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Beschlussvorlage (Umweltbericht BP 115 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
21.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 Auftraggeber: Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel.: 02238 - 808-0 Fax: 02238 - 808-445 Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Kolpingstraße 10 45 329 Essen Tel.: 0201 – 481884 Fax: 0201 – 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Essen, im August 2016 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 INHALT I SEITE 1. Einleitung........................................................................................................................ 1 1.1. Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1 1.2. Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 5 1.3. Methodische Hinweise................................................................................................... 5 2. Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 7 3. Artenschutzprüfung (ASP) .......................................................................................... 11 4. Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme................................................ 16 4.1. Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 16 4.2. Schutzgut Mensch........................................................................................................ 17 4.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ..................................................................................... 17 4.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation........................................................................ 17 4.3.2. Reale Biotoptypen............................................................................................... 17 4.4. Schutzgut Boden.......................................................................................................... 19 4.5. Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 20 4.6. Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 21 4.7. Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 21 4.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 21 4.9. Vorbelastungen ............................................................................................................ 22 4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 22 5. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 23 5.1. Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen .................................................................................................................. 23 5.2. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 23 5.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 23 5.2.2. Schutzgut Mensch .............................................................................................. 25 5.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 27 5.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 29 5.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 30 5.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 31 5.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 32 5.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 33 5.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 33 5.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 35 5.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 35 5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen .................................. 37 5.3.3. Gesamtbilanz ...................................................................................................... 39 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 II 6. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 39 7. Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 39 8. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 40 8.1. Planungsanlass ............................................................................................................ 40 8.2. Plangebiet ..................................................................................................................... 40 8.3. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 42 9. Literatur und Karten..................................................................................................... 46 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim .........................2 Abbildung 2: Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim – Zeichnerische Darstellung (unmaßstäblich) .....................................................................................................3 Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim (unmaßstäblich) ...................................................................................................16 Abbildung 4: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................20 TABELLEN SEITE Tabelle 1: Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015..............................................11 Tabelle 2: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets ..........................................................................................................17 Tabelle 3: Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung .............................................18 Tabelle 4: Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................19 Tabelle 5: Flächenbilanz.......................................................................................................23 Tabelle 6: Bewertung des Planungszustandes .....................................................................24 Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................25 Tabelle 8: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................27 Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................29 Tabelle 10: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................30 Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................31 Tabelle 12: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................32 Tabelle 13: Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) .............................38 Tabelle 14: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung............................38 Tabelle 15: Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung ..............................39 Tabelle 16: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................45 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 III PLAN „ Bebauungsplan Nr. 115 – Pulheim Bestand Biotoptypen 2016 / Avifauna 2014 Plan-Nr. 1608/LB-BE01 SK / OD / TS 20.08.2016 M.: 1 : 1.000 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 1. 1.1. 1 Einleitung Kurzdarstellung des Plans Einführung Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauung „Am Lindenkreuz“, am Hirschweg sowie am Elchweg; nördlich schließt die vorhandene Wohnbebauung des Europa-Viertels an. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke: Gemarkung Pulheim Flur 5 20 Flurstück 8 (östlicher Teilbereich), 14 (Wegeparzelle), 459, 479 (teilweise), 493 (Wegeparzelle, teilweise), 602 (Wegeparzelle) 26 (Wegeparzelle, teilweise), 52 (östlicher Teilbereich) Der Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 4,3 ha ein, die künftig neben der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen. Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan, es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt um eine Außenbereichsfläche im Sinne des § 35 BauGB. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes zum Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Das Verfahren zur Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim ist abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Damit bereitet der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Umsetzung in den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim vor. Weiterhin wird der „Geyener-Pulheimer Bach“ inkl. vernetzender Gehölzstrukturen als Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 nachrichtlich dargestellt. Bereits mit Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen. An den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim angrenzend liegen unmittelbar nordwestlich die durch Stichstraßen erschlossene, überwiegend aus freistehenden Einfamilienhäusern bestehende Bebauung des Bebauungsplans Nr. 59 Pulheim sowie das Wohngebiet 'Europa-Viertel', welches bis auf ein Mehrfamilienhaus (Geschosswohnungsbau) überwiegend mit Einfamilienhäusern sowohl in Form von Doppel- und Reihenhäusern als auch freistehend bebaut ist. Nordöstlich grenzt die Bebauung um den Hirschweg an, der durch Geschosswohnungsbau sowie Reihenhausbebauung dominiert wird (Bebauungsplan Nr. 57 Pulheim). Im Südosten schließt sich das durch Doppel- und Einzelhausbebauung geprägte Areal des Bebauungsplans Nr. 64 Pulheim an. Bis Ende 2015 wurde das Gelände überwiegend als Intensiv-Acker und kleinflächig als Baumschulgelände bewirtschaftet. Diese Nutzungen wurden im Hinblick auf das nun PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 2 durchgeführten Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 aufgegeben. Gleichwohl wird der landschaftsrechtlichen Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen zu diesen Zeitpunkt zu Grunde gelegt. Abbildung 1: Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 115 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 Abbildung 2: 3 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim – Zeichnerische Darstellung (unmaßstäblich) PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 4 Ziel und Zweck der Planung Das Ziel der Planung ist die Arrondierung der Fläche zwischen der bestehenden Bebauung entlang der Straße 'Am Lindenkreuz', am Hirschweg und am Elchweg für die Siedlungsentwicklung, unter Berücksichtigung einer deutlichen Wohngebietseingrünung am südwestlichen Rand des Plangebietes. Diese Eingrünung soll sowohl eine ökologische Ausgleichsfunktion für die mit der zukünftigen Bebauung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen als auch mit der geplanten integrierten Fuß- und Radwegeführung eine 'grüne' Verbindung der bestehenden und der neuen Wohngebiete zum Pulheimer Bach hin sicherstellen. Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro Konrath und Wennemar erarbeiteten und im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung für den südlichen Geyener Berg, die sich von der Geyener Straße bis zum Pulheimer Bach erstreckt und die Gebiete der Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim als eigenständige, von Grünflächen abgegrenzten Quartieren umfasst. Die Bebauung soll aus 32 Einzelhäusern und 8 Doppelhaushälften mit angrenzenden Garagen auf dem eigenen Grundstück bestehen. Des Weiteren sind vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils bis zu 8 Wohneinheiten geplant. Erschließung Die Haupterschließung des Areals erfolgt über den Elchweg, sowohl in Richtung Lindenkreuz / Londoner Straße / Am Wiesenhang / Geyener Straße als auch in Richtung Am Kleekamp / kleine Bahnunterführung. Für den motorisierten Individualverkehr ist eine Anbindung an den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim und an den zukünftigen Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim nicht vorgesehen; lediglich der mit den Baumaßnahmen im Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim einhergehende Baustellenverkehr wird über das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim und eine auf der angrenzenden Fläche des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim anzulegende Baustraße geführt. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden bestehenden Wohngebiete kann auf diese Weise so weit wie möglich minimiert werden. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine kurze Wohnsammelstraße und vornehmlich durch Wohnwege als „verkehrsberuhigte Bereiche“. Des Weiteren ist ein Rad- und Fußwegenetz geplant, welches im engen Zusammenhang mit den Grünflächen steht und an die Gebiete der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 114 Pulheim anbindet. Die Realisierung des Wohngebietes und des neuen Wegesystems erfolgt aber unter gleichzeitiger Aufgabe der Wegeparzelle 493 (teilweise) sowie des verbindenden Abschnittes der Wegeparzelle 14 mit einem nördlichen Wegeabschnitt des Elchweges. Entwässerung Die Entwässerung des Wohngebietes erfolgt vollständig im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird in die vorhandene Schmutzwasserkanalisation im Hirschweg eingeleitet. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist vor Ort nicht möglich. Wegen der ungünstigen Topographie müssen die im Norden befindlichen Grundstücke in den Kanal im Hirschweg bzw. im südlichen Strang des Elchweges entwässert werden. Der überwiegende Teil des anfallenden Niederschlagswassers wird in das Regenrückhaltebecken (RRB) / Versickerungsmulde im PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5 Nordosten des Gebietes eingeleitet. Das RRB ist an den Pulheimer Bach angebunden, sodass das Niederschlagswasser zeitverzögert in den Bach eingeleitet wird. Eine örtliche Versickerung findet demnach nicht statt. Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 115 Pulheim sind sowohl zentral entlang der inneren Erschließung als auch an der südwestlichen Plangebietsgrenze größere öffentliche Grünflächen geplant. Als ca. 60 m lange Aufweitung der Haupterschließungsstraße wird ein Anger gebildet, welcher mit Aufenthaltsangeboten und Spielflächen zum Mittelpunkt dieses Wohnviertels wird. Er stärkt die Identität des Quartiers, schafft Raum für Kommunikation und dient der Orientierung. Südwestlich zur Landschaft bzw. zum zukünftigen Geltungsbereich des B-Plans Nr. 114 Pulheim hin wird das Plangebiet durch einen Grünsaum eingefasst, der durch den integrierten Fuß- und Radweg sowohl eine „grüne“ Anbindung des bestehenden Europa-Viertels als auch des zukünftigen „Planetenviertels“ (B-Plan Nr. 113 Pulheim) zum Pulheimer Bach hin darstellt als auch – teilweise – die Funktion des ökologischen Ausgleichs für die mit dem B-Plan Nr. 115 Pulheim einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen kann. 1.2. Untersuchungsrahmen Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt. 1.3. Methodische Hinweise Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“ (UMWELTBUNDESAMT 2010) an. Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001). Obwohl das Plangebiet inzwischen (2016) von Brachestadien eingenommen wird, ist für die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen Stand 2015 ausschlaggebend, da die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des Planvorhaben (auch zur bodenarchäologischen Untersuchung im Frühjahr 2016) aufgegeben wurden. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 6 Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw. berücksichtigt: AAB - ARCHÄOLOGISCHE AUSGRABUNGEN & BAUPROJEKT BETREUUNG (2016): Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlungen Nw 2016/1024 in Pulheim, Bp 115 „ PLANUNG UND LANDSCHAFT (2016): Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Pulheim. „ PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn „ „ STADT PULHEIM (2015): Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim STADT PULHEIM (2016): Begründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim STADT PULHEIM (2016): Erläuterungsbericht Entwässerung BP 115 „ STADT PULHEIM (2016): Gesprächsvermerk – Termin am 01.06.2016 mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR zur archäologischen Untersuchung im BP 114-115 „ STADT PULHEIM (2016): Gesprächsvermerk – Termin am 23.06.2016 mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR zur archäologischen Untersuchung im BP 114-115 „ „ PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 2. 7 Ziele des Umweltschutzes Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden. Schutzgut Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind „ die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6, Nr. 7 BauGB). „ Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB und § 1a Abs. 4 BauGB „ Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu berücksichtigen. Landschaftsplan Siehe Ausführungen unter Schutzgut Landschaft PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 8 Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere 1. natürliche Funktionen als a) b) c) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3. Nutzungsfunktionen als a) b) c) d) Rohstofflagerstätte, Fläche für Siedlung und Erholung, Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz „ Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. Landeswassergesetz „ Die Gewässer sind nach den Grundsätzen und Zielen des Wasserhaushaltgesetzes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen. Wasserschutzgebiet „ Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991, der Regierungspräsident Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 9 Hochwasserschutz „ Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim (Überschwemmungsgebietsverordnung „Pulheimer Bach“) (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013), weißt im Verlauf des Pulheimer Baches Überschwemmungsgebiete aus, die das Plangebiet jedoch nicht tangieren. Schutzgut Klima und Luft Bundesimmissionsschutzgesetz „ Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft „ Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Landschaftsgesetz NW „ Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW „ Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Landschaftsplan Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (Rhein-Erft-Kreis 2011) setzt für das Plangebiet in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest: „ Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. „ Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 „Geyener-Pulheimer Bach“: Im Südosten des Plangebietes verläuft parallel zum Pulheimer Bach und diesen einschließend das Landschaftsschutzgebiet „Geyener-Pulheimer Bach“. Bereits mit Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 10 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz „ Schutz, Pflege und sinnvolle Nutzung der Denkmäler. Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 3. 