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Beschlussvorlage (B1 - B10 fBÖ BP 115 Pulheim ö.T.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,9 MB
Datum
21.09.2016
Erstellt
05.09.16, 16:08
Aktualisiert
05.09.16, 16:08

Inhalt der Datei

, Stadt 2i./05 2016 l8:00 FAI ß4 lso Pu lhelr !Aoo1 STAD--FULFiE]M27. MAt 2016 Stadt Pulheim Ani ltJr §adtentricl(ung.Stadqranung und Demografie Alte Kolner Str. 26 50259 Pulhein 7 Mai 20tE -71 L E S*.jr bu,ta tr72 ru )|ho a.(. '-+" StcllungBähmcr rum S€hr geeürte hrE r ud BesonderEn puheim, zs. l.rai 2016 tlenen, vorge*l lm os..lSeo Entwu d.r Autstcllung d6 E€b.uung3pbtE l{r. 11S Pulhclm mA dem Entrvurf für d€n BP 115 shd wlr Punkten nät einerstanden. 1. =ia 6r'-'t U b€§fü .b mmlleÖlr dies die angr€nlend€n Eebauuqen b€ürfrenc An[eg€r h ehlg€rt nt - im Grunde g€norrrrE r dreiJßsdEsiJ€r Batllyebc (sb sprcdpn von zayei volg€sdlcen solyie eh zurückg€staffi€s hchg€sdloss) N re des dtelc an unser Grundsulck ängrenzenden Bauküpers (A) ,u unsercm Haus (ca. 13m). Daäus ergh sich efi volg un€ingesdrärlter 8ld h unser Schbfthmer wh alrh uns€r Badeztflncr, auf urE€re Terrässe und unser WotnzimfiEr von 'obcn henb' - sprth rom 3. Gascic h unser - der EGiOG. .lf,h darad re]wi:sen, d6s sie rycgpn der sdtr nahen Besürdsbebaung n Lhd€nbalz zun b JIdEn A&nd der ]äJ€n Bankörper zugurü.n eiE daüdä 9rü0€r€n An di:ser St€lh sei ,üstards zur B€sErdsbebatxlng g€pbnt haben. 2. Durch den o$en Baukorper (A) wie /AbenGonrE Ydsfihdig genoflItsr. 3. Der sdrr danlErte auö Earkörp€r (B) wid urc eip di€tte &Fa,nil€n-Wohnbbck (,G€sd6rvohrungsbau') t{adrnüags- (C) aybdEl d€rn Reg€nuberlaufr€cbn und '&n LhdenkE[z' - gescfuld€t der Hohe (uegen d€s drllen GeschGses sowb d€r ghah€n topografisctEn |kilE lüie yyir - anders aE die Wolnb5de d€s Hischrcas. ußk E topogräffsch deuffir tielbr beginnen) sowie der Bl€te (1tn). tuch hler undnges<firaüe Ehrsldlt ln urser Haß. velsdrli rert ein ußit€rer zusätr$cher Wohnblock rEb€n d€n odstierenden im Hi ldlw€g und angr€uend€n an den Eliurcg u. E. dle ohn€hh J€tzt nicit schon gam rchmgslce sozlale Slhlatlon ln Zudern d€m VlerEl (Gh€ttobfdung). Wir denken, ekE aufg€locl(.rt€ 8a&veb ßdt z. B. lv€n€I€n EinfmilenhäG€m oder ybkht sogar ehefi grö8€ren SpieblaE (in G€gensaE zu dern exirtbr€nden im HlrsdlrrEg) dageg€n enBpannt die Siuratbn. 25105 2016 l8:00 F.{I r stadt Pulhelr FaI 8002 -2- 4. Veäryert und im Grunde so nicht einveEtanden shd wir im b€sonderen Maße hißkhdkh der Tatsadle, dass yyir dd Grundstäck u. a. wegen der Stadt Pulheirseit8 ausgeyirenen Nutzung der fteißäche ah PaddandsctEft eruorben hab€n dies aber in Zuh.uft so ni€ht mdlr sein soll. Ein€ Parldandsdrft steft für urEer Veßtändnb eirE b€sondere QuaBtät und Weltiqkeit des Urflfeldes dar - mit eben öffenüch zugärgLhen Gnlnflädren €tc. Das eb€n nun ehe (nicht mr{fche) Eebauung und eben ohne (angrcnEnde) Grunfläöen ganau das Gegenteil bedeutet, ist lhnen vernrükh Har. Der Urnstand, dass wir dermädrst so vdr Wohnbäuten' h zuvor bedrriebener Nähe wie audr HöhenausEhrung sprichußrüich urnzingelt uären, macht diesen ab soldren rur nch schlinrEr. wissen u.n die Interessen der Stadt Pulheim und um den UrrEtand der Notlyendlkeit Wohnraum zu schaffen. Dh Stadt tulheim sollte aber bitte auch die Inter€ss€.r der tu ohner nicht nur nun einf*h zur Kennhb ndrrrcn, sondem ernsülaft veEudren dies€ mit zu beruclGichtiJ€n, eb€n ,Beteiligung der Otfenüthkeif - so wie Sie es forrulieren. War Wir können uns nkht vorstellen, dass es keine Altemativen gibg mit der die Stadt Pulheim hl€n Interessen und gleichzeitig die Interessen der Anlieler Pulheim, 22.05.16 96 ahrt rved€n. g lt Zirkler, Ilona Sslretaial lsö zirkler, IIona Fwd: Mail an Bürgermeister Betreft rgefl Ei3Er 2. JUM 2016 Von: Gesendet: An: Bü 'i 7't f rank Keppeler, Familie -..C.1. rr,,,r Vcl4. .b AS r. -r.rvt: 8P 115 " 0 9. Juni / xr-J (tc I), -.€./ 20t6 Anfang der weitergeleiteten E-Mail: Von: Dabrm: 31. Mai 2016 um 10:'18:46 MESZ An: < info(ofra n k-keooeler. de > B€trefr: Mäal an Bürgemeis&r Frank Keppelet, Familie Antwort an: BP 115 Stadt Pulheim Herrn Frank Keppeler Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Entwurf der Aufstdlung des Bebauutlgsplan6 r. 115 Pulheim Sehr geehrter Hen Keppeler, wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie in der Hoflnung, dass unser Anliegen nun emsthatt angehört und berttcksichtigt wird. wir gewinnen ein wenig den Eindruck, dass Bürgerinteressen wie wiisie haben nicht sonderlich emst genommen und nicht berlicksichtigt werden. Worum geht es? Mit dem vorgestellten Entwurf für den BP 115 sind wir als unmittelbar betroftene Anlieger in einillen Punkten nicht einverstanden 1. Verärgert und im Grunde so nicht einverstanden sind wir im besonderen Maße hinsichtlich der Tatsachä, dass wir das Grundstück u. a. wegen der Stadt Pulheim-seitig ausgewiesenen NuEultg_der Freifläche als Parklandschaft erworben haben dies aber in Zukunft so nicht mehr sein soll. Eine parklandschaft stellt für unser Verständnis eine besondere Qualität und Wertlgkeit des Umfeldes dar - mit eben offenflich zugängtichen Griinflächen etc. Das eben nun eine (nicht Öfbntliche) Bebauung und eben ohne langrenlenäe) Grünflächen genau das Gegenteil bedeutet, ist lhnen vermutlich klar. oer umstand, dass wir demnächst so von 'wohnbauten" in zuvor beschriebener Nähe $,ie auch Höhenausführung sprichwÖrtlich umzingelt wären, macht diesen als solchen nur noch schlimmer. 2. Speziell betrift dies die angrenzenden Bebauungen mit - im Grunde genommen dreageschossiger Bauweise (sie sprechen von zwei vollgeschossen sowie ein zurückgestaffeltes Dachgeschoss) - der Nähe des direkt an unser Grundstäck angrenzenden BaukÖrpers (A) zu unserem Haus (c€. 