Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,9 MB
Datum
21.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
, Stadt
2i./05 2016 l8:00 FAI
ß4 lso
Pu
lhelr
!Aoo1
STAD--FULFiE]M27. MAt
2016
Stadt Pulheim
Ani
ltJr
§adtentricl(ung.Stadqranung und Demografie
Alte Kolner Str. 26
50259 Pulhein
7 Mai
20tE
-71
L E S*.jr bu,ta tr72
ru
)|ho
a.(.
'-+"
StcllungBähmcr rum
S€hr geeürte
hrE r ud
BesonderEn
puheim, zs. l.rai 2016
tlenen,
vorge*l
lm
os..lSeo
Entwu d.r Autstcllung d6 E€b.uung3pbtE l{r. 11S Pulhclm
mA dem
Entrvurf für d€n BP 115 shd wlr
Punkten nät einerstanden.
1.
=ia 6r'-'t
U
b€§fü
.b mmlleÖlr
dies die angr€nlend€n Eebauuqen
b€ürfrenc An[eg€r
h
ehlg€rt
nt
- im Grunde g€norrrrE r dreiJßsdEsiJ€r Batllyebc (sb sprcdpn von
zayei
volg€sdlcen solyie eh
zurückg€staffi€s hchg€sdloss)
N re des dtelc an unser Grundsulck ängrenzenden Bauküpers (A) ,u unsercm Haus (ca. 13m).
Daäus ergh sich efi volg un€ingesdrärlter 8ld h unser Schbfthmer wh alrh uns€r Badeztflncr,
auf urE€re Terrässe und unser WotnzimfiEr von 'obcn henb' - sprth rom 3. Gascic h unser
- der
EGiOG.
.lf,h darad re]wi:sen, d6s sie rycgpn der sdtr nahen Besürdsbebaung n
Lhd€nbalz zun b JIdEn A&nd der ]äJ€n Bankörper zugurü.n eiE daüdä 9rü0€r€n
An di:ser St€lh sei
,üstards zur B€sErdsbebatxlng g€pbnt haben.
2. Durch den o$en Baukorper (A) wie
/AbenGonrE Ydsfihdig genoflItsr.
3. Der sdrr danlErte
auö
Earkörp€r (B)
wid urc eip di€tte
&Fa,nil€n-Wohnbbck (,G€sd6rvohrungsbau')
t{adrnüags-
(C) aybdEl
d€rn
Reg€nuberlaufr€cbn und '&n LhdenkE[z' - gescfuld€t der Hohe (uegen d€s drllen GeschGses
sowb d€r ghah€n topografisctEn |kilE lüie yyir - anders aE die Wolnb5de d€s Hischrcas. ußk E
topogräffsch deuffir tielbr beginnen) sowie der Bl€te (1tn). tuch hler undnges<firaüe Ehrsldlt ln
urser Haß.
velsdrli rert ein ußit€rer zusätr$cher Wohnblock rEb€n d€n odstierenden im Hi ldlw€g und
angr€uend€n an den Eliurcg u. E. dle ohn€hh J€tzt nicit schon gam rchmgslce sozlale Slhlatlon ln
Zudern
d€m VlerEl (Gh€ttobfdung). Wir denken, ekE aufg€locl(.rt€ 8a&veb ßdt z. B. lv€n€I€n
EinfmilenhäG€m oder ybkht sogar ehefi grö8€ren SpieblaE (in G€gensaE zu dern exirtbr€nden
im HlrsdlrrEg) dageg€n enBpannt die Siuratbn.
25105 2016
l8:00
F.{I
r stadt Pulhelr
FaI
8002
-2-
4. Veäryert und im Grunde so nicht einveEtanden shd wir im b€sonderen Maße hißkhdkh der
Tatsadle, dass yyir dd Grundstäck u. a. wegen der Stadt Pulheirseit8 ausgeyirenen Nutzung der
fteißäche ah PaddandsctEft eruorben hab€n dies aber in Zuh.uft so ni€ht mdlr sein soll. Ein€
Parldandsdrft steft für urEer Veßtändnb eirE b€sondere QuaBtät und Weltiqkeit des Urflfeldes dar -
mit eben öffenüch zugärgLhen Gnlnflädren €tc. Das eb€n nun ehe (nicht mr{fche) Eebauung und
eben ohne (angrcnEnde) Grunfläöen ganau das Gegenteil bedeutet, ist lhnen vernrükh Har. Der
Urnstand, dass wir dermädrst so vdr Wohnbäuten' h zuvor bedrriebener Nähe wie audr
HöhenausEhrung sprichußrüich urnzingelt uären, macht diesen ab soldren rur nch schlinrEr.
wissen u.n die Interessen der Stadt Pulheim und um den UrrEtand der Notlyendlkeit Wohnraum zu
schaffen. Dh Stadt tulheim sollte aber bitte auch die Inter€ss€.r der tu ohner nicht nur nun einf*h zur
Kennhb ndrrrcn, sondem ernsülaft veEudren dies€ mit zu beruclGichtiJ€n, eb€n ,Beteiligung der
Otfenüthkeif - so wie Sie es forrulieren.
War
Wir können uns nkht vorstellen, dass es keine Altemativen gibg mit der die Stadt Pulheim hl€n
Interessen und gleichzeitig die Interessen der Anlieler
Pulheim, 22.05.16
96
ahrt rved€n.
g lt
Zirkler, Ilona
Sslretaial
lsö
zirkler, IIona
Fwd: Mail an Bürgermeister
Betreft
rgefl Ei3Er
2. JUM 2016
Von:
Gesendet:
An:
Bü
'i 7't
f
rank Keppeler, Familie
-..C.1. rr,,,r
Vcl4. .b AS
r. -r.rvt:
8P 115
"
0 9.
Juni
/ xr-J
(tc
I), -.€./
20t6
Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
Von:
Dabrm: 31. Mai 2016 um 10:'18:46 MESZ
An: < info(ofra n k-keooeler. de >
B€trefr: Mäal an Bürgemeis&r Frank Keppelet, Familie
Antwort an:
BP 115
Stadt Pulheim
Herrn Frank Keppeler
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Entwurf der Aufstdlung des Bebauutlgsplan6 r. 115 Pulheim
Sehr geehrter Hen Keppeler,
wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie in der Hoflnung, dass unser Anliegen nun emsthatt
angehört und berttcksichtigt wird. wir gewinnen ein wenig den Eindruck, dass Bürgerinteressen wie
wiisie haben nicht sonderlich emst genommen und nicht berlicksichtigt werden.
Worum geht es? Mit dem vorgestellten Entwurf für den BP 115 sind wir als unmittelbar betroftene
Anlieger in einillen Punkten nicht einverstanden
1. Verärgert und im Grunde so nicht einverstanden sind wir im besonderen Maße hinsichtlich der
Tatsachä, dass wir das Grundstück u. a. wegen der Stadt Pulheim-seitig ausgewiesenen NuEultg_der
Freifläche als Parklandschaft erworben haben dies aber in Zukunft so nicht mehr sein soll. Eine
parklandschaft stellt für unser Verständnis eine besondere Qualität und Wertlgkeit des Umfeldes dar
- mit eben offenflich zugängtichen Griinflächen etc. Das eben nun eine (nicht Öfbntliche) Bebauung
und eben ohne langrenlenäe) Grünflächen genau das Gegenteil bedeutet, ist lhnen vermutlich klar.
oer umstand, dass wir demnächst so von 'wohnbauten" in zuvor beschriebener Nähe $,ie auch
Höhenausführung sprichwÖrtlich umzingelt wären, macht diesen als solchen nur noch schlimmer.
2. Speziell betrift dies die angrenzenden Bebauungen mit
- im Grunde genommen dreageschossiger Bauweise (sie sprechen von zwei vollgeschossen sowie
ein zurückgestaffeltes Dachgeschoss)
- der Nähe des direkt an unser Grundstäck angrenzenden BaukÖrpers (A) zu unserem Haus (c€.