11 Artenschutzprüfung (ASP) Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden für den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung mit dem Schwerpunkt der Artengruppen Säugetiere (Feldhamster, Fledermäuse) und Vögel des Plangebietes (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2016) erarbeitet. Die zugrunde liegende faunistische Kartierung wurde für die Geltungsbereiche der benachbarten Bebauungspläne Nr. 115 Pulheim und Nr. 114 Pulheim gemeinsam durchgeführt. Tabelle 1: Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015 Art Lebensraum / Biotop im Plangebiet Status im Plangebiet Gefährdung Rote Liste D NRW Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säugetiere Feldhamster (Cricetus cricetus) Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel Kein Vorkommen * * S Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Waldfledermaus, Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften; Jagdgebiete - offene Lebensräume, über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Einzelbäumen, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich Kein Vorkommen * * G Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Waldfledermaus, in wald- und strukturreichen Parklandschaften; Jagdgebiete – in Wäldern mit Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen; außerdem Offenlandlebensräume wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich Kein Vorkommen * * U Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) typische Waldart, in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil. Laub- und Kiefernwälder, bevorzugt Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse; Jagdgebiete – insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern Kein Vorkommen * * G Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Strukturreiche Landschaften mit hohem Gewässer- und Waldanteil; Jagdgebiete – offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen, bisweilen auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen Kein Vorkommen * * G Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Gebäude, Gewässer, Kleingehölze, Laub- und Mischwälder Nahrungsgast * * G Amsel (Turdus merula) dichte Wälder, kleinere Gehölze, sehr häufig in Siedlungen bis hin zur Großstadt Baumschulgelände BV Bachstelze (Motacilla alba) Dörfer und Vorstädte, offene – halboffene Landschaft in Gewässernähe DZ Bluthänfling (Acanthis cannabina) offene Landschaft mit dichtem Gebüsch; auch im Bereich von Siedlungen Baumschulgelände BV ? Eisvogel (Alcedo atthis) Steilufer an Gewässern Elster (Pica pica) halb offene Landschaft mit Büschen und Bäumen, Siedlungen und Parkanlagen Acker Vögel Kein Vorkommen V * * G NG PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 Tabelle 1: 12 Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015 Art Lebensraum / Biotop im Plangebiet Status im Plangebiet Gefährdung Rote Liste D NRW Erhaltungszustand in NRW (ATL) Fasan (Phasianus colchicus) Ackerland und Wiesen mit Büschen, Schilf oder Feldgehölzen Acker NG Feldlerche (Alauda arvensis) Äcker und Wiesen, hält Abstand von Bäumen und Siedlungen Acker, Baumschulgelände BV * 3S U↓ Feldsperling (Passer montanus) Dörfer und Gärten; häufiger als Haussperling in offener Landschaft. Kein Vorkommen V 3 U Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) Sand- und Schotterflächen an Binnengewässern Kein Vorkommen * 3 U Goldammer (Emberiza citrinella) offene Landschaft mit Gebüschen und Hecken, an Waldrändern und in Waldlichtungen Acker NG Grünling (Carduelis chloris) Feldgehölze, Parks und Gärten; auch in Siedlungen und an Waldrändern Baumschulgelände BV Habicht (Accipiter gentilis) Brütet in Wäldern; Jagd bevorzugt im Waldrandbereich, auch in halb offener Landschaft Acker NG Heckenbraunelle (Prunella modularis) Wälder, Feldgehölze, Hecken, Parks und Gärten Baumschulgelände BV Kiebitz Vanellus vanellus) Grün- und Ackerland, in Mooren und ähnlicher Offenlandschaft Kein Vorkommen Kohlmeise (Parus major) alle Lebensräume mit Bäumen von Wäldern bis hin zu Innenstädten Baumschulgelände NG Kuckuck (Cuculus canorus) Wald, offene stände Schilfbe- Mäusebussard (Buteo buteo) V * V G 2 3S U↓ Kein Vorkommen V 3 U↓ Brütet in Wäldern und Gehölzen; Nahrungssuche in der offenen Landschaft Kein Vorkommen * * G Mehlschwalbe (Delichon urbica) Ursprünglich Bewohner von Felswänden, heute überwiegend Brutvogel in Städten und Dörfern Kein Vorkommen V 3S U Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Baumbestände von dichten Wäldern bis hin zu Gärten und Parks. Baumschulgelände NG Nachtigall (Luscinia megarhynchos) dichtes Gebüsch, bevorzugt an feuchten Standorten und in der Nähe von Gewässern Kein Vorkommen * 3 G Rabenkrähe (Corvus corone) offene - halboffene Landschaftstypen, meidet geschlossene Wälder Acker NG Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Brütet in Dörfern; Nahrungsflüge bevorzugt über Grünland oder Gewässern Kein Vorkommen V 3S U Rebhuhn (Perdix perdix) Ackerland, Brachflächen und Heide, möglichst mit einzelnen Büschen oder Hecken Kein Vorkommen 2 2S S Ringeltaube (Columba palumbus) Wälder, Parks, Gärten und andere gehölzreiche Gebiete; Nahrungssuche auch auf Feldern Acker NG Rotkehlchen (Erithacus rubecula) Busch- und Baumbestände, von dichten Wäldern bis Parks und Gärten Baumschulgelände BV Schleiereule (Tyto alba) Dörfer, die an geeignete Jagdgebiete, offene Landschaften mit Hecken und Gräben grenzen Kein Vorkommen * *S G Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) Laub- und Mischwäldern, Parks und Gärten Baumschulgelände NG Landschaft, PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 Tabelle 1: 13 Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015 Art Lebensraum / Biotop im Plangebiet Status im Plangebiet Gefährdung Rote Liste D NRW Erhaltungszustand in NRW (ATL) Singdrossel (Turdus philomelos) Wälder, Parks und Gärten mit Bäumen Baumschulgelände BV ? Turmfalke (Falco tinnunculus) felsige Landschaft, Städte und Feldgehölze, Waldränder Kein Vorkommen * VS G Turteltaube (Streptopelia turtur) Waldränder, Feldgehölze; Nahrungssuche auf offenen Flächen aller Art Kein Vorkommen 3 2 S Uferschwalbe (Riparia riparia) Sandwände an Ufern Kein Vorkommen * VS U Wachtel (Coturnix coturnix) Getreide, Wiesen, Brachflächen Kein Vorkommen * 2S U Waldkauz (Strix aluco) Wälder, Parks und andere Gehölze Kein Vorkommen * * G Waldohreule (Asio otus) Waldränder, Feldgehölzen und Baumgruppen; nächtliche Nahrungssuche in offenem Gelände Kein Vorkommen * 3 U Wiesenpieper (Anthus pratensis) offene Landschaft von Moor, Heide und Tundra bis hin zu Wiese und Ackerland Acker DZ Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) unterholzreiche Wälder, Parks, Gärten und größere Gebüsche Baumschulgelände NG Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Wälder, Parks und Gärten, bevorzugt in aufgelichteten Bereichen Baumschulgelände NG Es bedeuten: Rote Liste: 0 = ausgestorben oder verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D = Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen Nachweis / Status: BV = Brutvogel; DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast; ? = Status fraglich Grau unterlegte Arten = planungsrelevante Arten im Planungsgebiet Erhaltungszustand in der biogeografischen Region: G = günstiger Erhaltungszustand; U = ungünstiger / unzureichender Erhaltungszustand; S = ungünstiger / schlechter Erhaltungszustand; ↓ = Tendenz – abnehmend; ↑ = Tendenz – zunehmend Die faunistische Kartierung des Plangebietes erbrachte folgende Ergebnisse: Feldhamster Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen durch Feldhamster gefunden. Fledermäuse Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst keine geeigneten Gehölzbestände gibt. Das Gebiet wird aktuell von der Zwergfledermaus als Jagdgebiet genutzt. Die Art jagt bevorzugt strukturgebunden. Dementsprechend wurden sie als Nahrungsgast auch auf der südwestlichen Seite der Gehölzbestände des Pulheimer Baches nachgewiesen. Hier jagten in der Nacht am 14.05.2014 zeitweise zwei Tiere. Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 14 Vögel Es wurden insgesamt im Bereich der benachbarten Bebauungspläne Nr. 115 Pulheim und Nr. 114 Pulheim 20 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben Arten als Brutvögel eingestuft werden, teilweise auch nur mit Brutverdacht. 11 Arten treten lediglich als Nahrungsgäste auf, ohne jedoch, dass das Plangebiet für sie die Bedeutung eines essentiellen Nahrungshabitates hat; zwei weitere Arten (Bachstelze und Wiesenpieper) sind Durchzügler. Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz. Sie ist eine nach der Roten Liste landesweit gefährdete Brutvogelart und hat ihren Lebensraum auf den Ackerflächen. Insgesamt wurden im Kontakt zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim vier Brutpaare festgestellt, davon ein Brutpaar im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim. Alle weiteren kartierten Vogelarten sind nicht planungsrelevant. Die Wirkfaktoren des Planungsvorhabens sind überwiegend bau- und anlagebedingt und erstrecken sich auf die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopbeständen. Dies bedeutet unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten vor allem auch eine Inanspruchnahme des Feldlerchen-Reviers. Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit des Feldlerchen-Reviers wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Feldlerchenpaars wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 0,5 ha erforderlich. Diese Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim und Nr. 114 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen. Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt und wurden im Herbst 2015 begonnen. Für die Arten Zwergfledermaus und Feldlerche wurden artenschutzrechtliche Prüfungen in Form von Art-für-Art-Betrachtungen durchgeführt. Die Zwergfledermäuse nutzen das Plangebiet als nicht essenzielles Teil-Jagdrevier. Erhebliche Störungen, Zerschneidung von Flugrouten oder Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten finden nicht statt. Weiterhin sind Maßnahmen zur Vermeidung vorgesehen. Durch eine Realisierung des Planungsvorhabens wird somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt. Im Plangebiet konnte im Zeitraum der Kartierung 2014 ein Feldlerchen-Revier festgestellt werden. Das Planvorhaben führt zu einer Inanspruchnahme der Ackerfläche und des Baumschulgeländes. In dieser Folge geht das Brutrevier des Feldlerchen-Paares verloren. Deshalb sind die oben beschriebenen, quantitativ wie qualitativ geeigneten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) festgelegt worden, die geeignet sind, neue Lebensräume für die Feldlerche anzubieten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 15 Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen folglich, dass für die relevanten geprüften Arten keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden und somit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität stehen der Planung keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 4. 