Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
21.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:31
Aktualisiert
07.09.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Art der baulichen Nutzung
A
Baunutzungsverordnung - BauNVO - )
Die
erfolgt im gesamten
im Trennsystem.
9 Anschluss- und
Benutzerzwang der
der Stadt Pulheim ist das gesamte anfallende Abwasser, in
der
nach 53 Abs. 1c LWG, in die
Abwasseranlage einzuleiten. Der Anschlussund Benutzerzwang besteht auch
das Niederschlagwasser. Somit sind in den im Trennsystem
Bereichen das Schmutz- und Niederschlagswasser den jeweils
bestimmten Anlagen
eine dezentrale
1. Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (WA 1, WA 2, WA 3)
Allgemeine Wohngebiete
WA
WA
Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind.
3. Kampfmittel
bauliche Anlagen im Sinne des
von 0,6
in
Zuwegungen in
werden.
19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte
lediglich bis zu einer
werden. Gem.
19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO sind weitere
bis max. 0,63
wenn die
von Zufahrten, Terrassen und
Pflaster
Rasengittersteine, Rasenfugensteine
hergestellt
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im WA 1 bei der Ermittlung der
durch die
von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das
unterbauen (siehe
auch A 3, 3. Absatz), die festgesetzte
bis zu einer
von maximal 0,8
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ist die
18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt
Dachneigung)
max. festgesetzte WH einhalten.
Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die
der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die
Polizeidienststelle
zu
Erfolgen
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit
dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html
0,4
WH
GH
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
o
M. 1:500
Bei Bodeneingriffen
(kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte
Einzelfunde, aber auch
und
in der
Bodenbeschaffenheit,
und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt
werden. Die Entdeckung von
ist dem Rheinischen Amt
Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.:
0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119)
anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in
Zustand zu erhalten
15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den
freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,
Offene Bauweise
E
D
Baugrenze
baulicher Anlagen durch die max.
die WH bei geneigten
mit ihrer Dachabschlusskante (hierzu
die Schnittkante
auch Aufmauerungen) die
Bei Staffelgeschossen
um mind. 1,0 m von allen
oder
Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich
nicht
bemisst
sich die WH durch den Abschluss der das
(nicht das Dachgeschoss) umfassenden
Die
Umwehrungen von Dachterrassen sind
von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA 3 sind
bis max. 30 cm durch innen liegende, an der Terrassenabmauerung angebrachte
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in einem Teil des Plangebietes (siehe Planzeichnung)
aus, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose
sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum
die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und
so dass selbst bei einer
wechseln
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
- Sicherheitsnachweise im Erd- und
und der DIN
18196
und Grundbau; Bodenklassifikationen
bautechnische
sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
E
6. Landschaftsschutzgebiet
F+R
In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann bei Staffelgeschossen die maximal festgesetzte WH
ausnahmsweise durch innen liegende, an der Terrassenabmauerung angebrachte
um maximal 50 cm
Die
einer baulichen Anlage bemisst sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei Pult-
F
D Hinweise
+
Verkehrsberuhigter Bereich
R
Einfahrtbereich
Artenschutz
In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann die maximale GH ausnahmsweise durch technische
Hinweise
Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere
die der
des
zu
baubedingten
zur
Vermeidung
und
Verminderung
5.
artenschutzrelevanter
E
der an das jeweilige
angrenzenden
dient (Oberkante des Abschlusses der
V1 Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden:
Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs,
stattfinden.
Hierdurch werden
Nestern
und
Eiern
Abwasser
Versickerung des Niederschlagwassers
V2
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein
der in der
Planzeichnung durch Dreiecke gekennzeichneten Baugrenzen
durch die
von Terrassen,
oder
bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m zugelassen werden kann, sofern die
Die baubedingte
ist so zu begrenzen, dass Eingriffe in
und
werden.
E
V3
und
an die
in einer
von max. 3,0 m
OKFF lediglich angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum
die
nicht
In den mit WA 1 bezeichneten Bereichen
D
die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch Tiefgaragen
Parkanlage
0,5 ha nach Vorgaben des MKULNV(2013) in der Ackerflur geschaffen:
M1a
Feldflur
Grauammer,
gerne als
Grauammer,
In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen kann
23 Abs. 3 BauNVO die hintere Baugrenze oder die
hintere Begrenzungslinie der
und Garagen / Carports durch Garagen / Carports um max. 3,0 m
23 Abs. 3 BauNVO ist bei
oder der
Feldlerche sowie Turteltaube.
ausnahmsweise ein bauordnungsrechtlich notwendiger
und Garagen/Carports gekennzeichneten
Der Stellplatz ist unmittelbar neben
In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen sind in den
maximal zwei Wohneinheiten
Natur und Landschaft
M1b
Anlage von Luzerne-Brachen:
Luzerne-Brachen
in der offenen Feldflur
zahlreiche Arten wichtige Habitatfunktionen und
wirken dementsprechend multifunktional. Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel bevorzugen
Luzerne-Brachen als Bruthabitate. Grauammer und Feldlerche erzielen auf Luzerne-Brachen sogar
M1c
Anlage von Ackerbrachen:
Schwarz- und Buntbrachen stellen wichtige Habitatelemente innerhalb einer attraktiven Feldflur und
E
Landschaftsschutzgebiet
8. Sonstige Planzeichen
Nahrungshabitate genutzt. Besonders hervorzuheben ist ihre Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitate
Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel.
