Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
21.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Tel.: 02238 - 808-0
Fax: 02238 - 808-445
Auftragnehmer:
Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR
Planung und Landschaft
Kolpingstraße 10
45 329 Essen
Tel.: 0201 – 481884
Fax: 0201 – 481886
eMail: Info@PlanLand.net
Bearbeitung:
Stefan Kreyssig,
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert
Diplom-Biologe
Essen, im August 2016
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
INHALT
I
SEITE
1.
Einleitung........................................................................................................................ 1
1.1.
Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1
1.2.
Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 5
1.3.
Methodische Hinweise................................................................................................... 5
2.
Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 7
3.
Artenschutzprüfung (ASP) .......................................................................................... 11
4.
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme................................................ 16
4.1.
Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 16
4.2.
Schutzgut Mensch........................................................................................................ 17
4.3.
Schutzgut Tiere und Pflanzen ..................................................................................... 17
4.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation........................................................................ 17
4.3.2. Reale Biotoptypen............................................................................................... 17
4.4.
Schutzgut Boden.......................................................................................................... 19
4.5.
Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 20
4.6.
Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 21
4.7.
Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 21
4.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 21
4.9.
Vorbelastungen ............................................................................................................ 22
4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 22
5.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 23
5.1.
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen
Alternativen .................................................................................................................. 23
5.2.
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 23
5.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 23
5.2.2. Schutzgut Mensch .............................................................................................. 25
5.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 27
5.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 29
5.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 30
5.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 31
5.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 32
5.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 33
5.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 33
5.3.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 35
5.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 35
5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen .................................. 37
5.3.3. Gesamtbilanz ...................................................................................................... 39
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
II
6.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 39
7.
Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 39
8.
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 40
8.1.
Planungsanlass ............................................................................................................ 40
8.2.
Plangebiet ..................................................................................................................... 40
8.3.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 42
9.
Literatur und Karten..................................................................................................... 46
ABBILDUNGEN
SEITE
Abbildung 1: Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim .........................2
Abbildung 2: Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim – Zeichnerische Darstellung
(unmaßstäblich) .....................................................................................................3
Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
(unmaßstäblich) ...................................................................................................16
Abbildung 4: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................20
TABELLEN
SEITE
Tabelle 1:
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten
Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015..............................................11
Tabelle 2:
Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des
Plangebiets ..........................................................................................................17
Tabelle 3:
Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung .............................................18
Tabelle 4:
Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................19
Tabelle 5:
Flächenbilanz.......................................................................................................23
Tabelle 6:
Bewertung des Planungszustandes .....................................................................24
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................25
Tabelle 8:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................27
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................29
Tabelle 10:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................30
Tabelle 11:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................31
Tabelle 12:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................32
Tabelle 13:
Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) .............................38
Tabelle 14:
Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung............................38
Tabelle 15:
Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung ..............................39
Tabelle 16:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................45
PL
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Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
III
PLAN
Bebauungsplan Nr. 115 – Pulheim
Bestand Biotoptypen 2016 / Avifauna 2014
Plan-Nr. 1608/LB-BE01
SK / OD / TS
20.08.2016
M.: 1 : 1.000
PL
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Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
1.
1.1.
1
Einleitung
Kurzdarstellung des Plans
Einführung
Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 115
Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauung „Am Lindenkreuz“, am Hirschweg sowie am Elchweg; nördlich
schließt die vorhandene Wohnbebauung des Europa-Viertels an. Der Geltungsbereich umfasst
die Grundstücke:
Gemarkung
Pulheim
Flur
5
20
Flurstück
8 (östlicher Teilbereich), 14 (Wegeparzelle),
459, 479 (teilweise), 493 (Wegeparzelle, teilweise), 602 (Wegeparzelle)
26 (Wegeparzelle, teilweise), 52 (östlicher
Teilbereich)
Der Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 4,3 ha ein, die künftig neben
der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen.
Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung
Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan, es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt
um eine Außenbereichsfläche im Sinne des § 35 BauGB.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes zum Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar.
Das Verfahren zur Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim
ist abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Damit bereitet der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Umsetzung in den Bebauungsplan
Nr. 115 Pulheim vor.
Weiterhin wird der „Geyener-Pulheimer Bach“ inkl. vernetzender Gehölzstrukturen als Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 nachrichtlich dargestellt. Bereits mit Beschluss des Kreistages
des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen
dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen.
An den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim angrenzend liegen unmittelbar
nordwestlich die durch Stichstraßen erschlossene, überwiegend aus freistehenden Einfamilienhäusern bestehende Bebauung des Bebauungsplans Nr. 59 Pulheim sowie das Wohngebiet
'Europa-Viertel', welches bis auf ein Mehrfamilienhaus (Geschosswohnungsbau) überwiegend
mit Einfamilienhäusern sowohl in Form von Doppel- und Reihenhäusern als auch freistehend
bebaut ist. Nordöstlich grenzt die Bebauung um den Hirschweg an, der durch Geschosswohnungsbau sowie Reihenhausbebauung dominiert wird (Bebauungsplan Nr. 57 Pulheim). Im
Südosten schließt sich das durch Doppel- und Einzelhausbebauung geprägte Areal des
Bebauungsplans Nr. 64 Pulheim an.
Bis Ende 2015 wurde das Gelände überwiegend als Intensiv-Acker und kleinflächig als
Baumschulgelände bewirtschaftet. Diese Nutzungen wurden im Hinblick auf das nun
PL
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Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
2
durchgeführten Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 aufgegeben.
Gleichwohl wird der landschaftsrechtlichen Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und
Nutzungstypen zu diesen Zeitpunkt zu Grunde gelegt.
Abbildung 1:
Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim
Bebauungsplan Nr. 115
PL
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Abbildung 2:
3
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim – Zeichnerische Darstellung
(unmaßstäblich)
PL
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Stand: August 2016
4
Ziel und Zweck der Planung
Das Ziel der Planung ist die Arrondierung der Fläche zwischen der bestehenden Bebauung entlang der Straße 'Am Lindenkreuz', am Hirschweg und am Elchweg für die Siedlungsentwicklung, unter Berücksichtigung einer deutlichen Wohngebietseingrünung am südwestlichen Rand
des Plangebietes. Diese Eingrünung soll sowohl eine ökologische Ausgleichsfunktion für die mit
der zukünftigen Bebauung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen als
auch mit der geplanten integrierten Fuß- und Radwegeführung eine 'grüne' Verbindung der
bestehenden und der neuen Wohngebiete zum Pulheimer Bach hin sicherstellen.
Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro Konrath und
Wennemar erarbeiteten und im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung für den südlichen Geyener Berg, die sich von der Geyener Straße bis zum
Pulheimer Bach erstreckt und die Gebiete der Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim
als eigenständige, von Grünflächen abgegrenzten Quartieren umfasst.
Die Bebauung soll aus 32 Einzelhäusern und 8 Doppelhaushälften mit angrenzenden Garagen
auf dem eigenen Grundstück bestehen. Des Weiteren sind vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils
bis zu 8 Wohneinheiten geplant.
Erschließung
Die Haupterschließung des Areals erfolgt über den Elchweg, sowohl in Richtung Lindenkreuz /
Londoner Straße / Am Wiesenhang / Geyener Straße als auch in Richtung Am Kleekamp /
kleine Bahnunterführung.
Für den motorisierten Individualverkehr ist eine Anbindung an den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim und an den zukünftigen Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim nicht vorgesehen; lediglich der
mit den Baumaßnahmen im Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim einhergehende Baustellenverkehr
wird über das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim und eine auf der angrenzenden
Fläche des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim anzulegende Baustraße geführt. Eine
Beeinträchtigung der angrenzenden bestehenden Wohngebiete kann auf diese Weise so weit
wie möglich minimiert werden.
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine kurze Wohnsammelstraße und vornehmlich durch Wohnwege als „verkehrsberuhigte Bereiche“. Des Weiteren ist ein Rad- und
Fußwegenetz geplant, welches im engen Zusammenhang mit den Grünflächen steht und an die
Gebiete der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 114 Pulheim anbindet.