4.1. 16 Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme Lage und Abgrenzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauung 'Am Lindenkreuz', am Hirschweg sowie am Elchweg; nördlich schließt die vorhandene Wohnbebauung des 'Europa-Viertels' an. Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim (unmaßstäblich) Quelle: Stadt Pulheim, 2016 Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke: Gemarkung Pulheim Flur 5 20 Flurstück 8 (östlicher Teilbereich), 14 (Wegeparzelle), 459, 479 (teilweise), 493 (Wegeparzelle, teilweise), 602 (Wegeparzelle) 26 (Wegeparzelle, teilweise), 52 (östlicher Teilbereich) PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 17 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 4,3 ha ein. Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des Planvorhabens aufgegeben wurden. Innerhalb des Gebietes befinden sich zudem mehrere Wegeparzellen, welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt wurden. 4.2. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Der Elchweg sowie Wege, die im Rahmen der Flurbereinigung angelegten wurden, erschließen derzeit das Plangebiet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. An das Plangebiet grenzt von Westen bis Südosten die vorhandene Wohnbebauung an. 4.3. 4.3.1. Schutzgut Tiere und Pflanzen Potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen Landschaft wieder. Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991). Tabelle 2: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-TraubeneichenBuchenwald (Galio odorati-Fagetum) Baum- und Strauchschicht: Vorherrschend Rotbuche (Fagus sylvatica); Beimischung von Stiel-Eiche (Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata); Krautschicht: Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Flattergras (Milium effusum), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldSegge (Carex sylvatica), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Männlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas) 4.3.2. Reale Biotoptypen Obwohl das Plangebiet inzwischen (2016) von Brachestadien eingenommen wird, ist für die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen Stand 2015 ausschlaggebend, da die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des Planvorhaben (auch zur bodenarchäologischen Untersuchung im Frühjahr 2016) aufgegeben wurden. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 18 Somit werden im Plangebiet die folgenden Biotoptypen unterschieden: Tabelle 3: Code 1 1.1 1.3 1.5 3 3.1 4 4.1 4.8 8 8.1 Summe Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung Biotoptyp Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster, Garagenhof / landw. Abstellplatz) Wege, wassergebundene Decke Feldwege Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche Acker Grünflächen Zier- und Nutzgarten, strukturarm Baumschule, Erwerbsgartenbau Gehölze Hecke, Feldgehölz Flächenanteil [m²] 1.325 1.852 321 36.422 268 2.362 450 43.000 Versiegelte Flächen (1.1) sind im Plangebiet derzeit auf den südöstlichen Verlauf des Elchweges (engfugiges Pflaster) und den Garagenhof / landwirtschaftlichen Abstellplatz im Nordwesten beschränkt. Landwirtschaftliche Wege (1.3, 1.5) unterschiedlichen Befestigungsgrades erschließen das Gebiet. Das Plangebiet wird vorwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche (3.1) bewirtschaftet. Auf den sehr ertragreichen Böden wird bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-ErdrauchGesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet. In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten. Teilflächen des Gebietes werden als Baumschulgelände (4.8) genutzt. Während in der Vergangenheit noch große Flächenanteile des Plangebietes als Anbaufläche für Gehölze bewirtschaftet wurden, beschränkt sich diese Nutzung nun auf einen Bereich südwestlich des Elchweges. Im Norden / Nordwesten des Plangebietes erstreckt sich eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche entlang der vorhandenen Bebauung und südwestlich des Garagenhofes / landwirtschaftlichen Abstellplatzes. Die Fläche wird hier als strukturarme Gartenfläche (4.1) beschrieben. Ein Baumhecke (8.1) begleitet im Süden / Südosten den 'Erlebnisweg Pulheimer Bach' und schirmt damit den Pulheimer Bach von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab. Die Hecke wird aus überwiegend gebietstypischen Bäumen mittleren Baumholzes sowie Sträuchern aufgebaut. Typische Vertreter sind unter den Bäumen Ahorn (Acer campestre, A. platanoides, A. pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Stiel-Eiche (Quercus robur) sowie unter den Sträuchern Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Liguster (Ligustrum vulgare), Salweide (Salix caprea) und weitere. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 19 Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung auch faunistische Erhebungen durchgeführt. Die Fauna des Plangebietes wird im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Aspekten im Kapitel 3 (S. 11) dargestellt. Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der Ausgangszustand des Plangebietes bewertet: Tabelle 4: Bewertung des Ausgangszustandes A. Biotoptypen – Bestand 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 5 Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor 6 Gesamtwert (Sp. 4 x Sp. 5) 1 1.1 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster, 1.325 Garagenhof / landw. Abstellplatz) 1.3 Wassergebundene Decken 1.852 1.5 Feldwege 321 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 36.422 4 Grünflächen 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm 268 4.8 Baumschule, Erwerbsgartenbau 2.362 8 Gehölze 8.1 Hecke, Feldgehölz 450 Gesamtfläche A (Summe Sp. 3) 43.000 Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7) 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) 0 1 0 0 1 2 1 1 1 2 1.852 642 2 1 2 72.844 2 2 1 1 2 2 536 4.724 7 1 7 3.150 83.748 Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert A von 83.748 Wertpunkten zu. 4.4. Schutzgut Boden Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet der Bodentyp „Parabraunerde“ (L32) und in einer in das Gebiet hineinragenden geologischen Senke der Bodentyp „Kolluvium“ (K3) an (Geolog. Landesamt NW 1972). Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bewirtschaftet werden. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 Abbildung 4: 20 Bodentypen des Plangebietes (ungefährer Grenzverlauf) Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972 L32 Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte Parabraunerde; aus Löss (Pleistozän), z.T. mit geringmächtiger Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) schluffiger Lehm 10 - 20 ----------------------------kalkhaltiger lehmiger Schluff K3 Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt; aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) über Sand und Kies der Hauptoder Mittelterrasse (Pleistozän) schwach humoser lehmiger Schluff bis schluffiger Lehm, z.T. kalkhaltig 15 -> 20 ----------------------------sandiger Lehm bis kiesiger Sand 4.5. 70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tieferen Unterboden meist kalkhaltig; großflächig in hängigen, flach welligen und z.T. ebenen Lagen westlich der Rhein- und Erftniederung; Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und Wasserhaushalt; an Hängen teilweise erosionsgefährdet 70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T. kalkhaltig; groß- und kleinflächig in Trockenrinnen und an den Rändern der Erftniederung; Acker, stellenweise Grünland; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur; durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während der Schneeschmelze und nach Starkregen Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Südöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 21 Für den Pulheimer Bach ist gemäß Überschwemmungsgebietsverordnung (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013) der Überschwemmungsbereich festgelegt, der das Plangebiet jedoch nicht tangiert. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes (Bezirksregierung Köln 1991) trifft entsprechende Regelungen. 4.6. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen bestimmt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Das Klima wird durch eine mittlere Jahrestemperatur von 10,3°C und eine mittlere Summe der Jahresniederschläge von 839 mm geprägt (Station Köln-Bonn, DWD 2012). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima. Auf mesoklimatischer Ebene kann das Gebiet dem Klimatop „Freilandklima" zugeordnet werden: Freilandflächen, d.h. Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Brachen und sonstige, mit niedriger Vegetation bestandene Flächen wirken aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiete und fördern Ventilation und Luftregeneration. Diese Funktion ist jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Westen bis Südosten sehr eingeschränkt und die Kaltluft kann wegen der topografischen Gegebenheiten allenfalls nach Südwesten / Süden hin abfließen. 