M1d
Anlage von Lerchenfenstern:
Zur Anlage von Lerchenfenstern wird die
bei der Einsaat
9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird
die mit WA 2 und WA 3 gekennzeichneten Bereiche festgesetzt, dass
Garagen/Carports und
innerhalb der
und den
festgesetzten
und Garagen/Carports
sind.
sind auch in den festgesetzten Vorgartenbereichen
In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der
und Garagen/Carports durch Garagen/Carports um max. 3,0 m
werden (siehe
unter A Punkt 3 Absatz 4).
Die
sind - da
dass die Brachen rotieren nachzuweisen.
einige Meter angehoben, so dass
niedrigere
Landen
E
die Gesamtdauer der artenschutzrechtlichen
davon auszugehen ist,
in einem Plan zu verorten und damit
der Unteren
Baumstandorte ausserhalb des Plangebietes
5.2 Tiefgaragen
12 Abs. 4 BauNVO sind in dem mit WA 1 gekennzeichneten Bereich
unterirdischen Garagengeschossen (TGa)
Hiervon ausgenommen sind
23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch
sind (siehe auch A Punkt 2.1). Ihre Decken sind
der
mit einer Substratschicht von mind. 1 m zu
und dauerhaft zu
und Garagen nur in
und
VERFAHRENSVERMERKE
9. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
der
am __________
E
Dies gilt nicht in Bereichen mit
am __________
..............................................................................................................................................................................................................................................
5.3 Nebenanlagen
23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit
16 Abs. 2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA 3
gekennzeichneten Bereichen auf den nicht
untergeordnete oberirdische
Nebenanlagen (wie z.B.
nur
bis zu einem Rauminhalt von max. 30
sind. In den als
festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen
Ausgenommen hiervon
Planungsausschuss
am ___________
am ___________
vom___________
B Nr. 5).
hierzu wird festgesetzt, dass auf den mit der Signatur
gekennzeichneten
bzw.
die
in der Zeit vom _____________ bis _____________
.............................................................................................................................................................................................................................................
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
E
In den mit WA 1 und WA 2
am ___________
am ___________
vom___________
in der Zeit vom _____________ bis _____________
.............................................................................................................................................................................................................................................
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
B
___________
1. Dachform und Dachneigung
am ___________
vom__________
in der Zeit vom _____________ bis _____________
..............................................................................................................................................................................................................................................
SATZUNGSBESCHLUSS
2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte
am ___________
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der
der entsprechenden
werden nicht zur
gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen
Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und
einen Mindestabstand von 1,25 m von den
bzw.
einhalten. Diese
M 1:500
09/2016
.............................................................................................................................................................................................................................................
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
Pulheim, den
Frank Keppeler
3. Einfriedungen
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
In den mit WA 3 gekennzeichneten Bereichen sind als Abgrenzung der
(siehe entsprechende Signatur,
Legende unter Punkt 9) nur Hecken bis zu 1,2 m
der Oberkante der angrenzenden
Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder
bis max. 1.0 m
Als
unterer Bezugspunkt gilt die mittlere
der an das jeweilige
angrenzenden
Entlang der restlichen
sind
Hecken und
oder hinter dieser Bepflanzung sind nur Maschendraht- oder
oder wenn der Bereich an eine
der
Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern,
bis max. 2,0 m
Vor
bis max. 1,8 m
vorhandener
grenzt,
deren Oberkante entlang
Matten-
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
Pulheim, den
Frank Keppeler
INKRAFTTRETEN
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
Im Bereich der hinteren Baugrenzen als Abtrennung der Terrassenbereiche bei
am _____________
sind blickdichte
Pulheim, den
In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt Absatz 2 entsprechend.
sind in den
Erdgeschosswohnungen der
blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m
und 3,0 m Tiefe
(gemessen ab der
der jeweiligen Wohnung) zur Abtrennung der Terrassenbereiche
Technischer Beigeordneter
RECHTSGRUNDLAGEN
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
2. Verordnung
5. Nebenanlagen
Anlagen
die Unterbringung von Abfall- und
der
sind
die bauliche Nutzung der
durch Artikel 6 des Gesetzes vom
(Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
4. Bauordnung
des
Planinhaltes
durch Artikel 2
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.
C
5. Gemeindeordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt
1. Wasserschutzzone
Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind
zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen
im Plangebiet bedarf gem. der
6. Landeswassergesetz
7. Gesetz
Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau
und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren
des
Rhein-Erft-Kreises zu beantragen.
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926)
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I
9.
(Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom
716) zuletzt
durch Gesetz
STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE