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Mitteilungsvorlage (Regionalplanung für den Regierungsbezirk Köln - Fortschreibung hier: Bevölkerungsprognosen (siehe Vorlage 74/2016))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
255 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Mitteilungsvorlage (Regionalplanung für den Regierungsbezirk Köln - Fortschreibung
hier: Bevölkerungsprognosen
(siehe Vorlage 74/2016)) Mitteilungsvorlage (Regionalplanung für den Regierungsbezirk Köln - Fortschreibung
hier: Bevölkerungsprognosen
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hier: Bevölkerungsprognosen
(siehe Vorlage 74/2016))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 184/2016 Erstellt am: 30.05.2016 Aktenzeichen: IV/61 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Planungsausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 29.06.2016 Betreff Regionalplanung für den Regierungsbezirk Köln - Fortschreibung hier: Bevölkerungsprognosen (siehe Vorlage 74/2016) Mitteilung Im Rahmen der Regionalplanungsfortschreibung für den Regierungsbezirk Köln wird darauf abgezielt, die zukünftigen Wohnflächenbedarfe der angehörigen Kommunen bis 2035 zu ermitteln. Die Vorausberechnung des zukünftigen Wohnflächenbedarfs basiert zum einen auf Ermittlungen zu Wohnungsbestandsbedarfen, d.h. dem Ersatzbedarf und Fluktuationsreserven bezogen auf den Wohnungsbestand. Darüber hinaus wird der Neubaubedarf auf Grundlage der zukünftigen Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen in der Region ermittelt. Um eine fundierte Einschätzung zu den zukünftig zu erwartenden Wohnungs- bzw. Wohnflächenbedarfen in Pulheim zu erhalten, wurden aktuell verfügbare Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 / 2040 ausgewertet. Darüber hinaus wurde die Prognose zur regionalen Wohnungsneubaunachfrage und zum Baulandbedarf in Folge der Zuwanderung von Flüchtlingen und der demografischen Entwicklung bis 2020 in NRW ausgewertet, die vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der NRW.BANK erstellt wurde. Zur Kenntnisnahme werden im Folgenden zentrale Ergebnisse dargestellt (für einen umfassenderen Einblick siehe Anlage 1 „Bevölkerungsprognosen“ und Anlage 2 „MBWSV_NRW Modellrechnung zukünftige Wohnungsnachfrage“). Sie dienen als ergänzende Datengrundlage zu Bedarfszahlen, die die Regionalplanungsbehörde im Rahmen der Regionalplanungsfortschreibung für den Regierungsbezirk Köln für die einzelnen Kommune ableiten wird. 1. Bevölkerungsprognosen für Pulheim  Für die Stadt Pulheim liegen aktuelle Bevölkerungsvorausberechnungen von der Bertelsmann Stiftung (2012 bis 2030) und von IT.NRW (Gemeindemodellrechnung 2014 bis 2040) vor. Letztere ist Basis für die Bedarfsberechnung innerhalb der Regionalplanfortschreibung. Die Wanderungszugewinne aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation sind in beide Prognosen nicht eingeflossen. Die nächste Aktualisierung wird von IT.NRW voraussichtlich in 2018 mit Berücksichtigung des Prognosezeitraums ab 2017 vorgenommen. Der Zeitraum für eine aktualisierte Bevölkerungsvorausberechnung von der Bertelsmann Stiftung steht derzeit nicht fest.  Beide Bevölkerungsprognosen treffen Annahmen auf Grundlage bisheriger demografischer Entwicklungen. Im Einzelnen werden Annahmen zur zukünftigen Geburtenentwicklung, zu Mortalität (Sterbefällen) sowie Zuzügen und Fortzügen getroffen. Anhand dieser vier Komponenten wird die zukünftige Entwicklung der Bevölkerungszahl sowie Vorlage Nr.: 184/2016 . Seite 2 / 5 die Struktur der Pulheimer Bevölkerung nach Alter und Geschlecht Jahr für Jahr bis zum Ende des Prognosezeitraums vorausberechnet.  Die dargestellten Prognosen basieren auf statistisch belegten demografischen Trends sowie Annahmen zum weiteren Verlauf. Die faktische Entwicklung, insbesondere der Wanderungsbewegungen, hängt von den speziellen Rahmenbedingungen in der Stadt Pulheim ab. Ob und in welchem Ausmaß Menschen nach Pulheim zuziehen, ist maßgeblich auch vom Wohnangebot, den arbeitsmarktspezifischen Bedingungen sowie weiteren Infrastrukturangeboten für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Pulheim abhängig.  