Die Realisierung des Wohngebietes und des neuen Wegesystems erfolgt aber unter gleichzeitiger Aufgabe der Wegeparzelle 493 (teilweise) sowie des verbindenden Abschnittes der
Wegeparzelle 14 mit einem nördlichen Wegeabschnitt des Elchweges.
Entwässerung
Die Entwässerung des Wohngebietes erfolgt vollständig im Trennsystem.
Das Schmutzwasser wird in die vorhandene Schmutzwasserkanalisation im Hirschweg eingeleitet.
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist vor Ort nicht möglich. Wegen der ungünstigen
Topographie müssen die im Norden befindlichen Grundstücke in den Kanal im Hirschweg bzw.
im südlichen Strang des Elchweges entwässert werden. Der überwiegende Teil des anfallenden Niederschlagswassers wird in das Regenrückhaltebecken (RRB) / Versickerungsmulde im
PL
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Nordosten des Gebietes eingeleitet. Das RRB ist an den Pulheimer Bach angebunden, sodass
das Niederschlagswasser zeitverzögert in den Bach eingeleitet wird. Eine örtliche Versickerung
findet demnach nicht statt.
Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen
Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 115 Pulheim sind sowohl zentral entlang
der inneren Erschließung als auch an der südwestlichen Plangebietsgrenze größere öffentliche
Grünflächen geplant. Als ca. 60 m lange Aufweitung der Haupterschließungsstraße wird ein
Anger gebildet, welcher mit Aufenthaltsangeboten und Spielflächen zum Mittelpunkt dieses
Wohnviertels wird. Er stärkt die Identität des Quartiers, schafft Raum für Kommunikation und
dient der Orientierung.
Südwestlich zur Landschaft bzw. zum zukünftigen Geltungsbereich des B-Plans Nr. 114 Pulheim hin wird das Plangebiet durch einen Grünsaum eingefasst, der durch den integrierten
Fuß- und Radweg sowohl eine „grüne“ Anbindung des bestehenden Europa-Viertels als auch
des zukünftigen „Planetenviertels“ (B-Plan Nr. 113 Pulheim) zum Pulheimer Bach hin darstellt
als auch – teilweise – die Funktion des ökologischen Ausgleichs für die mit dem B-Plan Nr. 115
Pulheim einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen kann.
1.2.
Untersuchungsrahmen
Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für
die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt.
1.3.
Methodische Hinweise
Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“
(UMWELTBUNDESAMT 2010) an.
Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001).
Obwohl das Plangebiet inzwischen (2016) von Brachestadien eingenommen wird, ist für die
landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen Stand 2015
ausschlaggebend, da die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bis Ende
2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des Planvorhaben (auch zur bodenarchäologischen Untersuchung im Frühjahr 2016) aufgegeben wurden.
PL
Planung und Landschaft
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Umweltbericht
Stand: August 2016
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Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw.
berücksichtigt:
AAB - ARCHÄOLOGISCHE AUSGRABUNGEN & BAUPROJEKT BETREUUNG (2016): Abschlussbericht
der archäologischen Sachverhaltsermittlungen Nw 2016/1024 in Pulheim, Bp 115
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2016): Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 115 der
Stadt Pulheim.
PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des
Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn
STADT PULHEIM (2015): Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener
Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
STADT PULHEIM (2016): Begründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
STADT PULHEIM (2016): Erläuterungsbericht Entwässerung BP 115
STADT PULHEIM (2016): Gesprächsvermerk – Termin am 01.06.2016 mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR zur archäologischen Untersuchung im BP 114-115
STADT PULHEIM (2016): Gesprächsvermerk – Termin am 23.06.2016 mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR zur archäologischen Untersuchung im BP 114-115
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Planung und Landschaft
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2.
7
Ziele des Umweltschutzes
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden.
Schutzgut Mensch
TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender
Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge
und Lärmminderung bewirkt werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NW
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und
Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen,
dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
Baugesetzbuch (BauGB)
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6, Nr. 7 BauGB).
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB und § 1a Abs. 4 BauGB
Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB)
zu berücksichtigen.
Landschaftsplan
Siehe Ausführungen unter Schutzgut Landschaft
PL
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8
Schutzgut Boden
Bundesbodenschutzgesetz
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere
1. natürliche Funktionen als
a)
b)
c)
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der
Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz
des Grundwassers,
2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3. Nutzungsfunktionen als
a)
b)
c)
d)
Rohstofflagerstätte,
Fläche für Siedlung und Erholung,
Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2)
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.
Schutzgut Wasser
Wasserhaushaltsgesetz
Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des
Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine
nachhaltige Gewässerbewirtschaftung.
Landeswassergesetz
Die Gewässer sind nach den Grundsätzen und Zielen des Wasserhaushaltgesetzes so zu
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen Einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen.
Wasserschutzgebiet
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der
Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler)
vom 21. Oktober 1991, der Regierungspräsident Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu
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Hochwasserschutz
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
des Pulheimer Baches im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim (Überschwemmungsgebietsverordnung „Pulheimer Bach“) (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013), weißt
im Verlauf des Pulheimer Baches Überschwemmungsgebiete aus, die das Plangebiet
jedoch nicht tangieren.
Schutzgut Klima und Luft
Bundesimmissionsschutzgesetz
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie
der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.
Schutzgut Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (Rhein-Erft-Kreis 2011) setzt für das
Plangebiet in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest:
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen.
Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 „Geyener-Pulheimer Bach“: Im Südosten des Plangebietes verläuft parallel zum Pulheimer Bach und diesen einschließend das Landschaftsschutzgebiet „Geyener-Pulheimer Bach“.
Bereits mit Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im
Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt
Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen.
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10
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Denkmalschutzgesetz
Schutz, Pflege und sinnvolle Nutzung der Denkmäler.
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen.
Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und
Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die
Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie
stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar.
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3.
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Artenschutzprüfung (ASP)
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden für den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Unterlagen
zur artenschutzrechtlichen Prüfung mit dem Schwerpunkt der Artengruppen Säugetiere (Feldhamster, Fledermäuse) und Vögel des Plangebietes (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2016) erarbeitet. Die zugrunde liegende faunistische Kartierung wurde für die Geltungsbereiche der benachbarten Bebauungspläne Nr. 115 Pulheim und Nr. 114 Pulheim gemeinsam durchgeführt.
Tabelle 1:
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten –
TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015
Art
Lebensraum / Biotop im Plangebiet
Status im
Plangebiet
Gefährdung
Rote Liste
D
NRW
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
Säugetiere
Feldhamster
(Cricetus cricetus)
Charakterart struktur- und artenreicher
Ackerlandschaften mit tiefgründigen,
nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel
Kein Vorkommen
*
*
S
Großer Abendsegler
(Nyctalus noctula)
Waldfledermaus, Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften; Jagdgebiete - offene Lebensräume, über
großen Wasserflächen, Waldgebieten,
Einzelbäumen, Agrarflächen sowie
über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich
Kein Vorkommen
*
*
G
Kleiner Abendsegler
(Nyctalus leisleri)
Waldfledermaus, in wald- und strukturreichen Parklandschaften; Jagdgebiete
– in Wäldern mit Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen;
außerdem Offenlandlebensräume wie
Grünländer, Hecken, Gewässer und
beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich
Kein Vorkommen
*
*
U
Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii)
typische Waldart, in strukturreichen
Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil. Laub- und Kiefernwälder, bevorzugt Auwaldgebiete
in den Niederungen größerer Flüsse;
Jagdgebiete – insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern
Kein Vorkommen
*
*
G
Wasserfledermaus
(Myotis daubentonii)
Strukturreiche
Landschaften
mit
hohem Gewässer- und Waldanteil;
Jagdgebiete – offene Wasserflächen
an stehenden und langsam fließenden
Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen, bisweilen auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen
Kein Vorkommen
*
*
G
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
Gebäude, Gewässer, Kleingehölze,
Laub- und Mischwälder
Nahrungsgast
*
*
G
Amsel
(Turdus merula)
dichte Wälder, kleinere Gehölze, sehr
häufig in Siedlungen bis hin zur Großstadt
Baumschulgelände
BV
Bachstelze
(Motacilla alba)
Dörfer und Vorstädte, offene – halboffene Landschaft in Gewässernähe
DZ
Bluthänfling
(Acanthis cannabina)
offene Landschaft mit dichtem Gebüsch;
auch
im
Bereich
von
Siedlungen
Baumschulgelände
BV ?