13m).
Oaraus ergibt sich ein völlig uneingeschränkter Blick in unser Schlatzimmer wie auch unser
Badezimmär. auf unsere Teirasse und unser Wohnzimmer von "oben herab" - sprich vom 3.
Geschoss in unser EG/OG
t^äC
An dieser Stelle Sei aUCh darauf venrviesen, dass Sie wegen der sehr nahen Bestandsbebauung am
Lindenkreuz zum baulichen Abstand der neuen BaukÖrper zugunsten eines deutlichen größeren
Abstands zur Bestandsbebauung geplant haben
3. Ourch den obigen Baukörper (A) wie auch BaukÖrper (B) wird uns eine direkte Nachmittags/Abendsonne vollstilndig genommen.
dominante 8-Familien-wohnblock (,Geschosswohnungsbau") (c) zwischen dem
Regenuberlaufbecken und "Am Lindenkreuz" - geschuldet der HÖhe (wegen des dritten Geschosses
so;ie der gleichen topogratischen Höhe wie wir - anders als die wohnblÖcke des Hirschwegs,
welche topögrafisch deut|ich tiefer beginnen) sowie der Breite ('lsm). Auch hier uneingeschränkte
4. Der sehr
Einsicht in unser Haus.
Zudem verschlimmert ein weiterer zusäElicher Wohnblock neben den existierenden im Hirschweg
und angrenzenden an den Elchweg u. E. die ohnehin jeEt nicht schon ganz reibungslose soziale
Situatio; in dem Viertel (Ghettobildung). wir denken, eine aufgelockerte Bauweise mit z. B. weiteren
Einlamalienhäusem oder vielleicht sogar einem grÖßeren spElPlatr (im Gegensatr zu dem
existierenden im Hirschweg) dagegen entspannt die Situation.
Wr wissen um dae tnteressen der Stadt Pulheim und um den Umstand der Notwendigkeit Wohnraum
zu schaffen. Die Stadt Pulheim sollte aber bme auch die lnteressen der Anwohner nicht nur nun
einfiach zur Kenntnis nehmen, sondem emsthaft versuchen diese mit zu berucksichtigen, eben
der Öffenüichkeit - so wie es formulieret wird.
"Beteiligung
vorstellen, dass es keine Alternativen gibt. mit der die Stadt Pulheim ihren
lnteressen und gleichzeitig die lnteressen der Anlieger gewahrt werden.
wir können uns nicht
Wr bitten um ihre UnterstÜEung!
Danke!
4)'
ä-)
ß4 fsö
Stadt Pulheim
Amt ltr Stdtent\flid(lung. StadtpbnurE und Oernografe
Atte Köher Str. 26
50259 PulheiT
lot
I
7 Juni 20s
I -. te au(
tulheim, 16. Juni
mt6
ltme ann Elrtrurf dcr Auhl&rng
dGj
wie wi bereits in unserern er§en Sdtreiben aJm A§&Lrck gEbradlt tEben, s.nd wir grundsäi,l
mit der TatsadE eirrer$nden, d6s o.g- Fläire nun h Baubrd umgervanddt weden sdl.
nät
t{id€rtpndt, .rgänzandc
Bcbrxrngrylrnec 1lr. Ult
Sehr gEdrrte Darnen
Wurde
'rd
Stsflrrrgn
hlrcim
Henen,
Odr arm ZeiFunK
unseres Gnndsüi:lskauß eben dies€
Fläöe ats parklddsöaft
aGgervksen.
Wie dem audl inrner, daEn lä6st sich wdtrscr|ehlirl nichts ändem.
Eine ParkbnGdfr sEllt für unser Verstihdnis aber eire besondere qralität l,ld Werti eit einer FLiöe
dar - mit z. B. öffenui$en Grihf,ädlen. Den t.tnshnd, dass wir demnädrst sbt$essen aber vsr
WohnbauEn h direkEr Nähe wie arö in übertiebener tkihenaufihrung spri,tuörüi,l rmzingdt
würden, kürren wir wie in dern gEdanEn Enu{urf vügesEllt, in der Form so ni,lt akaeptieren.
Für Xhder vermissen
wr
so z. 8. Spiel- und
8oq*i@
in direkEr t{ätle soyie ar$eirEnder
eualöt.
Die vorhalderEn Sfrieldatre im EuropavierEl oder am B*tnd nm sird zu weit u€gL der Spaeldatr am
Hirsdu€g ist ar klein, t eEt ardern viel aJ wenE Spielmdglidtkeiten, ein Bdzphtr i§t nkit \rorh den.
Naheliergerder
Vdsdllag
|rEire z. 8. die Realisieyung
solöer Fläien wie folgend.
-2-
I
Damit w;iren die Forderungen naö rn€hr Grünflädlen im Bp entsp.odEn, die stadt fuheim rvtirde aJdr
zei]en, dass Wihsöe der lGder naö m€*lr erreitbarer Spielflildre in der !'tätE des Ekhu€gs erfil[t
vvürden, und wir eben nint direkt soldle ldot gen wohnbarten
-vor die ltase' ges€rzt Ho{nr';.
Was halten Sie
vsr &m Vqsdtlag?
Mit freJndichen Gru8en,
(
tr t$
v-7roc /ta
sat'eraniiaüö;;;Bä
2 L J_uni 20ß
10. JUt{l
?016
a,
9J.. r-"q Lt
Datum: 15.06.2016
Stadt Pulheim
Henn Bü rgermeister Frank Keppeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
yYiedeßpruchrEinspruch Bebauungsplan BP 115 zwischen Elclnreg / Hitschweg , Am
Lind€nkreuz
Sehr geehrte Oamen und Henen,
sehr geehrter Hen Keppeler,
ich eöebe hiermil Einspruch gegen den Bebauungsplan
1
15 mit folgenden Begründungen:
1)
Die im Vorentwurf zum BP '115 schriftlich genannte "Fortentwicklung der
Nachbarquartiere' (Seite 4 Abs. 6) wird nichl eingehalten, da jetzt statt der zu 90 %
am Elch- und -Am Lindenkreuz' bestehenden I geschossigen, eine 2 geschossige (2
Vollgeschosse + I Staffelgeschoss = 3 geschossrge Bebauung) zugebssen werden
soll. Dies bedeutet laut Bebauungsplan BP E4 eine FirsthÖhe von 11.50 m statt der in
den Nachbarquartieten zugelassenen 8,00 m also 3,50 m hÖher.
2)
Bei der Bürgerbeteiligung+Veranstallung zu BP 1 15 am 01 .06.2016 hat Hen Ritter-
3)
Amt für Stadtentwicklung- den Anr./ohnern des Hirschureges einen VertrauensschuE
mil Bezug auf die Verkehrsführung zugesprochen.
Dbsen Vertrauensschutr fordem wir mit folgender BegrÜndung auch tür uns ein:
tJnsere Nachbam haben mit , gesctlossrger 8a .,irei§P- (1 Geschoss + ausgeÖautes
Satterdach-F/irsll,öhe max. I m) neben eher vermütften und vetwildeden
Oöstöaumwiese gewohnt. Diese OÖstÖaumwBse ,st. (mit dem wn lhnen
genehmiJten BP 64) von uns uN unsF.lren Nachbam, mrt , gescl,oss,ger Bauweise
(, Gescf,oss + ausgebaules Satteldach) bebaut worden.
Wr wiederum haben neben einer vewildeden Baumschule gebaut, die, beim Kauf
des Grund§ückes als Parklandschafr auqewie*n war.
Aus diesem Grund fordem wir, dass auch uns der genannte Vertrau€nsscfiuts
gewährt wird.
§omit dürfen die Geuude des BP 1 15 auch nur mit einem Gescho§s + ausgebautem
Satteldach zugebssen lverden!