Für die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in Pulheim sind folgende Prognoseergebnisse festzuhalten: o Nach der Bertelsmann Stiftung und IT.NRW ist eine rückläufige natürliche Bevölkerungsentwicklung zu erwarten, d.h. dass die Zahl der Sterbefälle die der Geburten übersteigt und die Bevölkerung „natürlich“ schrumpft. Die Zahl der Geburten wird also nicht ausreichen, um die Sterbefälle auszugleichen. Diese Entwicklung wird sich im Zeitverlauf bis 2030 voraussichtlich intensivieren. o IT.NRW (Basis-Variante mit Berücksichtigung von Wanderung) geht aber davon aus, dass – durch Zuwanderung, die die Wegzüge übersteigt – die Einwohnerzahl in Pulheim kontinuierlich zunehmen wird: Die Zahl der Personen mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Pulheim wird danach im Jahr 2039 um rd. 7% höher sein als noch 2013. Demgegenüber berechnet die Bertelsmann Stiftung für den Betrachtungszeitraum 2012 bis 2030 eine leicht rückläufige Entwicklung der Bevölkerungszahl und im Gesamtzeitraum eine Schrumpfung von rd. 3%. o Im Vergleichszeitraum zwischen 2015 und 2030 geht die Bertelsmann Stiftung von einem leichten Rückgang der Bevölkerung von 53.030 auf 51.470 Pulheimer Einwohner aus (-2,9%). o IT.NRW prognostiziert einen Anstieg von 53.463 auf 55.969 Einwohner (+4,7%). Damit geht IT.NRW im Jahr 2030 im Vergleich zu Bertelsmann von einem Plus von rd. 4.500 Bürgern aus.  Der Vergleich der vorausberechneten und der vergangenen demografischen Entwicklungen in Pulheim zeigt, dass beide Prognosen von einer moderaten Entwicklung der Pulheimer Einwohnerzahl bis 2030 ausgehen, was der relativ stabilen, lediglich leicht schwankenden Bevölkerungsentwicklung seit 2010 entspricht. Doch zeigen sich auch Abweichungen1: o Nach der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 wird für das Jahr 2014 ein Stand von 53.345 Einwohnern mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz in Pulheim ermittelt. Dies entspricht gegenüber 2013 einem leichten Anstieg von 0,4%. Für 2015 sind noch keine Daten verfügbar. Die Einwohnermeldedaten für 2014 (53.988 Personen mit alleinigem bzw. Hauptwohnsitz in Pulheim) deuten ebenfalls auf einen leichten und in 2015 (54.952) deutlichen Anstieg der Bevölkerungszahl durch Flüchtlingszuwanderung hin.2 o Die von der Bertelsmann Stiftung prognostizierten Bevölkerungszahlen für Pulheimer mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gehen für 2015 von einer rückläufigen Tendenz und im Ergebnis von 53.030 Einwohnern aus, was der positiven Entwicklung nach den amtlichen Meldedaten widerspricht. Für 2014 weist die Bertelsmann Stiftung keine Daten aus. o Die von IT.NRW prognostizierten, leicht steigenden Zahlen der Einwohner für 2014 (53.283) und für 2015 (53.463) liegen unterhalb, aber im Vergleich zur Bertelsmann Stiftung näher an den amtlichen Meldedaten. 1 2 Aufgrund der unvollständigen Datenlage hinsichtlich der Bevölkerungszahlen für den Vergleichszeitraum 2013 bis 2015 können keine Trends, sondern lediglich Einzeldaten im Vergleich dargestellt werden. Zur Einordnung der amtlichen Daten ist festzuhalten, dass die Einwohnermeldedaten in Pulheim jährlich um rund 1% (zwischen 2010 und 2014 um rd. 500 bis 640 Personen) über den Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 liegen. Die Abweichungen kommen durch Unregelmäßigkeiten bei den Meldebewegungen zustande. So wurden im Rahmen des Zensus die zugrunde gelegten Daten aus den amtlichen Melderegistern um so genannte Karteileichen und Fehlbestände bereinigt. Die betreffenden Personen konnten aus Datenschutzgründen nicht an die Meldeämter rückgespielt werden, sodass eine Korrektur von dieser Seite nicht möglich war und die unterschiedlichen Datenbestände bestehen bleiben. Vorlage Nr.: 184/2016 . Seite 3 / 5  Im Ergebnis kommen die Vergleichsprognosen der Gemeindemodellrechnung von IT.NRW und die aktuelle Bevölkerungsprognose der Bertelsmann Stiftung zu unterschiedlichen Einschätzungen der künftigen Bevölkerungsentwicklung in Pulheim, obwohl sie zeitlich (Stichtage 01.01.2014 bzw. 31.12.2012) nahe beieinander liegen. Dies ist auf unterschiedliche Datengrundlagen, Berechnungsmethoden und Grundannahmen zur Entwicklung der einzelnen demografischen Komponenten zurückzuführen: o Im direkten Vergleich der Prognosen zeigt sich, dass bis 2030 ähnliche jährliche Geburtenzahlen berechnet werden, die auch die vergangene Entwicklung der Geburtenzahlen tendenziell fortschreiben. Allerdings haben sich die Geburten in Pulheim jüngst in den Jahren 2014 und 2015 stärker erhöht, was in den Prognosen nicht abgedeckt wird. o Hinsichtlich der Sterbefälle liegt die Prognose der Bertelsmann Stiftung für 2015 weit über IT.NRW und erscheint im Vergleich zu den amtlichen Daten von IT.NRW für die vergangene Entwicklung als überschätzt. o In Bezug auf die Wanderungsbewegungen gehen beide Prognosen von positiven und in der Tendenz steigenden Wanderungssalden bis 2030 aus, d.h. dass die Zahl der Zuzüge pro Jahr die der Fortzüge übersteigt. IT.NRW geht allerdings im Vergleich zur Bertelsmann Stiftung von höheren jährlichen Wanderungsüberschüssen aus. o Im Ergebnis erwartet die Bertelsmann Stiftung relativ geringe Bevölkerungszuwächse durch Zuwanderung, die den negativen Saldo der natürlichen Bevölkerungsentwicklung bzw. die „Sterbeüberschüsse“ nicht ausgleichen können. Hieraus ergibt sich eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung. Nach Berechnungen von IT.NRW übersteigt die jährliche Zahl der Wanderungsüberschüsse die der Sterbeüberschüsse, so dass im Ergebnis eine moderat zunehmende Zahl an Einwohnern in Pulheim bis 2030 bzw. bis 2039/40 prognostiziert wird.  Während sich die Anteile der Altersgruppen im Betrachtungszeitraum zwischen 2010 und 2015, wenn überhaupt, nur leicht verschoben haben, wird sich die Altersstruktur in der Pulheimer Bevölkerung bis 2030 und 2040 voraussichtlich stärker verändern: Beiden Prognosen zufolge wird die Zahl der Einwohner im Jugendalter und in mittleren Altersgruppen sinken. Demgegenüber soll die Zahl der Kinder bis neun Jahren steigen. Gleiches gilt für die Zahl der Menschen ab 65 Jahren und hier und insbesondere die Zahl der ab 80-Jährigen.  Der zahlenmäßige Anstieg der Personen in jungen Altersgruppen wird voraussichtlich gegenüber den starken Zuwächsen bei älteren Bevölkerungsgruppen deutlich geringer ausfallen, sodass ältere Menschen ein noch stärkeres Gewicht erhalten. Dies gilt insbesondere für Bürger ab 80 Jahren. Ihr Anteil soll von 2015 bis 2030 von rd. 6% auf rd. 10% (Bertelsmann) bzw. auf rd. 13% (IT.NRW) steigen. Bis 2035 berechnet IT.NRW einen weiteren Anstieg auf 14%. Das heißt: In 2035 wird voraussichtlich mehr als jeder dritte Bürger (35,5%) 65 Jahre und älter sein (Vergleichswert 2015: 24-25%). Etwa jeder siebte wird 80 Jahre oder älter sein. Zwischenfazit:  Folgt man der Prognose von IT.NRW, ist angesichts statistisch belegter demografischer Trends mittelfristig eine leicht steigende Bevölkerungszahl in Pulheim wahrscheinlich. Nach der Bertelsmann Stiftung nimmt die Zahl der Einwohner in sehr geringem Umfang ab.  Beiden Prognosen zufolge wird die Bevölkerung Pulheims – angesichts ihrer spezifischen Altersstruktur – nur auf ähnlichem Niveau bleiben bzw. leicht wachsen, wenn ausreichende Zuwanderung stattfindet, die die rückläufige natürliche Bevölkerungsentwicklung (Sterbeüberschüsse) ausgleicht.  