4.7. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141), die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551) zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978). Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise überwiegend ackerbaulich genutzt, so auch das Plangebiet. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im Westen bis Südosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten über den Elchweg hinaus erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt. Großräumig wird das Plangebiet einschließlich der Stadtfläche von Pulheim seit 1959 dem Naturpark Rheinland zugeordnet, welcher das Ziel einer attraktiven Naherholung im Rheinland verfolgt. Das eigentliche Plangebiet wird aber vornehmlich für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Diese ist allerdings aufgrund der Zerschneidung durch die benachbarten Verkehrsbänder räumlich eingeschränkt. 4.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim wurde 2016 im Auftrag des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2016). Auf Grundlage der Untersuchungen wurde in Gesprächen zwischen dem LVR-Amt für PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 22 Bodendenkmalpflege und der Stadt Pulheim am 01. Juni und am 23.Juni 2016 die weitere Vorgehensweise mit folgendem Ergebnis abgestimmt (vgl. STADT PULHEIM 2016): Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H (jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie teilweise der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erstreckt. Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte. Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden, werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 DSchG NW). 4.9. Vorbelastungen Das Plangebiet wird allseitig großräumig von Verkehrsadern eingerahmt. Im Norden verläuft in Südost-Nordwest-Richtung die DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach. Von Süden her grenzt die Bundesstraße B 59n an, die sich ebenfalls in Richtung Südost-Nordwest erstreckt. Weiter im Südosten verläuft die Bonnstraße (L 183) von Brauweiler nach Pulheim und im Westen liegt die Geyener Straße K 25. Die Verkehrsbänder zerschneiden den größeren Landschaftsraum und bringen Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich. Des Weiteren bildet die in Troglage zum Plangebiet verlaufende Bundesstraße B 59n eine landschaftliche Zäsur. Im Gebiet wirken sich die intensive landwirtschaftliche Nutzung und der Baumschulbetrieb belastend für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur aus. 4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5. 5.1. 23 Umweltauswirkungen Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden. 5.2. 5.2.1. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt Veränderungen im Plangebiet Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen: Tabelle 5: Code Flächenbilanz Biotoptyp Bestand [m²] Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster, 1.325 Garagenhof / landw. Abstellplatz) 1.1 Versiegelte Fläche (Wohnbauflächen – 0 Flächenanteil 60%) 1.1 Versiegelte Fläche (Erschließungstraßen 0 und Wege – Flächenanteil 100%) 1.3 Wege, wassergebundene Decke 1.852 1.5 Feldwege 321 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 36.422 4 Grünflächen 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm 268 4.1 Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich 0 4.4 Grünfläche, strukturarm 0 4.5 Grünfläche, strukturreich 0 4.8 Baumschule, Erwerbsgartenbau 2.362 7 Gewässer 7.7 Versickerungsmulde 0 8 Gehölze 8.1 Hecke, Feldgehölz 450 Summe 43.000 1 1.1 Inanspruchnahme [m²] Neuanlage Planung [m²] [m²] 1.325 0 0 0 15.348 15.348 0 7.100 7.100 1.852 321 0 0 0 0 36.422 0 0 268 0 0 0 2.362 0 10.232 767 8.453 0 0 10.232 767 8.453 0 0 650 650 0 42.550 0 42.550 450 43.000 Die im Hinblick auf die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung relevanten Nutzungstypen des Bebauungsplans werden dabei folgenden Biotoptypen zugeordnet (siehe hierzu auch Abbildung 2, Seite 3). PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 24 Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen, Verkehrsflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes: Tabelle 6: Bewertung des Planungszustandes B. Biotoptypen – Planung 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 Grundwert P 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 Gesamtwert (Sp. 4 x Sp. 5) 1 1.1 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche (Wohnbauflächen – 15.348 Flächenanteil 60%) 1.1 Versiegelte Fläche (Erschließungstraßen 7.100 und Wege – Flächenanteil 100%) 4 Grünflächen 4.1 Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich 10.232 4.4 Grünfläche, strukturarm 767 4.5 Grünfläche, strukturreich 8.453 7 Gewässer 7.7 Versickerungsmulde 650 8 Gehölze 8.1 Hecke, Feldgehölz 450 Gesamtfläche B (Summe Sp. 3) 43.000 Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7) 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) 0 1,00 0,00 0 0 1,00 0,00 0 2 2 3 1,25 1,00 1,40 2,50 2,00 4,20 25.580 1.534 35.503 4 0,50 2,00 1.300 7 1,00 7,00 3.150 67.067 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 25 Erläuterungen zur Spalte „Gesamtkorrekturfaktor“: Der Biotoptyp „4.1. Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Zier- und Nutzgarten, strukturarm“ mit einem Grundwert P (Planung) von „2“ ausgewiesen. Die neu angelegten Gärten werden in ihrer biotischen Vielfalt im Schnitt jedoch zwischen den strukturarmen und den strukturreichen (Grundwert P 3) Gärten liegen, sodass ein mittlerer Biotopwert von 2,5 gerechtfertigt ist, der durch den Korrekturfaktor 1,25 eingestellt wird. Der Biotoptyp „4.5 Grünfläche, strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Extensivrasen usw. (z.B. in Grün- und Parkanlagen)“ mit einem Grundwert P (Planung) von „3“ ausgewiesen. Die geplante „Grünfläche, strukturreich“, die sich als Biotopeinheit räumlich über die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim erstreckt, zeichnet sich jedoch durch eine höhere Strukturvielfalt und vor allem durch einen höheren Anteil an gebietsheimischen Gehölzbiotoptypen wie z.B. Kleingehölzen (Grundwert P 6) und Obstbaumwiesen (Grundwert P 7) aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 1,4 angehoben. Der Biotoptyp „7.7 Versickerungsmulde“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Wegeseitengraben, Rigolen, Versickerungsmulden“ mit einem Grundwert P (Planung) von „4“ ausgewiesen. Die geplante Fläche zeichnet sich jedoch durch eine höhere technische Ausgestaltung, geringe Strukturvielfalt und höhere Nutzungsintensität aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 0,5 abgesenkt. Dem Planungszustand kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert B von 67.067 Wertpunkten zu. 5.2.2. Schutzgut Mensch Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch einher: Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Temporäre Beein42.550 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle 2 charakterisiert. m trächtigung des Plangebietes Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden. Die Beeinträchtigungen können für die angrenzenden Wohngebiete somit temporär erheblich sein. Beeinträchtigung der . /. Während der Bauphase kann es durch den BaustellenStraßen und Wege verkehr temporär zu Behinderungen auf den Straßen und durch den BaustellenWegen kommen, die zugleich auch der örtlichen Nah- und verkehr Freizeiterholung dienen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen weitgehend wieder nutzbar bzw. werden im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes durch modifizierte Wegeführungen ergänzt. erheblich ja nein PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Anlagebedingte Beeinträchtigungen Aufgabe der Nutzung 38.784 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die 2 m Nutzung als Acker und Baumschulgelände aufgegeben als Acker und Baumund durch ein Wohngebiet ersetzt. schulgelände Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Existenz gefährdet wird. Aufgabe von Wegen . /. Die Realisierung des Wohngebietes und des neuen Wegesystems erfolgt unter gleichzeitiger Aufgabe der Wegeparzelle 493 (teilweise) sowie des verbindenden Abschnittes der Wegeparzelle 14 mit einem nördlichen Wegeabschnitt des Elchweges. Da im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes gleichwertige neue Wegeverbindungen entstehen, ist diese Beeinträchtigung nicht erheblich. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Belastungen durch . /. Gemäß dem Verkehrskonzept Pulheim-West wird für das zusätzliches Verneue Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim mit kehrsaufkommen einem Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag ausgegangen. Das Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen in den bestehenden Wohngebieten wie auch in den neunen Wohngebiet zu einer unvermeidbaren und erheblichen Belastung. 26 erheblich nein nein ja Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in dem neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5.2.3. 27 Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen einher: Tabelle 8: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Verlust von Biotopen . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in Flächeninanspruchunterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch genahme nommen. Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die mit Abschluss der Arbeiten enden. zeitliche Verlärmung, Schadstoffeinträge Aufgrund der bereits bestehenden Störungen durch die und visuelle Störunbenachbarten Verkehrsbänder und die Erholungsnutzung gen sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust / Funktions42.550 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme 2 der nachfolgenden Biotoptypen (vgl. Tabelle 5, S.23). m verlust von Lebens2 räumen für Pflanzen [m ] und Tiere durch 1.325 Versiegelte Flächen (engfugiges Pflaster, Garagenhof / Flächeninanspruchlandw. Abstellplatz) (1.1) nahme bzw. -um1.852 Wege, wassergebundene Decke (1.3) wandlung und (Teil-) Versiegelung 321 Feldwege (1.5) 36.422 Acker (3.1) 268 Zier- und Nutzgarten, strukturarm (4.1) 2.362 Baumschule, Erwerbsgartenbau (4.8) Funktionsverlust und 38.784 Durch die großflächige Inanspruchnahme der Acker- und 2 m Baumschulfläche geht ein elementarer Teil- bzw. GesamtBeeinträchtigung von lebensraum verloren, der nicht nur für die LebensgemeinAustausch-/ Wechselschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher beziehungen von TeilBiotopbestände in der Umgebung von Bedeutung ist. bzw. Gesamtlebensräumen durch ZerDa angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte schneidung bzw. Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in Barrierewirkung ihrer Wirkung zwar erheblich, jedoch deutlich zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Die von dem Wohngebiet ausgehende Lärmentwicklung Biotopen durch akussowie auch optische Emissionen können eine Störwirkung auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben. tische und optische Emissionen Die vorhandenen Wohngebiete, die bestehende Erholungsnutzung und die angrenzenden Verkehrsbänder verursachen einerseits eine bestehende Grundbelastung. Andererseits puffert ein breiter Grünstreifen mögliche Beeinträchtigungen der neuen Wohnbebauung vom Pulheimer Bach und den angrenzenden Landwirtschaftsflächen ab. Die zusätzlichen Beeinträchtigungen werden somit nicht als erheblich eingestuft. erheblich s.u. nein nein ja ja ja ja ja ja nein Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch das im Plangebiet vorkommende Bruthabitat eines Feldlerchen-Paares, welches durch die Bebauung überplant wird, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 28 Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für die Feldlerche werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 11). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet. Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen bzw. Baumschulgelände handelt. Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2 mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 38.784 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5.2.4. 29 Schutzgut Boden Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden einher: Tabelle 9: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporärer) Verlust . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in durch Bodenlager, unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp. Baustraßen etc. Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und Bodenwasserhaushalt). (Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären tung, Verdichtung) Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Temporäre Beein. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. denschutzfunktionen durch baubedingten Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen Schadstoffeintrag (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 35) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 35) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust von Boden22.448 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2 m sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen flächen durch (Teil-) Versiegelung Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte 2 Versiegelung im Umfang von 22.448 m (15.348 m² + 7.100 m², vgl. Tabelle 5, S.23) wodurch es zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion kommt. Neben den biologischen werden auch die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich beeinträchtigt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Keine Beeinträchti. /. Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten ergungen zu erwarten heblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich s.u. vermeidbar ja nein Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5.2.5. 30 Schutzgut Wasser Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser einher: Tabelle 10: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Gefahr der Grund. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende zung Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 35) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 35) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der 22.448 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte 2 2 m Versiegelung im Umfang von 22.448 m (15.348 m² + Grundwasserneubildungsrate durch den 7.100 m², vgl. Tabelle 5, S.23). Dadurch kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Verlust der Infiltrationsfläche über Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist vor Ort Grundwasserleitern nicht möglich. Wegen der ungünstigen Topographie müssen die im Norden befindlichen Grundstücke in den Kanal im Hirschweg bzw. im südlichen Strang des Elchweges entwässert werden. Der überwiegende Teil des anfallenden Niederschlagswassers wird in das Regenrückhaltebecken (RRB) / Versickerungsmulde im Nordosten des Gebietes eingeleitet. Das RRB ist an den Pulheimer Bach angebunden, sodass das Niederschlagswasser zeitverzögert in den Bach eingeleitet wird. Eine örtliche Versickerung findet demnach nicht statt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine Beein. /. Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. trächtigungen zu erwarten. erheblich vermeidbar ja nein Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers nicht möglich ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere bis hohe Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5.2.6. 31 Schutzgut Klima und Luft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima / Luft einher: Tabelle 11: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar. funktion durch Bauzeit bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten. emissionen Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DBBahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung des 22.448 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte 2 2 m Versiegelung im Umfang von 22.448 m (15.348 m² + Geländeklimas durch 7.100 m², vgl. Tabelle 5, S.23). Neuversiegelung Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der . /. Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Luftqualität durch Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag einher Schadstoffemissionen (vgl. Kapitel 5.2.2, S. 25), das wiederum eine unvermeidaus zusätzlichem bare und erhebliche Erhöhung der Abgasemissionen zur Verkehr Folge haben wird. Die Beeinträchtigung ist jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) sowie die Verkehrsbewegungen in den vorhandenen, angrenzenden Wohngebieten und deren Emissionen zu relativieren. Beeinträchtigung der . /. Von dem geplanten Wohngebiet gehen keine betriebsLuftqualität bedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich nein nein ja nein Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 362 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis mittlere Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5.2.7. 32 Schutzgut Landschaft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft einher: Tabelle 12: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporäre) Über. /. Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. formung von Landschaftseinheiten Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären durch baubedingte Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Überformung der 42.550 Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der m² landschaftlichen überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung durch die Eigenart Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete, ist die Beeinträchtigung zwar erheblich, aber zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine Beein. /. Von dem geplanten Wohngebiet geht keine betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigung aus. trächtigungen zu erwarten. erheblich s.u. ja nein Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 5.2.8. 33 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H (jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie teilweise der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erstreckt. Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte. Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden, werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen. 5.2.9. Wechselwirkungen Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt. Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können. Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren. Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der Wechselwirkungen möglich. Schutzgut Mensch „ Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft) „ Mit der Realisierung des Planvorhabens geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Landschaft sowie Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Klima Luft) „ Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus, sondern hat auch positive Wirkungen im Hinblick auf das Landschaftsbild und die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 34 Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser) „ Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen aus, sondern fördert auch die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete und wirkt sich positiv im Hinblick auf das Landschaftsbild aus. (Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Boden „ Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Wasser, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Wasser „ Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Klima / Luft „ Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch) Schutzgut Landschaft „ Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung durch die Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und Pflanzen) „ Die vorgesehene weiträumige Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – entlang des Siedlungsrandes hat nicht nur eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild, sondern wirkt sich auch fördernd auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus. Ebenso trägt sie zur biotischen Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen bei. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 35 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen, da die Belange der Bodendenkmalpflege durch eine archäologische Fachfirma baubegleitend berücksichtigt werden. 5.3. 5.3.1. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidung und Verringerung Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt, die – soweit notwendig – auch als Auflage in den Baugenehmigungsverfahren (z.B. über Nebenbestimmungen) rechtlich bindend werden sollten. Schutzgut Mensch „ Durch die Überplanung der Landwirtschafts- und Baumschulflächen wird keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Existenz gefährdet. „ Bestehende Wegeverbindungen bleiben weitgehend erhalten bzw. werden im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes durch modifizierte Wegeführungen ergänzt. „ Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. „ Durch Einsatz von Maschinen nach dem aktuellen Stand der Technik werden Störwirkungen auf das unvermeidbare Maß reduziert. Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen und das Baumschulgelände in Anspruch genommen. „ Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. „ Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf. während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern. „ Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt. „ Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder Eiern europäischer Vogelarten wird der Baubeginn außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten mitteleuropäischer Vogelarten (März bis August) durchgeführt. Werden die Baumaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich fortgesetzt, können die Bauarbeiten in der folgenden Brutzeit fortgesetzt werden. „ Gegenüber der derzeit intensiven Nutzung als Acker und Baumschulgelände erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Aus- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 36 dehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 Pulheim steht – eine ökologische Anreicherung. „ Die im Kapitel 3 (Seite 11) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Artenschutzprüfung sind zu berücksichtigen. Schutzgut Boden „ Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; „ Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß; „ Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt. „ Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten. „ Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt. „ Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt. Schutzgut Wasser „ Zur Vermeidung von Grundwasserkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. „ Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten. Schutzgut Landschaft „ Für die Realisierung des Bauvorhabens werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen. „ Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. „ Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. „ Die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 37 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter „ Da aus archäologischer Sicht über die bisherigen Funde im Plangebiet weitere Funde nicht auszuschließen sind (vgl. Kapitel 4.8, Seite 21, und 5.2.8, Seite 33), aber eine Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten vermieden werden soll, wird seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte. Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden, werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen. „ Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 DSchG NW). 5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern. 5.3.2.1. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit des Feldlerchen-Reviers wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Feldlerchenpaars wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 0,5 ha erforderlich. Diese Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim und Nr. 114 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen. Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt und wurden im Herbst 2015 begonnen. Der Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen kommt gemäß dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001) in Be- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 38 zug auf die Maßnahmenfläche von 0,5 ha für den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim der Biotopwert von 10.000 Wertpunkten zu: Tabelle 13: Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) A. Biotoptypen – Bestand Code Biotoptyp Fläche [m²] Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor Gesamtwert Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 5.000 2 1 B. Biotoptypen – Planung Code Biotoptyp Fläche Grund- Gesamt[m²] wert P korrekturfaktor 2 Gesamtwert Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 5 Brachen 5.1 Brachen < 5 Jahre 15.000 Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A) 6 0,6667 10.000 4 20.000 10.000 Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor Grundwert P: Die im Rahmen der CEF-Maßnahme angelegten Extensiväcker und Blühstreifen werden dem Biotoptyp „Brachen < 5 Jahren“ zugeordnet. Der Biotoptyp „5.1 Brachen < 5 Jahre“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) mit einem Grundwert P (Planung) von „6“ ausgewiesen. Da die Bracheflächen in Abhängigkeit von der Bewirtschaftung kleinräumig wechseln und nicht 5 Jahre an derselben Stelle liegen werden, wurde der Grundwert auf „4“ gesenkt. 5.3.2.2. Naturschutzrechtliche Kompensation Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird davon ausgegangen, dass der biotische Komplex (Biotoptypen) die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft usw.) für die nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes am Standort repräsentiert. Dies bedeutet für den Kompensationsumfang, dass mit dem Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Biotoptypen auch die Beeinträchtigungen der abiotischen Naturhaushaltsfaktoren kompensatorisch ausreichend berücksichtigt sind. Der aus dem Planungsvorhaben resultierende Kompensationsbedarf wird gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) aus der Differenz der Gesamtflächenwerte A und B errechnet. Tabelle 14: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung Wertermittlung Gesamtflächenwert B (vgl.Tabelle 6, S. 24) Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 4, S. 19) Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A) Wertpkt. 67.067 83.748 -16.681 Für das Planungsvorhaben errechnet sich somit ein Kompensationsbedarf von 16.681 Wertpunkten. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 39 Die VV-Artenschutz (MUNLV 2010) – und ähnlich auch die Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (MWEBWV 2010) – sieht in Bezug auf das Verhältnis der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation gemäß Eingriffsregelung folgendes vor: „Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können gleichzeitig der Kompensation gemäß Eingriffsregelung dienen und umgekehrt, und können ggf. für mehrere Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen konzipiert werden.“ Unter Berücksichtigung des kumulativen Effektes und der multifunktionalen Wirksamkeit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen errechnet sich ein verbleibender Kompensationsbedarf von 6.681 Wertpunkten. Tabelle 15: Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung Kompensationswert vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (vgl. Tabelle 13, S. 38) Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung (vgl.Tabelle 14, S. 38) Verbleibendes Kompensationsdefizit gem. Eingriffsregelung Wertpkt. 10.000 -16.681 -6.681 Der erforderliche Kompensationsumfang wird von der Stadt Pulheim im Rahmen der städtischen Grünordnungspläne folgendermaßen bereitgestellt: „ GOP I.29 Sinnersdorf 170 Biotopwertpunkte „ GOP I.34 Geyen 5.103 Biotopwertpunkte „ GOP I.35 Ingendorf 1.408 Biotopwertpunkte Bei allen drei Maßnahmen handelt es sich um Feldgehölze, die bereits in den Jahren 2003 bis 2005 angelegt wurden. 5.3.3. Gesamtbilanz Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 16.681 Wertpunkten, die durch die 0,5 ha große artenschutzrechtliche Maßnahme mit einem Kompensationswert von 10.000 Wertpunkten sowie von bereits zwischen 2003 und 2005 realisierten Maßnahmen der städtischen Grünordnungspläne I.29, I.34 und I.35 im Umfang 6.681 Wertpunkten voll umfänglich gewährleistet wird. Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich. 6. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 7. Geplante Überwachungsmaßnahmen Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 8. 8.1. 40 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung Planungsanlass Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauung „Am Lindenkreuz“, am Hirschweg sowie am Elchweg; nördlich schließt die vorhandene Wohnbebauung des Europa-Viertels an. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke: Gemarkung Pulheim Flur 5 20 Flurstück 8 (östlicher Teilbereich), 14 (Wegeparzelle), 459, 479 (teilweise), 493 (Wegeparzelle, teilweise), 602 (Wegeparzelle) 26 (Wegeparzelle, teilweise), 52 (östlicher Teilbereich) Der Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 4,3 ha ein, die künftig neben der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen. 8.2. Plangebiet Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des Planvorhaben aufgegeben wurden. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das rund 4,3 ha große Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung auch faunistische Erhebungen mit folgenden artenschutzrechtlich relevanten Ergebnissen durchgeführt: „ Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen durch Feldhamster gefunden. „ Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst keine geeigneten Gehölzbestände gibt. Das Gebiet wird von der Zwergfledermaus als Jagdgebiet genutzt. „ Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz. Insgesamt wurden im Kontakt zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim vier Brutpaare festgestellt, davon ein Brutpaar im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim. Schutzgut Boden Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ und kleinflächig vom Bodentyp „Kolluvium“ geprägt. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 41 Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Südöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im Westen bis Südosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten über den Elchweg hinaus erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim wurde 2016 im Auftrag des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2016). Auf Grundlage der Untersuchungen wurde in Gesprächen zwischen dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und der Stadt Pulheim am 01. Juni und am 23.Juni 2016 die weitere Vorgehensweise mit folgendem Ergebnis abgestimmt (vgl. STADT PULHEIM 2016): Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H (jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie teilweise der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erstreckt. Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte. Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden, werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 42 Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt. 8.3. Umweltauswirkungen Prüfung von Standortalternativen In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden. Umweltauswirkungen des Plans Mit dem Planvorhaben wird die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher: Schutzgut Mensch „ Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. „ Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 362 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in dem neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. „ Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen bzw. Baumschulgelände handelt. „ Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2 mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 38.784 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 43 „ Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch das im Plangebiet vorkommende Bruthabitat eines Feldlerchen-Paares, welches durch die Bebauung überplant wird, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für die Feldlerche werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 11). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet. „ Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Schutzgut Boden „ Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Schutzgut Wasser „ Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers nicht möglich ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere bis hohe Erheblichkeit zu. Schutzgut Klima und Luft „ Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 362 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis mittlere Erheblichkeit zu. Schutzgut Landschaft „ Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. „ Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. „ Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 44 typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter „ Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 Pulheim liegen die Sondageschnitte H (jungsteinzeitliche Funde) und G (neuzeitliche Lößabbaustelle 17./18. Jahrhundert) sowie teilweise der Sondageschnitt 1 (eisenzeitliche Funde um 700 v.Chr.), der sich jedoch vornehmlich auf den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erstreckt. Die Vertreter/innen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege verdeutlichen, dass für die Funde an den Grabungsorten H, G und 1 voraussichtlich keine Unterschutzstellung notwendig sein wird, so dass dann die Freigabe zur Bebauung gegeben werden könnte. Auf Grund der Häufung von Schwarzerdebefunden in fast allen Sondageschnitten sind jedoch weitere Schwarzerdebefunde (bspw. Schlitzgruben) zu erwarten. Um Behinderungen und Verzögerungen bei den späteren Bautätigkeiten durch archäologische Funde zu vermeiden, werden derzeit im Bereich der späteren Verkehrsflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Nach Freigabe der bearbeiteten Abschnitte durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege können dann die weiteren Tiefbauarbeiten folgen. Wechselwirkungen „ Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der Versiegelung von Flächen. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt. Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern. Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 16.681 Wertpunkten, die durch die 0,5 ha große artenschutzrechtliche Maßnahme mit einem Kompensationswert von 10.000 Wertpunkten sowie von bereits zwischen 2003 und 2005 realisierten Maßnahmen der städtischen Grünordnungspläne I.29, I.34 und I.35 im Umfang 6.681 Wertpunkten voll umfänglich gewährleistet wird. Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 45 Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen: Tabelle 16: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Baubedingte Auswirkungen geringe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit --- Klima / Luft --- Landschaft --- Kultur- und sonstige Sachgüter --- Anlagebedingte Auswirkungen --mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit --mittlere Erheblichkeit --- Betriebsbedingte Auswirkungen mittlere Erheblichkeit ------geringe bis mittlere Erheblichkeit ----- Ergebnis mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit geringe bis mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit nicht betroffen PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 9. 46 Literatur und Karten AAB - ARCHÄOLOGISCHE AUSGRABUNGEN & BAUPROJEKT BETREUUNG (2016): Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlungen Nw 2016/1024 in Pulheim, Bp 115 BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (1991): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 – Amtsblatt nr. 50 für den Regierungsbezirk Köln – 16. Dezember 1991 BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Köln (Stand: Oktober 2011) BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2013): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim (Überschwemmungsgebietsverordnung „Pulheimer Bach“) – Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln – Jahrgang 193, Nummer 46, 18. November 2013 BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn club L94 LandschaftsArchitekten GmbH (2015): Gestaltungskonzept Grünzug Geyener Berg, Pulheim – Vorentwurfspräsentation, 21.01.2015 DEUTSCHER WETTERDIENST (2012): Klimadaten Deutschland – Online. – www.dwd.de DSchG (2013): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), 1. 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Schlussbericht MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: August 2016 47 LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH, Neuss. 149 S. DES MUNLV – Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010 PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung. Manuskript, 6 S. PLANUNG UND LANDSCHAFT (2015): Stadt Pulheim – Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim – Umweltbericht – Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung STADT PULHEIM (2015): Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim STADT PULHEIM (2016): Gesprächsvermerk – Termin am 01.06.2016 mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR zur archäologischen Untersuchung im BP 114-115 STADT PULHEIM (2016): Gesprächsvermerk – Termin am 23.06.2016 mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR zur archäologischen Untersuchung im BP 114-115 SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44. 23-81. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200000 - Potentielle natürliche Vegetation - Blatt CC 5502 Köln, 2. Aufl. - Schr.Reihe Vegetationskde 6. 172 S. + Beilage UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung). 53 S. * Anhang WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG. 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249) PL„ Planung und Landschaft