Daten
Kommune
Pulheim
Größe
162 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
235/2016
Erstellt am:
14.07.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
14.09.2016
Planungsausschuss
X
21.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Bereich: Zwischen Elchweg und Am Lindenkreuz
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 235/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 04.05.2016 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Aufstellung des B-Planes
Nr. 115 Pulheim, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes zwischen den
Straßen „Am Lindenkreuz“ und dem Elchweg zu schaffen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wie auch der Öffentlichkeit durchzuführen.
Ersteres erfolgte durch Anschreiben mit Datum vom 18.05.2016, die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch Aushang
der Planunterlagen im Rathaus in der Zeit vom 27.05. bis 17.06.2016 durchgeführt. Zusätzlich fand am 01.06.2016 im
Ratssaal eine Bürgerversammlung statt, im Zuge derer die Planung des BP 115 seitens der Verwaltung vorgestellt wurde. Die Niederschrift dieser Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.
Die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange
werden im Folgenden zusammengefasst und erläutert, inwieweit eine Berücksichtigung der Eingaben bzw. Stellungnahmen erfolgte. Die Schreiben sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Einige Anlieger lehnen grundsätzlich die Neuausweisung als Bauland ab und verweisen auf die ursprüngliche Darstellung der Fläche als „Parkanlage“ im Flächennutzungsplan. Dieser wurde jedoch bereits mit der Flächennutzungsplanänderung 17.9 zugunsten einer Neudarstellung als Wohnbaufläche geändert. Der gesamte Bereich der Rahmenplanung
Pulheim Süd stellt derzeit das einzige substantielle Siedlungserweiterungspotential für den Zentralort Pulheim dar, der
kurzfristig eine teilweise Bedarfsdeckung der eheblichen Wohnraumnachfrage decken kann. Die Planung wird daher
weiter verfolgt.
Auch die seitens der Anwohner geäußerten grundsätzlichen Bedenken gegen den Geschosswohnungsbau wurden nicht
aufgegriffen. Vielmehr verbleibt es aufgrund der unverändert hohen Nachfrage nach Miet- bzw. Eigentumswohnungen
gerade auch im Zentralort Pulheim bei den im BP 115 vorgesehenen Flächen für diese Wohnformen.
Die Anregungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der geforderten Reduzierung der maximal zulässigen Gesamthöhe der unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzenden Neubebauung sowie die Ablehnung des
Wertstoffcontainer-Standortes haben jedoch Berücksichtigung gefunden. So wurde die zulässige Gesamthöhe für die
unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzenden Flächen auf maximal 8.0 m festgesetzt und es konnte eine alternative Lösung für den Wertstoffcontainer-Standort gefunden werden.
Die hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung aufgeführten Vorschläge können teilweise berücksichtigt werden (Baustellenverkehr, alternierende Anordnung öffentlicher Stellplätze zwecks Geschwindigkeitsreduzierung), auch wenn sie
keinen unmittelbaren Niederschlag im Sinne einer konkreten Festsetzung im B-Plan finden.
Vorlage Nr.: 235/2016 . Seite 3 / 3
Gleiches gilt für die Anregungen, die sich auf die zukünftige Verkehrsführung im Bereich der Straße „Am Lindenkreuz“
und deren Anbindung an das benachbarte Europa-Viertel beziehen. Das Planungsrecht liefert keine Grundlage, verkehrslenkende Maßnahmen wie z.B. Absperrungen oder Abpollerungen in B-Plänen festzusetzen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist jedoch bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar.
Die seitens der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange geäußerten Stellungnahmen haben entweder als
Hinweise bzw. nachrichtliche Übernahmen Eingang in den B-Plan gefunden (Wasserschutzzone, archäologische Bodenfunde; humose Böden, Kampfmittel, Landschaftsschutzgebiet) oder werden im Zuge der Ausbauplanung der Verkehrsflächen Berücksichtigung finden (alternierende Anlage öffentlicher Stellplätze zwecks Geschwindigkeitsreduzierung;
Berücksichtigung von Sichtdreiecken).
Die aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises geforderte Alternativenprüfung zur Erstversiegelung der überplanten Flächen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung der FNP-Teiländerung 17.9, welche den gesamten Bereich der B-Pläne 113,
114 und 115 umfasst und die entsprechenden Flächen nunmehr als Wohnbauflächen darstellt.. Das Erfordernis der
Erstversiegelung weiterer Flächen zwecks Wohnbaulandschaffung wurde dort ausführlich dargelegt. Diese FNPÄnderung wurde genehmigt und ist zwischenzeitlich rechtsverbindlich.
Die Bezirksregierung Köln regt eine Überprüfung an, ob durch den Wegfall bzw. das Zerschneiden eines landwirtschaftlichen Weges die Schaffung einer Wendemöglichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr erforderlich sein könne. Hierzu
ist auszuführen, dass der südwestlich verbleibende Freiflächenbereich – der spätere Geltungsbereich des BP 114 Pulheim – zukünftig über die dort noch vorhandenen Wirtschaftswege problemlos für den landwirtschaftlichen Verkehr erreichbar sein wird. Die Schaffung einer Wendemöglichkeit ist daher nicht erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, den unter teilweiser Berücksichtigung der o.a. Stellungnahmen erstellten Rechtsplanentwurf
inklusive der dazu formulierten textlichen Festsetzungen und der Begründung öffentlich auszulegen.
Hinweis: Die Artenschutzprüfung wurde lediglich geringfügig redaktionell geändert und wird daher nunmehr nur online im
Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Sie wurde bereits mit der Vorlage zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung des BP 115 Pulheim auch in gedruckter Version bereitgestellt.