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Beschlusstext (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
28.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 7. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 28.09.2006 Drucksachen-Nummer: 62.06 TOP 2. Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim Herr Schütz erläutert, dass bei dem Ortstermin am 27.09.2006 alle Beteiligten überein gekommen sind, dass die B 477alt in einer Restbreite von 3,50 m, einschließlich der Seitenstreifen und Bankette als Wirtschaftsweg, zwischen der Ortslage Blatzheim, Bereich Buirer Fließ bis zum Katharinenhof erhalten bleibt. Vom Katharinenhof bis zum Gewerbegebiet Kelzer Busch bleibt die Fahrbahn in der vorhandenen Breite von 7 m als Gemeindestraße erhalten. Im Einmündungsbereich des Gewerbegebiets Kelzer Busch wird die B 477alt auf einer Länge von ca. 90 m auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m reduziert. Es wird die Aufstellung eines Schildes „Sackgasse“ mit dem Zusatz “Frei bis Katharinenhof“ gewünscht. Der Bau- und Feuerschutzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim abzuschließen.