13m). Oaraus ergibt sich ein völlig uneingeschränkter Blick in unser Schlatzimmer wie auch unser Badezimmär. auf unsere Teirasse und unser Wohnzimmer von "oben herab" - sprich vom 3. Geschoss in unser EG/OG t^äC An dieser Stelle Sei aUCh darauf venrviesen, dass Sie wegen der sehr nahen Bestandsbebauung am Lindenkreuz zum baulichen Abstand der neuen BaukÖrper zugunsten eines deutlichen größeren Abstands zur Bestandsbebauung geplant haben 3. Ourch den obigen Baukörper (A) wie auch BaukÖrper (B) wird uns eine direkte Nachmittags/Abendsonne vollstilndig genommen. dominante 8-Familien-wohnblock (,Geschosswohnungsbau") (c) zwischen dem Regenuberlaufbecken und "Am Lindenkreuz" - geschuldet der HÖhe (wegen des dritten Geschosses so;ie der gleichen topogratischen Höhe wie wir - anders als die wohnblÖcke des Hirschwegs, welche topögrafisch deut|ich tiefer beginnen) sowie der Breite ('lsm). Auch hier uneingeschränkte 4. Der sehr Einsicht in unser Haus. Zudem verschlimmert ein weiterer zusäElicher Wohnblock neben den existierenden im Hirschweg und angrenzenden an den Elchweg u. E. die ohnehin jeEt nicht schon ganz reibungslose soziale Situatio; in dem Viertel (Ghettobildung). wir denken, eine aufgelockerte Bauweise mit z. B. weiteren Einlamalienhäusem oder vielleicht sogar einem grÖßeren spElPlatr (im Gegensatr zu dem existierenden im Hirschweg) dagegen entspannt die Situation. Wr wissen um dae tnteressen der Stadt Pulheim und um den Umstand der Notwendigkeit Wohnraum zu schaffen. Die Stadt Pulheim sollte aber bme auch die lnteressen der Anwohner nicht nur nun einfiach zur Kenntnis nehmen, sondem emsthaft versuchen diese mit zu berucksichtigen, eben der Öffenüichkeit - so wie es formulieret wird. "Beteiligung vorstellen, dass es keine Alternativen gibt. mit der die Stadt Pulheim ihren lnteressen und gleichzeitig die lnteressen der Anlieger gewahrt werden. wir können uns nicht Wr bitten um ihre UnterstÜEung! Danke! 4)' ä-) ß4 fsö Stadt Pulheim Amt ltr Stdtent\flid(lung. StadtpbnurE und Oernografe Atte Köher Str. 26 50259 PulheiT lot I 7 Juni 20s I -. te au( tulheim, 16. Juni mt6 ltme ann Elrtrurf dcr Auhl&rng dGj wie wi bereits in unserern er§en Sdtreiben aJm A§&Lrck gEbradlt tEben, s.nd wir grundsäi,l mit der TatsadE eirrer$nden, d6s o.g- Fläire nun h Baubrd umgervanddt weden sdl. nät t{id€rtpndt, .rgänzandc Bcbrxrngrylrnec 1lr. Ult Sehr gEdrrte Darnen Wurde 'rd Stsflrrrgn hlrcim Henen, Odr arm ZeiFunK unseres Gnndsüi:lskauß eben dies€ Fläöe ats parklddsöaft aGgervksen. Wie dem audl inrner, daEn lä6st sich wdtrscr|ehlirl nichts ändem. Eine ParkbnGdfr sEllt für unser Verstihdnis aber eire besondere qralität l,ld Werti eit einer FLiöe dar - mit z. B. öffenui$en Grihf,ädlen. Den t.tnshnd, dass wir demnädrst sbt$essen aber vsr WohnbauEn h direkEr Nähe wie arö in übertiebener tkihenaufihrung spri,tuörüi,l rmzingdt würden, kürren wir wie in dern gEdanEn Enu{urf vügesEllt, in der Form so ni,lt akaeptieren. Für Xhder vermissen wr so z. 8. Spiel- und 8oq*i@ in direkEr t{ätle soyie ar$eirEnder eualöt. Die vorhalderEn Sfrieldatre im EuropavierEl oder am B*tnd nm sird zu weit u€gL der Spaeldatr am Hirsdu€g ist ar klein, t eEt ardern viel aJ wenE Spielmdglidtkeiten, ein Bdzphtr i§t nkit \rorh den. Naheliergerder Vdsdllag |rEire z. 8. die Realisieyung solöer Fläien wie folgend. -2- I Damit w;iren die Forderungen naö rn€hr Grünflädlen im Bp entsp.odEn, die stadt fuheim rvtirde aJdr zei]en, dass Wihsöe der lGder naö m€*lr erreitbarer Spielflildre in der !'tätE des Ekhu€gs erfil[t vvürden, und wir eben nint direkt soldle ldot gen wohnbarten -vor die ltase' ges€rzt Ho{nr';. Was halten Sie vsr &m Vqsdtlag? Mit freJndichen Gru8en, ( tr t$ v-7roc /ta sat'eraniiaüö;;;Bä 2 L J_uni 20ß 10. JUt{l ?016 a, 9J.. r-"q Lt Datum: 15.06.2016 Stadt Pulheim Henn Bü rgermeister Frank Keppeler Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim yYiedeßpruchrEinspruch Bebauungsplan BP 115 zwischen Elclnreg / Hitschweg , Am Lind€nkreuz Sehr geehrte Oamen und Henen, sehr geehrter Hen Keppeler, ich eöebe hiermil Einspruch gegen den Bebauungsplan 1 15 mit folgenden Begründungen: 1) Die im Vorentwurf zum BP '115 schriftlich genannte "Fortentwicklung der Nachbarquartiere' (Seite 4 Abs. 6) wird nichl eingehalten, da jetzt statt der zu 90 % am Elch- und -Am Lindenkreuz' bestehenden I geschossigen, eine 2 geschossige (2 Vollgeschosse + I Staffelgeschoss = 3 geschossrge Bebauung) zugebssen werden soll. Dies bedeutet laut Bebauungsplan BP E4 eine FirsthÖhe von 11.50 m statt der in den Nachbarquartieten zugelassenen 8,00 m also 3,50 m hÖher. 2) Bei der Bürgerbeteiligung+Veranstallung zu BP 1 15 am 01 .06.2016 hat Hen Ritter- 3) Amt für Stadtentwicklung- den Anr./ohnern des Hirschureges einen VertrauensschuE mil Bezug auf die Verkehrsführung zugesprochen. Dbsen Vertrauensschutr fordem wir mit folgender BegrÜndung auch tür uns ein: tJnsere Nachbam haben mit , gesctlossrger 8a .,irei§P- (1 Geschoss + ausgeÖautes Satterdach-F/irsll,öhe max. I m) neben eher vermütften und vetwildeden Oöstöaumwiese gewohnt. Diese OÖstÖaumwBse ,st. (mit dem wn lhnen genehmiJten BP 64) von uns uN unsF.lren Nachbam, mrt , gescl,oss,ger Bauweise (, Gescf,oss + ausgebaules Satteldach) bebaut worden. Wr wiederum haben neben einer vewildeden Baumschule gebaut, die, beim Kauf des Grund§ückes als Parklandschafr auqewie*n war. Aus diesem Grund fordem wir, dass auch uns der genannte Vertrau€nsscfiuts gewährt wird. §omit dürfen die Geuude des BP 1 15 auch nur mit einem Gescho§s + ausgebautem Satteldach zugebssen lverden! Aus der, im Vorentwurf zum BP 1 15 (Seite 5, 4 ter Absetz) schriftlich genannte Ausnahme, dass, zum Erhatt der ge§chilEten Buchen, eine GrundstücksgrÖße von 760 m': notu,endig ist, darf nicht gefolgert werden, dass hier eine 2 geschoss(]e Bautt eise notvrendig ist. Begründung: lm Bebauungsplan BP o4 haben Sie nur eine Grundflächenzahl von 0.25 zugelass€n' im BP | 15 sollen direkt angrenzend 0,40 zugelassen werden. Auf den, im BP E4 bebauten Flurstücken 512 bis 517 sind aul GrundstücksgrÖßen von 500 bis 749 m2 großzügige Wohnhäuser entstanden, bei einem Nachbarn ein Haus mil 359 m2 Wohn- und Nutzfläche bei I geschossiger Bauweise auf einem 667 m'!großes Grundstück - wohlgemerkl bei einer Grundflächenzahl von 0,25. Bei