Demografische Entwicklungen sind aktiv durch kommunale politische Entscheidungen und Maßnahmen beeinflussbar. Zuwanderung, die die rückläufige natürliche Bevölkerungsentwicklung in Pulheim angesichts geringer Geburtenzahlen ausgleicht, muss vor allem auch durch ein entsprechendes Wohnungsangebot ermöglicht werden. Vorlage Nr.: 184/2016 . Seite 4 / 5 2. Regionale Wohnungsneubaunachfrage und Baulandbedarf in Folge der Zuwanderung von Flüchtlingen und der demografischen Entwicklung bis 2020 in NRW Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Unterstützung der Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK eine Modellrechnung zur Wohnungsneubaunachfrage in NRW bis 2020 veröffentlicht. Im Einzelnen wird modellhaft berechnet, wie sich die Wohnungsnachfrage durch die Zuwanderung von Flüchtlingen und die demografische Entwicklung voraussichtlich verändern wird. Aus den Ergebnissen lassen sich wichtige Hinweise für die Regionalplanfortschreibung und speziell der Wohnungsmarktsituation in Pulheim ableiten. Zentrale Ergebnisse sind:  Durch die Zuwanderung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 müssen in NRW mittelfristig 500.000 Menschen eine Wohnung finden. Dabei wird von voraussichtlich 250.000 zugewanderten Flüchtlingen mit Bleibeperspektive und deren Familiennachzug (jeweils eine weitere Person) und einer Wohnungsbelegung von 2,5 Personen pro Haushalt ausgegangen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Haushaltsgröße in NRW beträgt 2,0 Personen; in Pulheim 2,2 Personen. In der Region Köln / Bonn wird durch den Zuzug der Flüchtlinge in 2015 und 2016 einschließlich Familiennachzug eine zusätzliche Wohnungsnachfrage entstehen von:  40.800 Wohnungen (Variante A: Die geflohenen neu Zugewanderten bleiben in den Kommunen, in denen sie nach dem Königsteiner Schlüssel für die Erstaufnahme verteilt wurden) bzw.  44.600 Wohnungen (Variante B: Die geflohenen neu Zugewanderten wählen den Wohnort nach demselben Muster wie die hier bereits ansässigen Zugewanderten mit Aufenthaltsrecht, entsprechend der jeweiligen Nationalität). Wo genau anerkannte Flüchtlinge zukünftig bundes- und landesweit leben werden, wird dadurch bestimmt sein, inwieweit die Landesregierungen die Wohnsitzzuweisung geltend machen: Nach dem von der Bundesregierung im Mai 2016 beschlossenen Integrationsgesetz müssen die in Deutschland lebenden Schutzberechtigten in den ersten drei Jahren in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Ankunft zugewiesen wurden. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016. In diesen drei Jahren können die Länder den Schutzberechtigten einen konkreten Wohnsitz zuweisen. Darüber hinaus können sie den Flüchtlingen verbieten, in Ballungsräume zu ziehen, wobei es eine Härtefallregelung gibt.3 Sofern die Landesregierung in NRW die Wohnsitzzuweisung durchsetzt, ist der in Variante A berechnete Wohnungsbedarf wahrscheinlicher.  Für den Wohnungsmarkt in der Region Köln / Bonn wird angesichts Flüchtlingszuwanderung in 2015 und 2016 und demografisch bedingter Entwicklungen bis 2020 insgesamt eine Zusatznachfrage von 113.000 Wohnungen (Verteilungsvariante A) bzw. 117.000 (Verteilungsvariante B) neuen Wohnungen berechnet. In Köln wird durch Flüchtlingszuwanderung und demografische Entwicklung (Zunahme der Zahl der Haushalte um 8% von 552.300 auf 593.800 Haushalte von 2014 bis 2020) die Wohnungsneubaunachfrage bis 2020 im Verhältnis zum Wohnungsbestand Ende 2014 8,2% (Variante A) ausmachen. In anderen Worten: Der Wohnungsmarkt muss um 8,2% wachsen, um den Bedarf zu decken. Durch die Wohnungsneubaunachfrage aufgrund der demografischen Entwicklung und Flüchtlingszuwanderung wird für die Stadt Köln bis 2020 ein zusätzlicher Flächenbedarf von rd. 2.900 ha berechnet.  3 Die Höhe der Nachfrage nach neu gebauten Wohnungen und Wohnflächen hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang leer stehende Wohnungen in den regionalen Wohnungsmärkten mobilisierbar sind und zur Bedarfsdeckung genutzt werden können. Für die vorliegende Modellrechnung wird der Wohnungsleerstand zu Ende des Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben (mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Einkommen von mindestens 712 Euro); Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2015-05-25-wohnsitz.html?nn=694676 (Stand: 30.05.2016). Vorlage Nr.: 184/2016 . Seite 5 / 5 Jahres 2014 auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus im Jahre 2011 sowie der erfassten Bautätigkeit und Haushalteentwicklung der Jahre 2012 bis 2014 berechnet. Für die „Funktionsfähigkeit des Marktes“ werden 3% des Leerstands als Fluktuationsreserve kalkuliert. Das heißt: Ein funktionierender Wohnungsmarkt sollte mindestens 3% Leerstand aufweisen, um laufende Fluktuationen auffangen zu können. 