Aus der, im Vorentwurf zum BP 1 15 (Seite 5, 4 ter Absetz) schriftlich genannte
Ausnahme, dass, zum Erhatt der ge§chilEten Buchen, eine GrundstücksgrÖße von
760 m': notu,endig ist, darf nicht gefolgert werden, dass hier eine 2 geschoss(]e
Bautt eise notvrendig ist.
Begründung:
lm Bebauungsplan BP o4 haben Sie nur eine Grundflächenzahl von 0.25 zugelass€n'
im BP | 15 sollen direkt angrenzend 0,40 zugelassen werden.
Auf den, im BP E4 bebauten Flurstücken 512 bis 517 sind aul GrundstücksgrÖßen
von 500 bis 749 m2 großzügige Wohnhäuser entstanden, bei einem Nachbarn ein
Haus mil 359 m2 Wohn- und Nutzfläche bei I geschossiger Bauweise auf einem 667
m'!großes Grundstück - wohlgemerkl bei einer Grundflächenzahl von 0,25.
Bei der nun für BP 115 genehmigten deutlich höheren Grundflächenzahl von 0.40 ist
es somit ohne weiteres mculich ein Zweifamilienhaus zu planen, dass nur
eingeschossig ist.
Wir s€lb€r haben ein Haus mit 175 m'zWohnfläche auf einer Grundstüclsgröße von
749 m2 gebaut, in de.n wir sehr großzügig Leben. Daes lässt erkennen, dass die 11
m'1, die die angrenzenden Grundstilcke größer werden, nicht rechtfertigen, dass die
Firsthöhe heraufgeseta wird.
4)
Bei dem Bebauungsgebiet ,Sonnenallee' sind Sie den Bürgem in der 2 geschossigen
Bestandsbeb€uung so weit entgegen gekommen, dass die erslen Häuser der
Neubebauung mit 1 geschossiger Bauweise deutlich niedriler sind als die südwestlich darauf folgenden mit 2 geschossoe + 3 Staffelgeschoss. Zusätzlich isl dort
noch ein Grünslreifen zwischen den Bebauungen.
Diese Bebauung ist, wie am 01.06,2016 auf dem Bürgerbeleiligungstelmin von HeIr
Ritter und Hen Höschen bestätEt. aus topografischen Gründen und aus Rücksicht
auf dae Bestandsbebauung erfolgt.
Hier ist festzuhatten, dass auch wir topografisch niedriler liegen als die, (direkt ohne
Grunstreifen) an unseren Garten angren:zenden geplanten Häuser. Aus diesem
Grund werden wir äußerst nachdrücklich auf Gleichbehandlung pochen.
Zusätzlich haben wir durch den schrägen Zuschnitt unseres Grundstückes auf
unserer Terrasse den Eindruck. dass das neu zu enichlete Haus direkt in unserem
Garten steht.
5)
6)
Bezugnehmend auf die Aussagen von Hen Ritler auf dem Bürgerbeteiligungstemin
am 01.06.2016 "Den Neubürgern das gleiche geben was uns gewähtt wurde. als wir
un*re Häuser in der Stadt Pulheim bauen dutfren' kann ich nur nochrnals fordem,
dass bei den Grundstücken des BPI'15. das als Keilzwischen BP E4 und BP 59
hereanragt, nur eingeschossige Bauweise mit max. I m FirsthÖhe zugelassen wird.
Es wurde seitens der Stadt Pulheim bei oben genannten Termin nur von einem
zusätrlichen Kindergarten gesprochen. um dae Kinder der Neubürger zu betreuen. Zu
Grundschulplätren, Plätsen in ry€iterführenden Schulen und OGS PläEen ist mit
keinem Wort Stellung genommen worden, so dass angenommen lverden muss, dass
die eh schon unbefriedigende Situation an Pulheims Schulen sich noch weiter
verschlimmert.
7)
Der durch die Bebauung des BP 1 15 zunehmende Verkehr wird dazu tühren, dass
die am Morgen und Abend schon überlastete ,kleine' Bahnunterführung noch
verstopfter wird. Die Stadt Pulheim scham es weder den nottYendigen Grunschnitt
durchzuführen, damit die Straße zur Unterführung einsehbar und von arvei Autos in
Gegenrichtung befahrbar isl, noch schreitet sie dagegen ein, dass wild parkende
Autos die Einfahrt in den Elchweg verstopften. Wenn jetrt noch ca. 138 Fahrzeuge
dazu kommen isl zu erwarten, dess an der Unterlührung noch mehr Staus enlstehen
werden. Auch muss beachtet werden. dass durch die gerade Straßenführung ohne
Verkehrshindernas an Flurstück 136 und 517 zu hohe Geschwindigkeiten
herausgefordert \iverden.
Der neu anzusiedelnden Bevölkerung sollen jetA Rechle gegeben werden, die uns, den
Anwohnem des Elchweges und Am Lindenkreuz", vor kurzer Zeit verwehrt wurden und dies
in einem Keil zwischen der beslehenden Bebauung.
Bitter ist daher fesEuhatten, dass die Stadt Pulheim sich mil der 2 geschossigen Bauweise
(2 Vollgeschosse + 1 Staffelgeschoss = 3 geschossige Bebauung) zum Advokaten der
Neubürger macht und damit die seit Jahren ansässil]en Bürger, die bereils Uber Jahrzehnle
nicht nur Grundsteuer sondern auch Gewerbesteuer zum Wachstum und Erhalt der Stadt
gezahlt haben. schädEt.
lch persönlich rechne, bei der geplanten 2 (3) geschossigen Bebauung, im Verkaufsfall, mit
einem Wertverlust an meinem Grundstück von etwa 50.000,00 €, alleine durch die von lhnen
geplante Geschosshöhe und der damit verbunden Verschattung meines Hauses.
Zusätrlch kann dann, durch die Schrägslellung unseres Grundstückes vom zweiten und
dritten Slock des geplanten Nachbarhauses direkt in die Glasfront unseres Hauses
eingesehen werden.
FUr die von uns getiltigten lnveslitionen erwarten wir von unserer Kommune eine
Planungssicherheit, die uns hier verwehrt wird.
Einer Argumentation. dass die Stadl Pulheam die Grundstücke nicht veräußert bekomr tyeil,
auf wunsch der Anwohner, nur eine 1 geschossige Bebeuung zugelassen wird, kann ach bei
der Überzechnung der Grundstücksangebote nicht folgen.
Abschließend möahte ich noch etwas grundsäclich zu der Geschosshöhe bei Ein- und
Zweifamilienhäusern sagen. Eine höhere Geschosszahl wird nur dazu führen, dass hohe
Häuser mit nachher nicht intensiv genutzten Zimmem entstehen werden. Es werden nicht
mehr Menschen angesiedelt, da, wie in der umgebenden Bebauung nachzu$reisen, jeweils
eane Familie in einem Haus wohnen wird.
Wir bitten darum, unsere Einwendungen bei der Überarbeitung der Planung zu
berücksichtigen, um ein gerechtes und faires Zusammenleben in der Stadt Pulheim zu
ermöglachen. ohne die bereits angesiedelte Bevölkerung dennaßen zu schädigen.
Mit freundlichen Grüßen
.ilr
I
h*
L1
7
i
,-
l.r
ir9
"§
3 ?Ui
V-
l6.Juni 20$
Ein3ouyb,l.
-)bh"
,l...tl ol tL b{
,.\
Amt für Stadtplanun& Stadtentw'rcklurg und Demografie
z. Hd. Herr Ritter
Alte Rathaus StraSe 26
50259 Pulheim
Pulheim, 15.06.2015
B€tr.: B€bauungsplan Nr. 11.5, Pulheim, zwischen Elchweg und Am Lindenkreuz
Hier
-
ErBänzungen, Anderurqen, Einwände
Sehr geehrter Herr Ritter,
bezugnrhmend auf die 8ürgerversammlung vom 01.06.2015, zum o.8. EebauungsPlan, mache ich
von meiner Möglichkeit Gebrauch, AnderunSsvorschläge und Einwände hiermit in schriftlicher Form,
friseemäß vonutragen.