der nun für BP 115 genehmigten deutlich höheren Grundflächenzahl von 0.40 ist es somit ohne weiteres mculich ein Zweifamilienhaus zu planen, dass nur eingeschossig ist. Wir s€lb€r haben ein Haus mit 175 m'zWohnfläche auf einer Grundstüclsgröße von 749 m2 gebaut, in de.n wir sehr großzügig Leben. Daes lässt erkennen, dass die 11 m'1, die die angrenzenden Grundstilcke größer werden, nicht rechtfertigen, dass die Firsthöhe heraufgeseta wird. 4) Bei dem Bebauungsgebiet ,Sonnenallee' sind Sie den Bürgem in der 2 geschossigen Bestandsbeb€uung so weit entgegen gekommen, dass die erslen Häuser der Neubebauung mit 1 geschossiger Bauweise deutlich niedriler sind als die südwestlich darauf folgenden mit 2 geschossoe + 3 Staffelgeschoss. Zusätzlich isl dort noch ein Grünslreifen zwischen den Bebauungen. Diese Bebauung ist, wie am 01.06,2016 auf dem Bürgerbeleiligungstelmin von HeIr Ritter und Hen Höschen bestätEt. aus topografischen Gründen und aus Rücksicht auf dae Bestandsbebauung erfolgt. Hier ist festzuhatten, dass auch wir topografisch niedriler liegen als die, (direkt ohne Grunstreifen) an unseren Garten angren:zenden geplanten Häuser. Aus diesem Grund werden wir äußerst nachdrücklich auf Gleichbehandlung pochen. Zusätzlich haben wir durch den schrägen Zuschnitt unseres Grundstückes auf unserer Terrasse den Eindruck. dass das neu zu enichlete Haus direkt in unserem Garten steht. 5) 6) Bezugnehmend auf die Aussagen von Hen Ritler auf dem Bürgerbeteiligungstemin am 01.06.2016 "Den Neubürgern das gleiche geben was uns gewähtt wurde. als wir un*re Häuser in der Stadt Pulheim bauen dutfren' kann ich nur nochrnals fordem, dass bei den Grundstücken des BPI'15. das als Keilzwischen BP E4 und BP 59 hereanragt, nur eingeschossige Bauweise mit max. I m FirsthÖhe zugelassen wird. Es wurde seitens der Stadt Pulheim bei oben genannten Termin nur von einem zusätrlichen Kindergarten gesprochen. um dae Kinder der Neubürger zu betreuen. Zu Grundschulplätren, Plätsen in ry€iterführenden Schulen und OGS PläEen ist mit keinem Wort Stellung genommen worden, so dass angenommen lverden muss, dass die eh schon unbefriedigende Situation an Pulheims Schulen sich noch weiter verschlimmert. 7) Der durch die Bebauung des BP 1 15 zunehmende Verkehr wird dazu tühren, dass die am Morgen und Abend schon überlastete ,kleine' Bahnunterführung noch verstopfter wird. Die Stadt Pulheim scham es weder den nottYendigen Grunschnitt durchzuführen, damit die Straße zur Unterführung einsehbar und von arvei Autos in Gegenrichtung befahrbar isl, noch schreitet sie dagegen ein, dass wild parkende Autos die Einfahrt in den Elchweg verstopften. Wenn jetrt noch ca. 138 Fahrzeuge dazu kommen isl zu erwarten, dess an der Unterlührung noch mehr Staus enlstehen werden. Auch muss beachtet werden. dass durch die gerade Straßenführung ohne Verkehrshindernas an Flurstück 136 und 517 zu hohe Geschwindigkeiten herausgefordert \iverden. Der neu anzusiedelnden Bevölkerung sollen jetA Rechle gegeben werden, die uns, den Anwohnem des Elchweges und Am Lindenkreuz", vor kurzer Zeit verwehrt wurden und dies in einem Keil zwischen der beslehenden Bebauung. Bitter ist daher fesEuhatten, dass die Stadt Pulheim sich mil der 2 geschossigen Bauweise (2 Vollgeschosse + 1 Staffelgeschoss = 3 geschossige Bebauung) zum Advokaten der Neubürger macht und damit die seit Jahren ansässil]en Bürger, die bereils Uber Jahrzehnle nicht nur Grundsteuer sondern auch Gewerbesteuer zum Wachstum und Erhalt der Stadt gezahlt haben. schädEt. lch persönlich rechne, bei der geplanten 2 (3) geschossigen Bebauung, im Verkaufsfall, mit einem Wertverlust an meinem Grundstück von etwa 50.000,00 €, alleine durch die von lhnen geplante Geschosshöhe und der damit verbunden Verschattung meines Hauses. Zusätrlch kann dann, durch die Schrägslellung unseres Grundstückes vom zweiten und dritten Slock des geplanten Nachbarhauses direkt in die Glasfront unseres Hauses eingesehen werden. FUr die von uns getiltigten lnveslitionen erwarten wir von unserer Kommune eine Planungssicherheit, die uns hier verwehrt wird. Einer Argumentation. dass die Stadl Pulheam die Grundstücke nicht veräußert bekomr tyeil, auf wunsch der Anwohner, nur eine 1 geschossige Bebeuung zugelassen wird, kann ach bei der Überzechnung der Grundstücksangebote nicht folgen. Abschließend möahte ich noch etwas grundsäclich zu der Geschosshöhe bei Ein- und Zweifamilienhäusern sagen. Eine höhere Geschosszahl wird nur dazu führen, dass hohe Häuser mit nachher nicht intensiv genutzten Zimmem entstehen werden. Es werden nicht mehr Menschen angesiedelt, da, wie in der umgebenden Bebauung nachzu$reisen, jeweils eane Familie in einem Haus wohnen wird. Wir bitten darum, unsere Einwendungen bei der Überarbeitung der Planung zu berücksichtigen, um ein gerechtes und faires Zusammenleben in der Stadt Pulheim zu ermöglachen. ohne die bereits angesiedelte Bevölkerung dennaßen zu schädigen. Mit freundlichen Grüßen .ilr I h* L1 7 i ,- l.r ir9 "§ 3 ?Ui V- l6.Juni 20$ Ein3ouyb,l. -)bh" ,l...tl ol tL b{ ,.\ Amt für Stadtplanun& Stadtentw'rcklurg und Demografie z. Hd. Herr Ritter Alte Rathaus StraSe 26 50259 Pulheim Pulheim, 15.06.2015 B€tr.: B€bauungsplan Nr. 11.5, Pulheim, zwischen Elchweg und Am Lindenkreuz Hier - ErBänzungen, Anderurqen, Einwände Sehr geehrter Herr Ritter, bezugnrhmend auf die 8ürgerversammlung vom 01.06.2015, zum o.8. EebauungsPlan, mache ich von meiner Möglichkeit Gebrauch, AnderunSsvorschläge und Einwände hiermit in schriftlicher Form, friseemäß vonutragen. Grundsätslich ist für mich die ,{uEun8sänderung von einer ausg6chriebenen Parklandschaft hin ru einem Eaugebiet mit mehreren Ein- und Mehrfamalienhäusern in 2 X-.f,eschossiSer Bauweise nicht nachvollziehbar. Auch der angedachte Grünstreifen am Rand der Bebauungsflaiche reicht sicherlich nicht als ökologischer Ausgleich aus. Zu der Geschosshöhe bzw. Firsthii,he konnten sie und die weiteren anwesenden Verantwortlichen der Stadt Pulheim, auf Nachfrage bei der