50% des darüber liegenden Leerstands (also über den die 3% hinausgehenden Leerstand) wird als aktivierbar für die Unterbringung von Flüchtlingen angenommen.  Nach der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus im Jahre 2011 (Stichtag: 9.05.2011) standen in Pulheim 531 der insgesamt 24.350 bestehenden Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum leer. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 2,2% und damit der geringsten Quote im Rhein-Erft-Kreis. Der Kreis verzeichnete 2011 insgesamt eine Leerstandsquote von 2,9%, in den kreisangehörigen Gemeinden lagen die Quoten zwischen minimal 2,2% in Pulheim und 3,8% in Bergheim. Um eine ausreichende Fluktuationsreserve von 3% zu erreichen, hätten in Pulheim insgesamt 731 leer stehende Wohnungen und damit 200 kurzfristig aktivierbare Bestandswohnungen zusätzlich zum bestehenden Leerstand vorhanden sein müssen. Festzuhalten ist, dass in Pulheim im Jahr 2011 rd. 200 Wohnungen fehlten, um eine ausreichende Fluktuationsreserve von 3% zu gewährleisten. Im optimalen Falle hätte ein (zusätzlicher) Ersatzbedarf (0,2% des Wohnungsbestands) gewährleistet sein müssen.  Wie sich die Leerstände in Pulheim jüngst (2012 bis 2015) entwickelt haben, kann aufgrund unzureichender Datenlage nicht eingeschätzt werden: o Der Wohnungsbestand in Pulheim wurde durch Bautätigkeit ausgeweitet: In den Jahren 2011 bis 2014 wurden in Pulheim insgesamt 499 Wohnungen durch Neufertigstellungen geschaffen (pro Jahr 104 bis 142). o Inwiefern die Neufertigstellungen plus Wohnungsbestand (einschließlich Ersatzbedarf) im Zeitraum von 2012 bis 2015 die Zahl der Haushalteentwicklung übertraf und in welchem Umfang dadurch Leerstände zu verzeichnen waren, kann allerdings nicht bestimmt werden. Hierzu fehlen für Pulheim Fortschreibungsdaten zur Haushalteentwicklung. Solche Daten werden auf Basis des Mikrozensus lediglich auf Kreisebene ausgewiesen.  In Folge der in Pulheim zugewiesenen, in Notunterkünften untergebrachten Flüchtlingen ist ein Zusatzbedarf an Wohnungen zu erwarten. Wie hoch die Zusatznachfrage genau sein wird, die als Neubau realisiert werden muss, ist auch deshalb nicht genau zu bestimmen, da unsicher ist, wie viele der derzeit in Pulheim lebenden Flüchtlinge ein Bleiberecht erhalten bzw. wo genau sie verbleiben werden. Derzeit leben rd. 783 Flüchtlinge in Pulheim (Stand Mai 2016). Anfang des Jahres waren es rd. 854. 247 der derzeitigen Flüchtlinge (35%) sind Syrer. Flüchtlinge mit syrischer Herkunft haben wiederum eine hohe Chance auf ein Bleiberecht. Zusätzlich ist mit ihrem Familienzuzug zu rechnen (jeweils eine weitere Person nach der Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen). Rein rechnerisch würde bei einer Haushaltsbelegung von 2,5 allein durch syrische Flüchtlinge – sofern sie alle ein Bleiberecht erhalten und in Pulheim bleiben – ein Wohnungsbedarf von rd. 200 Wohnungen entstehen. Fazit:  Auf Bedarfsseite ist angesichts Zuwanderung und insbesondere durch Flüchtlingszuwanderung eine steigende Nachfrage nach Wohnungen in Pulheim zu erwarten.  Es ist fraglich, inwieweit das bestehende Wohnungsangebot in Pulheim einen Zusatzbedarf durch Zuwanderung decken kann. Dies gilt insbesondere auch angesichts der in 2011 erhobenen geringen Leerstandsquote in Pulheim, die Indikator für Wohnungsknappheit und einen nicht funktionierenden Markt ist.  Da bereits heute in der Wachstumsregion im Umfeld Kölns ein hoher Wohnungsmarktdruck besteht und das Wohnungsangebot die Nachfrage nicht ausreichend befriedigt, stellt sich für die Stadt Pulheim die Frage, welche Maßnahmen sie im Rahmen der interkommunalen Kooperation zur Lösung dieses Problems zukünftig entwickeln wird.