Grundsätslich ist für mich die ,{uEun8sänderung von einer ausg6chriebenen Parklandschaft hin ru
einem Eaugebiet mit mehreren Ein- und Mehrfamalienhäusern in 2 X-.f,eschossiSer Bauweise nicht
nachvollziehbar. Auch der angedachte Grünstreifen am Rand der Bebauungsflaiche reicht sicherlich
nicht als ökologischer Ausgleich aus.
Zu der Geschosshöhe bzw. Firsthii,he konnten sie und die weiteren anwesenden Verantwortlichen
der Stadt Pulheim, auf Nachfrage bei der Bürgerycrsammlung, keine eindeutige Angabe machen.
ohne die genauen Vorgaben zu kennen, kann man sicherlich von einer Gesamthöhe von ca. 11- 11,5
m ausgehen. Angesichts der anErenzenden Häuser am Lindenkreuz und am Elchweg, die alle in einer
1 X - geschossigen Bauweise mit einer max. Gesamthöhe von ca. 8,0O m genehmigt wurden, stößt
dieses Vorhaben auf unyerständnis. Abgesehen von teilweise massiver schattenbildunS an die
angrenzenden Bestandsobjekte und eine unharmonische Ein8liederunS der Neubaufläche in das
vorhandene Wohngebiet, stellt sich im Allgemeinen die Frage der Notw€ndiSkeit einer 2 XgeschossEen Bauweise- Das von lhnen, in der 8Ürgerversammlun& vorgetragene ArSument, der
optimalen Ausnutzung der Eaugrundstücke, kann und werde ich so nicht akzeptieren. Die im
Bebauungsplan-Entwurf erkennbaren Grundstücksgrößen lassen in jeder Hinsicht eine gtoBzü8i8e
Nutzung und individuelle Bauweise 2u. lch denkc nicht, dass die Stadt Pulheim als Veräußcrer der
Grundstü(ke ein persönliches lnteresse daran hegt, einen höherrn Q.uadratmeterpreis durch die
Freigabe der 2 Xteschossigen Bauweise 2u enielen. wie Sie selbst fesEestellt haben, besteht ein
übergroßes lnteresse an Bauland. Dieses lnteresse ist aber eher dutch niedriSe Zinskredite und nicht
durch einen sprunghaften Bevölkerungszuwachs ausgelöst.
-Seite 2-
-Seite2-
Das von lhnen in Auszügen vorgetragene Verkehrsgutachten halte ich fü. völlig unbrduchbar. Die
Auslegung des Gutachtens erfolgte sicherlich nur auf rein theoretischen Annahmen und
Standardbercchnungen. Es in schon jetzt, 2u Stoßzeitcn und Hauptvcrkchrstciten, ein mühsames
Unterfangen das Stadtzentrum ru erreichen. Die zu erwartende Mehrbelastung über die
"kleine
Unterführung" zu leiten, kann keine Läsunt srin und darf in ihrcm verkehrsgutachten nicht
berücksichtigt werden. schon jctzt ist diG Untcrführung mit ihren Zufahrten für den anstchenden
Verkehr nicht ausgelegt- Die Stadt Pulheim schafft es seit Jahren nicht die Ve.kehrssicherheit, durch
eine{l zeitnahen Rückschnitt, der an die Fahrbahn grenr.nd!n Büsche und 6rärer, sichcnustcllcn.
Sogar das widerrechtliche Abstellen von FahrzeuSen, auf nicht gekennzeichneten Flächen, wird vom
Ordnungsamt nicht geahndet und trägt damit rur Eehinde,ung des Verkehrs bei, im Besonderen die
schon mehrfachc Echinderung der Müllabfuhr, .ber auch di! Zufahrten für Rcttungsfahneuge.
Eine Veöreiterung de. Untriführung für die Fußgänger und Radfahrer ist lobenswert und seit vielen
Jahrzehnten übe'rfällig. Dabei muss die Andcrung der Zu- und AbweS? hin zur Unterführunt mit
berücksichtigt werden.
ln der Bürgerversammlung kamen Einwände für die Positionen det angedachten Glas- und
Papiercontainer zur Sprache. Eine Li6ung lä,flnte die Positionierung vot dcn neu entstchenden
Mehrfamilienhäusem sein. Eine Anderung der StraBenführung mit einem Verlaufsschwenk, würde
Sleichzeitig den Autoverkehr zwangsweise verlangsamen. Die Reihenhäuscr in der lctzten Reihe
könnte man aus di6er geraden Anordnung in den dahinterla€genden Grün3treifen leicht
verschieben. Anbei erhahen Sie eine Skizze mit meinem Vorschlag.
lch bitte Sie, die yor8ebrachten Bedenlen bei der cndSültiSen Bebauunssplanf6tleSunS zu
berücksichtigen. lm Eezug auf die Gesamtentwicklunt dcr stadt Pulheim, bei der nicht nur die
verkcüßplanung oder die mangclnde lnfrastrultur beachtct werden muss, kann das wohl und die
Belange der Pulheimer Miöürger und Steuenahler nicht vernachlässigt werden.
ln der Hoffnung einer weiterhin konstruktiven und sachlichcn Dialogführunt vcrblcibc ich
mit freundlichan Grüßen
Anlage
Planung Geyener Berg Stid
-
Bebauungsplan 115 Pulheim
ooa-
STAI'T PULHEII
J
Anzahl der Wohneinheiten bzrv. Häuser
B=
STADIESAULICHER EI{IWURF
EEBAUUNGSPTATI iIR,1 I 5 PULHEIX
Zuhcn n Elchütg slld "Alt! Ll,!d.rrtt!ut"
32
:'>
u/n
8
27
Einzelhäucer
Doppelhaurhälften
WE in ilehrfamllienhäutern (ca,)
67
gesamt
Enchllaßunq
I{!V (motorisierter Verkehr):
Anrchluss an die Londoner Straße
und den Elchweg
Beuctellenveilehr:
Provlrorirche EruchlleBung
über dar Planetenviertel
li
.}'
,)
\.)
nx,ffl2
P//ECE
Fuß- und Radve*ehr
Anrchlurs an den Hinchweg
und den zukünftigen BP 114
.-.-
öprv:
Optionale rpätere Anbindung an
,l14
über die Grünfläche hinweg
den BP
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie- Bürgerversammlung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 01.06.2016 pULfffl
p
ßqrsö
Die Ann
ohoe.
0 9.
Juni
20t6
Am Lindenkreuz (siehe beagefüge Llste)
s*laa,äai,eää:
z JUilt
50259 Pulheim
Stadt Pulheim Planungsamt
Herrn Ritter
Planungsausschuß
Herr Bürgermeister Frank Keppler
2s.os.2o1'
et
-> {'t
2016
r'/T
d." ns
3 . t--rt ,,1 hc-al,
\g II
.{-. u.tvt(r.. e./
-.
I)'
8etr.: BebauunSsplan 114/115,8ürgerbeteiligung, Anliegen der BÜrterbeteiliSung
Tüt
Sehr geehrter Herr Ritter, sehr geehrte Damen und Herren, sehr Seehrter Herr Bürgermeister
Keppler,
die Stadt Pulheim hat die Erschließung der Eaugebiete Bp 113,u4,115 bewusst im Einvernehmen mit
den angrenzenden Anlie8ern vorantetrieb€n, um die lnteressen der,,Neubürger" mit den lnteressen
der Bestandsbevölkerung zu versöhnen.
Auch sollte ein Forum teschaffen werden, um Einwände und Anregungen rechtzeitig vorzubringen,
was ausdrücklich zu begrüßen ist.