Eisvogel
(Alcedo atthis)
Steilufer an Gewässern
Elster
(Pica pica)
halb offene Landschaft mit Büschen
und Bäumen, Siedlungen und Parkanlagen
Acker
Vögel
Kein Vorkommen
V
*
*
G
NG
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
Tabelle 1:
12
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten –
TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015
Art
Lebensraum / Biotop im Plangebiet
Status im
Plangebiet
Gefährdung
Rote Liste
D
NRW
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
Fasan
(Phasianus colchicus)
Ackerland und Wiesen mit Büschen,
Schilf oder Feldgehölzen
Acker
NG
Feldlerche
(Alauda arvensis)
Äcker und Wiesen, hält Abstand von
Bäumen und Siedlungen
Acker, Baumschulgelände
BV
*
3S
U↓
Feldsperling
(Passer montanus)
Dörfer und Gärten; häufiger als Haussperling in offener Landschaft.
Kein Vorkommen
V
3
U
Flussregenpfeifer
(Charadrius dubius)
Sand- und Schotterflächen an Binnengewässern
Kein Vorkommen
*
3
U
Goldammer
(Emberiza citrinella)
offene Landschaft mit Gebüschen und
Hecken, an Waldrändern und in Waldlichtungen
Acker
NG
Grünling
(Carduelis chloris)
Feldgehölze, Parks und Gärten; auch
in Siedlungen und an Waldrändern
Baumschulgelände
BV
Habicht
(Accipiter gentilis)
Brütet in Wäldern; Jagd bevorzugt im
Waldrandbereich, auch in halb offener
Landschaft
Acker
NG
Heckenbraunelle
(Prunella modularis)
Wälder, Feldgehölze, Hecken, Parks
und Gärten
Baumschulgelände
BV
Kiebitz
Vanellus vanellus)
Grün- und Ackerland, in Mooren und
ähnlicher Offenlandschaft
Kein Vorkommen
Kohlmeise
(Parus major)
alle Lebensräume mit Bäumen von
Wäldern bis hin zu Innenstädten
Baumschulgelände
NG
Kuckuck
(Cuculus canorus)
Wald, offene
stände
Schilfbe-
Mäusebussard
(Buteo buteo)
V
*
V
G
2
3S
U↓
Kein Vorkommen
V
3
U↓
Brütet in Wäldern und Gehölzen; Nahrungssuche in der offenen Landschaft
Kein Vorkommen
*
*
G
Mehlschwalbe
(Delichon urbica)
Ursprünglich Bewohner von Felswänden, heute überwiegend Brutvogel
in Städten und Dörfern
Kein Vorkommen
V
3S
U
Mönchsgrasmücke
(Sylvia atricapilla)
Baumbestände von dichten Wäldern
bis hin zu Gärten und Parks.
Baumschulgelände
NG
Nachtigall
(Luscinia megarhynchos)
dichtes Gebüsch, bevorzugt an feuchten Standorten und in der Nähe von
Gewässern
Kein Vorkommen
*
3
G
Rabenkrähe
(Corvus corone)
offene - halboffene Landschaftstypen,
meidet geschlossene Wälder
Acker
NG
Rauchschwalbe
(Hirundo rustica)
Brütet in Dörfern; Nahrungsflüge bevorzugt
über
Grünland
oder
Gewässern
Kein Vorkommen
V
3S
U
Rebhuhn
(Perdix perdix)
Ackerland, Brachflächen und Heide,
möglichst mit einzelnen Büschen oder
Hecken
Kein Vorkommen
2
2S
S
Ringeltaube
(Columba palumbus)
Wälder, Parks, Gärten und andere gehölzreiche Gebiete; Nahrungssuche
auch auf Feldern
Acker
NG
Rotkehlchen
(Erithacus rubecula)
Busch- und Baumbestände, von dichten Wäldern bis Parks und Gärten
Baumschulgelände
BV
Schleiereule
(Tyto alba)
Dörfer, die an geeignete Jagdgebiete,
offene Landschaften mit Hecken und
Gräben grenzen
Kein Vorkommen
*
*S
G
Schwanzmeise
(Aegithalos caudatus)
Laub- und Mischwäldern, Parks und
Gärten
Baumschulgelände
NG
Landschaft,
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
Tabelle 1:
13
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten –
TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015
Art
Lebensraum / Biotop im Plangebiet
Status im
Plangebiet
Gefährdung
Rote Liste
D
NRW
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
Singdrossel
(Turdus philomelos)
Wälder, Parks und Gärten mit Bäumen
Baumschulgelände
BV ?
Turmfalke
(Falco tinnunculus)
felsige Landschaft, Städte und Feldgehölze, Waldränder
Kein Vorkommen
*
VS
G
Turteltaube
(Streptopelia turtur)
Waldränder, Feldgehölze; Nahrungssuche auf offenen Flächen aller Art
Kein Vorkommen
3
2
S
Uferschwalbe
(Riparia riparia)
Sandwände an Ufern
Kein Vorkommen
*
VS
U
Wachtel
(Coturnix coturnix)
Getreide, Wiesen, Brachflächen
Kein Vorkommen
*
2S
U
Waldkauz
(Strix aluco)
Wälder, Parks und andere Gehölze
Kein Vorkommen
*
*
G
Waldohreule
(Asio otus)
Waldränder, Feldgehölzen und Baumgruppen; nächtliche Nahrungssuche in
offenem Gelände
Kein Vorkommen
*
3
U
Wiesenpieper
(Anthus pratensis)
offene Landschaft von Moor, Heide
und Tundra bis hin zu Wiese und
Ackerland
Acker
DZ
Zaunkönig
(Troglodytes troglodytes)
unterholzreiche Wälder, Parks, Gärten
und größere Gebüsche
Baumschulgelände
NG
Zilpzalp
(Phylloscopus collybita)
Wälder, Parks und Gärten, bevorzugt
in aufgelichteten Bereichen
Baumschulgelände
NG
Es bedeuten:
Rote Liste: 0 = ausgestorben oder verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch
extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D = Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen
eine höhere Gefährdung zu erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen
Nachweis / Status: BV = Brutvogel; DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast; ? = Status fraglich
Grau unterlegte Arten = planungsrelevante Arten im Planungsgebiet
Erhaltungszustand in der biogeografischen Region: G = günstiger Erhaltungszustand; U = ungünstiger / unzureichender
Erhaltungszustand; S = ungünstiger / schlechter Erhaltungszustand; ↓ = Tendenz – abnehmend; ↑ = Tendenz – zunehmend
Die faunistische Kartierung des Plangebietes erbrachte folgende Ergebnisse:
Feldhamster
Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen
durch Feldhamster gefunden.
Fledermäuse
Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst
keine geeigneten Gehölzbestände gibt.
Das Gebiet wird aktuell von der Zwergfledermaus als Jagdgebiet genutzt. Die Art jagt bevorzugt strukturgebunden. Dementsprechend wurden sie als Nahrungsgast auch auf der südwestlichen Seite der Gehölzbestände des Pulheimer Baches nachgewiesen. Hier jagten in der
Nacht am 14.05.2014 zeitweise zwei Tiere.
Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
14
Vögel
Es wurden insgesamt im Bereich der benachbarten Bebauungspläne Nr. 115 Pulheim und Nr.
