Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
93 kB
Datum
19.05.2016
Erstellt
27.04.16, 08:59
Aktualisiert
27.04.16, 08:59
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 54/2016
21.04.2016
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: II-3
gez. Bambynek
öffentliche Sitzung
Fachbereich:
X
gez. Klotz
Bürgermeister:
gez. Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
Kostenstelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
21.04.2016
Gemeinderat
19.05.2016
TOP
Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Nein Enth.
Kämmerer
Bemerkungen
3.3
Betreff:
8. Änderung des Bebauungsplans 17 A - Industriegebiet a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur 8. Änderung des Bebauungsplans 17 A
- Industriegebiet b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Inde Plastik Betriebsgesellschaft mbH, Industriestraße 16, 52457
Aldenhoven, vertreten durch den vertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Frank Féron, abzuschließen.
zu b.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die 8. Änderung des
Bebauungsplans 17 A - Industriegebiet - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender
Planskizze durchzuführen.
zu c.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung
und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2
und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
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Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 21. April 2016 beantragt die Inde Plastik Betriebsgesellschaft mbH, die in der Planskizze
dargestellte Änderung des Bebauungsplans 17 A - Industriegebiet -.
Bereits mit der 4. Änderung des Bebauungsplans 17 A wurde für eine Teilfläche von ca. 600 m2 die Firsthöhe von 12 auf 26 Meter angehoben um die Errichtung von mehreren Silos auf dem Grundstück zu ermöglichen. Nunmehr beabsichtigt die Inde Plastik Betriebsgesellschaft mbH am Standort im Industriegebiet in
Aldenhoven erneut zu investieren und weitere Außensilos mit einer Höhe von ebenfalls bis zu 26 Metern zu
errichten. Der geplante Standort befindet sich im direkten, räumlichen Zusammenhang mit den bereits bestehenden Silos. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer erweiterten Fläche, die die planungsrechtliche
Möglichkeit zur Errichtung der Silos schafft.
Da es sich hier nur um eine geringfügige Änderung handelt, schlägt die Verwaltung vor, die Änderung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Wegen der Kurzfristigkeit der Antragsstellung
wurde die Darlegung als Tischvorlage erforderlich.
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