Beim vorliegenden Bp 115 zeigen sich nun gegenüber ursprünglichen Entwürfen so Sravierende
Umplanungen, daß wir als AnlieSer erhebliche Bedenken haben, ob grundsätzlich und im Detail das
Proiekt im EinklanB mit den s€inerzeit vorSestellten Prospekten steht1. Der Bereich des Bp 115 wurde erst als BauSebiet
etmötlicht durch Umwandlung des
ursprünglichen Flächennutzungsplanes, der hier ausdrÜcklich keine Bebauung, sondern
Parklandschaft vorsah.
obwohl in den Eu Richtlinien zur Landschaftsentwicklunt ausdrücklich eine zurü€khaltunt bei
FlächenversieSelung dutch Bauland angemahnt wird, insbesondere durch Umwandlung hochwertiger
ackerflächen wie hier der Fall, wurde hier der FlächennutzunSsplan gekippt und den AnlieSern der
Plan schmackhaft gemacht mit der Aussicht, daß vorwiegend lockere Bebauunt mit
Einfamilienhäusern, durchsetlt mit Grünflächen, vorSesehen sei und vor allem der chatakter der
unmittelbaren Nachbarschaft erhalten bleibe. {1,5 Seschossige Bauweise).
Nach den vorliegenden Plänen nun zeiSt sich eine massive Zunahme der Bebauung zudem ein bisher
niemals avisierter Geschosswohnungsbau.
Warum nicht auch einmal ein troßes Grundstück für ein Einfamilienhaus zulassen-das unattraktive
Eckgrundstück an zwei Straßen würde hierdurch auftewertet, der vielbeschworene Gedanke der
architektonischen Durchmischung betont, die Bebauungsdichte zurückgenommen.
Die im Bp 113 bereits vieldiskutierte Verkehrsproblematik wurde insofern erheblich verschärft, da
das eigentlich als Spielstraße konzipierte Lindenkreuz die Hauptlast dieses zubringerverkehrs zu
tragen hätte.
2. Direkt hinter den Grundstücken Am Lindenkreuz 39/41 ist eine Müllsammelstelle vorBesehen:
diese städteplanerische Zumutung muss anders gelöst werden.
Die Anwohner, Am Lindenkreuz, haben die Hauptlast des Bp 115 durch zu/abfließenden
verkehrslärm zu traSen als Zugabe winkt nun Dauerlärm durch zertrümmerte Weinflaschen,
Verschmutzung durch Kartons oder abgestellten Müll.
Leicht könnte diese Zumutung in akustisches Niemandsland verlegt werden, entweder ans Ende des
Elchweges oder in den Grenzbereich in die Busspur zwischen Bp 114/115: hier könnte problemlos
eine Nische eingerichtet werden.
Das Argument des Städteplaners, hier würde der vorgesehene Parklandschaftsstreifen optisch
b€einträchtigt, kann nicht überreugen: der BÜrger, der Tag und Nacht der Entsortungskulisse der
Umgebung ausgeseta ist, darf nicht städteplanerischem Perfektionismus Eeopfert werden.
Des Weiteren stehen an 2 Standorten (Hirschweg und Londoner Straße)jeweils eine Sammelstation
für Altglas und Altpapier zur Verfügun8. Beide befinden sich weniger als 1m Meter von der am
Lindenkreuz vortesehen Sammelstelle entfernt. Somit ist aus unserer Sicht keine 3. Sammelstelle in
unmittelbarer Nähe weder sinnvoll noch notwendig. Falls die städteplanung allerdings doch
containerstationen im Neubau8ebiet vorsieht, sollten diese in unmittelbarer Nähe der neuen
Bewohner platziert werden.
Ferner fordern wir Sie auch auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Baustellenverkehr das Baugebiet wie
geplant anfährt und nicht wie zu Zeit hauptsächlich über das Lindenkreuz, bzw. Londoner Straße. Die
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhiSten Bereich Am Lindenkreuz
findet keine BeachtunS.
sehr geehrte Damen und Herren aus der PlanungsabteilunE, sehr Eeehrter Herr 8ür8ermeister, wir
sind sicher, daß der schatten, über den die verant\xortlichen §pringen müssten, um das durchaus
vorhandene wohlwollen der unmittelbaren Anlieger zum Projekt zu stärken, nicht allzu groß ist, ein
Eingehen auf die auEezeigten vorschläge-Verlagerung des Müllplatzes, Abrücken von
6renzbebauung würden dem Harmoniebedürf nis der AnlieSer deutlich entgegenkommen und die
eingangs beschrieb€ne Versöhnung zwischen Alt-und Neubewohnern erleichtern'
Meinungsverschiedenheiten sollten im Konsens und ohne lan8wierige jurinische
Auseinandersetzungen 8elöst werden.
Es
wäre also schön, wenn unsere Eedenken Gehör finden.
Wir bitten um eine StellunBnahme bis zum 24'06.2016.
Die Anwohner,
Am Lindenkreuz in Pulheim
Anlage: Liste mit Namen und Anschriften von 4 Familien
ssftp
t' 0, t'ilAl
2016
IE -.r
v{.} rl.-r-.'rl
Stadt Pulheim
-Planungsamt Herm Ritter
-Planungsausschuß
-Herm Büryemreisrer Frank Keppler
:
AJ
t üoüy.
l.r'IE r.t.
f. wu (Gti -),:tL
04.05.2016
Betr: Bebauungsplan I l4l115,Büryerbeteiligung, Anliegen der Bürgerb€teiligung
Sehr geehner Herr funerpehr geehne Damen und Henen,sehr geehner Herr Bürgermeister
Keppler,
die Sudt Pulheim hat die Erschließung der Baugebiete Bp 1r3,114,115 bewußt im Einvemehmen
mit den angrenzenden Anliegem vorangetrieben, um die Interessen der ,,Neubtirge/'mit
den Interessen der Bestandsbevölkerung zu versöhnen.
Auch sollte ein Forum geschaffen werden, um Einwände und Anregungen rechtzeitig vorzubringen,
was ausdrücklich zu begrtißen ist.
Beim vorliegenden Bp ll5 zeigen sich nun geg,enüber ursprüLnglichen Entwi.irfen so gravierende
Umplanungen, daR wü als Anlieger erhebliche Bedenken haben, ob grunds:iolich und im Detail
das Projekt im Einklang mit den seinerzeit voryestellten Prospekten steht.
Der Bereich des Bp 115 wurde erst als Baugebiet ermöglicht durch Umwandlung des
ursprtinglichen Flächennutzungsplanes, der hier ausdrücklich keine Bebauung, sondern
l.
,,Parklandschaft 'aorsah.
Obwohl in den EU Richrlinien zur Landschaftsenrwicklung ausdrücklich eine Zurückhaltung
bei Flächenversiegelung durch Bauland angemahnt wird, insbesondere durch Umwandlung
hochweniger Ackerflächen wie hier der Fall, wurde hier der Flächennutzungsplan gekippt und den
Anliegern der Plan schmackhaft gemacht mit der Aussicht, daß vorwiegend lockere Bebauung mit
Einfamilienhäusem, durchsetzt mit Grünflächen, voryesehen sei und-vor allem-der Charakter
der unminelbaren Nachbarschaft erhalten bleibe. (1,5 geschossige Bauweise)
Nach den vorliegenden Plänen nun zeigt sich eine massive Zunahme der Bebauung, zudem ein
bisher niemals avisiener Geschosswohnungsbau.
Die im Bp ll3 bereirs vieldiskutiene Verkehrsproblematik wurde insofem erheblich verrhärft, da
das eigentlich als Spielstraße konzipiene Lindenkreuz die Haupdast dieses Zubringerverkehrs
zu tragen häne .
2. Konl<ret in unserer unminelbaren Nachbarschaft Lindenkeuz
Bebauung im Abstand von 3 Metern voryesehen.