114 Pulheim 20 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben Arten als Brutvögel eingestuft
werden, teilweise auch nur mit Brutverdacht. 11 Arten treten lediglich als Nahrungsgäste auf,
ohne jedoch, dass das Plangebiet für sie die Bedeutung eines essentiellen Nahrungshabitates
hat; zwei weitere Arten (Bachstelze und Wiesenpieper) sind Durchzügler.
Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz.
Sie ist eine nach der Roten Liste landesweit gefährdete Brutvogelart und hat ihren Lebensraum
auf den Ackerflächen. Insgesamt wurden im Kontakt zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim vier
Brutpaare festgestellt, davon ein Brutpaar im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115
Pulheim.
Alle weiteren kartierten Vogelarten sind nicht planungsrelevant.
Die Wirkfaktoren des Planungsvorhabens sind überwiegend bau- und anlagebedingt und
erstrecken sich auf die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopbeständen. Dies bedeutet unter
artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten vor allem auch eine Inanspruchnahme des Feldlerchen-Reviers.
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit des Feldlerchen-Reviers wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
des Feldlerchenpaars wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 0,5 ha erforderlich. Diese
Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne
Nr. 113 Pulheim und Nr. 114 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige
Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen.
Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden
auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung
Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt
und wurden im Herbst 2015 begonnen.
Für die Arten Zwergfledermaus und Feldlerche wurden artenschutzrechtliche Prüfungen in
Form von Art-für-Art-Betrachtungen durchgeführt.
Die Zwergfledermäuse nutzen das Plangebiet als nicht essenzielles Teil-Jagdrevier. Erhebliche Störungen, Zerschneidung von Flugrouten oder Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten finden nicht statt. Weiterhin sind Maßnahmen zur Vermeidung vorgesehen. Durch eine
Realisierung des Planungsvorhabens wird somit keine Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG verletzt.
Im Plangebiet konnte im Zeitraum der Kartierung 2014 ein Feldlerchen-Revier festgestellt
werden. Das Planvorhaben führt zu einer Inanspruchnahme der Ackerfläche und des Baumschulgeländes. In dieser Folge geht das Brutrevier des Feldlerchen-Paares verloren. Deshalb
sind die oben beschriebenen, quantitativ wie qualitativ geeigneten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) festgelegt worden, die geeignet sind, neue Lebensräume für
die Feldlerche anzubieten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zur
Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
15
Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen folglich, dass für die relevanten
geprüften Arten keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände erfüllt werden und somit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen wird.
Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
ökologischen Funktionalität stehen der Planung keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
4.
4.1.
16
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme
Lage und Abgrenzung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauung 'Am Lindenkreuz', am Hirschweg sowie am Elchweg; nördlich
schließt die vorhandene Wohnbebauung des 'Europa-Viertels' an.
Abbildung 3:
Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim (unmaßstäblich)
Quelle: Stadt Pulheim, 2016
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke:
Gemarkung
Pulheim
Flur
5
20
Flurstück
8 (östlicher Teilbereich), 14 (Wegeparzelle),
459, 479 (teilweise), 493 (Wegeparzelle, teilweise), 602 (Wegeparzelle)
26 (Wegeparzelle, teilweise), 52 (östlicher
Teilbereich)
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
17
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 4,3 ha
ein. Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und
Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des
Planvorhabens aufgegeben wurden. Innerhalb des Gebietes befinden sich zudem mehrere
Wegeparzellen, welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt wurden.
4.2.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet.
Der Elchweg sowie Wege, die im Rahmen der Flurbereinigung angelegten wurden, erschließen
derzeit das Plangebiet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt.
An das Plangebiet grenzt von Westen bis Südosten die vorhandene Wohnbebauung an.
4.3.
4.3.1.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen
Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine
dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator
für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen
Landschaft wieder.
Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991).
Tabelle 2:
Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets
Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-TraubeneichenBuchenwald (Galio odorati-Fagetum)
Baum- und Strauchschicht: Vorherrschend Rotbuche (Fagus sylvatica); Beimischung von Stiel-Eiche
(Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia
cordata);
Krautschicht: Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Flattergras (Milium effusum), Wald-Veilchen (Viola
reichenbachiana), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldSegge (Carex sylvatica), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Männlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
4.3.2.
Reale Biotoptypen
Obwohl das Plangebiet inzwischen (2016) von Brachestadien eingenommen wird, ist für die
landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen Stand 2015
ausschlaggebend, da die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bis Ende
2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des Planvorhaben (auch zur bodenarchäologischen Untersuchung im Frühjahr 2016) aufgegeben wurden.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
18
Somit werden im Plangebiet die folgenden Biotoptypen unterschieden:
Tabelle 3:
Code
1
1.1
1.3
1.5
3
3.1
4
4.1
4.8
8
8.1
Summe
Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung
Biotoptyp
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster, Garagenhof / landw.
Abstellplatz)
Wege, wassergebundene Decke
Feldwege
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
Acker
Grünflächen
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
Baumschule, Erwerbsgartenbau
Gehölze
Hecke, Feldgehölz
Flächenanteil [m²]
1.325
1.852
321
36.422
268
2.362
450
43.000
Versiegelte Flächen (1.1) sind im Plangebiet derzeit auf den südöstlichen Verlauf des Elchweges (engfugiges Pflaster) und den Garagenhof / landwirtschaftlichen Abstellplatz im Nordwesten beschränkt.
Landwirtschaftliche Wege (1.3, 1.5) unterschiedlichen Befestigungsgrades erschließen das
Gebiet.
Das Plangebiet wird vorwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche (3.1) bewirtschaftet. Auf
den sehr ertragreichen Böden wird bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Infolge der
intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren des Gebietes
– Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-ErdrauchGesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet. In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten.
Teilflächen des Gebietes werden als Baumschulgelände (4.8) genutzt. Während in der Vergangenheit noch große Flächenanteile des Plangebietes als Anbaufläche für Gehölze bewirtschaftet wurden, beschränkt sich diese Nutzung nun auf einen Bereich südwestlich des
Elchweges.
Im Norden / Nordwesten des Plangebietes erstreckt sich eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche entlang der vorhandenen Bebauung und südwestlich des Garagenhofes / landwirtschaftlichen Abstellplatzes. Die Fläche wird hier als strukturarme Gartenfläche (4.1)
beschrieben.
Ein Baumhecke (8.1) begleitet im Süden / Südosten den 'Erlebnisweg Pulheimer Bach' und
schirmt damit den Pulheimer Bach von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab. Die Hecke wird
aus überwiegend gebietstypischen Bäumen mittleren Baumholzes sowie Sträuchern aufgebaut.
Typische Vertreter sind unter den Bäumen Ahorn (Acer campestre, A. platanoides, A. pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Stiel-Eiche (Quercus
robur) sowie unter den Sträuchern Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana),
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Liguster (Ligustrum vulgare), Salweide (Salix caprea)
und weitere.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
19
Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung
auch faunistische Erhebungen durchgeführt. Die Fauna des Plangebietes wird im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Aspekten im Kapitel 3 (S. 11) dargestellt.
Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der Ausgangszustand des Plangebietes bewertet:
Tabelle 4:
Bewertung des Ausgangszustandes
A. Biotoptypen – Bestand
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
5
Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor
6
Gesamtwert
(Sp. 4 x
Sp. 5)
1
1.1
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster,
1.325
Garagenhof / landw. Abstellplatz)
1.3
Wassergebundene Decken
1.852
1.5
Feldwege
321
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
36.422
4
Grünflächen
4.1
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
268
4.8
Baumschule, Erwerbsgartenbau
2.362
8
Gehölze
8.1
Hecke, Feldgehölz
450
Gesamtfläche A (Summe Sp. 3)
43.000
Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7)
7
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
0
1
0
0
1
2
1
1
1
2
1.852
642
2
1
2
72.844
2
2
1
1
2
2
536
4.724
7
1
7
3.150
83.748
Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert A
von 83.748 Wertpunkten zu.
4.4.
