Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
87 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
17.09.15, 15:18
Aktualisiert
17.09.15, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 73/2015
08.09.2015
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-1
gez. Krieger
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
gez. Wassenhoven
X
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bedenken
Mittel stehen zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
01.10.2015
TOP
Ein
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
1.
Betreff:
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Ralf Claßen führt gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW den neuen Ratsherrn Reinhard Schodler in
den Gemeinderat ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Sachdarstellung:
Ratsherr Franz Fiedler hat am 21. Juli 2015 seinen Verzicht auf die Ausübung seines Mandats als Ratsherr
der Gemeinde Aldenhoven zum 30. September 2015 erklärt.
Herr Fiedler wurde bei der Kommunalwahl 2014 nicht direkt in einem Wahlbezirk gewählt, sondern ist über
den Reservelistenplatz 5 der SPD in den Gemeinderat eingezogen. In der Reserveliste der SPD wurde Herr
Sebastian Ludwig als Ersatzbewerber für Herrn Fiedler benannt, aber nur für den Fall, dass dieser direkt im
Wahlbezirk gewählt wird. Für den Fall des Einzugs über die Reserveliste wurde für Herrn Fiedler kein Ersatzbewerber angegeben.
Nun rückt also als Nachfolger der auf der Reserveliste benannte nächste Bewerber in den Gemeinderat ein.
Die Positionen 1-7 auf der Reserveliste der SPD beinhalten neben Herrn Fiedler derzeit aktuelle Ratsmitglieder. Die nächste freie Position (Nr. 8) ist mit Herrn Reinhard Schodler, wohnhaft Pfarrer-Steffens-Ring 17a,
52457 Aldenhoven, besetzt. Der Wahlleiter hat festgestellt, dass Herr Schodler damit am 01. Oktober 2015 in
den Rat der Gemeinde Aldenhoven nachrückt. Herr Schodler hat mit Erklärung vom 31. Juli 2015 die Wahl
zum Ratsmitglied der Gemeinde Aldenhoven angenommen.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW ist er vom Bürgermeister in sein Amt einzuführen und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten. Er spricht dem Bürgermeister folgende Erklärung nach:
Ich verpflichte mich,
dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde
(so wahr mir Gott helfe).
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