Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
158 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
17.09.15, 15:18
Aktualisiert
17.09.15, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 81/2015
17.09.2015
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: III-2
gez. Oellers
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Ossenkopp
X
Bürgermeister:
gez. i.V. Wassenhoven
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bedenken
Mittel stehen zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
TOP
Gemeinderat
01.10.2015
7.3.
Ein
Ja
Nein Enth.
gez. Ossenkopp
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde
Aldenhoven vom 20. Dezember 2005 sowie die als Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Abwassergebühren durchgeführte Gebührenkalkulation (Anlage 2).
Sachdarstellung:
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgende Veränderung:
Gebührenart
Schmutzwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
2015
3,99 € / m³
0,81 € / m²
2016
4,08 € / m³
0,75 € / m²
Veränderung
+ 0,09 € / m³
- 0,06 € / m²
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassermenge umfasst das bezogene Frischwasser zuzüglich der aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnenen Wassermengen, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbleibenden
Wassermengen, die nicht in den Abwasserkanal eingeleitet werden.
Die Schmutzwassergebühr ermittelt sich aus den veranschlagten Kosten dividiert durch die o.a. Wassermenge.
Dies ergibt für das Jahr 2016 folgende Berechnung:
Gesamtkosten
Frischwasserverbrauch
=
2.462.485,29 €
603.147,86 m³
=
4,08 € / m³
1
Niederschlagswassergebühr
Beim Niederschlagswasser werden die auf dem Grundstück versiegelten Flächen erfasst, deren Oberflächenwasser in den Abwasserkanal eingeleitet wird.
Der Gebührensatz für das Niederschlagswasser ermittelt sich aus den Gesamtkosten für das Niederschlagswasser dividiert durch den Anteil der befestigten kommunalen Flächen (Straßen, Wege, Plätze) sowie
der erfassten versiegelten Grundstücksflächen.
Dies ergibt für das Jahr 2016 folgende Berechnung:
Summe der umlagefähigen Kosten
Summe der angeschlossenen Flächen
=
635.217,96 €
847.552 m²
=
0,75 € / m²
Allgemeine Erläuterungen zur Abwassergebührenkalkulation
Größte Aufwandsposition ist mit 2.122.765,31 € der Beitrag an den WVER Eifel-Rur. Im Vergleich zum Vorjahr (2.127.742,61 €) ist dieser um 4.977,30 € gesunken.
Die kalkulatorischen Kosten umfassen insgesamt 852.418,63 €, differenziert nach kalk. Abschreibungen in
Höhe von 445.053,20 € und kalk. Verzinsung in Höhe von 407.365,43 €. Das OVG NRW erkennt die Kombination von Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorischen Nominalzinsen auf Basis
des Anschaffungsrestwerts zum Nominalzinssatz von derzeit 6,2 % an. Maßgeblich ist der Zinssatz des Jahres, das dem Jahr der Kalkulation vorausgeht (Kalkulation 2016 wird im Jahr 2015 durchgeführt – maßgeblich sind die Werte der Zinsreihen aus 2014). Aufgrund dessen wurde der Mischzinssatz von 7,0 % auf 6,2 %
reduziert.
Die Bewirtschaftungskosten steigen minimal von 177.949,00 € auf 180.172,00 €.
Die Personalkosten wurden entsprechend des KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand
2014/2015 und der Personalkostenkalkulation 2016 ermittelt.
Entsprechend des § 6 Abs. 2 KAG NW sind Unter-/Überdeckungen aus Vorjahren innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Der Abschluss der kostendeckenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“
für das Jahr 2014 ergab im Bereich des Schmutzwassers eine Unterdeckung in Höhe von 162.173,09 € und
im Bereich des Niederschlagswassers eine Überdeckung in Höhe von 41.353,70 €. Diese Beträge flossen in
die Gebührenkalkulation 2016 mit ein.
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