Schutzgut Boden
Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet der Bodentyp „Parabraunerde“
(L32) und in einer in das Gebiet hineinragenden geologischen Senke der Bodentyp „Kolluvium“
(K3) an (Geolog. Landesamt NW 1972).
Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bewirtschaftet werden.
Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
Abbildung 4:
20
Bodentypen des Plangebietes
(ungefährer Grenzverlauf)
Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972
L32
Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte
Parabraunerde;
aus Löss (Pleistozän),
z.T. mit geringmächtiger
Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän)
schluffiger Lehm
10 - 20
----------------------------kalkhaltiger lehmiger
Schluff
K3
Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt;
aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) über
Sand und Kies der Hauptoder Mittelterrasse
(Pleistozän)
schwach humoser lehmiger Schluff bis schluffiger Lehm, z.T. kalkhaltig
15 -> 20
----------------------------sandiger Lehm bis
kiesiger Sand
4.5.
70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tieferen
Unterboden meist kalkhaltig; großflächig in
hängigen, flach welligen und z.T. ebenen
Lagen westlich der Rhein- und Erftniederung;
Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen
Bearbeitungsschwierigkeiten;
hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe
nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und
Wasserhaushalt;
an
Hängen
teilweise
erosionsgefährdet
70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T. kalkhaltig; groß- und kleinflächig in Trockenrinnen
und an den Rändern der Erftniederung; Acker,
stellenweise Grünland; sehr ertragreich; nur
nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für
Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität;
Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur;
durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während
der Schneeschmelze und nach Starkregen
Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich
gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Südöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer
Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
21
Für den Pulheimer Bach ist gemäß Überschwemmungsgebietsverordnung (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013) der Überschwemmungsbereich festgelegt, der das Plangebiet jedoch
nicht tangiert.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu
erwarten.
Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes (Bezirksregierung
Köln 1991) trifft entsprechende Regelungen.
4.6.
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen bestimmt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des
Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Das Klima wird
durch eine mittlere Jahrestemperatur von 10,3°C und eine mittlere Summe der Jahresniederschläge von 839 mm geprägt (Station Köln-Bonn, DWD 2012). BÖHM (1964) bezeichnet den
Klimatyp als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima.
Auf mesoklimatischer Ebene kann das Gebiet dem Klimatop „Freilandklima" zugeordnet
werden: Freilandflächen, d.h. Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Brachen und sonstige, mit
niedriger Vegetation bestandene Flächen wirken aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung
als Kaltluftentstehungsgebiete und fördern Ventilation und Luftregeneration. Diese Funktion ist
jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Westen bis Südosten sehr eingeschränkt und
die Kaltluft kann wegen der topografischen Gegebenheiten allenfalls nach Südwesten / Süden
hin abfließen.
4.7.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141),
die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551)
zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978).
Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise überwiegend ackerbaulich genutzt, so
auch das Plangebiet.
Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich
von der im Westen bis Südosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten
über den Elchweg hinaus erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine
starke landschaftliche Zäsur darstellt.
Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt.
Großräumig wird das Plangebiet einschließlich der Stadtfläche von Pulheim seit 1959 dem
Naturpark Rheinland zugeordnet, welcher das Ziel einer attraktiven Naherholung im Rheinland
verfolgt. Das eigentliche Plangebiet wird aber vornehmlich für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Diese ist allerdings aufgrund der Zerschneidung durch die benachbarten Verkehrsbänder räumlich eingeschränkt.
4.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim wurde 2016 im Auftrag des LVR-Amtes
für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB
2016). Auf Grundlage der Untersuchungen wurde in Gesprächen zwischen dem LVR-Amt für
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
22
Bodendenkmalpflege und der Stadt Pulheim am 01. Juni und am 23.Juni 2016 die weitere Vorgehensweise mit folgendem Ergebnis abgestimmt (vgl. STADT PULHEIM 2016):
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H (jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie teilweise
der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf
den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erstreckt.
Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde
an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein
wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte.
Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch
weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden,
werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen
durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in
der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen
und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung
von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.:
0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für
wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 DSchG NW).
4.9.
Vorbelastungen
Das Plangebiet wird allseitig großräumig von Verkehrsadern eingerahmt. Im Norden verläuft in
Südost-Nordwest-Richtung die DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach. Von Süden her
grenzt die Bundesstraße B 59n an, die sich ebenfalls in Richtung Südost-Nordwest erstreckt.
Weiter im Südosten verläuft die Bonnstraße (L 183) von Brauweiler nach Pulheim und im
Westen liegt die Geyener Straße K 25.
Die Verkehrsbänder zerschneiden den größeren Landschaftsraum und bringen Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich. Des Weiteren bildet die in Troglage zum Plangebiet
verlaufende Bundesstraße B 59n eine landschaftliche Zäsur.
Im Gebiet wirken sich die intensive landwirtschaftliche Nutzung und der Baumschulbetrieb
belastend für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur aus.
4.10.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
5.
5.1.
23
Umweltauswirkungen
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen
In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans
auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an
dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung
Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden.
5.2.
5.2.1.
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt
Veränderungen im Plangebiet
Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht
die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen:
Tabelle 5:
Code
Flächenbilanz
Biotoptyp
Bestand
[m²]
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster,
1.325
Garagenhof / landw. Abstellplatz)
1.1
Versiegelte Fläche (Wohnbauflächen –
0
Flächenanteil 60%)
1.1
Versiegelte Fläche (Erschließungstraßen
0
und Wege – Flächenanteil 100%)
1.3
Wege, wassergebundene Decke
1.852
1.5
Feldwege
321
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
36.422
4
Grünflächen
4.1
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
268
4.1
Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich
0
4.4
Grünfläche, strukturarm
0
4.5
Grünfläche, strukturreich
0
4.8
Baumschule, Erwerbsgartenbau
2.362
7
Gewässer
7.7
Versickerungsmulde
0
8
Gehölze
8.1
Hecke, Feldgehölz
450
Summe
43.000
1
1.1
Inanspruchnahme
[m²]
Neuanlage
Planung
[m²]
[m²]
1.325
0
0
0
15.348
15.348
0
7.100
7.100
1.852
321
0
0
0
0
36.422
0
0
268
0
0
0
2.362
0
10.232
767
8.453
0
0
10.232
767
8.453
0
0
650
650
0
42.550
0
42.550
450
43.000
Die im Hinblick auf die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung relevanten Nutzungstypen des
Bebauungsplans werden dabei folgenden Biotoptypen zugeordnet (siehe hierzu auch
Abbildung 2, Seite 3).
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
24
Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend landwirtschaftliche
Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen, Verkehrsflächen und von
Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst.
Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV
2001) der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes:
Tabelle 6:
Bewertung des Planungszustandes
B. Biotoptypen – Planung
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
Grundwert P
5
Gesamtkorrekturfaktor
6
Gesamtwert
(Sp. 4 x
Sp. 5)
1
1.1
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
Versiegelte Fläche (Wohnbauflächen – 15.348
Flächenanteil 60%)
1.1
Versiegelte Fläche (Erschließungstraßen 7.100
und Wege – Flächenanteil 100%)
4
Grünflächen
4.1
Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich 10.232
4.4
Grünfläche, strukturarm
767
4.5
Grünfläche, strukturreich
8.453
7
Gewässer
7.7
Versickerungsmulde
650
8
Gehölze
8.1
Hecke, Feldgehölz
450
Gesamtfläche B (Summe Sp. 3)
43.000
Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7)
7
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
0
1,00
0,00
0
0
1,00
0,00
0
2
2
3
1,25
1,00
1,40
2,50
2,00
4,20
25.580
1.534
35.503
4
0,50
2,00
1.300
7
1,00
7,00
3.150
67.067
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
25
Erläuterungen zur Spalte „Gesamtkorrekturfaktor“:
Der Biotoptyp „4.1. Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren
(MSWKS & MUNLV 2001) als „Zier- und Nutzgarten, strukturarm“ mit einem Grundwert P
(Planung) von „2“ ausgewiesen. Die neu angelegten Gärten werden in ihrer biotischen Vielfalt
im Schnitt jedoch zwischen den strukturarmen und den strukturreichen (Grundwert P 3) Gärten
liegen, sodass ein mittlerer Biotopwert von 2,5 gerechtfertigt ist, der durch den Korrekturfaktor
1,25 eingestellt wird.