Bürgerycrsammlung, keine eindeutige Angabe machen. ohne die genauen Vorgaben zu kennen, kann man sicherlich von einer Gesamthöhe von ca. 11- 11,5 m ausgehen. Angesichts der anErenzenden Häuser am Lindenkreuz und am Elchweg, die alle in einer 1 X - geschossigen Bauweise mit einer max. Gesamthöhe von ca. 8,0O m genehmigt wurden, stößt dieses Vorhaben auf unyerständnis. Abgesehen von teilweise massiver schattenbildunS an die angrenzenden Bestandsobjekte und eine unharmonische Ein8liederunS der Neubaufläche in das vorhandene Wohngebiet, stellt sich im Allgemeinen die Frage der Notw€ndiSkeit einer 2 XgeschossEen Bauweise- Das von lhnen, in der 8Ürgerversammlun& vorgetragene ArSument, der optimalen Ausnutzung der Eaugrundstücke, kann und werde ich so nicht akzeptieren. Die im Bebauungsplan-Entwurf erkennbaren Grundstücksgrößen lassen in jeder Hinsicht eine gtoBzü8i8e Nutzung und individuelle Bauweise 2u. lch denkc nicht, dass die Stadt Pulheim als Veräußcrer der Grundstü(ke ein persönliches lnteresse daran hegt, einen höherrn Q.uadratmeterpreis durch die Freigabe der 2 Xteschossigen Bauweise 2u enielen. wie Sie selbst fesEestellt haben, besteht ein übergroßes lnteresse an Bauland. Dieses lnteresse ist aber eher dutch niedriSe Zinskredite und nicht durch einen sprunghaften Bevölkerungszuwachs ausgelöst. -Seite 2- -Seite2- Das von lhnen in Auszügen vorgetragene Verkehrsgutachten halte ich fü. völlig unbrduchbar. Die Auslegung des Gutachtens erfolgte sicherlich nur auf rein theoretischen Annahmen und Standardbercchnungen. Es in schon jetzt, 2u Stoßzeitcn und Hauptvcrkchrstciten, ein mühsames Unterfangen das Stadtzentrum ru erreichen. Die zu erwartende Mehrbelastung über die "kleine Unterführung" zu leiten, kann keine Läsunt srin und darf in ihrcm verkehrsgutachten nicht berücksichtigt werden. schon jctzt ist diG Untcrführung mit ihren Zufahrten für den anstchenden Verkehr nicht ausgelegt- Die Stadt Pulheim schafft es seit Jahren nicht die Ve.kehrssicherheit, durch eine{l zeitnahen Rückschnitt, der an die Fahrbahn grenr.nd!n Büsche und 6rärer, sichcnustcllcn. Sogar das widerrechtliche Abstellen von FahrzeuSen, auf nicht gekennzeichneten Flächen, wird vom Ordnungsamt nicht geahndet und trägt damit rur Eehinde,ung des Verkehrs bei, im Besonderen die schon mehrfachc Echinderung der Müllabfuhr, .ber auch di! Zufahrten für Rcttungsfahneuge. Eine Veöreiterung de. Untriführung für die Fußgänger und Radfahrer ist lobenswert und seit vielen Jahrzehnten übe'rfällig. Dabei muss die Andcrung der Zu- und AbweS? hin zur Unterführunt mit berücksichtigt werden. ln der Bürgerversammlung kamen Einwände für die Positionen det angedachten Glas- und Papiercontainer zur Sprache. Eine Li6ung lä,flnte die Positionierung vot dcn neu entstchenden Mehrfamilienhäusem sein. Eine Anderung der StraBenführung mit einem Verlaufsschwenk, würde Sleichzeitig den Autoverkehr zwangsweise verlangsamen. Die Reihenhäuscr in der lctzten Reihe könnte man aus di6er geraden Anordnung in den dahinterla€genden Grün3treifen leicht verschieben. Anbei erhahen Sie eine Skizze mit meinem Vorschlag. lch bitte Sie, die yor8ebrachten Bedenlen bei der cndSültiSen Bebauunssplanf6tleSunS zu berücksichtigen. lm Eezug auf die Gesamtentwicklunt dcr stadt Pulheim, bei der nicht nur die verkcüßplanung oder die mangclnde lnfrastrultur beachtct werden muss, kann das wohl und die Belange der Pulheimer Miöürger und Steuenahler nicht vernachlässigt werden. ln der Hoffnung einer weiterhin konstruktiven und sachlichcn Dialogführunt vcrblcibc ich mit freundlichan Grüßen Anlage Planung Geyener Berg Stid - Bebauungsplan 115 Pulheim ooa- STAI'T PULHEII J Anzahl der Wohneinheiten bzrv. Häuser B= STADIESAULICHER EI{IWURF EEBAUUNGSPTATI iIR,1 I 5 PULHEIX Zuhcn n Elchütg slld "Alt! Ll,!d.rrtt!ut" 32 :'> u/n 8 27 Einzelhäucer Doppelhaurhälften WE in ilehrfamllienhäutern (ca,) 67 gesamt Enchllaßunq I{!V (motorisierter Verkehr): Anrchluss an die Londoner Straße und den Elchweg Beuctellenveilehr: Provlrorirche EruchlleBung über dar Planetenviertel li .}' ,) \.) nx,ffl2 P//ECE Fuß- und Radve*ehr Anrchlurs an den Hinchweg und den zukünftigen BP 114 .-.- öprv: Optionale rpätere Anbindung an ,l14 über die Grünfläche hinweg den BP Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie- Bürgerversammlung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 01.06.2016 pULfffl p ßqrsö Die Ann ohoe. 0 9. Juni 20t6 Am Lindenkreuz (siehe beagefüge Llste) s*laa,äai,eää: z JUilt 50259 Pulheim Stadt Pulheim Planungsamt Herrn Ritter Planungsausschuß Herr Bürgermeister Frank Keppler 2s.os.2o1' et -> {'t 2016 r'/T d." ns 3 . t--rt ,,1 hc-al, \g II .{-. u.tvt(r.. e./ -. I)' 8etr.: BebauunSsplan 114/115,8ürgerbeteiligung, Anliegen der BÜrterbeteiliSung Tüt Sehr geehrter Herr Ritter, sehr geehrte Damen und Herren, sehr Seehrter Herr Bürgermeister Keppler, die Stadt Pulheim hat die Erschließung der Eaugebiete Bp 113,u4,115 bewusst im Einvernehmen mit den angrenzenden Anlie8ern vorantetrieb€n, um die lnteressen der,,Neubürger" mit den lnteressen der Bestandsbevölkerung zu versöhnen. Auch sollte ein Forum teschaffen werden, um Einwände und Anregungen rechtzeitig vorzubringen, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Beim vorliegenden Bp 115 zeigen sich nun gegenüber ursprünglichen Entwürfen so Sravierende Umplanungen, daß wir als AnlieSer erhebliche Bedenken haben, ob grundsätzlich und im Detail das Proiekt im EinklanB mit den s€inerzeit vorSestellten Prospekten steht1. Der Bereich des Bp 115 wurde erst als BauSebiet etmötlicht durch Umwandlung des ursprünglichen Flächennutzungsplanes, der hier ausdrÜcklich keine Bebauung, sondern Parklandschaft vorsah. obwohl in den Eu Richtlinien zur Landschaftsentwicklunt ausdrücklich eine zurü€khaltunt bei FlächenversieSelung dutch Bauland angemahnt wird, insbesondere durch Umwandlung hochwertiger ackerflächen wie hier der Fall, wurde hier der FlächennutzunSsplan gekippt und den AnlieSern der Plan schmackhaft gemacht mit der Aussicht, daß vorwiegend lockere Bebauunt mit Einfamilienhäusern, durchsetlt mit Grünflächen, vorSesehen sei und vor allem der chatakter der unmittelbaren Nachbarschaft erhalten bleibe. {1,5 Seschossige Bauweise). Nach den vorliegenden Plänen nun zeiSt sich eine massive Zunahme der Bebauung zudem ein bisher niemals avisierter Geschosswohnungsbau. Warum nicht auch einmal ein troßes Grundstück für ein Einfamilienhaus zulassen-das unattraktive Eckgrundstück an zwei Straßen würde hierdurch auftewertet, der vielbeschworene Gedanke der architektonischen Durchmischung betont, die Bebauungsdichte zurückgenommen. Die im Bp 113 bereits vieldiskutierte Verkehrsproblematik wurde insofern erheblich verschärft, da das eigentlich als Spielstraße konzipierte Lindenkreuz die Hauptlast dieses zubringerverkehrs zu tragen hätte. 