Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
20.06.16, 18:32
Aktualisiert
20.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
209/2016
Erstellt am:
14.06.2016
Aktenzeichen:
II/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
28.06.2016
Betreff
Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze an der Ev. Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Pulheim
hier: Antrag des Bürgervereins Pulheim, Bürgerantrag nach § 24 GO
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein Pulheim, Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 209/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Errichtung zweier zusätzlicher Schulraumcontainer beginnend für das
Schuljahr 2016/2017 abzulehnen.
Erläuterungen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 beschlossen, der Bereitstellung zweier Schulraumcontainer für mindestens
zwei Jahre und der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nicht zuzustimmen.
Die zwei nun zur Beratung vorliegenden Anträge verfolgen das gleiche Ziel. In beiden Anträgen wird – mit jeweils unterschiedlichen Argumentationsketten – die Notwendigkeit der Errichtung der zusätzlichen Schulraumcontainer begründet.
Aus Sicht der Verwaltung werden in den neu zu behandelnden Anträgen keine Argumente genannt, die in einer Abwägung zu einem anderen Beschlussvorschlag führen. So bleibt es insbesondere der weiteren Schulentwicklungsplanung
sowie der Erarbeitung einer Pulheimer Schulbaurichtlinie vorbehalten, Feststellungen dahingehend zu treffen, wie sich
zukünftige Bedarfe darstellen. Es ergibt sich auch keine andere Einschätzung im Hinblick auf kurzfristig zu schaffende
Übergangslösungen.