Der Biotoptyp „4.5 Grünfläche, strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS &
MUNLV 2001) als „Extensivrasen usw. (z.B. in Grün- und Parkanlagen)“ mit einem Grundwert P
(Planung) von „3“ ausgewiesen. Die geplante „Grünfläche, strukturreich“, die sich als Biotopeinheit räumlich über die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim erstreckt, zeichnet
sich jedoch durch eine höhere Strukturvielfalt und vor allem durch einen höheren Anteil an
gebietsheimischen Gehölzbiotoptypen wie z.B. Kleingehölzen (Grundwert P 6) und Obstbaumwiesen (Grundwert P 7) aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem
Verfahren der Korrekturfaktor auf 1,4 angehoben.
Der Biotoptyp „7.7 Versickerungsmulde“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV
2001) als „Wegeseitengraben, Rigolen, Versickerungsmulden“ mit einem Grundwert P
(Planung) von „4“ ausgewiesen. Die geplante Fläche zeichnet sich jedoch durch eine höhere
technische Ausgestaltung, geringe Strukturvielfalt und höhere Nutzungsintensität aus. Um
diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 0,5
abgesenkt.
Dem Planungszustand kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert B von 67.067 Wertpunkten zu.
5.2.2.
Schutzgut Mensch
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Mensch einher:
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Temporäre Beein42.550 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
2
charakterisiert.
m
trächtigung des Plangebietes
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und
akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden. Die Beeinträchtigungen können für die angrenzenden Wohngebiete somit
temporär erheblich sein.
Beeinträchtigung der
. /.
Während der Bauphase kann es durch den BaustellenStraßen und Wege
verkehr temporär zu Behinderungen auf den Straßen und
durch den BaustellenWegen kommen, die zugleich auch der örtlichen Nah- und
verkehr
Freizeiterholung dienen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen weitgehend wieder nutzbar bzw. werden im
Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes durch
modifizierte Wegeführungen ergänzt.
erheblich
ja
nein
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Aufgabe der Nutzung
38.784 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die
2
m
Nutzung als Acker und Baumschulgelände aufgegeben
als Acker und Baumund durch ein Wohngebiet ersetzt.
schulgelände
Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche
Existenz gefährdet wird.
Aufgabe von Wegen
. /.
Die Realisierung des Wohngebietes und des neuen
Wegesystems erfolgt unter gleichzeitiger Aufgabe der
Wegeparzelle 493 (teilweise) sowie des verbindenden
Abschnittes der Wegeparzelle 14 mit einem nördlichen
Wegeabschnitt des Elchweges.
Da im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des
Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes gleichwertige neue Wegeverbindungen entstehen, ist diese
Beeinträchtigung nicht erheblich.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Belastungen durch
. /.
Gemäß dem Verkehrskonzept Pulheim-West wird für das
zusätzliches Verneue Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim mit
kehrsaufkommen
einem Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag
ausgegangen.
Das Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen
Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen in den bestehenden Wohngebieten wie auch in den neunen Wohngebiet zu einer unvermeidbaren und erheblichen
Belastung.
26
erheblich
nein
nein
ja
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher,
die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur
eine geringe Erheblichkeit haben.
Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von
362 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen
(Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in dem
neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das
geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des
Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung
im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – das Wohngebiet in die
Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
5.2.3.
27
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Tiere und Pflanzen einher:
Tabelle 8:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Biotopen
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in
Flächeninanspruchunterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch genahme
nommen.
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die
mit Abschluss der Arbeiten enden.
zeitliche Verlärmung,
Schadstoffeinträge
Aufgrund der bereits bestehenden Störungen durch die
und visuelle Störunbenachbarten Verkehrsbänder und die Erholungsnutzung
gen
sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust / Funktions42.550 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme
2
der nachfolgenden Biotoptypen (vgl. Tabelle 5, S.23).
m
verlust von Lebens2
räumen für Pflanzen
[m ]
und Tiere durch
1.325 Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster, Garagenhof /
Flächeninanspruchlandw. Abstellplatz) (1.1)
nahme bzw. -um1.852 Wege, wassergebundene Decke (1.3)
wandlung und (Teil-)
Versiegelung
321
Feldwege (1.5)
36.422
Acker (3.1)
268
Zier- und Nutzgarten, strukturarm (4.1)
2.362 Baumschule, Erwerbsgartenbau (4.8)
Funktionsverlust und
38.784 Durch die großflächige Inanspruchnahme der Acker- und
2
m
Baumschulfläche geht ein elementarer Teil- bzw. GesamtBeeinträchtigung von
lebensraum verloren, der nicht nur für die LebensgemeinAustausch-/ Wechselschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher
beziehungen von TeilBiotopbestände in der Umgebung von Bedeutung ist.
bzw. Gesamtlebensräumen durch ZerDa angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte
schneidung bzw.
Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in
Barrierewirkung
ihrer Wirkung zwar erheblich, jedoch deutlich zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Die von dem Wohngebiet ausgehende Lärmentwicklung
Biotopen durch akussowie auch optische Emissionen können eine Störwirkung
auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben.
tische und optische
Emissionen
Die vorhandenen Wohngebiete, die bestehende Erholungsnutzung und die angrenzenden Verkehrsbänder
verursachen einerseits eine bestehende Grundbelastung.
Andererseits puffert ein breiter Grünstreifen mögliche Beeinträchtigungen der neuen Wohnbebauung vom Pulheimer Bach und den angrenzenden Landwirtschaftsflächen ab. Die zusätzlichen Beeinträchtigungen werden
somit nicht als erheblich eingestuft.
erheblich
s.u.
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch das im Plangebiet vorkommende Bruthabitat eines Feldlerchen-Paares, welches durch die Bebauung überplant wird, wodurch die
Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
28
Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für die Feldlerche
werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die
Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der
Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 11). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet.
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen
bzw. Baumschulgelände handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2
mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 38.784 m verloren, die nicht
nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld
weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung
von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung
durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen
Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus
faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
5.2.4.
29
Schutzgut Boden
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Boden einher:
Tabelle 9:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporärer) Verlust
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in
durch Bodenlager,
unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp.
Baustraßen etc.
Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und
Bodenwasserhaushalt).
(Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
tung, Verdichtung)
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Temporäre Beein. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
denschutzfunktionen
durch baubedingten
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
Schadstoffeintrag
(vgl. Kapitel 5.3.1, S. 35) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die
Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer
im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S.
35)
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Boden22.448 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2
m
sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen
flächen durch (Teil-)
Versiegelung
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders
schutzwürdige Böden eingestuft.
Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte
2
Versiegelung im Umfang von 22.448 m (15.348 m² +
7.100 m², vgl. Tabelle 5, S.23) wodurch es zum Verlust
biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der
biotischen Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion
kommt.
Neben den biologischen werden auch die physikalischen
und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich
beeinträchtigt.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Keine Beeinträchti. /.
Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten ergungen zu erwarten
heblichen Beeinträchtigungen aus.
erheblich
s.u.
vermeidbar
ja
nein
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
5.2.5.
30
Schutzgut Wasser
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Wasser einher:
Tabelle 10:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Gefahr der Grund. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
zung
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
(vgl. Kapitel 5.3.1, S. 35) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im
Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 35)
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
22.448 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte
2
2
m
Versiegelung im Umfang von 22.448 m (15.348 m² +
Grundwasserneubildungsrate durch den
7.100 m², vgl. Tabelle 5, S.23). Dadurch kommt es zum
Verlust versickerungswirksamer Flächen.
