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Beschlussvorlage (BP 115 Pulheim Entwurf zur Offenlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
21.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:31
Aktualisiert
07.09.16, 18:31
Beschlussvorlage (BP 115 Pulheim Entwurf zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

1. Art der baulichen Nutzung A Baunutzungsverordnung - BauNVO - ) Die erfolgt im gesamten im Trennsystem. 9 Anschluss- und Benutzerzwang der der Stadt Pulheim ist das gesamte anfallende Abwasser, in der nach 53 Abs. 1c LWG, in die Abwasseranlage einzuleiten. Der Anschlussund Benutzerzwang besteht auch das Niederschlagwasser. Somit sind in den im Trennsystem Bereichen das Schmutz- und Niederschlagswasser den jeweils bestimmten Anlagen eine dezentrale 1. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA 1, WA 2, WA 3) Allgemeine Wohngebiete WA WA Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. 3. Kampfmittel bauliche Anlagen im Sinne des von 0,6 in Zuwegungen in werden. 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte lediglich bis zu einer werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO sind weitere bis max. 0,63 wenn die von Zufahrten, Terrassen und Pflaster Rasengittersteine, Rasenfugensteine hergestellt 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im WA 1 bei der Ermittlung der durch die von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das unterbauen (siehe auch A 3, 3. Absatz), die festgesetzte bis zu einer von maximal 0,8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ist die 18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt Dachneigung) max. festgesetzte WH einhalten. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die Polizeidienststelle zu Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html 0,4 WH GH 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen o M. 1:500 Bei Bodeneingriffen (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Einzelfunde, aber auch und in der Bodenbeschaffenheit, und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von ist dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in Zustand zu erhalten 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, Offene Bauweise E D Baugrenze baulicher Anlagen durch die max. die WH bei geneigten mit ihrer Dachabschlusskante (hierzu die Schnittkante auch Aufmauerungen) die Bei Staffelgeschossen um mind. 1,0 m von allen oder Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich nicht bemisst sich die WH durch den Abschluss der das (nicht das Dachgeschoss) umfassenden Die Umwehrungen von Dachterrassen sind von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA 3 sind bis max. 30 cm durch innen liegende, an der Terrassenabmauerung angebrachte Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in einem Teil des Plangebietes (siehe Planzeichnung) aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und so dass selbst bei einer wechseln Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 - Sicherheitsnachweise im Erd- und und der DIN 18196 und Grundbau; Bodenklassifikationen bautechnische sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. E 6. Landschaftsschutzgebiet F+R In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann bei Staffelgeschossen die maximal festgesetzte WH ausnahmsweise durch innen liegende, an der Terrassenabmauerung angebrachte um maximal 50 cm Die einer baulichen Anlage bemisst sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei Pult- F D Hinweise + Verkehrsberuhigter Bereich R Einfahrtbereich Artenschutz In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann die maximale GH ausnahmsweise durch technische Hinweise Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere die der des zu baubedingten zur Vermeidung und Verminderung 5. artenschutzrelevanter E der an das jeweilige angrenzenden dient (Oberkante des Abschlusses der V1 Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden: Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs, stattfinden. Hierdurch werden Nestern und Eiern Abwasser Versickerung des Niederschlagwassers V2 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein der in der Planzeichnung durch Dreiecke gekennzeichneten Baugrenzen durch die von Terrassen, oder bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m zugelassen werden kann, sofern die Die baubedingte ist so zu begrenzen, dass Eingriffe in und werden. E V3 und an die in einer von max. 3,0 m OKFF lediglich angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum die nicht In den mit WA 1 bezeichneten Bereichen D die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch Tiefgaragen Parkanlage 0,5 ha nach Vorgaben des MKULNV(2013) in der Ackerflur geschaffen: M1a Feldflur Grauammer, gerne als Grauammer, In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen kann 23 Abs. 3 BauNVO die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der und Garagen / Carports durch Garagen / Carports um max. 3,0 m 23 Abs. 3 BauNVO ist bei oder der Feldlerche sowie Turteltaube. ausnahmsweise ein bauordnungsrechtlich notwendiger und Garagen/Carports gekennzeichneten Der Stellplatz ist unmittelbar neben In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen sind in den maximal zwei Wohneinheiten Natur und Landschaft M1b Anlage von Luzerne-Brachen: Luzerne-Brachen in der offenen Feldflur zahlreiche Arten wichtige Habitatfunktionen und wirken dementsprechend multifunktional. Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel bevorzugen Luzerne-Brachen als Bruthabitate. Grauammer und Feldlerche erzielen auf Luzerne-Brachen sogar M1c Anlage von Ackerbrachen: Schwarz- und Buntbrachen stellen wichtige Habitatelemente innerhalb einer attraktiven Feldflur und E Landschaftsschutzgebiet 8. Sonstige Planzeichen Nahrungshabitate genutzt. Besonders hervorzuheben ist ihre Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitate Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel. M1d Anlage von Lerchenfenstern: Zur Anlage von Lerchenfenstern wird die bei der Einsaat 9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird die mit WA 2 und WA 3 gekennzeichneten Bereiche festgesetzt, dass Garagen/Carports und innerhalb der und den festgesetzten und Garagen/Carports sind. sind auch in den festgesetzten Vorgartenbereichen In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der und Garagen/Carports durch Garagen/Carports um max. 3,0 m werden (siehe unter A Punkt 3 Absatz 4). Die sind - da dass die Brachen rotieren nachzuweisen. einige Meter angehoben, so dass niedrigere Landen E die Gesamtdauer der artenschutzrechtlichen davon auszugehen ist, in einem Plan zu verorten und damit der Unteren Baumstandorte ausserhalb des Plangebietes 5.2 Tiefgaragen 12 Abs. 4 BauNVO sind in dem mit WA 1 gekennzeichneten Bereich unterirdischen Garagengeschossen (TGa) Hiervon ausgenommen sind 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch sind (siehe auch A Punkt 2.1). Ihre Decken sind der mit einer Substratschicht von mind. 1 m zu und dauerhaft zu und Garagen nur in und VERFAHRENSVERMERKE 9. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen AUFSTELLUNGSBESCHLUSS der am __________ E Dies gilt nicht in Bereichen mit am __________ .............................................................................................................................................................................................................................................. 5.3 Nebenanlagen 23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit 16 Abs. 2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen auf den nicht untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z.B. nur bis zu einem Rauminhalt von max. 30 sind. In den als festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen Ausgenommen hiervon Planungsausschuss am ___________ am ___________ vom___________ B Nr. 5). hierzu wird festgesetzt, dass auf den mit der Signatur gekennzeichneten bzw. die in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. AUSLEGUNGSBESCHLUSS E In den mit WA 1 und WA 2 am ___________ am ___________ vom___________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS B ___________ 1. Dachform und Dachneigung am ___________ vom__________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ .............................................................................................................................................................................................................................................. SATZUNGSBESCHLUSS 2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte am ___________ Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den bzw. einhalten. Diese M 1:500 09/2016 ............................................................................................................................................................................................................................................. RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE Pulheim, den Frank Keppeler 3. Einfriedungen AUSFERTIGUNGSVERMERK: In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen sind als Abgrenzung der (siehe entsprechende Signatur, Legende unter Punkt 9) nur Hecken bis zu 1,2 m der Oberkante der angrenzenden Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder bis max. 1.0 m Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere der an das jeweilige angrenzenden Entlang der restlichen sind Hecken und oder hinter dieser Bepflanzung sind nur Maschendraht- oder oder wenn der Bereich an eine der Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern, bis max. 2,0 m Vor bis max. 1,8 m vorhandener grenzt, deren Oberkante entlang Matten- dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Pulheim, den Frank Keppeler INKRAFTTRETEN Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes Im Bereich der hinteren Baugrenzen als Abtrennung der Terrassenbereiche bei am _____________ sind blickdichte Pulheim, den In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt Absatz 2 entsprechend. sind in den Erdgeschosswohnungen der blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der der jeweiligen Wohnung) zur Abtrennung der Terrassenbereiche Technischer Beigeordneter RECHTSGRUNDLAGEN 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). 2. Verordnung 5. Nebenanlagen Anlagen die Unterbringung von Abfall- und der sind die bauliche Nutzung der durch Artikel 6 des Gesetzes vom (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 4. Bauordnung des Planinhaltes durch Artikel 2 das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. C 5. Gemeindeordnung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt 1. Wasserschutzzone Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen im Plangebiet bedarf gem. der 6. Landeswassergesetz 7. Gesetz Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen. das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I 9. (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 716) zuletzt durch Gesetz STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE