Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
94 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
29.10.15, 17:21
Aktualisiert
29.10.15, 17:21
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 83/2015
21.09.2015
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Herhut
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Klotz
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bedenken
Mittel stehen zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
12.11.2015
Gemeinderat
19.11.2015
TOP
Ein
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
Betreff:
45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
c.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Davids GmbH, Gut Hommerschen, Geilenkirchen, abzuschließen.
Zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu erfragen.
Zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Sachdarstellung:
Die Davids GmbH plant im Bereich ihrer Sand- und Kiesabgrabung in Aldenhoven an der Frauenrather Straße (L 228) die Erweiterung ihrer Mineralstoff-Deponie in der östlichen Abgrabungsfläche „Aldenhoven III“ und
teilweise oberhalb der Altdeponie. Den Standort der geplanten DK I nutzt die Firma Davids GmbH gegenwärtig als Abgrabungsfläche für Kies und Sand (Aldenhoven III) sowie zum Teil als Boden und Bauschuttdepo1
nie, welche sich in der Ablagerungsphase befindet. In der Deponie ist die Einlagerung von unbelastetem
Erdaushub („Mineralstoffdeponie Aldenhoven“) geplant. Nach Abschluss der Verfüllung soll die Oberfläche
des gesamten Deponiekörpers rekultiviert werden und zu einem Biotop und teilweise landwirtschaftlicher
Fläche entwickelt werden.
Der Genehmigungsantrag ist bereits am 12.03.2013 beim Kreis Düren gestellt worden. Im Zuge dieses Verfahrens muss sowohl der Flächennutzungsplan der Gemeinde Aldenhoven sowie der Regionalplan geändert
werden.
Gemäß Beschluss des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven vom 22.02.2014 hat die
Gemeinde Aldenhoven gemeinsam mit der Davids GmbH bereits eine Anregung zur Änderung des Regionalplans gegeben. Die Bezirksregierung Köln erarbeitete daraufhin die notwendigen Unterlagen, sodass der
Regionalrat einen Erarbeitungsbeschluss fassen konnte. Dieser hat der Änderung des Regionalplanes bereits in seiner Sitzung vom 12.06.2015 zugestimmt und beschlossen, den Entwurf der 17. Änderung des Regionalplans Köln - Teilabschnitt Region Aachen - zur Anhörung und zur derzeit laufenden öffentlichen Beteiligung auszulegen.
Für den Fortgang des Verfahrens ist es nun erforderlich ebenso den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Aldenhoven zu ändern.
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