Verlust der Infiltrationsfläche über
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist vor Ort
Grundwasserleitern
nicht möglich. Wegen der ungünstigen Topographie
müssen die im Norden befindlichen Grundstücke in den
Kanal im Hirschweg bzw. im südlichen Strang des Elchweges entwässert werden. Der überwiegende Teil des
anfallenden Niederschlagswassers wird in das Regenrückhaltebecken (RRB) / Versickerungsmulde im Nordosten des Gebietes eingeleitet. Das RRB ist an den Pulheimer Bach angebunden, sodass das Niederschlagswasser zeitverzögert in den Bach eingeleitet wird. Eine
örtliche Versickerung findet demnach nicht statt.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
vermeidbar
ja
nein
Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers nicht
möglich ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere bis hohe Erheblichkeit zu.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
5.2.6.
31
Schutzgut Klima und Luft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Klima / Luft einher:
Tabelle 11:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen
Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar.
funktion durch Bauzeit
bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten.
emissionen
Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der
gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DBBahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Geyener Straße
(K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen
Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung des
22.448 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte
2
2
m
Versiegelung im Umfang von 22.448 m (15.348 m² +
Geländeklimas durch
7.100 m², vgl. Tabelle 5, S.23).
Neuversiegelung
Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine
weitreichende Wirkung zu haben.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen
Luftqualität durch
Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag einher
Schadstoffemissionen
(vgl. Kapitel 5.2.2, S. 25), das wiederum eine unvermeidaus zusätzlichem
bare und erhebliche Erhöhung der Abgasemissionen zur
Verkehr
Folge haben wird.
Die Beeinträchtigung ist jedoch unter Berücksichtigung
der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden
Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n
und Bonnstraße (L 183) sowie die Verkehrsbewegungen
in den vorhandenen, angrenzenden Wohngebieten und
deren Emissionen zu relativieren.
Beeinträchtigung der
. /.
Von dem geplanten Wohngebiet gehen keine betriebsLuftqualität
bedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus.
erheblich
nein
nein
ja
nein
Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 362 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis mittlere Erheblichkeit zu.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
5.2.7.
32
Schutzgut Landschaft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Landschaft einher:
Tabelle 12:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporäre) Über. /.
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
charakterisiert.
formung von Landschaftseinheiten
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
durch baubedingte
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme
geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Überformung der
42.550 Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der
m²
landschaftlichen
überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung durch die
Eigenart
Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und
Erschließungsflächen) überformt.
Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete, ist die Beeinträchtigung zwar
erheblich, aber zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
Von dem geplanten Wohngebiet geht keine betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigung aus.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
s.u.
ja
nein
Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige
Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein
und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und
umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und
geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus
der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die landschaftliche Zäsur
der B 59n gemildert.
Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion
des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene
intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
5.2.8.
33
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H (jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie teilweise
der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf
den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erstreckt.
Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde
an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein
wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte.
Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch
weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden,
werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen
durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen.
5.2.9.
Wechselwirkungen
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt
und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt.
Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen
zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können.
Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren.
Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen
großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der
Wechselwirkungen möglich.
Schutzgut Mensch
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit
Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den
Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft)
Mit der Realisierung des Planvorhabens geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von
362 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Landschaft sowie Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Landschaft,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Klima Luft)
Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer
gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114
steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus, sondern hat auch positive Wirkungen im Hinblick auf das
Landschaftsbild und die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen)
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
34
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem
eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust
an versickerungswirksamer Fläche. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut
Wasser)
Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer
gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115
steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen aus, sondern fördert auch die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete und wirkt sich positiv im Hinblick auf das
Landschaftsbild aus. (Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Boden
Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr
bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen
behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber
hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Wasser,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Wasser
Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu
einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus führt die
Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und
Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Klima / Luft
Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von
362 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf
das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch)
Schutzgut Landschaft
Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der überwiegend landwirtschaftlichen
Nutzung durch die Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen)
überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und
Pflanzen)
Die vorgesehene weiträumige Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund
mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – entlang des Siedlungsrandes
hat nicht nur eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild, sondern wirkt sich auch
fördernd auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete
aus. Ebenso trägt sie zur biotischen Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen bei. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen)
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
35
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen, da die Belange der
Bodendenkmalpflege durch eine archäologische Fachfirma baubegleitend berücksichtigt
werden.
5.3.
5.3.1.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
Vermeidung und Verringerung
Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt, die – soweit notwendig – auch als
Auflage in den Baugenehmigungsverfahren (z.B. über Nebenbestimmungen) rechtlich bindend
werden sollten.
Schutzgut Mensch
Durch die Überplanung der Landwirtschafts- und Baumschulflächen wird keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Existenz gefährdet.
Bestehende Wegeverbindungen bleiben weitgehend erhalten bzw. werden im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes
durch modifizierte Wegeführungen ergänzt.
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen
Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die
Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten
Wohngebieten zu gute.
Durch Einsatz von Maschinen nach dem aktuellen Stand der Technik werden Störwirkungen auf das unvermeidbare Maß reduziert.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen und das Baumschulgelände in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.
Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf.
während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf
landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt.
Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder
Eiern europäischer Vogelarten wird der Baubeginn außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten
mitteleuropäischer Vogelarten (März bis August) durchgeführt. Werden die Baumaßnahmen
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich
fortgesetzt, können die Bauarbeiten in der folgenden Brutzeit fortgesetzt werden.
Gegenüber der derzeit intensiven Nutzung als Acker und Baumschulgelände erfährt das
Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer
Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Aus-
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
36
dehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 Pulheim steht –
eine ökologische Anreicherung.
Die im Kapitel 3 (Seite 11) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur
Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Artenschutzprüfung sind zu
berücksichtigen.
Schutzgut Boden
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden;
Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß;
Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt.
Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur
von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung
des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden
während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf
das technisch notwendige Maß beschränkt.
Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt.
Schutzgut Wasser
Zur Vermeidung von Grundwasserkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und
Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen.
Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten.
Schutzgut Landschaft
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete
Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen
Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – bindet das Vorhaben in die Landschaft
ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf.
Die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen
werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
37
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Da aus archäologischer Sicht über die bisherigen Funde im Plangebiet weitere Funde nicht
auszuschließen sind (vgl. Kapitel 4.8, Seite 21, und 5.2.8, Seite 33), aber eine Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten vermieden werden soll, wird
seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die
Funde an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte.
Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind
jedoch weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen
und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden, werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen
in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn
(Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben
wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16
DSchG NW).
5.3.2.
Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher,
die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern.
5.3.2.1.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit des Feldlerchen-Reviers wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
des Feldlerchenpaars wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 0,5 ha erforderlich. Diese
Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne
Nr. 113 Pulheim und Nr. 114 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige
Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen.
Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden
auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt und
wurden im Herbst 2015 begonnen.
Der Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen kommt gemäß dem
Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001) in Be-
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
38
zug auf die Maßnahmenfläche von 0,5 ha für den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim der Biotopwert von 10.000 Wertpunkten zu:
Tabelle 13:
Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
A. Biotoptypen – Bestand
Code
Biotoptyp
Fläche
[m²]
Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor
Gesamtwert
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
(Sp. 4 x
Sp. 5)
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
5.000
2
1
B. Biotoptypen – Planung
Code
Biotoptyp
Fläche
Grund- Gesamt[m²]
wert P korrekturfaktor
2
Gesamtwert
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
(Sp. 4 x
Sp. 5)
5
Brachen
5.1
Brachen < 5 Jahre
15.000
Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A)
6
0,6667
10.000
4
20.000
10.000
Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor Grundwert P:
Die im Rahmen der CEF-Maßnahme angelegten Extensiväcker und Blühstreifen werden dem
Biotoptyp „Brachen < 5 Jahren“ zugeordnet. Der Biotoptyp „5.1 Brachen < 5 Jahre“ wird im
Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) mit einem Grundwert P (Planung) von „6“
ausgewiesen. Da die Bracheflächen in Abhängigkeit von der Bewirtschaftung kleinräumig
wechseln und nicht 5 Jahre an derselben Stelle liegen werden, wurde der Grundwert auf „4“
gesenkt.
5.3.2.2.
Naturschutzrechtliche Kompensation
Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird davon ausgegangen, dass der biotische
Komplex (Biotoptypen) die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft usw.) für die
nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes am Standort repräsentiert. Dies bedeutet für den
Kompensationsumfang, dass mit dem Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Biotoptypen auch die Beeinträchtigungen der abiotischen Naturhaushaltsfaktoren
kompensatorisch ausreichend berücksichtigt sind.
Der aus dem Planungsvorhaben resultierende Kompensationsbedarf wird gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) aus der
Differenz der Gesamtflächenwerte A und B errechnet.
Tabelle 14:
Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung
Wertermittlung
Gesamtflächenwert B (vgl.Tabelle 6, S. 24)
Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 4, S. 19)
Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A)
Wertpkt.
67.067
83.748
-16.681
Für das Planungsvorhaben errechnet sich somit ein Kompensationsbedarf von 16.681 Wertpunkten.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
39
Die VV-Artenschutz (MUNLV 2010) – und ähnlich auch die Handlungsempfehlung „Artenschutz
in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (MWEBWV 2010) –
sieht in Bezug auf das Verhältnis der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation
gemäß Eingriffsregelung folgendes vor:
„Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können gleichzeitig der Kompensation gemäß
Eingriffsregelung dienen und umgekehrt, und können ggf. für mehrere Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen konzipiert werden.“
Unter Berücksichtigung des kumulativen Effektes und der multifunktionalen Wirksamkeit der
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen errechnet sich ein verbleibender Kompensationsbedarf
von 6.681 Wertpunkten.
Tabelle 15:
Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung
Kompensationswert vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (vgl. Tabelle 13, S. 38)
Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung (vgl.Tabelle 14, S. 38)
Verbleibendes Kompensationsdefizit gem. Eingriffsregelung
Wertpkt.
10.000
-16.681
-6.681
Der erforderliche Kompensationsumfang wird von der Stadt Pulheim im Rahmen der
städtischen Grünordnungspläne folgendermaßen bereitgestellt:
GOP I.29 Sinnersdorf
170 Biotopwertpunkte
GOP I.34 Geyen
5.103 Biotopwertpunkte
GOP I.35 Ingendorf
1.408 Biotopwertpunkte
Bei allen drei Maßnahmen handelt es sich um Feldgehölze, die bereits in den Jahren 2003 bis
2005 angelegt wurden.
5.3.3.
Gesamtbilanz
Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 16.681 Wertpunkten, die
durch die 0,5 ha große artenschutzrechtliche Maßnahme mit einem Kompensationswert von
10.000 Wertpunkten sowie von bereits zwischen 2003 und 2005 realisierten Maßnahmen der
städtischen Grünordnungspläne I.29, I.34 und I.35 im Umfang 6.681 Wertpunkten voll umfänglich gewährleistet wird.
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer
multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der
Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“,
„Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren.
Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich.
6.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor.
7.
Geplante Überwachungsmaßnahmen
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
8.
8.1.
40
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung
Planungsanlass
Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 115
Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauung „Am Lindenkreuz“, am Hirschweg sowie am Elchweg; nördlich
schließt die vorhandene Wohnbebauung des Europa-Viertels an. Der Geltungsbereich umfasst
die Grundstücke:
Gemarkung
Pulheim
Flur
5
20
Flurstück
8 (östlicher Teilbereich), 14 (Wegeparzelle),
459, 479 (teilweise), 493 (Wegeparzelle, teilweise), 602 (Wegeparzelle)
26 (Wegeparzelle, teilweise), 52 (östlicher
Teilbereich)
Der Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 4,3 ha ein, die künftig neben
der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen.
8.2.
Plangebiet
Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und
Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des
Planvorhaben aufgegeben wurden.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Das rund 4,3 ha große Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet.
Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung
auch faunistische Erhebungen mit folgenden artenschutzrechtlich relevanten Ergebnissen
durchgeführt:
Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen
durch Feldhamster gefunden.
Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst
keine geeigneten Gehölzbestände gibt. Das Gebiet wird von der Zwergfledermaus als
Jagdgebiet genutzt.
Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz. Insgesamt wurden im Kontakt zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim vier Brutpaare festgestellt, davon ein Brutpaar im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115
Pulheim.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ und kleinflächig vom Bodentyp „Kolluvium“ geprägt. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
41
Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige
Böden eingestuft.
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Südöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer Bach,
an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler.
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im
Westen bis Südosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten über den
Elchweg hinaus erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine starke
landschaftliche Zäsur darstellt.
Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim wurde 2016 im Auftrag des LVR-Amtes
für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB
2016). Auf Grundlage der Untersuchungen wurde in Gesprächen zwischen dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege und der Stadt Pulheim am 01. Juni und am 23.Juni 2016 die weitere Vorgehensweise mit folgendem Ergebnis abgestimmt (vgl. STADT PULHEIM 2016):
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H (jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie teilweise
der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf
den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erstreckt.
Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde
an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein
wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte.
Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch
weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden,
werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen
durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
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Stand: August 2016
42
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt.
8.3.
Umweltauswirkungen
Prüfung von Standortalternativen
In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans
auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an
dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung
Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden.
Umweltauswirkungen des Plans
Mit dem Planvorhaben wird die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst.
Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher:
Schutzgut Mensch
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut
Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von
362 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in
dem neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten.
Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und
das geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten
Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – das
Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die
B 59n besteht.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust /
Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind
von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen bzw. Baumschulgelände handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2
mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 38.784 m verloren, die
nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher
Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im
Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer
Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
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Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
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Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch das im Plangebiet vorkommende
Bruthabitat eines Feldlerchen-Paares, welches durch die Bebauung überplant wird, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen
für die Feldlerche werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für
die Individuen der Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch
Kapitel 3, S. 11). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet.
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im
Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit
den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume
ermöglicht.
Schutzgut Boden
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer
Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind.
Schutzgut Wasser
Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust
versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers nicht möglich ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere bis hohe Erheblichkeit
zu.
Schutzgut Klima und Luft
Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 362 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und
die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis
mittlere Erheblichkeit zu.
Schutzgut Landschaft
Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das
bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen,
angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen
Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft
ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des
Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur
vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig
fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem
die landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert.
Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur
als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus
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Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
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typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen,
wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion
kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H
(jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie
teilweise der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim
erstreckt.
Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die
Funde an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte.
Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind
jedoch weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen
und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden, werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen.
Wechselwirkungen
Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden
aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der
Versiegelung von Flächen.
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt.
Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher,
die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern.
Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 16.681 Wertpunkten, die
durch die 0,5 ha große artenschutzrechtliche Maßnahme mit einem Kompensationswert von
10.000 Wertpunkten sowie von bereits zwischen 2003 und 2005 realisierten Maßnahmen der
städtischen Grünordnungspläne I.29, I.34 und I.35 im Umfang 6.681 Wertpunkten voll
umfänglich gewährleistet wird.
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer
multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der
Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“,
„Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren.
Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich.
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Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen:
Tabelle 16:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes
Schutzgut
Mensch
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Baubedingte
Auswirkungen
geringe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
---
Klima / Luft
---
Landschaft
---
Kultur- und sonstige Sachgüter
---
Anlagebedingte
Auswirkungen
--mittlere
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
--mittlere
Erheblichkeit
---
Betriebsbedingte
Auswirkungen
mittlere
Erheblichkeit
------geringe bis mittlere
Erheblichkeit
-----
Ergebnis
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
geringe bis mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
nicht betroffen
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9.
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Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: August 2016
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LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren
NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH,
Neuss. 149 S.
DES
MUNLV – Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
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PLANUNG UND LANDSCHAFT (2015): Stadt Pulheim – Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim – Umweltbericht – Stand: 2. frühzeitige Beteiligung –
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STADT PULHEIM (2016): Gesprächsvermerk – Termin am 23.06.2016 mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR zur archäologischen Untersuchung im BP 114-115
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