4l
ist eine 2,5 geschossige
Im Begleinext Bp 115 steht ausdrücklich, daß dagegen im unteren Verlauf dem Protest der Anlieger
Rechnung getragen wurde, diese Verdichtung nicht zuzulasen.
Ein ,,Geschmäckle' Bewinnt die Angelegenheit dadurch, daß der eine Anlieger Mioöeiter der
Stadt Pulheim ist, der andere gleich mit Prozess gedroht hat.
An von ,,Bevorzugung" zum Polirikum wird, sollte eine einheitliche Lösung im
Grenzverlauf angestrebt werden in der Weise, daß auch im oberen Bereich von der Grenzbebauung
abgesehen wird.
Ehe diese
Warum nicht auch einmal ein großes Grundstück ftir ein Einfamilienhaus zulassen-das unattraktive
Eckgrundstück an zwei Straßen würde hierdurch aufgewenet, der vielbeschworene Gedanke der
architektonischen Durchmischung betont,die Bebauungsdichte zurückgenommen.
Oder, wenn dies panout nicht erwtinscht, im Grenzbereich eine kleine,grüne Ruhezone einrichten
als letzte Reminiszenz an die ,,Parklandschaft".
3. Direkt hinter den Grundstücken Am Lindenkreuz 39/41 ist eine Müllsammelstelle voryesehen:
diese städteplanerische Zumutung muss(!) anders gelöst werden:
Unsere Grundstücke haben die Hauptlast des Bp 115 durch zulabfließenden Verkehrslärm zu tragen,
als Zugabe winkt nun Dauerlärm durch zertrümmerte Weinflaschen.
Leicht könnte diese Zumutung in akustisches Niemandsland verlegt werden, entweder ans Ende des
Elchweges oder in den Grenzbereich in die Busspur zwischen Bp ll4lll5: hier könnte problemlos
eine Nische eingerichtet werden.
Das Argument des Süldteplaners, hier würde der voryesehene Parklandschaftsstreifen optisch
beeinträchtigt, kann nicht überzeugen: der Büryer, der Tag und Nacht der Ensorgungskulisse
der Umgebung ausg,esetzt ist, darf nicht städteplanerischem Perfektionismus geopfen werden.
Wenn man die Parklandschaft häne erhalten wollen, dann wäre das durch den Verzicht auf Bp 115
leicht zu erreichen gewesen.
Sehr geehne Damen und Herren aus der Planungsabteilung, sehr geehrter Herr Büryermeister,
daR der Schatten, über den die Verantwortlichen springen müssten, um das
durchaus vorhandene Wohlwollen der unminelbaren Anlieger zum Projekt zu stärken, nicht allzu
groß ist, ein Eingehen auf die aufgezeigten VorscNäge-Verlagerung des Miillplatzes, Abrücken von
der Grenzbebauung würden dem Harmoniebedürfnis der Anlieger deutlich entgegenkommen und
wir sind sicher,
die eingangs beschriebene Versöhnung zwischen Alt-und Neubewohnem erleichtem.
Meinungsverschiedenheiten sollten im Konsens und ohne langwierige juristiche
Auseinandenetzungen gelöst werden.
Es wäre also schön,wenn unsere Bedenken Gehör finden.
Wir bitten um eine Stellungnahme bis zum 30.05.2016
ßt tto
q
Arnt für Stadplanung, Stadtentwicklung und Demografe
z. Hd. Herm Raf Riner
Alte Rathaus Straße 26
50259 Pulheim
?:
-'Trür.ir,.l
- ljtu, t3';o,.vb,t
!.8 . lo
o6. 1g
Pulheim, den 1 7Juni, 2016
Unsere Einwände
Betreft Bebaungsplan Nr. 'l 15, Pulheim,
zwischen Elchweg und Am Lindenkreuz
Sehr geehfter Herr Ritter,
wir beziehen uns auf die Bürge^€rsammlung \om 01.06.2016 und möchten die Möglichkeir
nuEen lhnen uns€re Bedenken und Einwände in schriftlicher Form fristgemäß vorzutragen.
Ais wir unser Grund$ück im
Elchweg
imJahr 2oog gekauft haben wurde das planungsgebiet
115 von einer Baumschule genuut und als parkhndschaft ausgewiesen. warum rnän jetzt von
einer Nutzungsänderung von einer ausgeschriebenen parklandschaft hin zu einem Baugebiet mit
mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern mit 2,5 Geschossigkeit wechselt, erschließt sich uns
leider nicht. Auch der gephntq ökologiscfE Arsghich, in Form eines Grünstreifens am Rarde des
BP 1 15 erscheint uns hier nicht ausreichend.
Die aktuelle Planung fur das BP 115 sieht eine Bebauung mit maximalen 2 Geschossen
+
ausgebautem Dachgeschoss bzw. staffelgeschoß \or. Auf Nachfrage bei der Bürgener-mmlung
war keiner der anwesenden veranftionlichen der $adt pulheim in der Lage eine kläre AJssage
über die genaue Firsthöhe zu machen. Diese mangelnde vorbereitung fuir diesen Termin war für
uns unlerständlich und kann so nicht akzeptiert werden. Aktuell können wir hier nur mumaßen,
dass die geplante Bebauung !'on einer Firsthöhe \on min. 11 Meter bis max. '12 Metem ausgehl
Die angrenzende Besundsbebauung vom Bp 1 15 (Arn Lindenkreuz / Ekh/veg wurde mit äiner
1.5 Geschossitkeit und einer maximalen Fir$höhe von gm genehmrgL uns $ellt sich nun hier
die
Frate. warum fur das BP'115 eine 2,5 ges(hossige Bauweise vorgesehen isL da dieses sich
unharmonisch in die Bestandbebauung einfügen würde. Hinzu kommt eine massive
schattenbildung an die angrenzenden Häuser der Be$andsbebauung. Das Argument der stadt
ug
Juni 17,20'16
Seite 2
flir uns völlig inakzeptabel.
Die im Bebauungsplan ausgewies€nen Grundstücksgrößen lassen eine optimale
wohnflächennutzung bei einer '1,5 Geschossigkeit zu. Dieses wurde aufder Bürgenersammlung
Pulheim, die oflimale Ausnutzung der Baugrundstücke ist
von einem Anwohner ganz klar dargestellt.
Die mögliche Verkehrsanbindung des BP 115 über die Straße am Lindenkreuz und über den
Elchweg beruht unseres Erachtens nach nur auf theoretischen Übedegungen und nicht auf
tatsächlichen Gegebenheiten. Aktuell steltt sich schon .jeta das Erreichen der Pulheimer Stadt
durch die Bahnunterfuhrun! (Elchweg - Zur alten Wassermühle) zu Hauptverkehrszeiten als
Herausforderung dar. Ein Ausbau der Bahnunterführung ist grundsätzlich zu begrüßen, vor allen
Dingen für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, die nicht in der Lage sind Treppen zu steigen.
Grundsätzlich m(rhten wir hier noch anfligen, dass im Elchweg täglich Fahrzeuge in nicht
gekennzeichneten Parkflächen abgestelh werden, die nicht rom Ordnungsamt geahndet werden,
aber enscheidend zum Verkehrsfluss mitbeitragen. Abgesehen von der Tatsache, dass bei uns
schon mehrfach die Müllabfuhr nicht durchkäm, steltt sich uns natürlich die Frage, was passiert in
Notfällen, wenn
die Feuerwehr bzw.
Rettungsfahrz
euge eine Zur,\,eg suchen. Ein höheres
Verkehrsaufkommen wird diese Situation sicherlich nicht lösen.
unsere Bedenken und unsere Anliegen gegenüber dem BP1 1 5 und dessen Aus\rvirkunten mit 67
neuen Wohneinheiten haben wir lhnen hiermit mitgeteitt. Wir bitten die Stadt pulheim zum Wohl
der bestehenden Bürger und der neuen Bürger der Stadt dieses zu b€rücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
I
7 Juni
20t
-7Qlt*Er5.^trh"*.
