Daten
Kommune
Erftstadt
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12 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 419/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 26.08.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
16.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Flächennutzungsplanänderung Nr.07, Erftstadt-Konradsheim,
Jahnshof,"Pflegezentrum";
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.08.2010
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan
der Stadt Erftstadt für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich zu ändern. Der Anlageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung Nr. 07, ErftstadtKonradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum.
II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Flächennutzungsplanvorentwurf Nr.07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum, als
Flächennutzungsplanentwurf Nr.07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum, nebst
Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 im Zusammenhang mit den Beratungen zu den
vorgelegten Planungen zum „Pflegezentrum“ Jahnshof (s. V 342/2009) die Verwaltung beauftragt,
die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Das Protokoll der am
24.11.2009 durchgeführten Bürgerversammlung ist in der Anlage beigefügt; das Projekt wurde in
der Versammlung insgesamt positiv von der Öffentlichkeit bewertet.
Im weiteren Verfahren ist von der Stadt im Verfahren zur Anpassung der Bauleitplanung an die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung das von der Regionalplanungsbehörde
(Bezirksregierung Köln) geforderte Regionalplanänderungsverfahren angeregt worden (s.
V323/2010, Rat am 06.07.2010). Im Regionalplan-Änderungsverfahren ist inzwischen das
Scopingverfahren abgeschlossen; es ist beabsichtigt, dem Regionalrat in seiner Sitzung am
08.10.2010 den entsprechenden Regionalplan-Aufstellungsbeschluss vorzulegen.
Die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung und des im Parallelverfahren geführten
Bebauungsplans Nr. 159.1 (s. V 420/2010) sind inzwischen weitestgehend mit der
Bezirksregierung Köln und den zuständigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
abgestimmt, sodass nunmehr die Offenlage der beiden Bauleitpläne durchgeführt werden kann.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes ist u.a. der Umbau und die Sanierung des Jahnshofs an der
Frenzenstraße zu einer Fachklinik für die medizinische Rehabilitation mit ca. 60 betreuten
Wohneinheiten und 20 (Kurzzeit-)Pflegeplätze vorgesehen; außerhalb des Jahnshofs ist die
Errichtung eines Demenzpflegheims mit ca. 75 Pflegeplätzen sowie ökologischer Landbau mit
Kleintierhaltung und Pferdehaltung zu therapeutischen Zwecken vorgesehen.
Weitere Informationen sind der Rahmenkonzeption (Investoren- und Betreiberkonzept) und dem
Kurzgutachten, welche den Fraktionen und den sachkundigen Einwohnern zugehen, zu
entnehmen.
(Dr. Rips)
Anlagen
Anlageplan
Niederschrift Bürgerversammlung vom 24.11.2009
Fraktionen und sachkundige Einwohner:
Flächennutzungsplan-Änderung und Begründung
Rahmenkonzeption (Investoren- und Betreiberkonzept)
Kurzgutachten
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