2. Direkt hinter den Grundstücken Am Lindenkreuz 39/41 ist eine Müllsammelstelle vorBesehen: diese städteplanerische Zumutung muss anders gelöst werden. Die Anwohner, Am Lindenkreuz, haben die Hauptlast des Bp 115 durch zu/abfließenden verkehrslärm zu traSen als Zugabe winkt nun Dauerlärm durch zertrümmerte Weinflaschen, Verschmutzung durch Kartons oder abgestellten Müll. Leicht könnte diese Zumutung in akustisches Niemandsland verlegt werden, entweder ans Ende des Elchweges oder in den Grenzbereich in die Busspur zwischen Bp 114/115: hier könnte problemlos eine Nische eingerichtet werden. Das Argument des Städteplaners, hier würde der vorgesehene Parklandschaftsstreifen optisch b€einträchtigt, kann nicht überreugen: der BÜrger, der Tag und Nacht der Entsortungskulisse der Umgebung ausgeseta ist, darf nicht städteplanerischem Perfektionismus Eeopfert werden. Des Weiteren stehen an 2 Standorten (Hirschweg und Londoner Straße)jeweils eine Sammelstation für Altglas und Altpapier zur Verfügun8. Beide befinden sich weniger als 1m Meter von der am Lindenkreuz vortesehen Sammelstelle entfernt. Somit ist aus unserer Sicht keine 3. Sammelstelle in unmittelbarer Nähe weder sinnvoll noch notwendig. Falls die städteplanung allerdings doch containerstationen im Neubau8ebiet vorsieht, sollten diese in unmittelbarer Nähe der neuen Bewohner platziert werden. Ferner fordern wir Sie auch auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Baustellenverkehr das Baugebiet wie geplant anfährt und nicht wie zu Zeit hauptsächlich über das Lindenkreuz, bzw. Londoner Straße. Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhiSten Bereich Am Lindenkreuz findet keine BeachtunS. sehr geehrte Damen und Herren aus der PlanungsabteilunE, sehr Eeehrter Herr 8ür8ermeister, wir sind sicher, daß der schatten, über den die verant\xortlichen §pringen müssten, um das durchaus vorhandene wohlwollen der unmittelbaren Anlieger zum Projekt zu stärken, nicht allzu groß ist, ein Eingehen auf die auEezeigten vorschläge-Verlagerung des Müllplatzes, Abrücken von 6renzbebauung würden dem Harmoniebedürf nis der AnlieSer deutlich entgegenkommen und die eingangs beschrieb€ne Versöhnung zwischen Alt-und Neubewohnern erleichtern' Meinungsverschiedenheiten sollten im Konsens und ohne lan8wierige jurinische Auseinandersetzungen 8elöst werden. Es wäre also schön, wenn unsere Eedenken Gehör finden. Wir bitten um eine StellunBnahme bis zum 24'06.2016. Die Anwohner, Am Lindenkreuz in Pulheim Anlage: Liste mit Namen und Anschriften von 4 Familien ssftp t' 0, t'ilAl 2016 IE -.r v{.} rl.-r-.'rl Stadt Pulheim -Planungsamt Herm Ritter -Planungsausschuß -Herm Büryemreisrer Frank Keppler : AJ t üoüy. l.r'IE r.t. f. wu (Gti -),:tL 04.05.2016 Betr: Bebauungsplan I l4l115,Büryerbeteiligung, Anliegen der Bürgerb€teiligung Sehr geehner Herr funerpehr geehne Damen und Henen,sehr geehner Herr Bürgermeister Keppler, die Sudt Pulheim hat die Erschließung der Baugebiete Bp 1r3,114,115 bewußt im Einvemehmen mit den angrenzenden Anliegem vorangetrieben, um die Interessen der ,,Neubtirge/'mit den Interessen der Bestandsbevölkerung zu versöhnen. Auch sollte ein Forum geschaffen werden, um Einwände und Anregungen rechtzeitig vorzubringen, was ausdrücklich zu begrtißen ist. Beim vorliegenden Bp ll5 zeigen sich nun geg,enüber ursprüLnglichen Entwi.irfen so gravierende Umplanungen, daR wü als Anlieger erhebliche Bedenken haben, ob grunds:iolich und im Detail das Projekt im Einklang mit den seinerzeit voryestellten Prospekten steht. Der Bereich des Bp 115 wurde erst als Baugebiet ermöglicht durch Umwandlung des ursprtinglichen Flächennutzungsplanes, der hier ausdrücklich keine Bebauung, sondern l. ,,Parklandschaft 'aorsah. Obwohl in den EU Richrlinien zur Landschaftsenrwicklung ausdrücklich eine Zurückhaltung bei Flächenversiegelung durch Bauland angemahnt wird, insbesondere durch Umwandlung hochweniger Ackerflächen wie hier der Fall, wurde hier der Flächennutzungsplan gekippt und den Anliegern der Plan schmackhaft gemacht mit der Aussicht, daß vorwiegend lockere Bebauung mit Einfamilienhäusem, durchsetzt mit Grünflächen, voryesehen sei und-vor allem-der Charakter der unminelbaren Nachbarschaft erhalten bleibe. (1,5 geschossige Bauweise) Nach den vorliegenden Plänen nun zeigt sich eine massive Zunahme der Bebauung, zudem ein bisher niemals avisiener Geschosswohnungsbau. Die im Bp ll3 bereirs vieldiskutiene Verkehrsproblematik wurde insofem erheblich verrhärft, da das eigentlich als Spielstraße konzipiene Lindenkreuz die Haupdast dieses Zubringerverkehrs zu tragen häne . 2. Konl<ret in unserer unminelbaren Nachbarschaft Lindenkeuz Bebauung im Abstand von 3 Metern voryesehen. 4l ist eine 2,5 geschossige Im Begleinext Bp 115 steht ausdrücklich, daß dagegen im unteren Verlauf dem Protest der Anlieger Rechnung getragen wurde, diese Verdichtung nicht zuzulasen. Ein ,,Geschmäckle' Bewinnt die Angelegenheit dadurch, daß der eine Anlieger Mioöeiter der Stadt Pulheim ist, der andere gleich mit Prozess gedroht hat. An von ,,Bevorzugung" zum Polirikum wird, sollte eine einheitliche Lösung im Grenzverlauf angestrebt werden in der Weise, daß auch im oberen Bereich von der Grenzbebauung abgesehen wird. Ehe diese Warum nicht auch einmal ein großes Grundstück ftir ein Einfamilienhaus zulassen-das unattraktive Eckgrundstück an zwei Straßen würde hierdurch aufgewenet, der vielbeschworene Gedanke der architektonischen Durchmischung betont,die Bebauungsdichte zurückgenommen. Oder, wenn dies panout nicht erwtinscht, im Grenzbereich eine kleine,grüne Ruhezone einrichten als letzte Reminiszenz an die ,,Parklandschaft". 