S - Röttgens Weg -, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Sachdarstellung: Die frühzeitige Beteiligung zur o. g. Planung hat in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis 20. Februar 2015 stattgefunden. Zum Fortgang des Verfahrens ist erforderlich, alle eingegangenen Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abzuwägen und über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren zu beschließen. 1