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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB c.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
94 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
29.10.15, 17:21
Aktualisiert
29.10.15, 17:21
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
c.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
c.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 83/2015 21.09.2015 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Herhut öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Klotz Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Mittel stehen zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bauverwaltungsausschuss 12.11.2015 Gemeinderat 19.11.2015 TOP Ein Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB c.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Davids GmbH, Gut Hommerschen, Geilenkirchen, abzuschließen. Zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu erfragen. Zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Sachdarstellung: Die Davids GmbH plant im Bereich ihrer Sand- und Kiesabgrabung in Aldenhoven an der Frauenrather Straße (L 228) die Erweiterung ihrer Mineralstoff-Deponie in der östlichen Abgrabungsfläche „Aldenhoven III“ und teilweise oberhalb der Altdeponie. Den Standort der geplanten DK I nutzt die Firma Davids GmbH gegenwärtig als Abgrabungsfläche für Kies und Sand (Aldenhoven III) sowie zum Teil als Boden und Bauschuttdepo1 nie, welche sich in der Ablagerungsphase befindet. In der Deponie ist die Einlagerung von unbelastetem Erdaushub („Mineralstoffdeponie Aldenhoven“) geplant. Nach Abschluss der Verfüllung soll die Oberfläche des gesamten Deponiekörpers rekultiviert werden und zu einem Biotop und teilweise landwirtschaftlicher Fläche entwickelt werden. Der Genehmigungsantrag ist bereits am 12.03.2013 beim Kreis Düren gestellt worden. Im Zuge dieses Verfahrens muss sowohl der Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven sowie der Regionalplan geändert werden. Gemäß Beschluss des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven vom 22.02.2014 hat die Gemeinde Aldenhoven gemeinsam mit der Davids GmbH bereits eine Anregung zur Änderung des Regionalplans gegeben. Die Bezirksregierung Köln erarbeitete daraufhin die notwendigen Unterlagen, sodass der Regionalrat einen Erarbeitungsbeschluss fassen konnte. Dieser hat der Änderung des Regionalplanes bereits in seiner Sitzung vom 12.06.2015 zugestimmt und beschlossen, den Entwurf der 17. Änderung des Regionalplans Köln - Teilabschnitt Region Aachen - zur Anhörung und zur derzeit laufenden öffentlichen Beteiligung auszulegen. Für den Fortgang des Verfahrens ist es nun erforderlich ebenso den Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven zu ändern. 2