3. Direkt hinter den Grundstücken Am Lindenkreuz 39/41 ist eine Müllsammelstelle voryesehen: diese städteplanerische Zumutung muss(!) anders gelöst werden: Unsere Grundstücke haben die Hauptlast des Bp 115 durch zulabfließenden Verkehrslärm zu tragen, als Zugabe winkt nun Dauerlärm durch zertrümmerte Weinflaschen. Leicht könnte diese Zumutung in akustisches Niemandsland verlegt werden, entweder ans Ende des Elchweges oder in den Grenzbereich in die Busspur zwischen Bp ll4lll5: hier könnte problemlos eine Nische eingerichtet werden. Das Argument des Süldteplaners, hier würde der voryesehene Parklandschaftsstreifen optisch beeinträchtigt, kann nicht überzeugen: der Büryer, der Tag und Nacht der Ensorgungskulisse der Umgebung ausg,esetzt ist, darf nicht städteplanerischem Perfektionismus geopfen werden. Wenn man die Parklandschaft häne erhalten wollen, dann wäre das durch den Verzicht auf Bp 115 leicht zu erreichen gewesen. Sehr geehne Damen und Herren aus der Planungsabteilung, sehr geehrter Herr Büryermeister, daR der Schatten, über den die Verantwortlichen springen müssten, um das durchaus vorhandene Wohlwollen der unminelbaren Anlieger zum Projekt zu stärken, nicht allzu groß ist, ein Eingehen auf die aufgezeigten VorscNäge-Verlagerung des Miillplatzes, Abrücken von der Grenzbebauung würden dem Harmoniebedürfnis der Anlieger deutlich entgegenkommen und wir sind sicher, die eingangs beschriebene Versöhnung zwischen Alt-und Neubewohnem erleichtem. Meinungsverschiedenheiten sollten im Konsens und ohne langwierige juristiche Auseinandenetzungen gelöst werden. Es wäre also schön,wenn unsere Bedenken Gehör finden. Wir bitten um eine Stellungnahme bis zum 30.05.2016 ßt tto q Arnt für Stadplanung, Stadtentwicklung und Demografe z. Hd. Herm Raf Riner Alte Rathaus Straße 26 50259 Pulheim ?: -'Trür.ir,.l - ljtu, t3';o,.vb,t !.8 . lo o6. 1g Pulheim, den 1 7Juni, 2016 Unsere Einwände Betreft Bebaungsplan Nr. 'l 15, Pulheim, zwischen Elchweg und Am Lindenkreuz Sehr geehfter Herr Ritter, wir beziehen uns auf die Bürge^€rsammlung \om 01.06.2016 und möchten die Möglichkeir nuEen lhnen uns€re Bedenken und Einwände in schriftlicher Form fristgemäß vorzutragen. Ais wir unser Grund$ück im Elchweg imJahr 2oog gekauft haben wurde das planungsgebiet 115 von einer Baumschule genuut und als parkhndschaft ausgewiesen. warum rnän jetzt von einer Nutzungsänderung von einer ausgeschriebenen parklandschaft hin zu einem Baugebiet mit mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern mit 2,5 Geschossigkeit wechselt, erschließt sich uns leider nicht. Auch der gephntq ökologiscfE Arsghich, in Form eines Grünstreifens am Rarde des BP 1 15 erscheint uns hier nicht ausreichend. Die aktuelle Planung fur das BP 115 sieht eine Bebauung mit maximalen 2 Geschossen + ausgebautem Dachgeschoss bzw. staffelgeschoß \or. Auf Nachfrage bei der Bürgener-mmlung war keiner der anwesenden veranftionlichen der $adt pulheim in der Lage eine kläre AJssage über die genaue Firsthöhe zu machen. Diese mangelnde vorbereitung fuir diesen Termin war für uns unlerständlich und kann so nicht akzeptiert werden. Aktuell können wir hier nur mumaßen, dass die geplante Bebauung !'on einer Firsthöhe \on min. 11 Meter bis max. '12 Metem ausgehl Die angrenzende Besundsbebauung vom Bp 1 15 (Arn Lindenkreuz / Ekh/veg wurde mit äiner 1.5 Geschossitkeit und einer maximalen Fir$höhe von gm genehmrgL uns $ellt sich nun hier die Frate. warum fur das BP'115 eine 2,5 ges(hossige Bauweise vorgesehen isL da dieses sich unharmonisch in die Bestandbebauung einfügen würde. Hinzu kommt eine massive schattenbildung an die angrenzenden Häuser der Be$andsbebauung. Das Argument der stadt ug Juni 17,20'16 Seite 2 flir uns völlig inakzeptabel. Die im Bebauungsplan ausgewies€nen Grundstücksgrößen lassen eine optimale wohnflächennutzung bei einer '1,5 Geschossigkeit zu. Dieses wurde aufder Bürgenersammlung Pulheim, die oflimale Ausnutzung der Baugrundstücke ist von einem Anwohner ganz klar dargestellt. Die mögliche Verkehrsanbindung des BP 115 über die Straße am Lindenkreuz und über den Elchweg beruht unseres Erachtens nach nur auf theoretischen Übedegungen und nicht auf tatsächlichen Gegebenheiten. Aktuell steltt sich schon .jeta das Erreichen der Pulheimer Stadt durch die Bahnunterfuhrun! (Elchweg - Zur alten Wassermühle) zu Hauptverkehrszeiten als Herausforderung dar. Ein Ausbau der Bahnunterführung ist grundsätzlich zu begrüßen, vor allen Dingen für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, die nicht in der Lage sind Treppen zu steigen. Grundsätzlich m(rhten wir hier noch anfligen, dass im Elchweg täglich Fahrzeuge in nicht gekennzeichneten Parkflächen abgestelh werden, die nicht rom Ordnungsamt geahndet werden, aber enscheidend zum Verkehrsfluss mitbeitragen. Abgesehen von der Tatsache, dass bei uns schon mehrfach die Müllabfuhr nicht durchkäm, steltt sich uns natürlich die Frage, was passiert in Notfällen, wenn die Feuerwehr bzw. Rettungsfahrz euge eine Zur,\,eg suchen. Ein höheres Verkehrsaufkommen wird diese Situation sicherlich nicht lösen. unsere Bedenken und unsere Anliegen gegenüber dem BP1 1 5 und dessen Aus\rvirkunten mit 67 neuen Wohneinheiten haben wir lhnen hiermit mitgeteitt. Wir bitten die Stadt pulheim zum Wohl der bestehenden Bürger und der neuen Bürger der Stadt dieses zu b€rücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen I 7 Juni 20t -7Qlt*Er5.