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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
158 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
17.09.15, 15:18
Aktualisiert
17.09.15, 15:18
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 81/2015 17.09.2015 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: III-2 gez. Oellers öffentliche Sitzung Fachbereich: gez. Ossenkopp X Bürgermeister: gez. i.V. Wassenhoven nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Mittel stehen zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Gemeinderat 01.10.2015 7.3. Ein Ja Nein Enth. gez. Ossenkopp Kämmerer Bemerkungen Betreff: Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Aldenhoven vom 20. Dezember 2005 sowie die als Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Abwassergebühren durchgeführte Gebührenkalkulation (Anlage 2). Sachdarstellung: Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgende Veränderung: Gebührenart Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr 2015 3,99 € / m³ 0,81 € / m² 2016 4,08 € / m³ 0,75 € / m² Veränderung + 0,09 € / m³ - 0,06 € / m² Schmutzwassergebühr Die Schmutzwassermenge umfasst das bezogene Frischwasser zuzüglich der aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnenen Wassermengen, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbleibenden Wassermengen, die nicht in den Abwasserkanal eingeleitet werden. Die Schmutzwassergebühr ermittelt sich aus den veranschlagten Kosten dividiert durch die o.a. Wassermenge. Dies ergibt für das Jahr 2016 folgende Berechnung: Gesamtkosten Frischwasserverbrauch = 2.462.485,29 € 603.147,86 m³ = 4,08 € / m³ 1 Niederschlagswassergebühr Beim Niederschlagswasser werden die auf dem Grundstück versiegelten Flächen erfasst, deren Oberflächenwasser in den Abwasserkanal eingeleitet wird. Der Gebührensatz für das Niederschlagswasser ermittelt sich aus den Gesamtkosten für das Niederschlagswasser dividiert durch den Anteil der befestigten kommunalen Flächen (Straßen, Wege, Plätze) sowie der erfassten versiegelten Grundstücksflächen. Dies ergibt für das Jahr 2016 folgende Berechnung: Summe der umlagefähigen Kosten Summe der angeschlossenen Flächen = 635.217,96 € 847.552 m² = 0,75 € / m² Allgemeine Erläuterungen zur Abwassergebührenkalkulation Größte Aufwandsposition ist mit 2.122.765,31 € der Beitrag an den WVER Eifel-Rur. Im Vergleich zum Vorjahr (2.127.742,61 €) ist dieser um 4.977,30 € gesunken. Die kalkulatorischen Kosten umfassen insgesamt 852.418,63 €, differenziert nach kalk. Abschreibungen in Höhe von 445.053,20 € und kalk. Verzinsung in Höhe von 407.365,43 €. Das OVG NRW erkennt die Kombination von Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorischen Nominalzinsen auf Basis des Anschaffungsrestwerts zum Nominalzinssatz von derzeit 6,2 % an. Maßgeblich ist der Zinssatz des Jahres, das dem Jahr der Kalkulation vorausgeht (Kalkulation 2016 wird im Jahr 2015 durchgeführt – maßgeblich sind die Werte der Zinsreihen aus 2014). Aufgrund dessen wurde der Mischzinssatz von 7,0 % auf 6,2 % reduziert. Die Bewirtschaftungskosten steigen minimal von 177.949,00 € auf 180.172,00 €. Die Personalkosten wurden entsprechend des KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand 2014/2015 und der Personalkostenkalkulation 2016 ermittelt. Entsprechend des § 6 Abs. 2 KAG NW sind Unter-/Überdeckungen aus Vorjahren innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Der Abschluss der kostendeckenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ für das Jahr 2014 ergab im Bereich des Schmutzwassers eine Unterdeckung in Höhe von 162.173,09 € und im Bereich des Niederschlagswassers eine Überdeckung in Höhe von 41.353,70 €. Diese Beträge flossen in die Gebührenkalkulation 2016 mit ein. 2