Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 65 A - WK V - Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der juwi Energieprojekte GmbH und der REA GmbH Management)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
85 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
16.11.15, 17:11
Aktualisiert
16.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
2. Bebauungsplan 65 A - WK V -
Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der juwi Energieprojekte GmbH und der REA GmbH Management)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 82/2015 1. Ergänzung 16.11.2015 BESCHLUSS-VORLAGE Abteilung: II-3 gez. Herhut öffentliche Sitzung Fachbereich: X gez. Klotz Bürgermeister: gez. Claßen nichtöffentliche Sitzung Kosten in € Kostenstelle Haushaltsrechtlich keine Bedenken Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Mittel stehen zur Verfügung Beratungsfolge Termin TOP Gemeinderat 19.11.2015 4.1.1. Ein Ja Nein Enth. Kämmerer Bemerkungen Betreff: 1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 65 A - WK V Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der juwi Energieprojekte GmbH und der REA GmbH Management Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der juwi Energieprojekte GmbH und der REA GmbH Management abzuschließen. Sachdarstellung: Der Bauverwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2015 erneut beschlossen, die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven durchzuführen und im Parallelverfahren den Bebauungsplan 65 A - WK V - aufzustellen. Dies geschieht gemäß der Variante 4 der Sitzungsvorlage 82/2015. Hierzu ist mit beiden Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag (Anlage 1) abzuschließen. 1