^trh"*. ß| fsö wt4 PUL}iEIflIP - Amt fik §tadtcilwicklung. Stadtplanung und Demografie Bürgerversammlung am 01.06.2016, Beginn 18.00 Uhr Ort: Ratssaal in Pulheim Planung: Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Bereich: ryischen Elchweg und Am Lindenkrcuz llsmo: Amchrift Bct,rtr 4) qen,4o<<.,Cklrl . 2) Verhar,,rs;+Lq,kc,)L S) ür*yl,c $t"r tl N - UOtnr-- W &M o^?eO,s" $"^d -> Lfo.FrrmrAnüun: ^r t8 tto l6Jyqr ,e. 20ffi i!e -. 1Ls t6 u /6 uo r-t Pulhcin, dca 3. luni 2O16 An den Bürgermeister der Stadt Pulheim hier: Planungsamt der Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 50259 Pulheim Anregung zur Bebauungsplanung BP 115 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Henen, im Bereich des oben stehenden Bebauungsplanes belindet sich eine dezeit ca. 850 m2 große Grundstucksfläche in meinem Besitz, welche ich grundsätzlich im Einklang mit dem städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes bebauen möchte. Allerdings rege ich an, die Größe des Baufensters von dezeit 12,0m x 15,0 m aut 18,0 m x 15,0 m zu vergrößem. Dies versetAe mich in die Lage, ein Mehrfamilienhaus zu errichten, welches sich aulgrund der städtebaulichen Umgebung (siehe Oberlieger) sehr gut einfügen würde. Die StellplaEanlage hierfür bestünde b€reits in Form der bestehenden Garagen entlang meines Wohngrundstuckes. Über dle Benicksichtigung meines wunsches, der u.a. auch der Schaflung eines in Pulheim benötigrten Wohnungsangebotes diente, würde ich mich sehr freuen. Da das Grundshick unmittelbar an mein Wohngrundstück angrena, ist mir eine hochwertige Aus{ührung und eine engagierte architektonische Gestaltung ein selbstverständliches Anliegen. lch verbleibe mit freundlichen Gnißen ge F3ö Sstrelaiat Bürgemeütr 1 t JUr{l 2016 An den Bärgermeister der Stadt Pulheim Frank Keppeler An das Amt Iür Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Rathaus Pulheim Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim sta.ltoulheim a oulheirn.Jc Betr. : Bebauungsplan Nr. 1 15 Pulheim Sek geehrter Herr Bürgermeister Keppeler vrir mdchten im Rahmen der frütrzeitigen Bürgerbeteiligung zum geplanten BP I 15 unsere Bedenken zur geplanten Geschosshöhe der Häuser vorbringen. 1) Historie Im Jahr 1996 haben wir unser Grundstück ( Am Lindenkreuz ) gekauft und 1999 bebaut. Die Fläche des Planungsgebieres I 15 wurde zu dieser Zeit als geschütae Baumschule genuta und als parklandschaft ausgewiesen. Unser Haus ist mit der Terrasse und dem schmalen Ganen in Richung dieser Grünfläche a:usgerichtet. Planungsrechtlich wurde die Zahl der Vollgeschosse aufl festgelegt und die Finrhöhe auf8,00m begrena. Begrändet wird diese Elnschränkung im BP 59 damit' dass eine zu starke Höhenentwicklung der Gebäude vermieden werden soll' 2)Aktuelle Situation Im Rahmen der Büryerversammlung am 01.06.2016 wurden u.a die Planungen zur Geschosshöhe BP 1 15 vorgestellt. Danach dürfen die Häuser mit maximal 2 ceschossen plus ausgebaurem EFH Dachgeschäss bzw. Staffelgeschoss enichtet werden. Die Grundstücksflächen liegen bei den zwischen 450 und 5(X) qm und bei DHH bei 300 qm. Im Entwurf "Begrändung BP 115 Stand April 2016'wird im Punkt l. "Planerfordemis auf die rÄ'andels" beschlossen vom Rat Leitziele und säegischän Ziele zur Gestaltung des demografischen die der Stadt pulheim 2110. verwiesen. Es werden daraus zwei strategische Ziele zitier! nämlich von Schafrrng bezahlbaren Wohnraumes in Form von Geschosswohnungsbau und die Aktivierung Flächenpotentialen. 3) Kritik aj Unter Geschosswohnungsbau versteht man laut Wikipedia einen Bau von Wohnungen in mehrsttickiger nauweise. öie Wohngebaude verfiigen über mehrere abgeschlossene Wohneinheiten auf mehr als einer Etage. In den stmregischen Zielen zur Cestaltung des demografrschen Wandels der Sladr Pulheim vom 09. I I .2010 steht unter anderem. dass die Sradt Pulheim die vorausseEungen für den Geschosswohnungsbau in deflir geeigueter Lage schaft. Das veryleichsweise kleine Baugebier I 15 wird von 13 Bestandsgebäuden auf3 von 4 seiten begrenzr" davon isr nur I Gebäude 2-geschossig mit Staffelgeschoss. alle übrigen sind geringer gCcmssig, die meisten nur l-geschossig. Diese Ausgangslage erscheint mir alles andere als geeignet im Sinne des Ratsbeschlusses von 2010 ftr den Geschosswohnungsbau. Das unmittelbar sich anschließende Bebaungsplangebiet I 14 ist im Vergleich zu I l5 er*'a 3x so groß und grena nur an einer Seite an 7 Bestandsobjekte. Hier können wir eher eine "geeignete Lage" im Sinne des Rasbeschlusses aus 2010 erkennen. b) Im Rahmen der Einzel- und Doppelhäuser sollen 2 + I Geschosse möglich sein. Das Familienbild und die Form des Zusammenlebens von Familien hat sich in den letaen Jahren veränden. W:ihrend füilrer Eltern und Kinder regelmäßig zusammen wohnten. hat sich aufgrund von räckläufigen Heirats- und Geburterziffem und der Instabilität von Ehen die Situation geändert. Die Zahl der Haushalte. in denen Eltem mit Kindem zusammenleben. ist unter 5fflo aller Haushalte gesunken und es ist ein deutlicher Trend zu kleineren Familien zu beobachren .(Aus "Wandel der Familienentwicklung - Ursachen und Folgen" bpb.de . Bundeszentrale ftir politische Bildung ) In dieser Situation sollen im BP I l5 fast 3-geschossige EFH enstehen. mit einer möglichen Wohnfläche. die *'eit über den Bedarf hinausgeht. lm Rahmen der letaen Btirgerbeteiligung am 0l .06.2016 haben sich mehrere Eigentümer zu \[bn gemeldet. die bei I .5-geschossiger Bauu eise und vergleichbarer Grundstücksfläche über 300qm Wohn-Nutzfläche verfügen. bei uns sieht die Siuation ähnlich aus. Mr fragen uns, *'ie groß die Wohnflächen bei mindestens einem Geschoss mehr werden und welche Familien diese Wohnfläche benötigen. Wir sehan hier keinen Bedarl und halten.die 1.S-geschossige Bauweise. gerade angesichts des zuvor beschriebenen Trcnds zur sozialen Struktur. friLr völlig ausreichend. c) Am stärksten rrird der Bodenwen eines Grundsrücks durch die Bebaubarkeir und die zu errichtende Wohnfläche bestimmt (aus immovertauf24.de). Uns drängt sich der Eindruck auf. dass der Wert der EFH und DHH durch die größere Geschosszahl erhöht r,rird . um damit bessere Verkaufspreise der Grundstücke zu erzielen. 