ß| fsö
wt4
PUL}iEIflIP
- Amt
fik §tadtcilwicklung.
Stadtplanung und Demografie
Bürgerversammlung am 01.06.2016, Beginn 18.00 Uhr
Ort: Ratssaal in Pulheim
Planung: Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Bereich: ryischen Elchweg und Am Lindenkrcuz
llsmo:
Amchrift
Bct,rtr 4) qen,4o<<.,Cklrl . 2) Verhar,,rs;+Lq,kc,)L
S) ür*yl,c $t"r tl N - UOtnr-- W &M o^?eO,s" $"^d ->
Lfo.FrrmrAnüun:
^r
t8 tto
l6Jyqr
,e.
20ffi
i!e -.
1Ls
t6
u
/6 uo
r-t
Pulhcin, dca 3. luni 2O16
An den Bürgermeister
der Stadt Pulheim
hier: Planungsamt der Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße
50259 Pulheim
Anregung zur Bebauungsplanung BP 115
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Henen,
im Bereich des oben stehenden Bebauungsplanes belindet sich eine dezeit ca. 850 m2
große Grundstucksfläche in meinem Besitz, welche ich grundsätzlich im Einklang mit
dem städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes bebauen möchte. Allerdings rege
ich an, die Größe des Baufensters von dezeit 12,0m x 15,0 m aut 18,0 m x 15,0 m zu
vergrößem. Dies versetAe mich in die Lage, ein Mehrfamilienhaus zu errichten, welches
sich aulgrund der städtebaulichen Umgebung (siehe Oberlieger) sehr gut einfügen
würde. Die StellplaEanlage hierfür bestünde b€reits in Form der bestehenden Garagen
entlang meines Wohngrundstuckes.
Über dle Benicksichtigung meines wunsches, der u.a. auch der Schaflung eines in
Pulheim benötigrten Wohnungsangebotes diente, würde ich mich sehr freuen. Da das
Grundshick unmittelbar an mein Wohngrundstück angrena, ist mir eine hochwertige
Aus{ührung und eine engagierte architektonische Gestaltung ein selbstverständliches
Anliegen.
lch verbleibe mit freundlichen Gnißen
ge F3ö
Sstrelaiat Bürgemeütr
1
t
JUr{l 2016
An den Bärgermeister der Stadt Pulheim
Frank Keppeler
An das Amt Iür Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Rathaus Pulheim
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
sta.ltoulheim a oulheirn.Jc
Betr. : Bebauungsplan Nr. 1 15 Pulheim
Sek geehrter Herr Bürgermeister Keppeler
vrir mdchten im Rahmen der frütrzeitigen Bürgerbeteiligung zum geplanten BP I 15 unsere
Bedenken zur geplanten Geschosshöhe der Häuser vorbringen.
1) Historie
Im Jahr 1996 haben wir unser Grundstück ( Am Lindenkreuz ) gekauft und 1999 bebaut. Die
Fläche des Planungsgebieres I 15 wurde zu dieser Zeit als geschütae Baumschule genuta und als
parklandschaft ausgewiesen. Unser Haus ist mit der Terrasse und dem schmalen Ganen in Richung
dieser Grünfläche a:usgerichtet. Planungsrechtlich wurde die Zahl der Vollgeschosse aufl festgelegt
und die Finrhöhe auf8,00m begrena. Begrändet wird diese Elnschränkung im BP 59 damit' dass
eine zu starke Höhenentwicklung der Gebäude vermieden werden soll'
2)Aktuelle Situation
Im Rahmen der Büryerversammlung am 01.06.2016 wurden u.a die Planungen zur Geschosshöhe
BP 1 15 vorgestellt. Danach dürfen die Häuser mit maximal 2 ceschossen plus ausgebaurem
EFH
Dachgeschäss bzw. Staffelgeschoss enichtet werden. Die Grundstücksflächen liegen bei den
zwischen 450 und 5(X) qm und bei DHH bei 300 qm.
Im Entwurf "Begrändung BP 115 Stand April 2016'wird im Punkt l. "Planerfordemis auf die
rÄ'andels" beschlossen vom Rat
Leitziele und säegischän Ziele zur Gestaltung des demografischen
die
der Stadt pulheim 2110. verwiesen. Es werden daraus zwei strategische Ziele zitier! nämlich
von
Schafrrng bezahlbaren Wohnraumes in Form von Geschosswohnungsbau und die Aktivierung
Flächenpotentialen.
3)
Kritik
aj Unter Geschosswohnungsbau versteht man laut Wikipedia einen Bau von Wohnungen in
mehrsttickiger nauweise. öie Wohngebaude verfiigen über mehrere abgeschlossene Wohneinheiten
auf mehr als einer Etage.
In den stmregischen Zielen zur Cestaltung des demografrschen Wandels der Sladr Pulheim vom
09. I I .2010 steht unter anderem. dass die Sradt Pulheim die vorausseEungen für den
Geschosswohnungsbau in deflir geeigueter Lage schaft.
Das veryleichsweise kleine Baugebier I 15 wird von 13 Bestandsgebäuden auf3 von 4 seiten
begrenzr" davon isr nur I Gebäude 2-geschossig mit Staffelgeschoss. alle übrigen sind geringer
gCcmssig, die meisten nur l-geschossig. Diese Ausgangslage erscheint mir alles andere als
geeignet im Sinne des Ratsbeschlusses von 2010 ftr den Geschosswohnungsbau.
Das unmittelbar sich anschließende Bebaungsplangebiet I 14 ist im Vergleich zu I l5 er*'a 3x so
groß und grena nur an einer Seite an 7 Bestandsobjekte. Hier können wir eher eine "geeignete
Lage" im Sinne des Rasbeschlusses aus 2010 erkennen.
b) Im Rahmen der Einzel- und Doppelhäuser sollen 2 + I Geschosse möglich sein. Das
Familienbild und die Form des Zusammenlebens von Familien hat sich in den letaen Jahren
veränden. W:ihrend füilrer Eltern und Kinder regelmäßig zusammen wohnten. hat sich aufgrund
von räckläufigen Heirats- und Geburterziffem und der Instabilität von Ehen die Situation geändert.
Die Zahl der Haushalte. in denen Eltem mit Kindem zusammenleben. ist unter 5fflo aller Haushalte
gesunken und es ist ein deutlicher Trend zu kleineren Familien zu beobachren .(Aus "Wandel der
Familienentwicklung - Ursachen und Folgen" bpb.de . Bundeszentrale ftir politische Bildung )
In dieser Situation sollen im BP I l5 fast 3-geschossige EFH enstehen. mit einer möglichen
Wohnfläche. die *'eit über den Bedarf hinausgeht. lm Rahmen der letaen Btirgerbeteiligung am
0l .06.2016 haben sich mehrere Eigentümer zu \[bn gemeldet. die bei I .5-geschossiger Bauu eise
und vergleichbarer Grundstücksfläche über 300qm Wohn-Nutzfläche verfügen. bei uns sieht die
Siuation ähnlich aus. Mr fragen uns, *'ie groß die Wohnflächen bei mindestens einem Geschoss
mehr werden und welche Familien diese Wohnfläche benötigen. Wir sehan hier keinen Bedarl und
halten.die 1.S-geschossige Bauweise. gerade angesichts des zuvor beschriebenen Trcnds zur
sozialen Struktur. friLr völlig ausreichend.
c) Am stärksten rrird der Bodenwen eines Grundsrücks durch die Bebaubarkeir und die zu
errichtende Wohnfläche bestimmt (aus immovertauf24.de). Uns drängt sich der Eindruck auf. dass
der Wert der EFH und DHH durch die größere Geschosszahl erhöht r,rird . um damit bessere
Verkaufspreise der Grundstücke zu erzielen.
4. Zusammenfassung
Insgesamt können uir keinen Bedarf für Einfamilienhäusem mit übergroßen Wohnflächen
erkennen. die Ent*icklung der soziale Struktur der Familien forden eher das Gegenteil.
Gteichzeitig soll inminen eines Gebietes mir einer niedrigen Bestandsbebauung der
Geschosswohnungsbau realisierr werden. Deshalb bitten *ir darum. dass die zu starke
Höhenentwicklung der Gebäude. gerade am Üfergang zw Bestandsbebauung auf3 Seiten.
vermieden und die Geschosszahl auf l+ Staffelgeschoss oder ausgebautes Dach beschLränkt wird.
Pulheim den 14.06.2016
Veneiler:
Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender
CDU
SPD
B90/Die Grünen
FDP
B{Irgerverein
t lo ?ui
3 L Mai
€
?
,t.ad
2016
setreraiä eoi,iä,relstr
3 0.
MAt
2016
ffirffi§J)
€6 {e-,'"q^
' u-T
vJ'1
do
---;1,'4!nt)
' ßr*larlt As ,*:d qal*f^.
z)dd-,g tt T^4t , /r ü.
,,
;..t.
,.i,4
'?-
An den
Btirgermei ster der Stadt Pulheim
Herm Frank Keppeler
Alte Kölner Su. 26
50259 Pulheim
X
(r,t.
I:*o*/hr*,
r) , n.E|
-r.^, r^at
Pulhein d€n29.05.2016
Plenungseusschusssirung em 01.06.20f6 Top 3
Bürgerbeteiligung zu B-Plen ltS Stadt Pulheim Stadtgebiet Pulheim
Verkehrsbelastung der Wohnstraße Am Lindenkreuz
Sehr geehrte Herr Btirgermeister Keppeler.
anliegend äbersenden w'ir unser Schreiben vom 24.05.2016 mit Anmerkungen zur laufenden
Bärgerbeteiligung des B-Plan I t 5 m.d. Bine um Beräcksichtigung.
Mit freundlichen Crüßen
Anlage
Schreiben der Anwohner
vom 24.05.2016 mit Unterschriftenliste
Anlage: Schreiben und Liste mit 11 Unterschriften
- 4-
I ro fs|
An die
.
.
.
VorsitzendedesPlanungxussschuß
der Stadt Pulheim
Bärgermeister der Stadt Pulheim
Frahionen im Rat der Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße
Pulheim.den 2.+.0-i.10 I 6
50259 Pulheim
Bärgerbcteiligung Bcbeuuagsphn Nr.
ll5
Pulhcim
Sehr geehner Herr Bürgermeister Keppeler
sehr geehrte Vorsitzende.
sehr geehne Damen und Herren.
als direkt betroffene Anwohner der Straße Am Lindenkreuz nehmen wir mit großer Sorge die
Entwicklung der Bebauungspläne I l3,l l4 und I l5 der Stadt Pulheim und die daraus sich
entw'ickelnde Verkehrsbelasong der Straße Am Lindenkreuz zur Kennhis.
Bereits jeta ist die Belastung der. als reinen Spielsrraße geplanren und ausgeführten Wohnstraße
durch die topographisch bedingfe, zur kleinen Unterftihrung Am Kleekamp sfark abfallenden
Gefä esituation. hoch.
Sie wird regelmäßig durch die Hol- und Bringdienste der Kindertages*äne an der Pariser Straße
und den feJtstellbarcn Ausweichverkehr von der Geyener Straße/Rathaus*raße (ventopfte
Kreuzung Farehamstr/Steinstra߀) durch die kleine Bahnunterfrhrung in Richtung Autobahn /die
wesrlichen Sudneile Kölns srark frequentien und genuta.
Zusäulich sind mittlerweile Schwerlas Baufahrzeuge der srädtisch gefthrten
ErscNießungsmaßnahme des BPI l3 als Nutzer feststellbar. Dies ist schlicht nicht hinnehmbar.
Der Charakter der Spielstraße mit seinen klaren gesetzlichen Regelungen wird minlerweile
dauerhaft von Autofahrern verleta.
Eine Geftihrdung der spielenden Kinder, Fußgänger und Anwohner wird unter dem Aspekt einer
7 kmh
..AbktiLrzung" und Zeitget"inn in Kauf genommen. Generell wird schneller als die zulässigen
gefahren.
§elbst die wöchentliche Besenreinigung der ..Spielstraße" durch die Anwohner wird dadurch fast
zum Abenreuer. und die in der Veryangenheir erfolgte verbale Aufforderung durch ortsfremde
Straßcnnurzer doch endlich die im Wege stehenden Anr*ohner-Mülltonnen von der Straße zu
räumen und die Verkehrshindemisse zu beseitigeq spricht ftir sich. Leider zeigen Vemunffsapelle
hier keinerlei Mrktrng, so dass dringender Handlungsbedarf in Bezug auf verkehrsbegrenzende
bauliche Maßnahmen schon jeta besteht.
-z
-
Zur Erinnerung: Wir sprechen von einer seit t997 bestehenden reinen Anlieger-Wolmstraße. die der
Feinerschließung von Baufeldem dient, nicht von einer Wohnsammelstraße oder gar einer
überönlichen Erschliessun gsstraße.
Diese Aspekre sind bereits bei der Aufstellung der B- Pläne I l3 /l 14 diskutiert worden. wurden
jedoch von den Planungsverantwortlichen der Stadt zurückgestellt.
Für die nunmehr in den textlichen Erläuterung des BP I 15 der Stadt Pulheim unrer dem Prmkt
,,Erschließung"aufgeführte Argumentation einer zumubaren Belastung der bestehenden
Wohnstrassen durch die weitere Zunahme von Ziel und Quellverkehr der entstehenden Baugebiete,
haben die Unterzeichner unter Berücksichtigung der schon jeta bestehenden Verkehrsbelastung
kein Verständni s.
Wir beantragen daher:
l.
a) Zur Vermcidung einer Verkehrsverlagerung von der Geyener Str über die
Pariser/Londoner Suaße aufdie Straße Am Lindenkreuz zur Unterführung Am
Kleekamp eine dauerhafte und wirksame Abkoppelung der Londoner Straße frr
den
motorisierten Fahrverkehr durch geeigrete Maßnahmen wie Aufoflasterungen in
Verbindung mit Pollem etc. vorannehmenb) Alternativline Einbahnstraßenführung der Straße Am Lindenkreuz von der Londoner
Str. bis auf die Höhe der Sraße Am Wiesenhang, um die abfallende und
beschleunigende Mrkung der geradlinig gefthnen Gelällestraße zur Unterftihrung Am
Kleekamp für Autofahrer zu unterbrechen.
zu einer gerechteren Verteilung des zu envartenden Ziel und Quellverkehrs des neuen
-Sp
t t S iln Hinblick auf die angrerzenden Wohnquartiere zu gelangen, ist die
Baugebietes
Anbindung der Straße Hirschweg in das Plangebiet des BP I 15 erforderlich und
umzus€tzen.
2. Um
des BPI 15 ist die erfolgte Umsetzung des
Aus6aus der Kreuzungsknoten Rathausstraße/ Steinstraße als städtische Infrastukturmaßnahme für die neuen Baugebiete zwingend erforderlich'
Die unterschiedlichen Straßenbaulastträger dieser MaBnahme lassen leider keine zeimahe
3. Als generelle Voraussetzung fiiI die Rechtskraft
und
Umsetzung der Bauabeiten erwarten. Diese Situation leistet einer sowohl von Planem
AbkiFz,ngsverkehr
AnwohneÄ nicht gewänschten Verkehrsverlagerung von überörtlichem
zur Unterführung Am Kleekamp in reine Wohngebiete Vorschub'
Mit fieundl ichen Grüßen
Ai^0tqc
u:r"+as"k.[t^.a;\-