4. Zusammenfassung Insgesamt können uir keinen Bedarf für Einfamilienhäusem mit übergroßen Wohnflächen erkennen. die Ent*icklung der soziale Struktur der Familien forden eher das Gegenteil. Gteichzeitig soll inminen eines Gebietes mir einer niedrigen Bestandsbebauung der Geschosswohnungsbau realisierr werden. Deshalb bitten *ir darum. dass die zu starke Höhenentwicklung der Gebäude. gerade am Üfergang zw Bestandsbebauung auf3 Seiten. vermieden und die Geschosszahl auf l+ Staffelgeschoss oder ausgebautes Dach beschLränkt wird. Pulheim den 14.06.2016 Veneiler: Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CDU SPD B90/Die Grünen FDP B{Irgerverein t lo ?ui 3 L Mai € ? ,t.ad 2016 setreraiä eoi,iä,relstr 3 0. MAt 2016 ffirffi§J) €6 {e-,'"q^ ' u-T vJ'1 do ---;1,'4!nt) ' ßr*larlt As ,*:d qal*f^. z)dd-,g tt T^4t , /r ü. ,, ;..t. ,.i,4 '?- An den Btirgermei ster der Stadt Pulheim Herm Frank Keppeler Alte Kölner Su. 26 50259 Pulheim X (r,t. I:*o*/hr*, r) , n.E| -r.^, r^at Pulhein d€n29.05.2016 Plenungseusschusssirung em 01.06.20f6 Top 3 Bürgerbeteiligung zu B-Plen ltS Stadt Pulheim Stadtgebiet Pulheim Verkehrsbelastung der Wohnstraße Am Lindenkreuz Sehr geehrte Herr Btirgermeister Keppeler. anliegend äbersenden w'ir unser Schreiben vom 24.05.2016 mit Anmerkungen zur laufenden Bärgerbeteiligung des B-Plan I t 5 m.d. Bine um Beräcksichtigung. Mit freundlichen Crüßen Anlage Schreiben der Anwohner vom 24.05.2016 mit Unterschriftenliste Anlage: Schreiben und Liste mit 11 Unterschriften - 4- I ro fs| An die . . . VorsitzendedesPlanungxussschuß der Stadt Pulheim Bärgermeister der Stadt Pulheim Frahionen im Rat der Stadt Pulheim Alte Kölner Straße Pulheim.den 2.+.0-i.10 I 6 50259 Pulheim Bärgerbcteiligung Bcbeuuagsphn Nr. ll5 Pulhcim Sehr geehner Herr Bürgermeister Keppeler sehr geehrte Vorsitzende. sehr geehne Damen und Herren. als direkt betroffene Anwohner der Straße Am Lindenkreuz nehmen wir mit großer Sorge die Entwicklung der Bebauungspläne I l3,l l4 und I l5 der Stadt Pulheim und die daraus sich entw'ickelnde Verkehrsbelasong der Straße Am Lindenkreuz zur Kennhis. Bereits jeta ist die Belastung der. als reinen Spielsrraße geplanren und ausgeführten Wohnstraße durch die topographisch bedingfe, zur kleinen Unterftihrung Am Kleekamp sfark abfallenden Gefä esituation. hoch. Sie wird regelmäßig durch die Hol- und Bringdienste der Kindertages*äne an der Pariser Straße und den feJtstellbarcn Ausweichverkehr von der Geyener Straße/Rathaus*raße (ventopfte Kreuzung Farehamstr/Steinstra߀) durch die kleine Bahnunterfrhrung in Richtung Autobahn /die wesrlichen Sudneile Kölns srark frequentien und genuta. Zusäulich sind mittlerweile Schwerlas Baufahrzeuge der srädtisch gefthrten ErscNießungsmaßnahme des BPI l3 als Nutzer feststellbar. Dies ist schlicht nicht hinnehmbar. Der Charakter der Spielstraße mit seinen klaren gesetzlichen Regelungen wird minlerweile dauerhaft von Autofahrern verleta. Eine Geftihrdung der spielenden Kinder, Fußgänger und Anwohner wird unter dem Aspekt einer 7 kmh ..AbktiLrzung" und Zeitget"inn in Kauf genommen. Generell wird schneller als die zulässigen gefahren. §elbst die wöchentliche Besenreinigung der ..Spielstraße" durch die Anwohner wird dadurch fast zum Abenreuer. und die in der Veryangenheir erfolgte verbale Aufforderung durch ortsfremde Straßcnnurzer doch endlich die im Wege stehenden Anr*ohner-Mülltonnen von der Straße zu räumen und die Verkehrshindemisse zu beseitigeq spricht ftir sich. Leider zeigen Vemunffsapelle hier keinerlei Mrktrng, so dass dringender Handlungsbedarf in Bezug auf verkehrsbegrenzende bauliche Maßnahmen schon jeta besteht. -z - Zur Erinnerung: Wir sprechen von einer seit t997 bestehenden reinen Anlieger-Wolmstraße. die der Feinerschließung von Baufeldem dient, nicht von einer Wohnsammelstraße oder gar einer überönlichen Erschliessun gsstraße. Diese Aspekre sind bereits bei der Aufstellung der B- Pläne I l3 /l 14 diskutiert worden. wurden jedoch von den Planungsverantwortlichen der Stadt zurückgestellt. Für die nunmehr in den textlichen Erläuterung des BP I 15 der Stadt Pulheim unrer dem Prmkt ,,Erschließung"aufgeführte Argumentation einer zumubaren Belastung der bestehenden Wohnstrassen durch die weitere Zunahme von Ziel und Quellverkehr der entstehenden Baugebiete, haben die Unterzeichner unter Berücksichtigung der schon jeta bestehenden Verkehrsbelastung kein Verständni s. Wir beantragen daher: l. a) Zur Vermcidung einer Verkehrsverlagerung von der Geyener Str über die Pariser/Londoner Suaße aufdie Straße Am Lindenkreuz zur Unterführung Am Kleekamp eine dauerhafte und wirksame Abkoppelung der Londoner Straße frr den motorisierten Fahrverkehr durch geeigrete Maßnahmen wie Aufoflasterungen in Verbindung mit Pollem etc. vorannehmenb) Alternativline Einbahnstraßenführung der Straße Am Lindenkreuz von der Londoner Str. bis auf die Höhe der Sraße Am Wiesenhang, um die abfallende und beschleunigende Mrkung der geradlinig gefthnen Gelällestraße zur Unterftihrung Am Kleekamp für Autofahrer zu unterbrechen. zu einer gerechteren Verteilung des zu envartenden Ziel und Quellverkehrs des neuen -Sp t t S iln Hinblick auf die angrerzenden Wohnquartiere zu gelangen, ist die Baugebietes Anbindung der Straße Hirschweg in das Plangebiet des BP I 15 erforderlich und umzus€tzen. 2. Um des BPI 15 ist die erfolgte Umsetzung des Aus6aus der Kreuzungsknoten Rathausstraße/ Steinstraße als städtische Infrastukturmaßnahme für die neuen Baugebiete zwingend erforderlich' Die unterschiedlichen Straßenbaulastträger dieser MaBnahme lassen leider keine zeimahe 3. Als generelle Voraussetzung fiiI die Rechtskraft und Umsetzung der Bauabeiten erwarten. Diese Situation leistet einer sowohl von Planem AbkiFz,ngsverkehr AnwohneÄ nicht gewänschten Verkehrsverlagerung von überörtlichem zur Unterführung Am Kleekamp in reine Wohngebiete Vorschub' Mit fieundl ichen Grüßen Ai^0tqc u:r"+as"k.[t^.a;\-